{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254633,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254633,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4633","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schwachstelle im AKW G\u00f6sgen, bekannt seit 1979. Wie weiter?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ein Gutachten im Auftrag der Schweizerischen Energiestiftung zeigt, dass das Speisewassersystem des AKW G\u00f6sgen seit der Inbetriebnahme 1979 eine gravierende sicherheitstechnische Schwachstelle aufweist. Im Unterschied zu vergleichbaren Anlagen wurden keine ged\u00e4mpften R\u00fcckschlagklappen eingebaut, obwohl diese bei Leitungsbr\u00fcchen gef\u00e4hrliche Druckst\u00f6sse verhindern. W\u00e4hrend das ENSI angibt, die Problematik sei erst 2025 mit neuen Berechnungsmethoden erkannt worden, kommt das Gutachten zum Schluss, dass das Risiko seit Jahrzehnten besteht und eine Nachr\u00fcstung l\u00e4ngst erforderlich gewesen w\u00e4re. Das AKW steht seit Juli 2025 still; das Gutachten warnt vor m\u00f6glichen Kernsch\u00e4den bis hin zur Kernschmelze, insbesondere bei Erdbeben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Seit wann waren Bundesrat, ENSI bzw. dessen Vorg\u00e4ngerorganisationen HSK und die KSA dar\u00fcber informiert, dass im AKW G\u00f6sgen keine ged\u00e4mpften R\u00fcckschlagklappen installiert wurden? Wie erkl\u00e4rt sich die jahrzehntelange Verz\u00f6gerung bei der Feststellung dieser Schwachstelle?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einsch\u00e4tzung, dass diese sicherheitstechnische Schwachstelle seit 1979 besteht und fr\u00fcher h\u00e4tte behoben werden m\u00fcssen?</li><li>Wie beurteilt er die Aussage des ENSI, wonach die Problematik erst durch neue Berechnungsmethoden erkannt worden sei, obwohl entsprechende Analysen seit Jahrzehnten verf\u00fcgbar sind?</li><li>Weshalb wurde im AKW G\u00f6sgen, anders als in Beznau (1992/93) und Leibstadt (1996), nie der Einbau ged\u00e4mpfter R\u00fcckschlagklappen verlangt? Sind die damaligen Aufsichtsentscheide aus heutiger Sicht noch nachvollziehbar?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Risiken eines kombinierten Szenarios von Erdbeben und Speisewasserleitungsbruch unter den heutigen Anlagenbedingungen?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass k\u00fcnftig mit ausreichend konservativen Sicherheitsmargen gerechnet wird?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um<br>a) notwendige Nachr\u00fcstungen unverz\u00fcglich umzusetzen,<br>b) eine umfassende sicherheitstechnische Neubewertung (inkl. vorgezogener PS\u00dc) vorzunehmen und<br>c) Parlament und Bev\u00f6lkerung transparent zu informieren?</li><li>In der PS\u00dc 2018 des AKW G\u00f6sgen wurde der Core Damage Factor nachweislich zu tief angesetzt. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass vor einer Wiederinbetriebnahme eine gezielte Neuberechnung der PS\u00dc 2018 und des CDF erforderlich ist, und stellt er deren Korrektur sicher?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1. In der (\u00f6ffentlichen) Stellungnahme zur periodischen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (PS\u00dc) des Kernkraftwerks (KKW) G\u00f6sgen von 1998 wies die Hauptabteilung f\u00fcr die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) darauf hin, dass im KKW G\u00f6sgen keine ged\u00e4mpften R\u00fcckschlagklappen verwendet werden. Die HSK forderte vom KKW G\u00f6sgen den sicherheitstechnischen Nachweis, dass ged\u00e4mpfte Speisewasser-R\u00fcckschlagventile nicht erforderlich sind. Auf Grundlage der damaligen Randbedingungen erbrachte das KKW G\u00f6sgen den geforderten Nachweis und setzte die zur erfolgreichen Nachweisf\u00fchrung erforderlichen Ert\u00fcchtigungen an den Halterungskonstruktionen um. Das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) best\u00e4tigte in der sicherheitstechnischen Stellungnahme zur PS\u00dc 2008 des KKW G\u00f6sgen die Schliessung der PS\u00dc-Pendenz.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Als Ergebnis der PS\u00dc 1998 ert\u00fcchtigte das KKW G\u00f6sgen die Unterst\u00fctzungskonstruktionen der Rohrleitungshalterungen, indem es verschiedene Stossbremsen durch st\u00e4rkere austauschte. Auf Grundlage der damaligen Berechnungen erbrachte das KKW G\u00f6sgen damit den Sicherheitsnachweis f\u00fcr den betrachteten Auslegungsst\u00f6rfall auch ohne ged\u00e4mpfte R\u00fcckschlagklappen, was die Aufsichtsbeh\u00f6rde best\u00e4tigte.