{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254538,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254538,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4538","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Risiken und Nachteile des EU-Stromabkommens. Informelle Zusicherungen gef\u00e4hrden die Unabh\u00e4ngigkeit der Schweizer Stromversorgung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In vielen EU-L\u00e4ndern zeigen sich zunehmend Probleme in der Energieversorgung. Trotz dieser Herausforderungen strebt der Bundesrat mit einem Stromabkommen eine st\u00e4rkere Anbindung der Schweiz an den EU-Strommarkt an. Damit w\u00fcrde sich die Schweiz in ein instabiles System einbinden und zur fortlaufenden \u00dcbernahme von EU-Recht verpflichten. Dies birgt Risiken f\u00fcr Versorgungssicherheit, Preisstabilit\u00e4t und die energiepolitische Handlungsfreiheit \u2013 insbesondere f\u00fcr die Schweizer Wasserkraft.</p>","ReasonText":"<p>1. Wie sch\u00e4tzt der Bundesrat die dokumentierten Netzinstabilit\u00e4ten und die Volatilit\u00e4t der Einspeisung erneuerbarer Energien in der EU ein, und welche Auswirkungen k\u00f6nnten daraus f\u00fcr die Schweiz entstehen?</p><p>2. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass grenz\u00fcberschreitende Stromfl\u00fcsse gem\u00e4ss Abkommen auch in Versorgungskrisen offengehalten werden?</p><p>3. Welche konkreten Gestaltungsspielr\u00e4ume beh\u00e4lt die Schweiz unter dem Abkommen bei Planung und Finanzierung inl\u00e4ndischer Produktionskapazit\u00e4ten, Reserven oder F\u00f6rdermechanismen, insbesondere im Hinblick auf die strikten EU-Regeln zu staatlichen Beihilfen?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die langfristigen Auswirkungen auf die nationale Versorgungssicherheit, falls die Schweiz denselben regulatorischen Rahmenbedingungen unterstellt wird wie Staaten mit strukturellen Problemen im Stromsystem?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die rechtliche Absicherung der Wasserkraft im Stromabkommen, im Hinblick auf Wasserrechte, Konzessionsverfahren, Eigentumsverh\u00e4ltnisse und den Wasserzins?</p><p>6. Kann der Bundesrat ausschliessen, dass k\u00fcnftige Entwicklungen des EU-Rechts zu Einschr\u00e4nkungen der kantonalen Zust\u00e4ndigkeiten im Bereich der Wasserkraft oder zu europaweiten Ausschreibungspflichten f\u00fchren, und welche konkreten Vorkehrungen sieht er vor, um die energiepolitische Eigenst\u00e4ndigkeit, die Versorgungssicherheit sowie die strategische Kontrolle \u00fcber zentrale Ressourcen wie die Wasserkraft langfristig bewahren zu k\u00f6nnen?</p><p>7. Wie beurteilt der Bundesrat die rechtliche Verbindlichkeit der von Seiten des Schweizer Chefunterh\u00e4ndlers und des EU-Botschafters informell ge\u00e4usserten Zusicherungen \u00fcber ein angebliches Verst\u00e4ndnis mit der EU \u00fcber den Geltungsbereich des Stromabkommens, unter Ber\u00fccksichtigung einer m\u00f6glichen zuk\u00fcnftigen Beurteilung durch den Europ\u00e4ischen Gerichtshof und laufender Verfahren zur Konzessionsvergabe von Wasserkraft in EU-Mitgliedstaaten?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu 1. und 4.: F\u00fcr die Europ\u00e4ische Union (EU) ist der Strombinnenmarkt ein wesentliches Element zur Sicherstellung ihrer Stromversorgungssicherheit und der Netzstabilit\u00e4t. Netzinstabilit\u00e4ten und die volatile Einspeisung erneuerbarer Energien stellen bekannte Herausforderungen dar. Ihnen wird sowohl im EU-Binnenmarkt als auch in der Schweiz durch Marktmechanismen, koordinierte Systemf\u00fchrung und Netzbetrieb sowie den Einsatz von Flexibilit\u00e4tsinstrumenten begegnet. Die Schweiz ist seit Jahrzehnten eng in das europ\u00e4ische Stromnetz eingebunden, in dem physische Stromfl\u00fcsse nur sehr eingeschr\u00e4nkt gesteuert werden k\u00f6nnen. Damit ist die Schweiz direkt von den Entwicklungen im europ\u00e4ischen Stromsystem betroffen. Die Kooperation zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten resp. der EU ist f\u00fcr die Versorgungssicherheit wichtig, sie st\u00f6sst aufgrund der Weiterentwicklung des Strombinnenmarktes aber an Grenzen. Heute sichern privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Swissgrid und den europ\u00e4ischen \u00dcbertragungsnetzbetreibern die Einbindung ab. Diese sind jedoch