{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254611,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254611,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4611","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Dringende Aktivierung der Schutzklausel f\u00fcr Schweizer Weine","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Ist der Bundesrat angesichts der schweren Krise im Schweizer Weinsektor bereit, die Schutzklausel vor\u00fcbergehend zu aktivieren, um die Schweizer Weine zu sch\u00fctzen, dem Markt eine Erholungsphase zu g\u00f6nnen und mittelfristig strukturelle Massnahmen zur Sicherung des Fortbestands des Schweizer Weinbaus zu ergreifen?</p><p>2. Welche konkreten Massnahmen w\u00e4ren bei einer Aktivierung der Schutzklausel zum befristeten Schutz der Schweizer Produktion vorgesehen, und in welchem Zeitrahmen?</p><p>3. Falls die Schutzklausel selbst in der aktuellen, \u00e4usserst ernsten Lage nicht aktiviert werden kann: Welchem Zweck dient sie dann \u00fcberhaupt?</p>","ReasonText":"<p>Der Schweizer Weinbau befindet sich in einer beispiellosen Krise. Mit einem Marktanteil von 35,5&nbsp;Prozent \u2013 gegen\u00fcber 44&nbsp;Prozent zum Zeitpunkt der Festlegung der Zollkontingente im Jahr 1994 \u2013 leiden Schweizer Weinproduzentinnen und -produzenten nicht nur unter dem r\u00fcckl\u00e4ufigen Konsum, sondern vor allem unter dem zunehmenden Druck durch ausl\u00e4ndische Weine und dem unfairen Wettbewerb. Seit 1994 ist der Konsum von Schweizer Wein st\u00e4rker zur\u00fcckgegangen als jener von Importwein; dieser wird in den Herkunftsl\u00e4ndern massiv unterst\u00fctzt, damit er auf dem Schweizer Markt bestehen kann, und profitiert zus\u00e4tzlich vom starken Franken. Zur Erinnerung: Der Weinbau geh\u00f6rt bis heute zu den wenigen landwirtschaftlichen Sektoren, die nicht durch Handelsabkommen gesch\u00fctzt werden. Damit ist er einem unmittelbaren Importdruck ausgesetzt, zumal die bestehenden Kontingente keine Schutzwirkung haben.</p><p>Angesichts dieser alarmierenden Lage sollte die in den Handelsabkommen vorgesehene Schutzklausel so rasch wie m\u00f6glich und einheitlich auf alle Weinimporte angewandt werden. Der Bundesrat soll die konkrete Ausgestaltung festlegen.&nbsp;</p><p>Die Massnahme w\u00e4re auch deshalb gerechtfertigt, weil der Schweizer Weinbau \u00fcber die reine Produktion einheimischer Weine hinausgeht: Er ist Teil unserer Kultur und pr\u00e4gt unsere Landschaft.</p><p>Und schliesslich weist ein Rechtsgutachten darauf hin, dass Schutzklauseln rechtlich notwendig sind zur Rechtfertigung langfristig wirksamer Strukturverbesserungsmassnahmen im Rahmen der WTO.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der angespannten Lage im Weinbausektor bewusst. Aus diesem Grund wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Branche sowie der zust\u00e4ndigen Bundesbeh\u00f6rden einberufen, um die Vorschl\u00e4ge der Branche zur Entlastung des Sektors zu vertiefen.</p><p>&nbsp;</p><p>1. und 2. In der WTO existieren f\u00fcr landwirtschaftliche Produkte zwei Arten von Schutzmassnahmen (Safeguards). Einerseits existieren allgemeine Schutzmassnahmen im Sinne von Artikel XIX des GATT und des WTO-\u00dcbereinkommens \u00fcber Schutzmassnahmen (<a href=\"https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1959/1745_1807_1812/de#art_XIX\"><u>SR 0.632.21)</u></a>. Andererseits gibt es spezifische Sonderschutzmassnahmen f\u00fcr landwirtschaftliche Produkte gem\u00e4ss Artikel 5 des WTO-Landwirtschafts\u00fcbereinkommens (<a href=\"https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/2117_2117_2117/de\"><u>SR 0.632.20, Anhang 1A.3</u></a>).