{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254547,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254547,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4547","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verhindert neues Tool f\u00fcr Geruchsabst\u00e4nde Tierwohl und Landschaftsschutz?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In einigen Kantonen wird aktuell ein neues Tool f\u00fcr die Berechnung der Geruchsabst\u00e4nde von Stallungen zu Siedlungen angewendet. Ab 2026 soll das Tool in der ganzen Schweiz angewendet werden. Aktuelle Beispiele zeigen, dass die neue Berechnung (auf Basis AS 59) dazu f\u00fchrt, dass an bestehenden Standorten z.B. keine Laufst\u00e4lle gebaut werden k\u00f6nnen. Die neu berechneten Abst\u00e4nde zwingen die Betriebe entweder auf mehr Tierwohl zu verzichten oder neu auf der gr\u00fcnen Wiese zu bauen.&nbsp;</p><p>Die Festlegung von Mindestabst\u00e4nden zu Siedlungen ist f\u00fcr tierhaltende Betriebe von grosser Bedeutung und hat erhebliche Auswirkungen auf den Neu- und Umbau von Stallungen. Die neue Berechnung benachteiligt tierfreundliche Stallungen mit viel Auslauf gegen\u00fcber geschlossenen Systemen. Das ist besonders f\u00fcr tierwohlorientierte Betriebe u.a. Labelbetriebe wie Bio und IP problematisch, denn bei Stallbauten handelt es sich immer um grosse, richtungsweisende Investitionen.&nbsp;</p><p>Auswirkungen sind auch auf raumplanerischer Ebene zu erwarten: Mit dem RPG 2 soll eine Stabilisierung der Anzahl Geb\u00e4ude ausserhalb der Bauzone sowie der Bodenversiegelung in der ganzj\u00e4hrig bewirtschafteten Landwirtschaftszone erreicht werden.&nbsp; Beide Ziele werden durch eine einseitige Priorisierung der Geruchsabst\u00e4nde torpediert. Und selbst Massnahmen zur Geruchsminderung wie z.B. ein Stallumbau mit Installation eines Luftw\u00e4scher sind nicht m\u00f6glich.</p><p>Eine Regulierungsfolgeabsch\u00e4tzung des Bundes zu den Auswirkungen der neuen Berechnung fehlt bisher.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Wie wurde das neue Tool auf Basis der AS 59 seitens Bund \u00fcberpr\u00fcft?</li><li>Wir beurteilt der Bund die konkreten Folgen des neuen Tools?&nbsp;</li><li>Wie ber\u00fccksichtigt das neue Tool die Ziele des Bundes im Bereich Tierwohl, Landschaftsschutz und Zersiedelung?</li><li>Wie stellt der Bund sicher, dass das neue Tool Koh\u00e4renz mit den Zielen des RPG2 schafft?</li><li>Wie stellt der Bund sicher, dass die Kantone bei der Umsetzung, eine umfassende und ausgewogene Interessensabw\u00e4gung durchf\u00fchren?</li><li>Ist es auch Sicht des Bundes denkbar, dass Rechtsgrundlagen (z.B. LRV) angepasst werden, damit eine ausgewogene Interessenabw\u00e4gung m\u00f6glich wird?</li><li>Wie wurden diese neuen Berechnungsgrundlagen und Referenzwerte definiert und entsprechen sie den Rechtsgrundlagen?</li></ul>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Zu sch\u00e4dlichen oder l\u00e4stigen Einwirkungen gem\u00e4ss Umweltschutzgesetz (USG; SR&nbsp;814.01) geh\u00f6ren unter anderem Luftverunreinigungen wie Ger\u00fcche. Sie sind gem\u00e4ss dem Vorsorgeprinzip so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich m\u00f6glich und wirtschaftlich tragbar ist (Art. 11 Abs. 2 USG). Die Vorschriften des USG werden in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR&nbsp;814.318.142.1) konkretisiert. F\u00fcr Tierhaltungsbetriebe gelten die speziellen Anforderungen nach Anhang 2 Ziffer 512 LRV. Um Anwohner vor sch\u00e4dlichen oder l\u00e4stigen Ger\u00fcchen aus Tierhaltungsanlagen zu sch\u00fctzen, m\u00fcssen bei der Errichtung solcher Anlagen die nach den anerkannten Regeln der Tierhaltung erforderlichen Mindestabst\u00e4nde zu bewohnten Zonen eingehalten werden. Als solche Regeln gelten insbesondere die Empfehlungen der Eidgen\u00f6ssischen Forschungsanstalt f\u00fcr Betriebswirtschaft und Landtechnik (FAT), heute Agroscope.