{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254596,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254596,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4596","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":" Einschr\u00e4nkung der freien Wahl des Versicherers f\u00fcr Personen, deren Pr\u00e4mien vollst\u00e4ndig \u00fcber die individuelle Pr\u00e4mienverbilligung gedeckt werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, mit der f\u00fcr Versicherte, deren Pr\u00e4mie vollst\u00e4ndig \u00fcber die individuelle Pr\u00e4mienverbilligung (IPV) gedeckt wird, die freie Wahl des Versicherers eingeschr\u00e4nkt wird. Diese Versicherten sollen kein Versicherungsmodell w\u00e4hlen k\u00f6nnen, bei dem die tats\u00e4chliche Pr\u00e4mie h\u00f6her ist als die Referenzpr\u00e4mie f\u00fcr die IPV. Ziel ist es zu verhindern, dass eine versicherte Person f\u00fcr denjenigen Teil der tats\u00e4chlichen Pr\u00e4mie in Zahlungsverzug ger\u00e4t, der \u00fcber den gem\u00e4ss der kantonalen Berechnung anerkannten Betrag hinausgeht.</p>","ReasonText":"<p>Die H\u00f6he der IPV wird auf der Grundlage der kantonalen Durchschnittspr\u00e4mie, der sogenannten Referenzpr\u00e4mie, festgelegt. Diese entspricht dem Durchschnitt der geltenden Pr\u00e4mien, gewichtet nach der Anzahl der Versicherten f\u00fcr jede Pr\u00e4mie. Ohne eine solche gemeinsame Referenz w\u00e4re es zu kompliziert, f\u00fcr jede m\u00f6gliche Kombination von Versicherungsform, Pr\u00e4mienregion, Franchise und Alter einzeln die IPV zu berechnen.</p><p>Das Thema der freien Wahl der Krankenversicherung ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Die Pr\u00e4mien einzelner Versicherer k\u00f6nnen n\u00e4mlich \u00fcber der Referenzpr\u00e4mie liegen. Dadurch kann es passieren, dass auch Versicherte, deren Pr\u00e4mie theoretisch vollst\u00e4ndig \u00fcber die IPV gedeckt ist, in der Praxis f\u00fcr die Differenz zwischen Referenzpr\u00e4mie und tats\u00e4chlicher Pr\u00e4mie in Zahlungsverzug geraten, was zu zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand f\u00fchrt.</p><p>Im Kanton Tessin gibt es rund 20&nbsp;000 s\u00e4umige Versicherte und damit verbundene j\u00e4hrliche Kosten von nahezu 20&nbsp;Millionen Franken; zwei Drittel davon tr\u00e4gt der Kanton, ein Drittel die Gemeinden.</p><p>Es geht also um namhafte Betr\u00e4ge, die es einzuschr\u00e4nken gilt. Die Praxis zeigt, dass aus den oben aufgef\u00fchrten Gr\u00fcnden auch Personen, deren Pr\u00e4mie theoretisch vollst\u00e4ndig \u00fcber die IPV gedeckt ist, zu den s\u00e4umigen Pr\u00e4mienzahlerinnen und -zahlern geh\u00f6ren k\u00f6nnen.</p><p>Mit dieser Motion soll dieser offensichtliche Missstand behoben werden, f\u00fcr dessen Kosten die \u00f6ffentliche Hand und damit die Steuerzahlerinnen und -zahler aufkommen m\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) garantiert in Artikel 4, dass versicherungspflichtige Personen unter den Versicherern, die eine Bewilligung zur Durchf\u00fchrung der sozialen Krankenversicherung haben, frei w\u00e4hlen k\u00f6nnen. Die freie Wahl sowie der freie Wechsel des Versicherers sind zentrale Systemmerkmale der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und bilden den Dreh- und Angelpunkt des vom Gesetzgeber angestrebten Wettbewerbs zwischen den Krankenversicherern. Dieser Wettbewerb kann nur spielen, wenn Versicherte zwischen den Krankenkassen frei entscheiden k\u00f6nnen. Wird dieses Wahlrecht insbesondere jenen Versicherten entzogen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen leben, widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 8 der Bundesverfassung (BV; SR 101). Dies gilt umso mehr, als die soziale Krankenversicherung bundesrechtlich einheitlich ausgestaltet ist. Der Bundesrat erachtet die vorgeschlagene \u00c4nderung des KVG bereits aus diesen grunds\u00e4tzlichen \u00dcberlegungen als nicht angezeigt.