{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254481,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254481,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4481","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schliessung einer folgenschweren Versorgungsl\u00fccke f\u00fcr Menschen mit Querschnittl\u00e4hmung und tetraplegischer Symptomatik in einer Notfall- und Ausnahmesituation","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr die nachhaltige Finanzierung der spezialisierten Pflege mit medizinischen Dienstleistungen von Patienten und Patientinnen mit einer Querschnittl\u00e4hmung oder mit einer tetraplegischen Symptomatik wie Amyotrophe Lateralsklerose ALS, Multiple Sklerose MS oder Parkinson zu schaffen im Falle einer Ausnahmesituation. Dies zur \u00dcberbr\u00fcckung einer folgenschweren und akuten L\u00fccke zwischen Spital- und Pflegegesetz.&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Die Prim\u00e4rversorgung von Patienten und Patientinnen mit einer Querschnittl\u00e4hmung oder mit einer tetraplegischen Symptomatik wie Amyotrophe Lateralsklerose ALS, Multiple Sklerose oder Parkinson in Akutspit\u00e4lern und spezialisierten Rehabilitationskliniken hat heute auch im internationalen Vergleich einen sehr hohen Standard und Stellenwert erreicht.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Hingegen besteht eine schwerwiegende L\u00fccke in der Versorgung und somit der Finanzierung von geeigneten tempor\u00e4ren Pflegepl\u00e4tzen mit medizinischen Dienstleistungen, wenn im Alltag eine Notsituation entsteht- beispielsweise durch den Ausfall pflegender Personen einerseits oder durch schwerwiegende Krankheit oder Unfall des Pflegebed\u00fcrftigen anderseits. Es f\u00fchrt bei Patienten und Patientinnen mit einer Querschnittl\u00e4hmung oder mit einer tetraplegischen Symptomatik oft zu langwierigen Hospitalisierungen und Komplikationen. Dies deshalb, weil Spitalleistungen die Komplexit\u00e4t der Pflege dieser Menschen nicht vollst\u00e4ndig auffangen k\u00f6nnen und Pflegeinstitutionen f\u00fcr solch komplexe Patientinnen und Patienten nur unzureichend ausger\u00fcstet sind.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Versorgungsl\u00fccken werden in der Regel von Angeh\u00f6rigen und Bezugspersonen gef\u00fcllt. Sie leisten dabei einen unsch\u00e4tzbaren Beitrag an die Versorgungsleistungen. Ohne sie k\u00f6nnten die erreichten Fortschritte der Rehabilitation und lebenslangen Integration nicht aufrechterhalten werden. Fallen diese pflegenden Bezugspersonen jedoch aus, etwa durch Krankheit, Unfall, Ersch\u00f6pfung oder altershalber, wer leistet dann die spezialisierte Pflege und wer finanziert sie?</p><p>&nbsp;</p><p>Die k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichte \u00abNationale Strategie Querschnittl\u00e4hmung 2025-2033\u00bb beziffert den Gegenwert der Pflege durch Angeh\u00f6rige pro Person auf 62\u2019732 Franken pro Jahr. Ohne sie m\u00fcssten die Krankenkassen, die Sozialversicherungen und die Betroffenen selber Kosten in Milliardenh\u00f6he tragen. Eine L\u00f6sung ist dringend notwendig, da die Zahl der \u00e4lteren und stark pflegebed\u00fcrftigen Betroffenen deutlich steigt.