{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254604,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254604,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4604","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verhindern, dass der Status als politisch exponierte Person die Parlamentarierinnen und Parlamentarier benachteiligt und das Milizsystem schw\u00e4cht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, gezielte Massnahmen zu ergreifen, damit der Status als politisch exponierte Person (PEP) von Parlamentsmitglieder sowie anderen politischen Amtstr\u00e4gerinnen und Amtstr\u00e4gern in der Schweiz keine ungerechtfertigten Nachteile im Privatleben, insbesondere beim Zugang zu Hypothekarkrediten und anderen Finanzierungsformen, mit sich bringt und die Attraktivit\u00e4t des Milizsystems nicht beeintr\u00e4chtigt.</p><p>&nbsp;</p><p>Dazu soll er:</p><ol><li>verbindlich klarstellen, dass inl\u00e4ndische PEP in der Praxis der Finanzintermedi\u00e4re und Bankinstitute unseres Landes nicht wie ausl\u00e4ndische PEP als Personen mit erh\u00f6htem Risiko behandelt werden d\u00fcrfen;</li><li>sicherstellen, dass die Vorschriften zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei im Einklang mit dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und einem wirklich risikobasierten Ansatz angewendet werden;</li><li>gegebenenfalls punktuelle Anpassungen vornehmen oder gezielte Aufsichtsvorgaben machen, wobei zus\u00e4tzlicher Verwaltungsaufwand zu vermeiden ist;</li><li>sicherstellen, dass die Aus\u00fcbung eines politischen Amtes weder ungerechtfertigte Einschr\u00e4nkungen des Privatlebens mit sich bringt noch ein Hindernis f\u00fcr politisches Engagement darstellt.</li></ol>","ReasonText":"<p>Die schweizerische Gesetzgebung zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei unterscheidet richtigerweise Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit ausl\u00e4ndischen PEP, die in jedem Fall als Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit erh\u00f6htem Risiko gelten, und mit inl\u00e4ndischen PEP, die nur dann als mit erh\u00f6htem Risiko behaftet gelten, wenn mindestens ein zus\u00e4tzliches Risikokriterium erf\u00fcllt ist.</p><p>In der Bankenpraxis kann der Status als inl\u00e4ndische PEP jedoch konkrete Nachteile mit sich bringen, insbesondere beim Zugang zu Hypothekarkrediten, da restriktivere Verfahren oder ung\u00fcnstigere Konditionen zur Anwendung kommen. Diese Auswirkungen ergeben sich weniger aus dem Gesetz selbst als vielmehr aus der Vorsicht bei der Anwendung. Auswirkungen, die auch Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen (Geschwister, Kinder usw.) mit sich bringen.</p><p>In seiner Antwort auf eine k\u00fcrzlich eingereichte Interpellation (25.4182) erkl\u00e4rte der Bundesrat, ihm seien keine konkreten F\u00e4lle von Benachteiligungen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern bekannt. Er sehe deshalb keine Notwendigkeit zu handeln. Diese Haltung birgt die Gefahr, dass das Problem untersch\u00e4tzt wird und unerw\u00fcnschte Auswirkungen, die sich auf das Privatleben der Gew\u00e4hlten auswirken, ungel\u00f6st bleiben.</p><p>In einem politischen Milizsystem ist es von grundlegender Bedeutung, dass politisches Engagement keine indirekten Nachteile oder Einschr\u00e4nkungen im Privatleben mit sich bringt. Die vorliegende Motion zielt daher darauf ab, diese Praxis zu korrigieren, ohne neue B\u00fcrokratie zu schaffen, und faire Bedingungen f\u00fcr diejenigen zu gew\u00e4hrleisten, die sich f\u00fcr den Dienst an ihrem Land entscheiden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Das geltende Recht unterscheidet klar zwischen inl\u00e4ndischen und ausl\u00e4ndischen politisch exponierten Personen (PEP). Gesch\u00e4ftsbeziehungen zu ausl\u00e4ndischen PEP sowie zu ihnen nahestehenden Personen gelten gem\u00e4ss Artikel&nbsp;6 Absatz&nbsp;3 des Geldw\u00e4schereigesetzes (GwG) in jedem Fall als Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit erh\u00f6htem Risiko. Dieses gleiche Prinzip gilt beispielsweise auch f\u00fcr Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit Personen, die in einem Land ans\u00e4ssig sind, das von der FATF als \u00ab<em>High Risk</em>\u00bb oder nicht kooperativ betrachtet wird und bei dem die FATF zu erh\u00f6hter Sorgfalt aufruft (Art. 13 Abs. 3 Bst. d der Geldw\u00e4schereiverordnung-FINMA). Gesch\u00e4ftsbeziehungen zu inl\u00e4ndischen PEP (sowie zu ihnen nahestehenden Personen) gelten hingegen nur dann als Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit erh\u00f6htem Risiko, wenn ein oder mehrere weitere Risikokriterien erf\u00fcllt sind (Art.&nbsp;6 Abs.&nbsp;4 GwG). Diese Kriterien sind in den Artikeln&nbsp;13 und 14 der GwV-FINMA nicht abschliessend aufgef\u00fchrt: zum Beispiel die Art der verlangten Dienstleistungen oder Produkte, die H\u00f6he der eingebrachten Verm\u00f6genswerte, die H\u00f6he der Zu- und Abfl\u00fcsse von Verm\u00f6genswerten oder die Komplexit\u00e4t der Strukturen. Die geltende Regelung f\u00fcr inl\u00e4ndische PEP sieht somit eine ausdr\u00fcckliche und konsequente Unterscheidung vor.</p><p>&nbsp;</p><p>Die von den Finanzintermedi\u00e4ren in der Praxis getroffenen Entscheidungen bez\u00fcglich des Risikomanagements liegen ausserhalb des Zust\u00e4ndigkeitsbereichs des Bundesrates. Sie wirken sich auf die Vertragsbeziehungen zwischen einem Finanzintermedi\u00e4r und seiner Kundschaft aus und sind dementsprechend unter diesem Gesichtspunkt zu betrachten. </p><p>&nbsp;</p><p>Eine zus\u00e4tzliche Unterscheidung auf Gesetzesebene einzuf\u00fchren, w\u00fcrde bedeuten, entweder die Parlamentarierinnen und Parlamentarier generell von der Regelung zu befreien oder die Anzahl der Gegenausnahmeregelungen zu erh\u00f6hen. Dies w\u00e4re nicht im Sinn des risikobasierten Ansatzes des GwG und w\u00fcrde zudem den administrativen Aufwand der Finanzintermedi\u00e4re erh\u00f6hen. Im \u00dcbrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass ihm keinerlei F\u00e4lle bekannt sind, in denen Parlamentarierinnen oder Parlamentarier nur aufgrund ihres Status als inl\u00e4ndische PEP Schwierigkeiten gehabt h\u00e4tten, Hypothekarkredite oder sonstige Finanzierungen zu erhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Ansicht, dass die geltenden Regeln f\u00fcr inl\u00e4ndische PEP klar, angemessen, risikobasiert und den Besonderheiten unseres Landes angepasst sind. Der Bundesrat sieht daher keinen Handlungsbedarf und erinnert daran, dass er weder in die Zust\u00e4ndigkeitsbereiche der Aufsichtsbeh\u00f6rde noch in jene der Finanzintermedi\u00e4re eingreift.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Marchesi Piero","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771447093273)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|421","Category":null,"Modified":"\/Date(1773673052310)\/","SubmissionDate":"\/Date(1765929600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Parlament"}}