{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254525,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254525,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4525","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Lumpy-Skin-Krankheit. Welche Massnahmen k\u00f6nnte der Bundesrat ergreifen, um die Rinderherden maximal zu sch\u00fctzen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Lumpy-Skin-Krankheit&nbsp;(LSD, auch Dermatitis nodularis genannt) ist Ende Juni&nbsp;2025 in Frankreich aufgetreten. Die virale Infektionskrankheit gilt als hochansteckend f\u00fcr Rinder und verursacht Fieber, Kn\u00f6tchen, Hautl\u00e4sionen, Gewichtsverlust und Produktionsausf\u00e4lle. Die Sterblichkeitsrate ist mit rund 10&nbsp;Prozent zwar niedrig, dennoch entstehen den Tierhalterinnen und Tierhaltern erhebliche wirtschaftliche Sch\u00e4den, dies durch Produktionsausf\u00e4lle, Gewichtsverluste und Behandlungskosten.</p><p>F\u00fcr den Menschen besteht hingegen keine Ansteckungsgefahr&nbsp;\u2013 weder durch direkten Kontakt noch durch den Konsum von Produkten erkrankter Tiere.</p><p>Seit dem Ausbruch in Frankreich wurden dort bis zum 15.&nbsp;Dezember&nbsp;2025 etwa 3100&nbsp;Rinder in 110&nbsp;betroffenen Best\u00e4nden get\u00f6tet.</p><p>Die Schweiz ist bislang verschont geblieben, doch die N\u00e4he zu mehreren Ausbr\u00fcchen erfordert erh\u00f6hte Wachsamkeit. Die Gesundheitsbeh\u00f6rden setzen derzeit insbesondere auf eine Impfstrategie mit einem Impfradius von 50&nbsp;Kilometern um einen Seuchenherd.</p><p>Das Tierseuchengesetz schreibt vor, dass bei Auftreten einer Tierseuche der gesamte Bestand get\u00f6tet und beseitigt werden muss. Die Tierseuchenverordnung erlaubt jedoch Ausnahmen, wenn der Bestand geimpft wurde.</p><p>Die vorbeugende Impfung gilt derzeit als wirksamstes Mittel, um die Herden zu sch\u00fctzen, und entfaltet ihre Wirkung ab 28&nbsp;Tagen nach der Verabreichung. Die Situation in Frankreich zeigt jedoch, dass ein Impfradius von 50&nbsp;Kilometern nicht ausreicht, da sich die Krankheit sehr rasch ausbreiten kann.</p><p>Die Keulung einer ganzen Herde ist f\u00fcr Tierhalterinnen und Tierhalter eine besonders einschneidende Erfahrung: Das Ergebnis jahrelanger Arbeit, beruflicher Hingabe und sorgf\u00e4ltiger Zucht wird auf nicht nachvollziehbare Weise innerhalb weniger Stunden zunichtegemacht.</p><p>In Frankreich artete die Keulung ganzer Herden bereits in regelrechte B\u00fcrgerkriegsszenen zwischen Tierhalterinnen und Tierhaltern und den Beh\u00f6rden aus.</p><p>Solche Szenarien sollen in der Schweiz unbedingt vermieden werden. Ziel ist es, die Tierhaltungen und Bauernfamilien bestm\u00f6glich zu sch\u00fctzen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen und die jeweiligen Vor- und Nachteile der Massnahmen darzulegen:</p><ol><li>Vorbeugende Impfung des gesamten Rinderbestands in der Schweiz gegen LSD vor dem Fr\u00fchjahr&nbsp;2026.</li><li>Ausweitung des Impfradius auf 100&nbsp;Kilometer.</li><li>Punktuelle T\u00f6tung nur der erkrankten Tiere, wenn eine Herde geimpft ist.</li><li>Weitere vom Bund vorgeschlagene Massnahmen.</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Landwirtschaft und nimmt die hochansteckende Tierseuche Dermatitis nodularis (Lumpy Skin Disease) sehr ernst. Der Bund verfolgt eine Strategie der Fr\u00fcherkennung, der Impfung von Tieren der empf\u00e4nglichen Arten und der rigorosen Bek\u00e4mpfung allf\u00e4lliger erster F\u00e4lle, um diese Tierseuche so rasch als m\u00f6glich einzud\u00e4mmen.