</p><p>&nbsp;</p><p>Agroscope ver\u00f6ffentlichte 2018 einen Bericht mit Grundlagen zur Geruchsausbreitung und zur Bestimmung dieser Abst\u00e4nde (Agroscope Science Nr. 59 [AS59]). Ein zentraler Unterschied zum seinerzeitigen FAT-Bericht Nr. 476 von 1995 und zum Entwurf f\u00fcr dessen \u00dcberarbeitung von 2005 ist der Wechsel von einer tierzahlbasierten Berechnung hin zur Ber\u00fccksichtigung geruchsrelevanter Fl\u00e4chen. Dieser Wechsel tr\u00e4gt dem Umstand Rechnung, dass moderne, tierwohlorientierte Stallsysteme mehr Fl\u00e4che pro Tier vorsehen und dadurch st\u00e4rkere Geruchsemissionen verursachen.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Bundesgericht hat seit 2021 wiederholt best\u00e4tigt, dass AS59 als neuste technische Grundlage f\u00fcr die Berechnung der Mindestabst\u00e4nde grunds\u00e4tzlich zu bevorzugen sei. Den kantonalen Fachbeh\u00f6rden stehe bei der Anwendung aber ein Beurteilungsspielraum zu, um den besonderen Umst\u00e4nden des Einzelfalls gerecht zu werden. \u00dcberdies seien die kantonalen Beh\u00f6rden berechtigt und verpflichtet, AS59 (zumindest summarisch) auf ihre Richtigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>&nbsp;</p><p>1) Da bei der Empfehlung AS59 wichtige Vollzugsfragen offengeblieben sind, haben die kantonalen Fachstellen im Auftrag der Konferenz der Umwelt\u00e4mter der Schweiz (KVU) im November 2025 einen Entwurf f\u00fcr eine kantonale Vollzugsempfehlung sowie eines Berechnungstools auf Basis der AS59 erstellt. Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (BAFU) hat diese Arbeiten eng begleitet. Die KVU diskutiert den Entwurf zurzeit mit der Konferenz der Landwirtschafts\u00e4mter der Schweiz (KOLAS) und der Schweizerischen Kantonsplanerkonferenz (KPK) und entscheidet anschliessend \u00fcber dessen Publikation.</p><p>&nbsp;</p><p>2) \u2013 4) Im Einklang mit den Zielen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG; SR&nbsp;700), das neben der Begrenzung des Bauens ausserhalb der Bauzonen und der Eind\u00e4mmung der Zersiedelung auch den Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone st\u00e4rkt, wurden die Mindestabst\u00e4nde im Entwurf der kantonalen Vollzugsempfehlung so weit minimiert, wie es die Erfahrungen aus dem kantonalen Vollzug und die wissenschaftlichen Grundlagen zulassen. Die kantonale Vollzugsempfehlung bietet damit eine einheitliche und praxistaugliche Grundlage f\u00fcr die Berechnung der Mindestabst\u00e4nde, gew\u00e4hrleistet einen harmonisierten Vollzug sowie Rechtssicherheit bei Bauprojekten und erleichtert tiergerechte Stallumbauten, ohne zus\u00e4tzliche \u00fcberm\u00e4ssige Belastungssituationen oder eine weitere Zersiedelung zu f\u00f6rdern.</p><p>&nbsp;</p><p>5) \u2013 6) Der Entwurf der kantonalen Vollzugsempfehlung und des Berechnungstools ber\u00fccksichtigt die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Entstehung, Wirkung und Ausbreitung von Ger\u00fcchen. Auch Anliegen der Landwirtschaft und der Raumplanung wurden aufgenommen. Pr\u00e4zisierungen und begr\u00fcndete Anpassungen gegen\u00fcber der AS59, u.&nbsp;a. bei Massnahmen zu Geruchsminderungen, f\u00fchren im Allgemeinen zu geringeren Mindestabst\u00e4nden als mit AS59. Eine Interessenabw\u00e4gung, die einen ausgewogenen Kompromiss zwischen dem Schutz der Bev\u00f6lkerung, den Anforderungen des Tierwohls und der Raumplanung darstellt, wurde vorgenommen. Um Artikel 38<em>a</em> der Raumplanungsverordnung (RPV; SR&nbsp;700.1) Rechnung zu tragen, gew\u00e4hrt die Empfehlung als Kriterium f\u00fcr \u00fcberm\u00e4ssige Immissionen in der Landwirtschaftszone eine Reduktion des berechneten Mindestabstandes um 80 Meter. </p><p>&nbsp;</p><p>7) Die neuen Berechnungsgrundlagen entsprechen den Rechtsgrundlagen und k\u00f6nnen direkt angewendet werden. Eine Revision der LRV ist daher nicht notwendig.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Badertscher Christine","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771448207537)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1771448218413)\/","SubmissionDate":"\/Date(1765843200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Raumplanung und Wohnungswesen"}}