{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254474,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254474,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4474","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Altersabh\u00e4ngige Staffelung der Franchise und des Selbstbehalts f\u00fcr zuziehende ausl\u00e4ndische Personen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen und alle Massnahmen zu ergreifen, damit f\u00fcr aus dem Ausland zuziehende ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige und Grenzg\u00e4nger&nbsp;die H\u00f6he der Franchise und des Selbstbehalts&nbsp;bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung resp. der Selbstbeteiligung an den Pflegekosten altersabh\u00e4ngig festgelegt wird. Ziel ist es, die Kostenbeteiligung gestaffelt und mit zunehmendem Alter bei Einreise zu erh\u00f6hen, da im fortgeschrittenen Alter die Gesundheitskosten steigen. Dadurch sollen sowohl die OKP als auch die \u00f6ffentliche Hand entlastet werden.&nbsp;</p><p>Vor der Bewilligungserteilung haben die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden eine hypothetische Berechnung mit dieser Eigenleistung vorzunehmen bei der Pr\u00fcfung, ob die finanziellen Mittel f\u00fcr den Aufenthalt gen\u00fcgend sind. Garanten haben zu belegen, dass sie diese hypothetischen Kosten \u2013 zus\u00e4tzlich zu den eigenen (famili\u00e4ren) Verpflichtungen \u2013 zahlen k\u00f6nnen und keine Verlustscheine aufweisen.</p>","ReasonText":"<p>Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist nach KVG versicherungspflichtig und erh\u00e4lt damit den vollen Grundleistungskatalog. Die geringen Erfordernisse an die Anspruchsvoraussetzungen f\u00fchren zu Fehlanreizen im Bereich der OKP. Ab dem ersten Tag werden \u00e4rztliche Leistungen, Spital- und Heimaufenthalte, Laboranalysen, Komplement\u00e4rmedizin und vieles mehr vom Versicherungskollektiv bezahlt. Im Bereich der Pflegefinanzierung leistet auch die \u00f6ffentliche Hand, und damit die Steuerzahler, einen namhaften Beitrag. Das ist insbesondere beim Familiennachzug und bei der Einreise als Rentner relevant und f\u00fchrt zu einer Sogwirkung aus dem Ausland in die Schweiz. Die Leistungen unseres Gesundheitswesens sind hochstehend. Bereits ans\u00e4ssige Ausl\u00e4nder oder Eingeb\u00fcrgerte holen Angeh\u00f6rige (nicht nur Eltern und/oder Grosseltern) in die Schweiz, damit diese im Alter versorgt sind. \u00c4ltere Zuz\u00fcger verursachen \u00fcberdurchschnittliche Gesundheitskosten. Sie belasten die Krankenkasse(npr\u00e4mien) ohne jemals einbezahlt zu haben. Dies f\u00fchrt zu einem Ungleichgewicht im Versicherungskollektiv zu Lasten derjenigen, die ab Geburt pr\u00e4mienpflichtig sind. Es ist deshalb nur gerecht, wenn erst im Alter zugezogene Ausl\u00e4nder sich mehr selbst an den verursachten Kosten zu beteiligen haben, was die Solidarit\u00e4t innerhalb der Versicherungsgemeinschaft f\u00f6rdert und die finanzielle Belastung des Gesundheitssystem abfedert. &nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) basiert insbesondere auf dem Grundsatz der Solidarit\u00e4t zwischen den Generationen: Alle Versicherten derselben Altersgruppe, im Falle der Altersgruppe \u00abErwachsene\u00bb alle Versicherten ab 26 Jahren, zahlen dieselbe Pr\u00e4mie und beteiligen sich in gleichem Umfang an den Kosten. Das in dieser Motion geforderte System stellt einen grundlegenden Verstoss gegen diesen Grundsatz dar.