{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254636,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254636,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4636","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fr\u00fchzeitiger Einbezug von Schweizer Hilfswerken bei der R\u00fcckkehrhilfe f\u00fcr ukrainische Schutzsuchende","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ein Ende des Krieges in der Ukraine ist nicht absehbar. Am 8. Oktober 2025 hat der Bundesrat darum zu Recht entschieden, den Schutzstatus S bis mindestens zum 4. M\u00e4rz 2027 aufrechtzuerhalten. Dennoch stellt sich die Frage nach der Zukunft und m\u00f6glichen R\u00fcckkehr der gut 70'000 Schutzsuchenden. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Schutzsuchenden bleiben wird. Ein grosser Teil wird aber zur\u00fcckkehren.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Konzept zur Aufhebung des Status S vom 29. September 2023 ist aufgrund der langen Kriegsdauer inzwischen \u00fcberholt. Es sieht zwar individuelle finanzielle R\u00fcckkehrhilfen vor, vernachl\u00e4ssigt jedoch strukturelle Unterst\u00fctzungsprogramme. Ohne praktische Hilfe (z. Bsp. Wohnraum, Arbeit, Bildung; Beratung) werden viele R\u00fcckkehrende in der Ukraine einen Neustart kaum schaffen. Dies mindert die R\u00fcckkehrbereitschaft und trifft besonders vulnerable Gruppen (z. B. Roma, \u00c4ltere, Kranke).</p><p>Schweizer Hilfswerke und NGO k\u00f6nnten bei dieser strukturellen R\u00fcckkehrhilfe eine entscheidende Rolle spielen. Im Konzept von 2023 ist f\u00fcr sie jedoch kaum eine Rolle vorgesehen. Gleichzeitig unterst\u00fctzt der Bund den Wiederaufbau in der Ukraine von 2025 bis 2028 mit 1,5 Mrd. Franken. W\u00e4hrend am 28. August 2025 bereits Schweizer Firmen f\u00fcr Wiederaufbauprojekte pr\u00e4sentiert wurden, scheint der Einbezug von Hilfswerken f\u00fcr die soziale Reintegration zu fehlen.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Arbeitet der Bund an einer Aktualisierung des \u00fcberholten Aufhebungskonzeptes von 2023? Wenn ja, wann wird das neue Konzept ver\u00f6ffentlicht?</li><li>Sieht der Bundesrat vor, die R\u00fcckkehr nicht nur mittels individueller Geldbetr\u00e4ge, sondern auch mittels struktureller und praktischer zu f\u00f6rdern? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, bei der Konzeption solcher Programme auf die Kompetenzen von Schweizer Hilfswerken zur\u00fcckzugreifen und sie fr\u00fchzeitig in die Planung einzubeziehen?</li><li>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Wiederaufbau nicht nur Infrastruktur, sondern auch soziale Massnahmen zur Reintegration umfassen muss?</li><li>Trifft es zu, dass im Gegensatz zur Privatwirtschaft bisher keine gleichwertige finanzielle Unterst\u00fctzung von NGO-Projekten im Rahmen der Wiederaufbauhilfe vorgesehen ist? Warum nicht? Bundesrat bereit, bei der weiteren Planung neben der Privatwirtschaft auch Projekte von nicht gewinnorientierten Schweizer Hilfswerken zu unterst\u00fctzen?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. An der Asylkonferenz vom 28. November 2025 haben sich Bund, Kantone, St\u00e4dte und Gemeinden unter anderem darauf geeinigt, klare Regeln f\u00fcr die Aufhebung oder Abl\u00f6sung des Schutzstatus S und den \u00dcbergang zum Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) nach f\u00fcnf Jahren Aufenthalt in der Schweiz zu erarbeiten. Diese Arbeiten wurden im Januar 2026 lanciert und st\u00fctzen sich auf das Konzept zur Aufhebung des Schutzstatus S aus dem Jahr 2023. Das neue Konzept soll im Herbst 2026 fertiggestellt sein. Zu diesem Zeitpunkt wird der Bundesrat auch \u00fcber die Weiterf\u00fchrung des Schutzstatus S nach M\u00e4rz 2027 entscheiden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2./3. Das Programm zur freiwilligen