{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254591,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254591,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4591","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":" Kopftuchverbot an Schulen f\u00fcr Schulpflichtige unter 16 Jahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die es Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs untersagen, an Kinderg\u00e4rten und Schulen eine auff\u00e4llige Kopfbedeckung (insbesondere ein Kopftuch, welches das Haupt nach islamischen Traditionen verh\u00fcllt) zu tragen. Die Ausnahmen orientieren sich an Art. 10a BV und Art. 2 BVVG. Das Verbot gilt w\u00e4hrend des Unterrichts, in den Pausen sowie bei allen schulischen Pflichtveranstaltungen. Mit dem Erreichen der religi\u00f6sen M\u00fcndigkeit ab dem 16. Altersjahr d\u00fcrfen Schulpflichtige freiwillig religi\u00f6se Kleidungsst\u00fccke wie Kopft\u00fccher tragen.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei einem erstmaligen Verstoss gegen das Verbot haben die Verantwortlichen der Schulen (Schulleitung oder Delegierte) unverz\u00fcglich mit der betroffenen Sch\u00fclerin oder dem betroffenen Sch\u00fcler sowie deren Erziehungsberechtigten ein Gespr\u00e4ch zu f\u00fchren, um die Hintergr\u00fcnde des Verstosses zu kl\u00e4ren. Weitere Verst\u00f6sse bewirken zunehmend angemessene, h\u00e4rtere Sanktionen, die f\u00fcr die Betroffenen bis zum Schulverweis und f\u00fcr deren Erziehungsberechtigte bis zur Busse oder zum Entzug des Aufenthaltsrechts (sofern diese nicht \u00fcber die Schweizer Staatsangeh\u00f6rigkeit verf\u00fcgen) f\u00fchren.</p>","ReasonText":"<p>&nbsp;</p><p>Unsere Schulen (sowohl private als auch \u00f6ffentliche) sind ein Freiraum f\u00fcr die Ideale des Rechtsstaates: Freiheit und gleiche Rechte f\u00fcr alle. Diese Rechte sollen f\u00fcr alle Kinder gleichermassen gelten und ebenso gesch\u00fctzt werden. Deshalb soll auff\u00e4llige Kopfbedeckung wie das Kopftuch f\u00fcr muslimische M\u00e4dchen, das sie von anderen M\u00e4dchen unterscheidet und mitunter diskriminierenden Charakter hat, an Schulen keinen Platz haben. Solche hemmt die Entwicklung und Bewegungsfreiheit von Schulpflichtigen und widerspricht dem p\u00e4dagogischen Ziel der Gleichberechtigung und Chancengleichheit. Zul\u00e4ssig bleiben unauff\u00e4llige, religi\u00f6se Symbole wie das christliche Kreuz oder die j\u00fcdische Kippa.</p><p>&nbsp;</p><p>In einem Urteil vom 16. Mai 2024 hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) entschieden<a href=\"#_ftn1\">[1]</a>, dass das Verbot des Tragens auff\u00e4lliger religi\u00f6ser Symbole wie Kopft\u00fccher in der Schule (ein solches Kopftuchverbot gilt in Teilen Belgiens und in Frankreich seit l\u00e4ngerem) nicht gegen die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention des Europarates verst\u00f6sst.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 22.&nbsp;Oktober 2025 in Erf\u00fcllung des Postulates&nbsp;22.4559, Binder-Keller (de Quattro) vom 16. Dezember 2022 \u00abKinderkopft\u00fccher in der \u00f6ffentlichen Schule\u00bb (www.news.admin.ch &gt; Medienmitteilung vom 22.&nbsp;Oktober 2025 \u00abBundesrat lehnt ein Verbot von Kinderkopft\u00fcchern in \u00f6ffentlichen Schulen ab\u00bb) dargelegt, dass ein generelles Kopftuchverbot an \u00f6ffentlichen Schulen laut dem Bundesgericht (BGE&nbsp;<em>142</em>&nbsp;I&nbsp;49) im Widerspruch zur Bundesverfassung (BV, SR&nbsp;<em>101</em>) steht. Das in der Motion vorgeschlagene Verbot wirft ausserdem ernsthafte Fragen zur Vereinbarkeit mit den Grundrechten auf. Das Verbot w\u00fcrde sich insbesondere auf die Religions- und Glaubensfreiheit nach Artikel&nbsp;15 BV auswirken, welche nicht nur die innere \u00dcberzeugung, sondern auch deren \u00e4ussere Ausdrucksform, wie etwa das Tragen von religi\u00f6sen Symbolen, sch\u00fctzen soll. Es k\u00f6nnte auch zu einer indirekten Diskriminierung f\u00fchren (Art.