</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem ist im System der OKP das Kriterium der Staatsangeh\u00f6rigkeit nicht massgebend. Die Einf\u00fchrung dieses Kriteriums w\u00fcrde einen radikalen Paradigmenwechsel darstellen und zu Ungleichbehandlungen f\u00fchren. Versicherte mit ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6rigkeit, die sich in der Schweiz niederlassen, w\u00e4ren der nach Einreisealter gestaffelten Kostenbeteiligung unterstellt, wohingegen Versicherte mit doppelter Staatsangeh\u00f6rigkeit und Versicherte mit Schweizer Staatsangeh\u00f6rigkeit, die ihr ganzes bisheriges Leben im Ausland verbracht haben und im Alter in der Schweiz Wohnsitz nehmen, nicht davon betroffen w\u00e4ren. Solche Sachverhalte w\u00fcrden nicht nur gegen Artikel 8 der Bundesverfassung (SR 101) verstossen, sondern auch den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen, der auf die Berechtigten nach dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit (SR 0.142.112.681; nachfolgend FZA) und dem \u00dcbereinkommen zur Errichtung der Europ\u00e4ischen Freihandelsassoziation (EFTA; SR 0.632.31) anwendbar ist. Gem\u00e4ss den Artikeln 2 FZA und 2 Anhang K des EFTA-\u00dcbereinkommens in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die in der Schweiz gem\u00e4ss Anhang II FZA und Anhang K Anlage 2 des EFTA-\u00dcbereinkommens gilt, d\u00fcrfen Staatsangeh\u00f6rige einer Vertragspartei, die sich rechtm\u00e4ssig im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei aufhalten, nicht aufgrund ihrer Staatsangeh\u00f6rigkeit diskriminiert werden. Dieses Verbot schliesst insbesondere jede offene oder direkte Diskriminierung aus, das heisst, jede Unterscheidung, die ausdr\u00fccklich auf der Staatsangeh\u00f6rigkeit beruht. Die Umsetzung der Motion w\u00fcrde hinsichtlich der H\u00f6he der Franchise und des Selbstbehalts zu einer Ungleichbehandlung zwischen Schweizer Staatsangeh\u00f6rigen einerseits und ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen, die sich im Rahmen des FZA oder des EFTA-\u00dcbereinkommens rechtm\u00e4ssig in der Schweiz aufhalten, andererseits f\u00fchren. Eine solche Ungleichbehandlung w\u00fcrde ausschliesslich auf der Staatsangeh\u00f6rigkeit beruhen und somit eine direkte Diskriminierung darstellen, die nach dem FZA und dem EFTA-Abkommen untersagt ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Umsetzung der Motion k\u00f6nnte auch im Hinblick auf die internationalen Verpflichtungen der Schweiz, die sich unter anderem aus dem Internationalen Pakt \u00fcber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (SR&nbsp;0.103.1; nachfolgend: UNO-Pakt I) ergeben, problematisch sein. Mit der Ratifizierung dieses Pakts hat sich die Schweiz verpflichtet, das Recht jedes Menschen auf soziale Sicherheit, einschliesslich Sozialversicherungen, anzuerkennen (Art. 9 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 UNO-Pakt I). Dieses Recht umfasst den diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung. Insbesondere darf es keine Diskriminierung aufgrund der nationalen Herkunft geben. Zudem geht aus dem Bericht \u00abKosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach Staatsangeh\u00f6rigkeit der Versicherten\u00bb des Bundesamts f\u00fcr Statistik vom Juni 2025 (<a href=\"https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home.html\"><u>www.bfs.admin.ch</u></a> &gt; Statistiken &gt; Gesundheit &gt; Kosten, Finanzierung &gt; Publikationen) hervor, dass die Nettokosten zu Lasten der OKP bei Versicherten mit Schweizer Staatsangeh\u00f6rigkeit h\u00f6her sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Schliesslich w\u00fcrde die Umsetzung der Motion zu einer Verkomplizierung des Systems f\u00fchren, da mehr Pr\u00e4mien genehmigt werden m\u00fcssten, denn die Heraufsetzung jeder Franchisestufe w\u00fcrde sich auf die Pr\u00e4mienrabatte auswirken (Art. 95 Abs. 2<sup>bis</sup> Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung [SR 832.102]). Dieses Ph\u00e4nomen w\u00fcrde sich noch verst\u00e4rken, wenn die Anhebung der Kostenbeteiligung nicht einheitlich f\u00fcr die ganze Schweiz festgelegt w\u00fcrde, sondern je nach Wohnkanton und \u2013 unter Einhaltung der v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz \u2013 je nach Herkunftsland.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"de Courten Thomas","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771449226127)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1772627855873)\/","SubmissionDate":"\/Date(1765152000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration|Gesundheit"}}