</p><p>&nbsp;</p><p>Seit der Einf\u00fchrung der Tarifstruktur ST Reha&nbsp;am 1. Januar 2022 hat sich die Problematik zugespitzt. Zuvor konnte eine Person mit Querschnittl\u00e4hmung im Pflegenotfall oder bei nur schon leichten Komplikationen in ein Paraplegiker-Zentrum eintreten. Heute ist das nicht mehr m\u00f6glich. F\u00fcr die Pflege sind die Pflegezentren, Spitex Organisationen etc. zust\u00e4ndig. Sie verf\u00fcgen jedoch selten \u00fcber den notwendigen Personalschl\u00fcssel und das Know-how der spezialisierten Pflege sowie die notwendigen medizinischen Dienstleistungen. Zudem wird diese intensivere Pflegeleistung in keinem Tarifsystem ad\u00e4quat abgebildet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Versch\u00e4rft wird die Situation dadurch, dass Patientinnen und Patienten von einem Paraplegiker-Zentrum (= Rehabilitationsklinik) nur aufgenommen werden, wenn sie rehabilitationsf\u00e4hig sind. Doch dies ist in vielen F\u00e4llen nicht gegeben. So werden Patientinnen und Patienten mit Chemotherapie oder schweren Depressionen und Psychosen nicht in Rehabilitationskliniken aufgenommen, weil sie per definitionem nicht rehabilitationsf\u00e4hig sind. Das hat zur Folge, dass die Versorgungsl\u00fccke zwischen Spitalgesetz und Pflegegesetz nicht nur die Kosten bei tetraplegischen Patienten erh\u00f6ht, sondern sie auch schwerstens leiden oder gar versterben l\u00e4sst. Deshalb muss diese Versorgungsl\u00fccke dringend analysiert und ernst genommen werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die geschilderte Versorgungsproblematik ist von grosser Relevanz, leben doch in der Schweiz etwa 40\u2019000 Tetra- und Paraplegiker und Menschen mit \u00e4hnlicher Symptomatik zum Beispiel neurologischen Erkrankungen wie Parkinson, multipler Sklerose oder amyotropher Lateralsklerose. Das Anliegen, diese Versorgungsl\u00fccke zu \u00fcberbr\u00fccken, deckt sich auch mit den Zielen, die der Bundesrat mit der Behindertenpolitik 2023 \u2013 2026 verfolgt. Ein Pionierprojekt (R\u00fcckenwind plus) in Bad Zurzach mit 24 Betten bietet Anschauung, inwiefern das spezifische Versorgungsproblem nachhaltig gel\u00f6st werden kann mit gleichzeitigen Einsparungen von 7 Millionen Franken im Jahr. R\u00fcckenwind plus ist eine Notfallstelle f\u00fcr Pflegenotf\u00e4lle mit medizinischen Dienstleistungen. Das Projekt dient der \u00dcberbr\u00fcckung einer Krisensituation sowie der gezielten Entlastung des tragenden Versorgungsnetzes der Angeh\u00f6rigen und w\u00fcrde schweizweit funktionieren. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Der Bundesrat anerkennt, dass sich Patientinnen und Patienten mit einer Querschnittl\u00e4hmung oder mit einer tetraplegischen Symptomatik wie Amyotrophe Lateralsklerose ALS, Multiple Sklerose (MS) oder Parkinson in Ausnahmesituationen in einer besonders schwierigen Lage befinden, die f\u00fcr die Betroffenen und ihr Umfeld mit erheblichen Belastungen verbunden ist. Der Bundesrat unterst\u00fctzt daher das Ziel, dass auch f\u00fcr die Leistungen in diesen F\u00e4llen eine nachhaltige Finanzierung, hochstehende Qualit\u00e4t und ausreichende Versorgung gew\u00e4hrleistet werden soll.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist unvermeidlich, dass bei der gesetzlichen Abgrenzung verschiedener Leistungsbereiche \u2013 wie im vorliegenden Fall zwischen Spitalleistungen und Pflegeleistungen \u2013 gewisse Leistungen nicht immer eindeutig zugeordnet werden k\u00f6nnen. Solche Abgrenzungsfragen sind systemimmanent. Es ist wenig zielf\u00fchrend, diese durch immer neue gesetzliche Regelungen zu l\u00f6sen, da diese Regelungen oft neue Abgrenzungsfragen aufwerfen. F\u00fcr eine allf\u00e4llige Regelung der geltend gemachten L\u00fccke ausserhalb des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) oder des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) ist zudem aus verfassungsrechtlicher Sicht fraglich, auf welche Bundeskompetenz sich der Erlass einer solchen neuen gesetzlichen Regelung st\u00fctzen k\u00f6nnte.