zeitlich befristet, bedingen regelm\u00e4ssige Neuverhandlungen und erm\u00f6glichen keine vollwertige Integration in die europ\u00e4ischen Koordinations- und Mitgestaltungsprozesse. Mit dem Stromabkommen erh\u00e4lt die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU eine v\u00f6lkerrechtliche Basis, was die Netzstabilit\u00e4t und die Versorgungssicherheit st\u00e4rkt. Die Versorgungssicherheit ist ein zentrales Ziel des Abkommens. Die Schweiz beh\u00e4lt zudem das Recht, notwendige und verh\u00e4ltnism\u00e4ssige Massnahmen einschliesslich nationaler Reserven zu ergreifen. Bei der Beurteilung der langfristigen Angemessenheit ihrer Versorgung kann die Schweiz ihre nationalen Eigenheiten und ihre spezifischen strukturellen Besonderheiten ber\u00fccksichtigen. Dies wurde als Ausnahme von der dynamischen Rechts\u00fcbernahme abgesichert.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Mit dem Stromabkommen verpflichten sich die Schweiz und die EU dazu, dass grenz\u00fcberschreitende Verbindungsleitungen im Sinne funktionierender M\u00e4rkte und der Versorgungssicherheit auch in Stromversorgungskrisen offenbleiben. Massnahmen, welche die Versorgungssicherheit insbesondere in Stromversorgungskrisen gef\u00e4hrden, namentlich Eingriffe wie unangemessene Einschr\u00e4nkungen von grenz\u00fcberschreitenden Stromfl\u00fcssen, sind gem\u00e4ss Abkommen zu vermeiden.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Das Abkommen wahrt das Recht der Schweiz, ihren Energiemix selbst zu bestimmen. Die Schweiz kann mit dem Abkommen die inl\u00e4ndischen Stromerzeugungskapazit\u00e4ten einschliesslich der Wasserkraft selbst planen und entwickeln. Das \u00f6ffentliche Eigentum an Produktionsanlagen ist unter dem Abkommen nicht eingeschr\u00e4nkt. Die Schweiz kann nationale Reserven und Massnahmen zur Versorgungssicherheit einrichten und aufrechterhalten, sofern diese notwendig und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sind. Staatliche F\u00f6rder- und Finanzierungsmechanismen f\u00fcr Stromproduktionsanlagen bleiben m\u00f6glich, m\u00fcssen jedoch den im Stromabkommen vorgesehenen Regeln f\u00fcr staatliche Beihilfen gen\u00fcgen. Unter dem Stromabkommen werden Beihilfen stets von Schweizer Beh\u00f6rden gesprochen und von der Schweizer</p><p>&nbsp;Beihilfe\u00fcberwachungsbeh\u00f6rde sowie den Schweizer Gerichten \u00fcberwacht. Eine Genehmigung durch EU-Beh\u00f6rden erfolgt nicht. Die wichtigsten F\u00f6rdersysteme im Strombereich werden im Stromabkommen als mit dem EU-Recht vereinbar erkl\u00e4rt. Die EU-Staaten haben zahlreiche und verschiedenartige F\u00f6rdermechanismen im Energiebereich geschaffen. Das EU-Beihilferecht hat die Staaten in der Verfolgung ihrer energiepolitischen Ziele nicht behindert.</p><p>&nbsp;</p><p>5. und 6.: Siehe Antwort des Bundesrats zu Frage 25.8215 Schl\u00e4pfer.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Das gemeinsame Verst\u00e4ndnis der Schweiz und der EU hinsichtlich des Geltungsbereichs des Abkommens bez\u00fcglich der Nutzung der Wasserkraft zeigt, dass ein k\u00fcnftiger Streitfall in dieser Frage unwahrscheinlich ist. Der Bundesrat wird einer Weiterentwicklung des Abkommens hinsichtlich Bedingungen und Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Nutzung der Wasserkraft nicht zustimmen, selbst wenn die EU dies unter Androhung von Ausgleichsmassnahmen fordern w\u00fcrde. Falls es dereinst trotzdem zu einem Streitfall kommen sollte, w\u00e4ren Differenzen zun\u00e4chst im Gemischten Ausschuss zu diskutieren. Falls dieser keine L\u00f6sung findet und die EU das vorgesehene Schiedsgericht anruft, w\u00fcrde dieses \u00fcber den konkreten Streitfall allein, d.h. ohne Beizug des EuGH urteilen. Ein EuGH-Beizug w\u00e4re nur n\u00f6tig, wenn es im Abkommen aufgef\u00fchrte und f\u00fcr dessen Anwendung relevante Begriffe des EU-Rechts oder mit dem Abkommen \u00fcbernommenes EU-Recht auszulegen g\u00e4be.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Egger Mike","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771448286883)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|10|15|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1771448335133)\/","SubmissionDate":"\/Date(1765843200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Europapolitik|Wirtschaft|Energie"}}