{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254653,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254653,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4653","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unhaltbare Sanktionen der Schweiz gegen die Ukraine aufheben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, gegen das Opfer einer v\u00f6lkerrechtswidrigen Aggression (Art. 2 Ziff. 4 UNO Charta) das Gleichbehandlungsgebot gem\u00e4ss Haager Neutralit\u00e4tsrecht (Art. 9 SR 0.515.21) nicht anzuwenden und alle gegen die Ukraine in der Verordnung SR 946.231.176.72 notrechtlich gest\u00fctzt auf Art.&nbsp;184 Abs.&nbsp;3 der Bundesverfassung verh\u00e4ngten Sanktionen ersatzlos aufzuheben.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz ist weltweit das einzige Land, das die von der EU gegen Russland verh\u00e4ngten Sanktionen im Technologiebereich auch gegen die Ukraine verh\u00e4ngt hat. Es gibt aber keine moralische, aussenpolitische oder sicherheitspolitische Rechtfertigung, das Opfer einer v\u00f6lkerrechtswidrigen Aggression gleich wie den Aggressor zu behandeln. Die UNO Generalversammlung hat Russland in ihrer Resolution ES-11/1 vom 2. M\u00e4rz 2022 zweifelsfrei als Aggressor bezeichnet.</p><p>Die in der Ukraineverordnung (SR 946.231.176.72) verankerte und durch nichts zu rechtfertigende Gleichbehandlung von Aggressor und Opfer ist umso stossender, als es daf\u00fcr nicht einmal eine gesetzliche Grundlage gibt. Der Bundesrat st\u00fctzt sich in seinen gegen die Ukraine gerichteten Sanktionen auf Notrecht und ruft entsprechend im Ingress der Ukraineverordnung Art.&nbsp;184 Abs.&nbsp;3 der Bundesverfassung an.</p><p>Materiell geht es in der vorliegenden Motion in erster&nbsp;Linie um die M\u00f6glichkeit, der Schweizer Industrie wieder den Export von \u00abbesonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern\u00bb gem\u00e4ss Anhang 3 der G\u00fcterkontrollverordnung nach der Ukraine zu erm\u00f6glichen. Sie werden vom Kriegsmaterialgesetz nicht erfasst, sondern allein vom G\u00fcterkontroll- und vom Embargogesetz, das allein den Nachvollzug internationaler Sanktionen zul\u00e4sst.</p><p>Dazu geh\u00f6ren abnehmbare Munitionsmagazine und Schalld\u00e4mpfer, besonders f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke konstruierte Nebel- und Gaswerfer sowie Rauch- und Nebelgranaten, Waffenziel- und Zielerfassungsger\u00e4te, Z\u00fcnderstellvorrichtungen, Flugk\u00f6rperabwehrsysteme, besonders f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke konstruierte Landfahrzeuge, Schutz- und Dekontaminationsausr\u00fcstung, verschiedene Explosiv- und Treibstoffe, Bindemittel, besonders f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke konstruierte Motoren und Antriebsysteme sowie ger\u00e4uscharme Lager, bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge und ihre Bestandteile einschliesslich Drohnen und andere ferngelenkte Flugk\u00f6rper, Startger\u00e4te und weitere unterst\u00fctzende Bodenger\u00e4te, Triebwerke, Fallschirme, besonders f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke konstruierte elektronische Ausr\u00fcstungen, darunter Lenk- und Navigationsausr\u00fcstungen sowie automatisierte F\u00fchrungs- und Leitsysteme oder Ausr\u00fcstung zum St\u00f6ren von weltweiten Satelliten-Navigationssystemen, Tarn- und Schutzausr\u00fcstung sowie Schutzkleidung nach milit\u00e4rischen Standards, Simulatoren und andere spezialisierte Ausr\u00fcstung f\u00fcr die milit\u00e4rische Ausbildung, besonders konstruierte Bildausr\u00fcstung oder Ausr\u00fcstung f\u00fcr Gegenmassnahmen wie Aufzeichnungsger\u00e4te, Bildverarbeitungsausr\u00fcstung, Infrarot- oder W\u00e4rmebild-Ausr\u00fcstung, Kartenbildradar-Sensorausr\u00fcstung, besonders konstruierte Schmiedest\u00fccke, Bauausr\u00fcstung oder Roboter, Laser-Systeme, energiereiche Hochfrequenzsysteme, supraleitende Ausr\u00fcstung, besonders f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke entwickelte Software und unverzichtbare Technologien u.a.m.