{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254695,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254695,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4695","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"F\u00fcr welchen Auslegungsfall soll die Schweizer Stromversorgung dimensioniert werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit dem Stromgesetz hat sich die Schweiz realistische Ziele gesetzt: eine sichere, weitgehend erneuerbare und kosteneffiziente Stromversorgung. Die aktuelle Diskussion dreht sich zunehmend um die Frage, ob im Zuge der Defossilisierung / Elektrifizierung gen\u00fcgend Winterstrom bereitstehen wird.</p><p>In meiner <a href=\"https://roadmap-grossen.ch/\"><i>Roadmap Grossen</i></a><i>&nbsp;</i>zeige ich anhand der gesetzlichen Zielwerte, dass die sich Schweiz k\u00fcnftig im durchschnittlichen Winter weitgehend eigenst\u00e4ndig mit Strom versorgen kann \u2013 im Wesentlichen dank Wasserkraft und Photovoltaik. In g\u00fcnstigen Wintern gilt dies sogar f\u00fcr die Monatsbilanz. Die Kritik, dass diese Ergebnisse nicht f\u00fcr jeden denkbaren Extremfall gelten, l\u00e4sst ausser Acht, dass die heutige Auslandabh\u00e4ngigkeit unserer Energieversorgung \u2013 mit rund 70% Import von fossilen Energien und Uran \u2013 deutlich h\u00f6her ist als in Zukunft.</p><p>Zudem ist die Schweiz stark ins europ\u00e4ische Stromsystem integriert und profitiert sowohl \u00f6konomisch als auch \u00f6kologisch vom Austausch: In Zeiten hoher erneuerbarer Produktion und tiefer Preise kann sauberer Strom importiert, und bei Knappheit im Ausland wieder exportiert werden \u2013 auch im Winter.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>F\u00fcr welchen planerischen Auslegungsfall (ausgeglichene Jahres-, Halbjahres-, Monatsbilanz) soll die k\u00fcnftige Stromversorgung prim\u00e4r dimensioniert werden und ist der Bundesrat bereit, diesen gesetzlich zu verankern?</li><li>H\u00e4lt er es f\u00fcr sachgerecht, die Planung an durchschnittlichen Jahren, an seltenen K\u00e4lteperioden, an mehrw\u00f6chigen Dunkelflauten oder an kumulierten Extremereignissen auszurichten?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Risikoabw\u00e4gung zwischen realistischen, punktuellen Extremf\u00e4llen und weniger wahrscheinlichen Szenarien wie einem gesamteurop\u00e4ischen Versorgungsausfall oder einem milit\u00e4rischen Konflikt?</li><li>Welche Rolle misst er der europ\u00e4ischen Netz- und Marktintegration als Bestandteil der Versorgungssicherheit bei \u2013 heute und k\u00fcnftig?</li><li>W\u00e4re es \u00f6konomisch sinnvoll, die Grenze von 5 TWh Winterimport mittelfristig zu erh\u00f6hen?</li><li>Teilt er die Aussage, dass die Importabh\u00e4ngigkeit der Energieversorgung nach der weitgehenden/vollst\u00e4ndigen Defossilisierung deutlich geringer sein wird als heute?</li><li>Welche Kriterien bestimmen k\u00fcnftig, ob Reservekapazit\u00e4ten notwendig sind?</li><li>Ist er bereit, die \"Auslandsabh\u00e4ngigkeit\" im Energiebereich regelm\u00e4ssig zu transparent ver\u00f6ffentlichen, zum Beispiel im Energie-Dashboard des BFE?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1.&nbsp;Aufgrund des erh\u00f6hten Strombedarfs und der geringeren Produktion sind die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit im Winter besonders gross. W\u00e4hrend dieser kritischen Jahreszeit ist die Schweiz st\u00e4rker auf Importe angewiesen. Als Referenz f\u00fcr die Dimensionierung der inl\u00e4ndischen Erzeugungskapazit\u00e4t hinsichtlich der Versorgungssicherheit sollte deshalb der Winter dienen. In Artikel&nbsp;2 Absatz&nbsp;3 des Energiegesetzes (EnG; SR&nbsp;<em>730.0</em>) ist f\u00fcr den Import im Winterhalbjahr (1.