{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254645,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254645,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4645","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umgang mit der Muslimbruderschaft in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Muslimbruderschaft strebt eine Islamisierung von Staat sowie Gesellschaft an. Sie erhebt einen Absolutheitsanspruch, der den verfassungsm\u00e4ssigen Vorrang staatlichen Rechts vor religi\u00f6sen Regeln nicht akzeptiert. Sie nutzt demokratische Strukturen, um ihre Agenda voranzutreiben.&nbsp;</p><p>Mehrere muslimische L\u00e4nder haben deshalb die Muslimbruderschaft verboten, so u.a. Jordanien, \u00c4gypten, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabische Emirate und Bahrein. Das franz\u00f6sische Innenministerium warnt vor deren Bedrohung der nationalen Sicherheit durch die fortschreitende Entwicklung der Islamisierung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Welche Massnahmen sind angesichts der Gefahr unsere freiheitlichen demokratischen Werte, welche in Frankreich erkannt worden ist, in der Schweiz geplant?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Erhalten Muslimbr\u00fcder in der Schweiz Asyl, wenn sie wegen ihrer Mitgliedschaft bei der Muslimbruderschaft in ihren Heimatl\u00e4ndern Nachteile gew\u00e4rtigen m\u00fcssen?</p><p>&nbsp;</p><p>D\u00fcrfen Muslimbr\u00fcder in der Schweiz Gelder f\u00fcr ihre Zwecke sammeln sowie Propaganda betreiben?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Kennt der Bund die Zahlen wie viele Muslimbr\u00fcder sich in der Schweiz aufhalten (nach Aufenthaltsstatus)?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>K\u00f6nnen Muslimbr\u00fcder in der Schweiz eingeb\u00fcrgert werden, obwohl diese Ideologie unseren freiheitlich demokratischen Grundwerten, der Trennung von Staat und Religion und unserem Staatsverst\u00e4ndnis diametral entgegensteht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Die Muslimbr\u00fcder sind eine von zahlreichen in der Schweiz aktiven islamischen Bewegungen. Sie sind in der Schweiz schon lange bekannt, nicht zuletzt aufgrund der Gr\u00fcndung eines der ersten islamischen Zentren in Europa in Genf im Jahr 1961. In der Schweiz konzentrieren sich die Aktivit\u00e4ten der Muslimbr\u00fcder seither haupts\u00e4chlich auf religi\u00f6se Aktivit\u00e4ten im demokratischen Rahmen, etwa durch die Unterst\u00fctzung von Vereinen, die Finanzierung von Kultst\u00e4tten oder durch die Organisation von Konferenzen und Seminaren.</p><p><strong>&nbsp;</strong></p><ol><li>Der Bundesrat kann, falls n\u00f6tig, restriktive Massnahmen gegen Gruppierungen oder Personen anwenden, sollte die innere Sicherheit der Schweiz gef\u00e4hrdet sein. Das Bundesamt f\u00fcr Polizei (fedpol) kann, nach vorg\u00e4ngiger Anh\u00f6rung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), Einreiseverbote erlassen und Ausweisungen verf\u00fcgen, wenn die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz gef\u00e4hrdet ist. Auch kann fedpol Gewaltpropagandamaterial einziehen. Die Beh\u00f6rden, insbesondere der NDB und fedpol, stellten unter den Muslimbr\u00fcdern in der Schweiz bisher aber keine Hinweise auf einen Gewaltbezug oder T\u00e4tigkeiten fest, die ein Beschaffen und Bearbeiten von Informationen \u00fcber diese Personen und restriktive Massnahmen rechtfertigen w\u00fcrde.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start=\"2\"><li>Eine Person, die glaubhaft machen kann, dass sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer Religion, Nationalit\u00e4t, Zugeh\u00f6rigkeit zu einer ethnischen oder sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen in ihrem Herkunftsland ernsthaften Nachteilen ausgesetzt ist oder begr\u00fcndete Furcht hat, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden, erf\u00fcllt grunds\u00e4tzlich die Fl\u00fcchtlingseigenschaft (Art. 3 Asylgesetz; AsylG, SR. 142.31). Die Anerkennung als Fl\u00fcchtling f\u00fchrt in der Regel zur Asylgew\u00e4hrung. Es gibt aber Konstellationen, die dazu f\u00fchren k\u00f6nnen, dass die asylsuchende Person trotz anerkannter Fl\u00fcchtlingseigenschaft von der Asylgew\u00e4hrung ausgeschlossen wird. Ein Ausschluss wegen Asylunw\u00fcrdigkeit wird u.a. dann verf\u00fcgt, wenn eine Person die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz verletzt hat oder gef\u00e4hrdet (Art. 53 Bst. b AsylG) und sich ein Asylausschluss als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig erweist. Das SEM setzt die Rechtsvorschriften in enger Zusammenarbeit mit allen zust\u00e4ndigen Strafbeh\u00f6rden um. Dazu geh\u00f6ren namentlich fedpol und der NDB. </li></ol><p>&nbsp;</p><ol start=\"3\"><li>Mitglieder der Muslimbr\u00fcder halten sich in der Schweiz nach Einsch\u00e4tzung der zust\u00e4ndigen Sicherheitsbeh\u00f6rden an die demokratischen und rechtstaatlichen Regeln. Sie f\u00fchren \u00e4hnliche Aktivit\u00e4ten wie Gruppierungen anderer Glaubensrichtungen (z.B. Zeugen Jehovas, Mormonen) aus, die in der Schweiz legal sind. Angeh\u00f6rige der Muslimbr\u00fcder haben damit dieselben M\u00f6glichkeiten, um Gelder zu sammeln oder Propaganda zu betreiben wie andere religi\u00f6se Gruppierungen. Sollten diese Aktionen jedoch die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz gef\u00e4hrden, kann der Bund auf die unter der ersten Antwort erw\u00e4hnten Massnahmen zur\u00fcckgreifen. </li></ol><p>&nbsp;</p><ol start=\"4\"><li>Die genaue Anzahl der tats\u00e4chlichen Mitglieder der Muslimbr\u00fcder l\u00e4sst sich nicht beziffern. Aufgrund der aktuellen Forschung kann davon ausgegangen werden, dass sich die Zahl auf ungef\u00e4hr 150-200 beschr\u00e4nkt.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start=\"5\"><li>Jedes Einb\u00fcrgerungsgesuch wird individuell nach den Vorgaben des B\u00fcrgerrechtsgesetzes (SR 141.0) und der B\u00fcrgerrechtsverordnung (SR 141.01) gepr\u00fcft. Nur wer erfolgreich integriert ist, mit den schweizerischen Lebensverh\u00e4ltnissen vertraut ist und die innere oder \u00e4ussere Sicherheit nicht gef\u00e4hrdet, kann das Schweizer B\u00fcrgerrecht erwerben. Die erfolgreiche Integration zeigt sich unter anderem im Beachten der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung und dem Respektieren, der Werte der Bundesverfassung. Die Einb\u00fcrgerung setzt voraus, dass s\u00e4mtliche Integrationsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind. Wer die rechtsstaatlichen Prinzipien sowie die freiheitliche demokratische Grundordnung der Schweiz nicht respektiert, wird folglich nicht eingeb\u00fcrgert.</li></ol></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Strupler Manuel","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771445979367)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|2811|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1774968405997)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766016000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Migration|Kultur"}}