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Falle der genannten spezialisierten Pflege bei Ausfall der pflegenden Bezugspersonen ist der Bundesrat der Meinung, dass diese nur in den Bereich der Spitalfinanzierung f\u00e4llt, wenn eine Spitalbed\u00fcrftigkeit besteht. Andernfalls sind die Leistungen \u00fcber die Pflegefinanzierung zu verg\u00fcten. Auch das Bundesverwaltungsgericht kam in seinem Urteil zur Zuordnung der in der Motion beschriebenen Leistungen zum gleichen Schluss (vgl. Urteil Bundesverwaltungsgericht C<sub>\u2011</sub>2105/2022 vom 29. November 2023). Bei der Pflegefinanzierung regeln die Kantone die Restfinanzierung der Pflegeleistungen. Es liegt demnach aktuell in ihrer Kompetenz, die Restfinanzierung so auszugestalten, dass auch spezialisierte Pflegeleistungen sachgerecht verg\u00fctet werden. Sie k\u00f6nnen dar\u00fcber hinaus Leistungen finanzieren, die aus ihrer Sicht versorgungsnotwendig, jedoch nicht im Leistungsumfang nach dem KVG enthalten sind. Damit k\u00f6nnen sie insbesondere die finanzielle Belastung der Pflegebed\u00fcrftigen begrenzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Falls Spitalbed\u00fcrftigkeit besteht, wie z.B. in der Motion erw\u00e4hnt durch schwerwiegende Krankheit oder Unfall, werden die entsprechenden Leistungen \u00fcber die bestehenden Regelungen zur Spitalfinanzierung verg\u00fctet. Auch hier liegt es in der Kompetenz der Kantone, anhand ihrer Spitalplanung eine bedarfsgerechte Versorgung zu gew\u00e4hrleisten, wobei sie nach Artikel 58<em>d</em> Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR&nbsp;<em>832.102</em>) insbesondere pr\u00fcfen m\u00fcssen, ob die vorgesehenen Leistungserbringer \u00fcber das erforderliche qualifizierte Personal verf\u00fcgen. Die Leistungen der station\u00e4ren Paraplegiologie werden sowohl in der Akut- wie auch in der Rehabilitationsphase \u00fcber das Tarifsystem SwissDRG verg\u00fctet. Die Einf\u00fchrung des Tarifsystems ST&nbsp;Reha sollte daher die genannten F\u00e4lle nicht tangiert haben.</p><p>&nbsp;</p><p>Ab 2032 werden die Pflegeleistungen im Rahmen der einheitlichen Finanzierung \u00fcber Tarife verg\u00fctet, die von der neuen Tariforganisation, die die Leistungserbringer, Versicherer und Kantone zusammen einsetzen m\u00fcssen, datenbasiert erarbeitet werden. Die Tariforganisation und die Tarifpartner werden ab dann f\u00fcr eine sachgerechte Ausgestaltung der Tarife \u2013 inklusive der spezialisierten Pflege \u2013 verantwortlich sein. Die Tarife bed\u00fcrfen der Genehmigung durch Bundesrat oder Kantone und m\u00fcssen den gesetzlichen Anforderungen gen\u00fcgen, also unter anderem sachgerecht strukturiert sein.</p><p>&nbsp;</p><p>Gem\u00e4ss den obenstehenden Ausf\u00fchrungen sind bereits heute und in Zukunft die M\u00f6glichkeiten zur sachgerechten Verg\u00fctung der in der Motion erw\u00e4hnten spezialisierten Pflege vorhanden. Der Bundesrat sieht daher keinen Bedarf die gesetzlichen Grundlagen anzupassen.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Binder-Keller Marianne","BusinessStatus":204,"BusinessStatusText":"Zugewiesen an die behandelnde Kommission","BusinessStatusDate":"\/Date(1772442287000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1774600055613)\/","SubmissionDate":"\/Date(1765152000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}