&nbsp;Oktober\u201331.&nbsp;M\u00e4rz) ein Richtwert von 5&nbsp;TWh festgelegt. Wird dieser wiederholt \u00fcberschritten, kann der Bundesrat Massnahmen ergreifen. Zudem legt Artikel&nbsp;9<em>a</em> des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR&nbsp;<em>734.7</em>) Zielwerte zur F\u00f6rderung der Erzeugung von erneuerbarer Energie im Winter fest. </p><p>&nbsp;</p><p>2.&nbsp;Die Planung darf weder nur an durchschnittlichen Jahren noch ausschliesslich an Extremszenarien ausgerichtet werden. Damit die Versorgungssicherheit gew\u00e4hrleistet werden kann, muss die Planung auch eine gewisse H\u00e4ufung kritischer Ereignisse ber\u00fccksichtigen, wie zum Beispiel das Zusammenfallen einer K\u00e4lteperiode mit einem erh\u00f6hten Strombedarf und einer reduzierten Erzeugungskapazit\u00e4t. Sie muss also auf einer Risiko- und Kostenanalyse beruhen, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit allf\u00e4lliger Probleme bestm\u00f6glich einbezogen werden muss, um angemessene Kapazit\u00e4ten festzulegen, die weder \u00fcberdimensioniert noch unzureichend sind.</p><p>&nbsp;</p><p>3.&nbsp;Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Planung in erster Linie auf Kriterien beruhen soll, die unter normalen Bedingungen eine ausreichende Versorgung sicherstellen. Gleichzeitig muss sie realistische punktuelle Extremf\u00e4lle und die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens so gut wie m\u00f6glich einschliessen. Die Eidgen\u00f6ssische Elektrizit\u00e4tskommission (ElCom) bezieht realistische punktuelle Extremereignisse in ihre \u00dcberwachung der Marktentwicklung im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung (Art.&nbsp;22 Abs.&nbsp;3 StromVG) ein und schl\u00e4gt dem Bundesrat gegebenenfalls vor, Massnahmen nach Artikel&nbsp;9 StromVG zu ergreifen. Dabei gilt es zu ber\u00fccksichtigen, dass nicht nur pl\u00f6tzlich eintretende Krisensituationen, sondern auch anhaltende Konflikte wie zwischen Russland und der Ukraine zu geopolitischen Verwerfungen f\u00fchren k\u00f6nnen, die sich auf die Energieversorgungssicherheit der Schweiz auswirken. Szenarien, die sehr unwahrscheinlich sind, aber grosse Auswirkungen h\u00e4tten, wie milit\u00e4rische Konflikte mit direkter Beteiligung der Schweiz oder Sabotage, werden vom Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) im Rahmen der periodischen Analyse der relevanten Risiken untersucht. Diese basiert auf der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Beim Entscheid \u00fcber allf\u00e4llige Massnahmen st\u00fctzt sich der Bundesrat auf diese Analysen. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen Resilienz und Kostenkontrolle zu gew\u00e4hrleisten, indem das System rational und wirtschaftlich gerechtfertigt dimensioniert wird.</p><p>&nbsp;</p><p>4.&nbsp;Die Anbindung an das europ\u00e4ische Netz und den Binnenmarkt ist zentral f\u00fcr die Stromversorgungssicherheit der Schweiz und wird durch die 41&nbsp;bestehenden Netz\u00fcberg\u00e4nge auch k\u00fcnftig aufrechterhalten. Insbesondere bei einer extrem angespannten Versorgungslage auf nationaler Ebene verringern die verf\u00fcgbaren Importkapazit\u00e4ten das Risiko einer Stromknappheit erheblich. Die Ad\u00e4quanzanalyse 2025 der ElCom (<a href=\"http://www.elcom.admin.ch\"><u>www.elcom.admin.ch</u></a> &gt; Publikationen und Veranstaltungen &gt; Berichte und Studien &gt; Berichte zur Versorgungssicherheit) zeigt ausserdem, dass selbst in einer europaweit kritischen Versorgungslage die Verf\u00fcgbarkeit von Importkapazit\u00e4ten das Risiko einer Stromknappheit erheblich verringert. Dies unterstreicht den Vorteil eines Stromabkommens mit der EU, da die bestehenden technischen Vereinbarungen keine vollst\u00e4ndige Integration in die europ\u00e4ischen Koordinierungs- und Beteiligungsprozesse erm\u00f6glichen.