&nbsp;8 BV), indem es bestimmte Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler aus religi\u00f6sen Gr\u00fcnden besonders benachteiligt, und die pers\u00f6nliche Freiheit sowie die Privatsph\u00e4re beeintr\u00e4chtigen (vgl.&nbsp;Ziff.&nbsp;2.2 des oben genannten Berichts des Bundesrats vom 22.&nbsp;Oktober 2025). Die Regelung religi\u00f6ser Fragen obliegt zudem verfassungsgem\u00e4ss den Kantonen (Art.&nbsp;3 und 72 Abs.&nbsp;1 BV); dasselbe gilt f\u00fcr das Schulwesen (Art.&nbsp;62 BV). Die Annahme der Motion w\u00fcrde somit eine Verfassungs\u00e4nderung mit sich bringen, die gleich zwei bew\u00e4hrte Zust\u00e4ndigkeitsbereiche der Kantone tangiert.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) befasst sich in seiner Rechtsprechung damit, ob ein Verbot von sichtbaren religi\u00f6sen Zeichen und Symbolen gleichermassen f\u00fcr alle religi\u00f6sen Zeichen und Symbole gilt, oder nur f\u00fcr einige davon (vgl.&nbsp;Entscheid EGMR <em>Mikyas und andere gegen Belgien</em> vom 9.&nbsp;April&nbsp;2024, Nr.&nbsp;50681/20, Ziff.&nbsp;71 mit Hinweis; Urteile <em>Dogru gegen Frankreich</em> vom 4.&nbsp;Dezember&nbsp;2008, Nr.&nbsp;27058/05, Ziff.&nbsp;68&nbsp;und <em>Kervanci gegen Frankreich</em> vom 4.&nbsp;Dezember&nbsp;2008, Nr.&nbsp;31645/04, Ziff.&nbsp;67). Diskrete religi\u00f6se Symbole sind in der franz\u00f6sischen Gesetzgebung zur Wahrung der Laizit\u00e4t erlaubt. Das Verbot bezieht sich jedoch nicht nur auf das Kopftuch, sondern schliesst auch andere offensichtlich religi\u00f6se Zeichen wie die Kippa oder ein grosses Kreuz ein. Es ist zudem h\u00f6chst fraglich, ob die unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig harten Sanktionen, die von der Motion\u00e4rin gefordert werden, sowohl mit der Bundesverfassung als auch mit dem von der Schweiz ratifizierten \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber die Rechte des Kindes (KRK, SR&nbsp;0.107) vereinbar sind. Es erscheint problematisch, wenn Eltern, deren Kinder ein Kopftuch tragen, unter dem Vorwand der Chancengleichheit ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren k\u00f6nnten, was nicht im Interesse der jungen M\u00e4dchen w\u00e4re. Ein pauschales Verbot f\u00fcr Kopft\u00fccher w\u00e4re weder zielf\u00fchrend noch verh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p><p>&nbsp;</p><p>Aus Sicht des Bundesrats bieten die Wegleitungen der Kantone (vgl. www.edudoc.ch &gt; Monograph &gt; Glaubens- und Gewissensfreiheit in der Schule: Rechtliche Grundlagen und Materialiensammlung) pragmatische und differenzierte L\u00f6sungsans\u00e4tze, die den Interessen der Kinder Rechnung tragen. Dieser Meinung ist auch das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, ein Zusammenschluss aus schweizerischen Nichtregierungsorganisationen, die sich f\u00fcr die Anerkennung und Umsetzung der KRK in der Schweiz einsetzen. In einer Stellungnahme zum oben genannten Bericht stellte dieses fest, dass die Haltung des Bundesrats aus Sicht der KRK mehrere zentrale Rechte st\u00e4rkt und gleichzeitig das Kindeswohl gem\u00e4ss Artikel&nbsp;3 KRK ins Zentrum der Debatte r\u00fcckt. Dabei zeige der Bericht klar auf, \u00abdass differenzierte L\u00f6sungen und eine sorgf\u00e4ltige Einzelfallpr\u00fcfung mehr zur Wahrung der Kinderrechte beitragen als pauschale Kleidervorschriften\u00bb (www.netzwerk-kinderrechte.ch &gt; Aktuell &gt; 2025 &gt; Kein Bedarf f\u00fcr ein Verbot von Kinderkopft\u00fcchern an Schulen).</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Schl\u00e4pfer Therese","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771447456140)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|32|1236|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1771447464820)\/","SubmissionDate":"\/Date(1765929600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Bildung|Menschenrechte|Kultur"}}