R\u00fcckkehr in die Ukraine wird stark von den Umst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Aufhebung des Schutzstatus S abh\u00e4ngen und eng mit den europ\u00e4ischen und ukrainischen Partnern koordiniert werden m\u00fcssen. Die Lage in der Ukraine, insbesondere in Bezug auf Infrastruktur, Dienstleistungen und Arbeitsmarkt, wird die R\u00fcckkehrbereitschaft und die Wiedereingliederungsm\u00f6glichkeiten der Gefl\u00fcchteten stark beeinflussen. Daher wird es entscheidend sein, bei der Ausarbeitung des Programms zur freiwilligen R\u00fcckkehr den Wiederaufbaubed\u00fcrfnissen des Landes Rechnung zu tragen.</span></p><p><span>Die konkreten Eckwerte eines Schweizer R\u00fcckkehrhilfeprogramms sollen im unter Antwort 1 erw\u00e4hnten neuen Konzept zusammen mit den in der internationalen Zusammenarbeit t\u00e4tigen Bundesstellen konkretisiert werden. Ein Einbezug der Schweizer Hilfswerke ist Teil der Planung. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Der Bundesrat teilt diese Auffassung. Im Rahmen des von EDA und WBF implementierten L\u00e4nderprogramms Ukraine 2025\u20132028 setzt die Schweiz bereits gezielte Programme zur Minderung der Folgen des Krieges um. Dazu geh\u00f6rt insbesondere die Zusammenarbeit mit dem ukrainischen Gesundheitsministerium beim Aufbau von Angeboten im Bereich der Traumarehabilitation sowie der Behandlung und Stabilisierung der psychischen Gesundheit. Weitere Projekte \u2013 unter anderem in Zusammenarbeit mit Schweizer Nichtregierungsorganisationen \u2013 werden im Bereich der Schaffung neuer Lebensgrundlagen f\u00fcr die zahlreichen Binnenvertriebenen umgesetzt. Dies erfolgt unter anderem durch die Unterst\u00fctzung von Massnahmen zur F\u00f6rderung der Selbst\u00e4ndigkeit sowie durch Angebote von Ausbildungen im Rahmen des Aufbaus eines dualen Bildungssystems. Schweizer Hilfswerke sind mit ihrer Expertise, lokalen Verankerung und ihren innovativen Ans\u00e4tzen wichtige Akteure in der Umsetzung dieser Massnahmen. Aufgrund ihrer lokalen Netzwerke erm\u00f6glichen sie in einzelnen Regionen humanit\u00e4ren Zugang zu der Bev\u00f6lkerung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Mittel f\u00fcr l\u00e4ngerfristige Programme zur St\u00e4rkung von Strukturen sowie f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe j\u00e4hrlich insgesamt h\u00f6her ausfallen als jene f\u00fcr Massnahmen zur F\u00f6rderung des Privatsektors. Die Unterst\u00fctzung nicht gewinnorientierter Akteure, einschliesslich Schweizer Hilfswerke, ist dabei integraler Bestandteil der entsprechenden Programme und erfolgt im Rahmen der geltenden strategischen und finanziellen Vorgaben. So wurden beispielsweise \u00fcber die Gl\u00fcckskette unterst\u00fctzte Projekte von Schweizer Hilfswerken mit Mitteln f\u00fcr die Ukraine kofinanziert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Ukraine verf\u00fcgt \u00fcber eine aktive und gut organisierte Zivilgesellschaft. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Schweiz wird der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren Rechnung getragen, wobei die Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten angemessen ber\u00fccksichtigt werden. Unterst\u00fctzt werden dabei jene Vorhaben, die in besonderem Masse zur Erreichung der strategischen und humanit\u00e4ren Ziele beitragen und einen ausgewiesenen Mehrwert erwarten lassen.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1770768000000)\/","SubmittedBy":"Jost Marc","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1770827137417)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|24|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1770827150803)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766016000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Finanzwesen|Migration"}}