{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254681,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254681,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4681","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Efas-\u00dcbergangsmassnahmen fr\u00fcher in Kraft setzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Daten zu den finanziellen Auswirkungen der Umstellung auf eine einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen (EFAS) f\u00fcr die Kantone,&nbsp;die&nbsp;in&nbsp;den&nbsp;Jahren&nbsp;2028&nbsp;bis&nbsp;2031&nbsp;stattfinden&nbsp;soll, wurden k\u00fcrzlich aktualisiert. Mit dieser Aktualisierung verschlechtert sich die Lage f\u00fcr mehrere Kantone weiter, die bereits zuvor benachteiligt waren.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Gesundheitskosten steigen strukturell weiter an. Seit der Einf\u00fchrung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) im Jahr 1996 hat sich die Durchschnittspr\u00e4mie pro versicherte Person verdreifacht. Insbesondere im Tessin stieg die Durchschnittspr\u00e4mie zwischen 2022 und 2026 um 38 Prozent, w\u00e4hrend der Anstieg landesweit bei 25 Prozent liegt. Damit ist sie im Tessin heute etwa 27 Prozent h\u00f6her als im Schweizer Durchschnitt. Diese Dynamik setzt die&nbsp;Haushalte&nbsp;und&nbsp;die&nbsp;kantonalen&nbsp;Finanzen zunehmend unter Druck.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Tessiner Beh\u00f6rde hat bereits alle im aktuellen Bundesrecht vorgesehenen Massnahmen ergriffen und die Bundesbeh\u00f6rden wiederholt auf die Komplexit\u00e4t der Herausforderungen hingewiesen, denen sich der Kanton gegen\u00fcbersieht. Auch auf die Unzul\u00e4nglichkeit der zur Verf\u00fcgung stehenden Instrumente hat sie hingewiesen. Der institutionelle Dialog zwischen der Tessiner Regierung und dem Bundesrat ist regelm\u00e4ssig, konstruktiv und l\u00f6sungsorientiert. Erst k\u00fcrzlich fand wieder ein Treffen von einer Delegation der Tessiner Regierung mit Bundesr\u00e4tin Baume-Schneider statt.</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts dieser Situation, die aus sozialer, finanzieller und institutioneller Sicht Anlass zu grosser Sorge gibt, und angesichts der Tatsache, dass die Einheitliche Finanzierung von ambulanten und station\u00e4ren Pflegeleistungen (EFAS) erst am 1. Januar 2028 in Kraft treten soll, insbesondere die \u00c4nderung von Artikel 55b des KVG, stellt sich zu Recht die Frage, ob es nicht sinnvoll w\u00e4re, bereits jetzt zu handeln.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Wie beurteilt er die Situation angesichts der aktuellen Daten und der Verschlechterung, die sich f\u00fcr mehrere Kantone mit dem Inkrafttreten der EFAS ergibt?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Welche weiteren Massnahmen will er ergreifen, um den Anstieg der Gesundheitsausgaben zu bremsen?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Ist er bereit, im Hinblick auf das Inkrafttreten der EFAS \u00dcbergangsmassnahmen einzuf\u00fchren, beispielsweise durch Vorverlegung des Inkrafttretens des \u00abneuen\u00bb Artikels 55b KVG?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Kann er uns \u00fcber die wichtigsten Etappen informieren, die f\u00fcr 2026 f\u00fcr die Umsetzung des indirekten Gegenentwurfs zur eidgen\u00f6ssischen Volksinitiative der Mitte mit dem Titel \u00abF\u00fcr tiefere Pr\u00e4mien \u2013 Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)\u00bb vorgesehen sind?</p><p>&nbsp;</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1. Der \u00dcbergang zur einheitlichen Finanzierung ist f\u00fcr die Gesamtheit der Kantone und der Pr\u00e4mienzahlenden im Vergleich zu den Finanzierungsanteilen in der Periode 2016-2019 kostenneutral. In den einzelnen Kantonen k\u00f6nnen sich jedoch Verschiebungen zwischen Steuer- und Pr\u00e4mienfinanzierung ergeben. Kantone, in denen die Pr\u00e4mienzahlenden bisher einen vergleichsweise hohen Anteil der Kosten \u00fcbernommen haben, m\u00fcssen mehr bezahlen und die Pr\u00e4mienzahlenden werden entlastet, und umgekehrt. Durch die seit der Periode 2016-2019 erfolgte Verschiebung von station\u00e4ren zu ambulanten Leistungen hat der Finanzierungsanteil der Kantone laufend abgenommen und wurden die Pr\u00e4mienzahlenden \u00fcberproportional belastet. Mit der einheitlichen Finanzierung erfolgt 2028 eine R\u00fcckkehr zur Kostenaufteilung in der Periode 2016-2019, was die Pr\u00e4mienzahlenden entlasten d\u00fcrfte. Die angesprochenen aktualisierten Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen der einheitlichen Finanzierung auf Kantone und Pr\u00e4mienzahlende bilden nur einen Zwischenstand im Jahr 2024 ab. Sie stellen daher keine Prognose f\u00fcr das Jahr 2028 dar und beziehen sich nur auf die ambulanten und station\u00e4ren Leistungen ohne Pflegeleistungen zu Hause und im Pflegeheim. Bis 2028 d\u00fcrfte sich die Situation weiter ver\u00e4ndern. Mit dem Einbezug der Pflegeleistungen im Jahr 2032 werden sich die finanziellen Auswirkungen nochmals \u00e4ndern.</p><p>&nbsp;</p><p>2. und 4. Um die Kosten im Gesundheitswesen zu d\u00e4mpfen, haben Bundesrat und Parlament im Rahmen des Kostend\u00e4mpfungsprogramms verschiedene Gesetzes\u00e4nderungen verabschiedet. Nach dem Inkrafttreten der \u00c4nderungen im Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zu den Paketen 1<em>a</em> und <em>1b</em> in den vergangenen Jahren hat das Parlament im M\u00e4rz 2025 auch die KVG-\u00c4nderung zum zweiten Kostend\u00e4mpfungspaket verabschiedet. Wie in den Stellungnahmen zu den Motionen 25.4379 Wasserfallen und 25.4188 Schmid ausgef\u00fchrt, ist der Bundesrat bestrebt, die beschlossenen Massnahmen zeitnah umzusetzen. <br>Seit November 2024 erarbeiten Akteure des Gesundheitswesens zudem gemeinsam am \u00abRunden Tisch Kostend\u00e4mpfung\u00bb weitere kostend\u00e4mpfende Massnahmen, wobei mit den bisher beschlossenen Massnahmen rund 300 Millionen Franken pro Jahr in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eingespart werden sollen. Die Umsetzung dieser Massnahmen soll m\u00f6glichst rasch angegangen werden. <br>Als weiteres Element zur Kostend\u00e4mpfung in der OKP hat der Bundesrat im November 2025 entschieden, die KVG-\u00c4nderung (Vorgabe von Kosten- und Qualit\u00e4tszielen), die den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative \u00abF\u00fcr tiefere Pr\u00e4mien \u2013 Kostenbremse im Gesundheitswesen\u00bb darstellt, per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen. Zuk\u00fcnftig soll der Bundesrat damit auch Ziele f\u00fcr das maximale Kostenwachstum in der OKP festlegen. Die ersten Kostenziele werden f\u00fcr die Jahre 2028 bis 2031 festgelegt. Dazu werden die Versicherer, die Versicherten, die Kantone und die Leistungserbringer angeh\u00f6rt, bevor die Kostenziele Ende 2026 durch den Bundesrat festgelegt werden. Mit der Gesetzes\u00e4nderung hat der Bundesrat zudem die eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr das Kosten- und Qualit\u00e4tsmonitoring (EKKQ) eingesetzt. Diese wird ihre Arbeit ab Januar 2026 aufnehmen. Die Kommission \u00fcberwacht die Kostenentwicklung in der OKP und gibt Empfehlungen zu Massnahmen zur Kostend\u00e4mpfung ab. </p><p>&nbsp;</p><p>3. Mit der einheitlichen Finanzierung k\u00f6nnen die Kantone neu bei allen Leistungserbringern im ambulanten Bereich vorsehen, keine neuen Leistungserbringer zuzulassen, sofern das Kostenniveau oder die Kostenentwicklung in einem Kanton im Vergleich zum Schweizer Durchschnitt in einem Leistungsbereich \u00fcberdurchschnittlich ist. Heute ist dies den Kantonen im ambulanten Bereich nur bei den \u00c4rztinnen und \u00c4rzten sowie den Pflegefachpersonen und Organisationen, die Pflegefachpersonen besch\u00e4ftigen, m\u00f6glich. Der Gesetzgeber hat das Inkrafttreten dieser Bestimmungen auf den 1. Januar 2028 vorgesehen. Der Bundesrat kann das Inkrafttreten nicht auf einen fr\u00fcheren Zeitpunkt festlegen. Die Kantone verf\u00fcgen allerdings bereits \u00fcber diverse M\u00f6glichkeiten, auf die Kostenentwicklung einzuwirken, namentlich im Bereich der Spital- und Pflegeheimplanung. Weitere \u00dcbergangsmassnahmen vor dem Inkrafttreten der einheitlichen Finanzierung sind nicht vorgesehen.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Fonio Giorgio","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771445340170)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1774358948407)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766016000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Gesundheit"}}