&nbsp; </p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Schweizer Kernkraftwerke werden in einem laufenden Prozess nach dem gegenw\u00e4rtigen Stand von Wissenschaft und Technik \u00fcberpr\u00fcft und diesem nachgef\u00fchrt, soweit dies zu einer weiteren Verminderung der Gef\u00e4hrdung beitr\u00e4gt und angemessen ist. Die Beurteilung der Aufsichtsbeh\u00f6rde auf Basis der in der PS\u00dc 1998 verwendeten Verfahren entsprach dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik.</p><p>Neue Erkenntnisse ergaben sich im Rahmen eines \u00c4nderungsvorhabens im Bereich des Speisewassersystems. Konkret erlangte das KKW G\u00f6sgen bei der Anwendung von aktuellen Berechnungsverfahren Hinweise, die eine Abweichung zu den vormals gewonnenen Ergebnissen nahelegten. Das KKW G\u00f6sgen meldete in der Folge dem ENSI diese m\u00f6gliche Auslegungsschwachstelle als \u00abMeldepflichtiges Vorkommnis\u00bb im M\u00e4rz 2025.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Aus technischer Sicht gibt es zwei M\u00f6glichkeiten, um \u00dcberlastungen an Systemstrukturen infolge von Rohrleitungsbr\u00fcchen durch Druckst\u00f6sse zu vermeiden. Das KKW G\u00f6sgen hat Stossbremsen als Bestandteil der Unterst\u00fctzungskonstruktionen der Rohrleitungen des Speisewassersystems ert\u00fcchtigt bzw. ausgetauscht. Die Beurteilung dieser Vorgehensweise durch die Aufsichtsbeh\u00f6rde entsprach zum damaligen Zeitpunkt dem Stand von Wissenschaft und Technik und ist nachvollziehbar.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Die \u00dcberlagerung eines Erdbebens mit einem (nicht seismisch induzierten, sondern zuf\u00e4llig auftretenden) spontanen Speisewasserleitungsbruch wird aufgrund der \u00e4usserst geringen H\u00e4ufigkeit eines solchen zuf\u00e4lligen Zusammentreffens zweier unabh\u00e4ngiger Ereignisse nicht als Auslegungsst\u00f6rfall unterstellt. Ein seismisch bedingter Spontanbruch kann aufgrund der robusten Auslegung der Rohrleitungen ausgeschlossen werden. Seismische Beanspruchungen an Rohrleitungen f\u00fchren daher nicht \u2013 wie bei einem Spontanbruch \u2013 zu einem sofortigen Abriss, sondern zur Bildung von langsamer voranschreitenden Dehnungsrissen, deren Auftreten die betroffenen Rohrleitungen und deren Unterst\u00fctzungskonstruktionen weniger belasten. </p><p>&nbsp;</p><p>6. Bereits in der bestehenden Praxis werden die Berechnungsverfahren f\u00fcr Sicherheitsnachweise von Kernkraftwerken so angewendet, dass sie nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik konservative Ergebnisse liefern, also Ergebnisse mit Sicherheitsmarge. Neue Erkenntnisse fliessen kurzfristig in die Aufsichtst\u00e4tigkeit ein.</p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>7. Die neuen Erkenntnisse beim KKW G\u00f6sgen haben gezeigt, dass die kontinuierliche \u00dcberpr\u00fcfung nach dem gegenw\u00e4rtigen Stand von Wissenschaft und Technik Anwendung findet und funktioniert. Demnach muss der Betreiber insbesondere die Vorkehrungen treffen, die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik notwendig sind. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Bedarf f\u00fcr neue Vorgaben, die \u00fcber den Umfang der etablierten PS\u00dc hinausgehen. Das ENSI hat die \u00d6ffentlichkeit auf seiner Webseite \u00fcber den Sachverhalt transparent informiert.</p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>8. Die PS\u00dc ist eine umfassende sicherheitstechnische Beurteilung eines KKW, welche der Inhaber der Betriebsbewilligung alle zehn Jahre durchzuf\u00fchren hat. Die Berechnung der Kernschadensh\u00e4ufigkeit (engl. \u00abcore damage frequency\u00bb) ist nur ein Teil der PS\u00dc. Zus\u00e4tzlich zur PS\u00dc werden sicherheits- und risikotechnische Bewertungen im Rahmen der laufenden Aufsicht des ENSI vorgenommen. Eine risikotechnische Bewertung des Vorkommnisses, bei der auch die Kernschadensh\u00e4ufigkeit unter Ber\u00fccksichtigung der Auslegungsschwachstelle neu ermittelt wird, ist Gegenstand der noch laufenden Vorkommnisbearbeitung. Die Kernenergiegesetzgebung legt einen konkreten Wert f\u00fcr die maximal zul\u00e4ssige Kernschadensh\u00e4ufigkeit fest. Aufgrund eigener Bewertungen ist das ENSI der Auffassung, dass dieses Kriterium jederzeit \u2013 d. h. auch ohne die geplante Nachr\u00fcstung der ged\u00e4mpften R\u00fcckschlagventile \u2013 f\u00fcr das KKW G\u00f6sgen erf\u00fcllt war.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Schlatter Marionna","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1774000125000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1774000139300)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766016000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}