</p><p>&nbsp;</p><p>5.&nbsp;Der Richtwert von 5&nbsp;TWh f\u00fcr den Import im Winterhalbjahr gem\u00e4ss Artikel&nbsp;2 Absatz&nbsp;3 EnG kann als Resilienz-Kennzahl interpretiert werden. Eine Erh\u00f6hung der Winter-Nettoimportgrenze w\u00fcrde wahrscheinlich zu einer Kostensenkung f\u00fchren. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es aber unerl\u00e4sslich, dass eine Versorgung von ausreichender Qualit\u00e4t gew\u00e4hrleistet ist. Die Kombination aus inl\u00e4ndischer Produktion und der Integration der Schweiz in den europ\u00e4ischen Markt ist f\u00fcr die Versorgungssicherheit entscheidend. Eine Erh\u00f6hung der Grenze m\u00fcsste unter Ber\u00fccksichtigung nationaler und internationaler Entwicklungen, wirtschaftlicher Aspekte sowie politischer Anforderungen hinsichtlich der nationalen Autonomie gepr\u00fcft werden.</p><p>&nbsp;</p><p>6.&nbsp;Eine weitgehende Dekarbonisierung w\u00fcrde dazu beitragen, die derzeitige starke Importabh\u00e4ngigkeit der Schweiz (67,6&nbsp;% im Jahr&nbsp;2024) zu verringern. Die Energiestrategie&nbsp;2050 verfolgt dieses Ziel mit der F\u00f6rderung des Ausbaus der einheimischen erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz. Aus heutiger Perspektive ist davon auszugehen, dass die Ausbauziele der Erneuerbaren f\u00fcr das Jahr 2035 nicht erreicht werden k\u00f6nnen. Werden diese Ausbauziele mittelfristig nicht erreicht, steigt die Importabh\u00e4ngigkeit bei der Stromversorgung. Um diesen Unsicherheiten in Bezug auf den Ausbau der Erneuerbaren zu entgegnen, m\u00fcssen die Bestrebungen nach einer breit gef\u00e4cherten Energieversorgung intensiviert werden. Deshalb hat der Bundesrat dem Parlament am 13.&nbsp;August&nbsp;2025 einen indirekten Gegenvorschlag zur \u00abBlackout-Initiative\u00bb unterbreitet.</p><p>&nbsp;</p><p>7.&nbsp;Der Bedarf an Reservekapazit\u00e4ten h\u00e4ngt von den energiepolitischen Zielen ab, die eine zuverl\u00e4ssige und wirtschaftlich effiziente Versorgung sicherstellen sollen. Als Grundlage f\u00fcr die konkrete Berechnung der Dimensionierung von Reserven dienen Analysen zur System Adequacy. Die Reservekapazit\u00e4ten m\u00fcssen auch in ung\u00fcnstigen Szenarien eine angemessene Resilienz gew\u00e4hrleisten k\u00f6nnen. Sie m\u00fcssen nach einer Kosten-Nutzen-Analyse, welche die Aufrechterhaltung zus\u00e4tzlicher Kapazit\u00e4ten dem Risiko von Knappheiten gegen\u00fcberstellt, sowie nach der ben\u00f6tigten Zeit f\u00fcr die Umsetzung von Massnahmen bemessen sein, wobei die m\u00f6glichen Auswirkungen internationaler Vereinbarungen zur St\u00e4rkung der Versorgungssicherheit zu ber\u00fccksichtigen sind. </p><p>&nbsp;</p><p>8.&nbsp;Das BFE publiziert j\u00e4hrlich einen Monitoring-Bericht zur Energiestrategie&nbsp;2050 (www.energiemonitoring.ch). Die Entwicklung der Auslandabh\u00e4ngigkeit wird dort bereits durch einen Indikator abgebildet, der das Verh\u00e4ltnis zwischen inl\u00e4ndisch produzierter und importierter Energie aufzeigt.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771977600000)\/","SubmittedBy":"Grossen J\u00fcrg","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1772034252597)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1774004033683)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766016000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Energie"}}