</p><p>&nbsp;</p><p>Nach Artikel 65 Absatz 1 KVG gew\u00e4hren die Kantone Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen Pr\u00e4mienverbilligungen. Versicherte, welche in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen leben, w\u00e4hlen in der Regel nicht nur bereits einen g\u00fcnstigeren Krankenversicherer, sondern sind auch in einer besonderen Versicherungsform versichert. Im Jahr 2024 waren 87,3 Prozent aller OKP-Versicherten in einem besonderen Versicherungsmodell versichert. Nach den im Rahmen der Beratungen zur Pr\u00e4mien-Entlastungs-Initiative vorgenommenen Abkl\u00e4rungen des Bundesamts f\u00fcr Gesundheit liegen die effektiven Pr\u00e4mien der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen bis 65 Jahre, welche eine Pr\u00e4mienverbilligung beziehen, in der N\u00e4he der mittleren Pr\u00e4mie. Die mittlere Pr\u00e4mie ber\u00fccksichtigt s\u00e4mtliche Versicherungsformen, indem sie der Summe der in Rechnung gestellten Pr\u00e4mien der Versicherten geteilt durch die durchschnittliche Anzahl der Versicherten dieses Kantons entspricht. Dies l\u00e4sst darauf schliessen, dass Personen, die eine Pr\u00e4mienverbilligung beziehen, bereits heute zu einem grossen Teil in einer besonderen Versicherungsform versichert sind. Dabei kann es f\u00fcr bestimmte Versicherte dennoch sachgerecht sein, eine Pr\u00e4mie zu w\u00e4hlen, die \u00fcber dem Betrag der Pr\u00e4mienverbilligung liegt, namentlich um eine tiefere Franchise beizubehalten. F\u00fcr diese Personen ist eine niedrige Franchise von Bedeutung, um eine Verlagerung der Kosten auf sie selbst zu vermeiden.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Gew\u00e4hrung der Pr\u00e4mienverbilligung f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Sie verf\u00fcgen \u00fcber eine erhebliche Autonomie in der Ausgestaltung ihrer Systeme. Aufgrund dessen unterscheidet sich die Festsetzung der kantonalen Richtpr\u00e4mie je nach Kanton erheblich.</p><p>&nbsp;</p><p>Werden die Bedingungen eines besonderen Versicherungsmodells (z. B. Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell) von einer versicherten Person nicht mehr erf\u00fcllt, darf der Krankenversicherer die Person in ein Standardmodell umstufen. Mit der Umstufung ist eine h\u00f6here Pr\u00e4mie zu bezahlen. W\u00fcrde die vorliegende Motion umgesetzt, w\u00fcrden die Versicherer diese M\u00f6glichkeit verlieren. Das w\u00fcrde neue Fehlanreize schaffen. Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass nach Artikel 64<em>a</em> Absatz 6 KVG eine s\u00e4umige versicherte Person den Versicherer nicht wechseln darf, solange die ausstehenden Pr\u00e4mien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht vollst\u00e4ndig bezahlt sind. Der vom Motion\u00e4r angestrebte \u00dcberschuldungsschutz w\u00fcrde somit bei bestehenden Zahlungsausst\u00e4nden nicht greifen. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771447392743)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1773672421930)\/","SubmissionDate":"\/Date(1765929600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Gesundheit"}}