</p><p>&nbsp;</p><p>Die allgemeinen Schutzmassnahmen im Sinne von Artikel XIX des GATT und des WTO-\u00dcbereinkommens \u00fcber Schutzmassnahmen erlauben einem WTO-Mitglied unter gewissen Voraussetzungen eine bestimmte inl\u00e4ndische Industrie vor einem Anstieg der Einfuhren eines Produkts, der dieser Industrie einen erheblichen Schaden zuf\u00fcgt oder zuzuf\u00fcgen droht, zu sch\u00fctzen. Als Schutzmassnahme d\u00fcrfen tempor\u00e4re Importbeschr\u00e4nkungen angewendet werden. Die Rechtsm\u00e4ssigkeit der Anwendung solcher Schutzmassnahmen setzt insbesondere einen erheblichen Anstieg der Einfuhren eines Produkts in den letzten Jahren voraus, sei es in absoluten Zahlen oder im Verh\u00e4ltnis zur inl\u00e4ndischen Produktion. Bezogen auf den Wein sieht der Bundesrat die Voraussetzungen f\u00fcr die Aktivierung dieser Schutzmassnahmen bisher als nicht gegeben: Gem\u00e4ss den Weinstatistiken des Bundesamts f\u00fcr Landwirtschaft haben sich sowohl die Weinimporte als auch der Konsum von inl\u00e4ndischem Wein in den letzten Jahren verringert. Der Marktanteil von Schweizer Weinen ist von 2023 auf 2024 zur\u00fcckgegangen, hatte aber in den Jahren zuvor zugenommen (2024: 35,5 %; 2023: 38,9 %; 2022: 37 %; 2021: 35,4 %). Der Bundesrat wird die weitere Entwicklung fortlaufend pr\u00fcfen.</p><p>&nbsp;</p><p>Gem\u00e4ss Artikel 5 des WTO-Landwirtschafts\u00fcbereinkommens k\u00f6nnen bei Landwirtschaftsprodukten besondere Schutzmassnahmen erhoben werden, wenn entweder die Importpreise das Preisniveau der von der WTO vorgeschriebenen Referenzperiode von 1986\u20131988 um mehr als 10 % unterschreiten oder die mengenm\u00e4ssige Zunahme der Importe mehr als 25 % gegen\u00fcber dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre betr\u00e4gt. Die Aktivierung der speziellen Schutzklausel im Landwirtschaftsbereich erm\u00f6glicht die Verh\u00e4ngung von zus\u00e4tzlichen Einfuhrz\u00f6llen f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum. Dieses Recht besteht nur f\u00fcr Einfuhren von Produkten ohne Zollkontingente sowie f\u00fcr Produkte mit Zollkontingenten nur f\u00fcr Einfuhren ausserhalb der Zollkontingente. F\u00fcr Weineinfuhren im Rahmen des Zollkontingents, welche \u00fcber 80% der Weinimporte ausmachen, kann die Schweiz diese Massnahmen daher nicht anwenden. Aufgrund der sehr beschr\u00e4nkten Einfuhren ausserhalb des Kontingents und der nicht ausgesch\u00f6pfte Einfuhrm\u00f6glichkeiten innerhalb des Zollkontingents h\u00e4tte die Sonderschutzmassnahme kaum einen sch\u00fctzenden Effekt auf den Binnenmarkt. Zudem werden die vorgesehenen Schwellenwerte nicht erreicht.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die WTO-Schutzmassnahmen bieten den betroffenen Sektoren einen gewissen tempor\u00e4ren Schutz, wenn die Bedingungen f\u00fcr ihre Aktivierung erf\u00fcllt sind. Die Schutzmassnahmen k\u00f6nnen jedoch nicht die strukturellen Probleme und Herausforderungen l\u00f6sen, denen der Weinbau aufgrund des sinkenden Weinkonsums in der Schweiz gegen\u00fcbersteht. Diese Nachfrageentwicklung betrifft Schweizer Weine als auch importierte Weine gleichermassen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Roduit Benjamin","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771447157147)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1774003874190)\/","SubmissionDate":"\/Date(1765929600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft"}}