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) hat auf die ersten Ausbr\u00fcche in Frankreich im Sommer 2025 sofort reagiert, nicht zugelassene Impfstoffe beschafft und eine Impfpflicht f\u00fcr Tiere auf Schweizer Territorium in einem Radius von 50&nbsp;km um die franz\u00f6sischen Ausbruchsbetriebe verf\u00fcgt. Gleichzeitig hat es den Verkehr von Tieren und von tierischen Nebenprodukten aus dieser Zone streng geregelt. Die Erfahrungen aus den Ausbr\u00fcchen in S\u00fcdosteuropa ab 2015 haben gezeigt, dass diese Strategie erfolgreich ist.</p><p>&nbsp;</p><p>1. und 2. Das Lumpy Skin Disease-Virus wird prim\u00e4r von Stechfliegen und Bremsen \u00fcbertragen und nicht mit dem Wind \u00fcber grosse Distanzen verbreitet. Die sprunghafte Ausbreitung der Lumpy Skin Disease in Frankreich \u00fcber Distanzen von 50&nbsp;km oder mehr ist nicht auf eine nat\u00fcrliche Verbreitung zur\u00fcckzuf\u00fchren, sondern nach aller Wahrscheinlichkeit auf verbotenen Tierverkehr (Medienmitteilung des franz\u00f6sischen Landwirtschaftsministeriums vom 17.10.2025, unter agriculture.gouv.fr &gt; Accueil &gt; Alimentation &gt; Sant\u00e9 / Protection des animaux &gt; DNC: Annie Genevard r\u00e9unit le Parlement du sanitaire et prend des mesures renforc\u00e9es sur les mouvements de bovins).</p><p>Die Schaffung einer Impf- und \u00dcberwachungszone mit einem Radius von 100&nbsp;km oder f\u00fcr die ganze Schweiz h\u00e4tte schwerwiegende Konsequenzen f\u00fcr den Tierverkehr, die Verwertung der tierischen Nebenprodukte in diesen Zonen und den Export aus diesen. Diese Massnahme w\u00e4re daher zum aktuellen Zeitpunkt angesichts der bisherigen positiven Erfahrungen mit der 50&nbsp;km-Zone nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Das BLV beurteilt die Entwicklung der Situation in Echtzeit. Sollte es sich aufgrund von neuen Erkenntnissen oder neuen epidemiologischen Entwicklungen aufdr\u00e4ngen, die Impfzonen \u00fcber 50&nbsp;km hinaus zu erweitern, w\u00fcrde es dies unmittelbar veranlassen.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Keulung von ganzen Herden ist eine sehr drastische Massnahme, welche nur dann angewendet wird, wenn keine anderen zielf\u00fchrenden Alternativen bestehen. In der Schweiz ist es gem\u00e4ss Artikel 111<em>e</em> Tierseuchenverordnung (TSV; SR&nbsp;916.401) m\u00f6glich, in Best\u00e4nden mit ausreichendem Impfschutz gegen die Lumpy Skin Disease lediglich die verseuchten Tiere zu t\u00f6ten. Sollte die Lumpy Skin Disease in der Schweiz auf anfangs noch ungeimpften Best\u00e4nden oder ausserhalb der Impfzone auftreten, w\u00fcrde der ganze Bestand get\u00f6tet, um die Weiterverbreitung zu unterbinden und damit gr\u00f6sseres Leid zu verhindern.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die Bek\u00e4mpfungsstrategie des Bundes beruht auf den folgenden f\u00fcnf S\u00e4ulen: </p><p>- Verst\u00e4rkte Biosicherheitsmassnahmen; </p><p>- Notimpfung und Errichten eines Impfradius von 50&nbsp;km um die Ausbr\u00fcche herum; </p><p>- Einschr\u00e4nkungen beim Transport von lebenden Tieren innerhalb der reglementierten Zonen, in diese hinein sowie aus diesen hinaus; </p><p>- Kontrolle aller Betriebe in den \u00dcberwachungszonen; </p><p>- Keulung der infizierten Tiere (bzw. Keulung der gesamten Herde in Betrieben, in denen kein ausreichender Impfschutz besteht).</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Nicolet Jacques","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771448510660)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1771448522680)\/","SubmissionDate":"\/Date(1765756800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}