{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254722,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254722,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4722","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Brandschutzregelungen basierend auf dem BehiG erlassen durch private Normenvereine?!","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Vorgaben des Brandschutzes f\u00fcr alle Geb\u00e4ude in der Schweiz in der Kantonalen Gesetzgebung geregelt werden sollen? Wenn nein, f\u00fcr welche Geb\u00e4ude erl\u00e4sst der Bund Brandschutzvorschriften auf Bundesebene und auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren diese Brandschutzvorschriften des Bundes?</li><li>Ist der Bundesrat mit den Vorgaben zu den Schutzzielen und den Grunds\u00e4tzen der Festlegung der Grenzwerte zur Totalrevision der Brandschutzvorschriften einverstanden gem\u00e4ss Beschluss des IOTH vom 18.Sept. 2020 bzw. Auftrag vom 20.Sept. 2018? Widersprechen die Vorgaben des IOTH f\u00fcr die Totalrevision der Brandschutzvorschriften dem BehiG (SR 151.3)?</li><li>Gibt es internationale Vereinbarungen, welche in der Schweiz dem BehiG \u00fcbergeordnet sind bzw. durch das BehiG nicht mit Bundesrecht abgedeckt sind?</li><li>In der BehiV (SR 151.31) Art. 8 Abs. 1 wird die Norm SIA 500 \u00abHindernisfreie Bauten\u00bb als massgebend definiert. Welchen Auftrag hat der Bundesrat dem privaten Verein SIA zur Erarbeitung der Norm SIA 500 erteilt?</li><li>Die Norm SIA 500 definiert in Ziffer 8 Vorgaben f\u00fcr die \u00abAlarmierung und Evakuierung im Brandfall\u00bb und \u00abBrandgesicherte Bereiche\u00bb. Welchen Auftrag hat der Bundesrat dem SIA erteilt, die Belange des Brandschutzes in der Norm SIA 500 zu regeln? Wieso \u00abdelegiert\u00bb der Bundesrat diese Kompetenz der Vorgaben zu Brandschutzvorschriften nicht an die Kantone?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass mit den Vorgaben der Norm SIA 500 (vor allem im Bezug zum Brandschutz) die Vorgaben der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit (z.B. gem\u00e4ss BehiG Art. 11 und 12) eingehalten werden?</li><li>Die Norm SIA 500 wird aktuell \u00fcberarbeitet und war im Herbst 2025 in der Vernehmlassung. Hat der Bundesrat dem SIA einen Auftrag erteilt, die Belange des Brandschutzes in Ziffer 8 Norm SIA 500 zu versch\u00e4rfen. Wenn ja, was ist die Begr\u00fcndung und warum wird dies nicht in den Kantonalen Brandschutzvorschriften festgehalten?</li><li>Gibt es europ\u00e4ische Normen-/Regelwerke, die Vorgaben zum Hindernisfreien Bauen festhalten, welche die Schweiz \u00fcbernommen hat bzw. in den n\u00e4chsten Jahren automatisch \u00fcbernehmen muss, ohne dass der Bundesrat deren Verbindlichkeit im Rahmen des BehiG festlegen kann? Wenn ja, auf welchen Gesetzen basiert eine solche automatische Normen\u00fcbernahme?</li><li>Die Norm SIA 500 definiert in Ziffer 11 \u00abErschliessung der Arbeitspl\u00e4tze\u00bb Vorgaben f\u00fcr jeden Arbeitsplatz, ohne einen Bezug zum Geltungsbereich des BeHiG zu machen. Gem\u00e4ss BehiG Art. 3 Lit d. gilt das BehiG f\u00fcr Geb\u00e4ude mit mehr als 50 Arbeitspl\u00e4tzen. Im kantonalen und kommunalen Vollzug wird die Norm SIA 500 oft mit Verweis auf die BehiV Art. 8 Abs. 1 in Baubewilligungen verf\u00fcgt. Ist sich der Bundesrat dieser f\u00fcr viele KMU wenig erfreulichen Praxis bewusst? Plant der Bundesrat Massnahmen zur Sicherstellung eines gewerbefreundlichen Vollzugs der Norm SIA 500 gem\u00e4ss den Vorgaben des BehiG?</li><li>Kann sich der Bundesrat vorstellen, die Verbindlichkeit der Norm SIA 500 ohne die Ziffer 8 \u00abAlarmierung und Evakuierung\u00bb in der BehiV zu verankern und somit die Kompetenz f\u00fcr die Brandschutzregelungen den Kantonen zu \u00fcbertragen?</li><li>Die Norm SIA 500 definiert in Ziffer 0.2 die M\u00f6glichkeit von Abweichungen im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit mit dem Hinweis auf die zust\u00e4ndigen Instanzen. Wer sind aus der Sicht des Bundesrates diese zust\u00e4ndigen Instanzen und mit welcher gesetzlichen Grundlage?</li></ol>","ReasonText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG, SR 151.3) hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Es setzt Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und insbesondere selbstst\u00e4ndig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und fortzubilden und eine Erwerbst\u00e4tigkeit auszu\u00fcben. Basierend auf der Bundesverfassung ist der Bund f\u00fcr die Gesetzgebung zust\u00e4ndig.