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 28. Februar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, sich den Sanktionen der Europ\u00e4ischen Union (EU) gegen Russland aufgrund von dessen milit\u00e4rischer Aggression gegen die Ukraine anzuschliessen und somit deren Wirkung zu verst\u00e4rken. Seit da schloss sich der Bundesrat auch den weiteren Sanktionspaketen der EU an.</p><p>&nbsp;</p><p>Analog zur EU verbietet der Bundesrat unter anderem den Verkauf, die Lieferung und die Ausfuhr von R\u00fcstungsg\u00fctern, zivil und milit\u00e4risch verwendbaren G\u00fctern, G\u00fctern zur milit\u00e4rischen und technologischen St\u00e4rkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors, G\u00fctern und Technologien der Seeschifffahrt sowie Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffadditiven nach oder zur Verwendung in Russland. Ebenso verboten sind das Erbringen von Dienstleistungen sowie die Weitergabe von Rechten des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit diesen G\u00fctern.</p><p>&nbsp;</p><p>Seit der russischen Annexion der Krim im Jahr 2014 wendet die Schweiz im Verh\u00e4ltnis Russland-Ukraine das Neutralit\u00e4tsrecht an. Aus dem Neutralit\u00e4tsrecht folgt, dass die Schweiz verpflichtet ist, bei der Aus- und Durchfuhr von kriegsrelevanten G\u00fctern durch Private den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten (Art. 7 i.V.m. Art. 9 des Abkommens \u00fcber die Rechte und Pflichten der neutralen M\u00e4chte und Personen im Falle eines Landkrieges [SR 0.515.21]). Gem\u00e4ss der schweizerischen Praxis betrifft diese Verpflichtung nur G\u00fcter und Dienstleistungen, die direkt und in kriegsrelevanter Weise der Kampfkraft der Parteien dienen. Es muss jeweils im konkreten Einzelfall beurteilt werden, ob ein Gut diese Voraussetzungen erf\u00fcllt.</p><p>&nbsp;</p><p>Da die oben genannten G\u00fcter sowohl zivil als auch milit\u00e4risch verwendet werden k\u00f6nnen, hat der Bundesrat aus neutralit\u00e4tsrechtlichen Gr\u00fcnden beschlossen, die entsprechenden Massnahmen soweit neutralit\u00e4tsrechtlich erforderlich auch auf die Ukraine anzuwenden. Dabei wurden die Massnahmen betreffend R\u00fcstungsg\u00fcter g\u00e4nzlich auf die Ukraine ausgedehnt, da diese G\u00fcter per se kriegsrelevant sind. Bei den anderen G\u00fctern hat der Bundesrat hingegen eine Bewilligungspflicht beschlossen, um eine milit\u00e4rische Verwendung auszuschliessen. Diese Bewilligungspflicht erlaubt somit eine differenzierte \u00dcberpr\u00fcfung, ob die neutralit\u00e4tsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz im jeweiligen Einzelfall anzuwenden sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Embargogesetz (SR 946.231), das in diesem Zusammenhang als gesetzliche Grundlage dient, erlaubt dem Bundesrat nur, sich Sanktionen der Vereinten Nationen, der Organisation f\u00fcr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder der wichtigsten Handelspartner der Schweiz (in der Praxis der EU) anzuschliessen, aber nicht, autonome Sanktionen zu erlassen. Da die EU gegen\u00fcber der Ukraine keine Restriktionen in Bezug auf die oben genannten G\u00fcter vorsieht, konnten diese Massnahmen nicht gest\u00fctzt auf das Embargogesetz erlassen werden. Deshalb wurden diese Massnahmen gest\u00fctzt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung beschlossen. Zurzeit ist eine Vorlage in der Vernehmlassung (abrufbar unter <a href=\"https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/106/cons_1\"><u>https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/106/cons_1</u></a>), welche die notrechtliche Rechtsgrundlage durch eine ordentliche gesetzliche Grundlage ersetzen soll. Nach Ansicht des Bundesrates bietet es sich an, dieses gesetzgeberische Vorhaben zu gegebener Zeit im Parlament zu behandeln, ohne mit der vorliegenden Motion den laufenden Arbeiten vorzugreifen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Roth Franziska","BusinessStatus":206,"BusinessStatusText":"In Kommission des St\u00e4nderats","BusinessStatusDate":"\/Date(1772627552000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1788438777377)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766016000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}