</p><p>&nbsp;</p><p>F\u00fcr die Brandschutzgesetzgebung sind die Kantone zust\u00e4ndig. Die Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Br\u00e4nden und Explosionen. Die Brandschutzvorschriften richten sich an:&nbsp;<br>a &nbsp;Eigent\u00fcmer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen;&nbsp;<br>b &nbsp;alle Personen, die bei Planung, Bau, Betrieb oder Instandhaltung von&nbsp;<br>Bauten und Anlagen t\u00e4tig sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Zur Vereinheitlichung u. a. der kantonalen Brandschutzvorschriften haben die Kantone ein Konkordat beschlossen, die Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH). Das Hauptanliegen des Konkordates ist der Abbau technischer Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und dem Ausland, aber auch zwischen den Kantonen (Art. 1 Abs. 1 IVTH). Dazu regelt die IVTH die Zusammenarbeit der Kantone, die Organisation des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) und die Finanzierung der T\u00e4tigkeit des IOTH (Art. 1 Abs. 2 IVTH).</p><p>&nbsp;</p><p>Seit 2003 gelten in der Schweiz auf der Grundlage des IOTH in allen Kantonen einheitliche Brandschutzvorschriften mit kantonalem Vollzug. Auf der Basis dieser gesamtschweizerischen Vereinheitlichung konnten z.B. die Vorgaben des Arbeitsgesetzes (ArG) bzw. vor allem der ArGV4 in den letzten Jahren vereinfacht und die Bestimmungen zwischen Bund und Kantonen vereinheitlicht werden. Zuk\u00fcnftig dient dies vor allem einem einfacheren Vollzug auf allen Ebenen.</p><p>&nbsp;</p><p>Das IOTH hat im Jahre 2018 beschlossen, eine Gesamtrevision der Brandschutzvorschriften durchzuf\u00fchren und entsprechende Auftr\u00e4ge erteilt (Beschluss des IOTH vom 18.Sept. 2020 bzw. Auftrag vom 20.Sept. 2018). Grundlage f\u00fcr die Vorgaben revidierter Schutzziele war ein umfassender Stakeholderprozess mit Beteiligung des Bundes (Vertretungen der Bundes\u00e4mter BAG, BAFU, BBL, SECO).</p><p>&nbsp;</p><p>W\u00e4hrend dieses \u00dcberarbeitungsprozesses der Brandschutzvorschriften wurde ein Abgleich mit den Bundesgesetzgebungen (UVG, ArG und BehiG) angestrebt. Gegen\u00fcber dem UVG und dem ArG konnten die Zust\u00e4ndigkeiten klar abgrenzt und harmonisiert werden. Gegen\u00fcber dem BehiG ergeben sich jedoch Schwierigkeiten, weil dort die Brandschutzvorgaben in einer Norm des privaten Vereins SIA (Schweizerischen Architekten- und Ingenieurverein) festgehalten werden. Da die BehiV (SR 151.31) die Norm SIA 500 als verbindlich erkl\u00e4rt, ist die Zust\u00e4ndigkeit in einem Revisionsprozess bzw. auch im Vollzug nicht klar.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1/2: Gem\u00e4ss geltender Aufgabenteilung sind die Kantone f\u00fcr die Vorgaben zum Bauwesen und zum Brandschutz zust\u00e4ndig. Die Schweizerischen Brandschutzvorschriften (SBV) werden im Auftrag des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) durch die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) festgelegt. Die SBV 2015 bestehen aus einer Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinien und wurden durch das IOTH f\u00fcr verbindlich erkl\u00e4rt. Die VKF gibt f\u00fcr die an der Umsetzung beteiligten Personen Erl\u00e4uterungen, nutzungs- und themenbezogene Arbeitshilfen, Merkbl\u00e4tter und weitere Publikationen heraus.</p><p>&nbsp;</p><p>Gem\u00e4ss Medienberichten haben das IOTH und die Vereinigung Kantonaler Geb\u00e4udeversicherungen (VKG) nach dem Brand in Crans-Montana VS vom 1.&nbsp;Januar 2026 das Projekt \u00abBrandschutzvorschriften 2026\u00bb sistiert und unterziehen den Entwurf der SBV einer \u00dcberpr\u00fcfung.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei den SBV handelt es sich um technische Ausf\u00fchrungsnormen, w\u00e4hrend das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) generell zum Ziel hat, Benachteiligungen, wie etwa beim Zugang zu Bauten, zu beseitigen. Kommt es in Einzelf\u00e4llen zu Interessenskonflikten, ist es Aufgabe der zust\u00e4ndigen Stelle, eine Abw\u00e4gung vorzunehmen.</p><p>&nbsp;</p><p>3: In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass die Schweiz 2014 dem \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK, SR 0.109) beigetreten ist. Eine von der Schweiz anerkannte internationale Norm wird Teil der schweizerischen Rechtsordnung und ist damit auf nationaler Ebene anwendbar. Internationale Rechtsnormen, die wie die UN-BRK programmatischen Charakter haben, richten sich in erster Linie an den Gesetzgeber, der f\u00fcr ihre Konkretisierung zust\u00e4ndig ist. Dies hat der Bundesgesetzgeber in Bezug auf den Zugang zu Anlagen und Bauten im Behindertengleichstellungsgesetzes getan.</p><p>&nbsp;</p><p>4\u20137, 9\u201311: Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) entscheidet als massgebender Berufsverband in eigener Verantwortung, ob und wie die Norm SIA 500 \u00abHindernisfreie Bauten\u00bb, welche f\u00fcr die Projektierung und Ausf\u00fchrung von \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Bauten, Wohnbauten und Bauten mit Arbeitspl\u00e4tzen gilt, revidiert wird. Gem\u00e4ss BehiG sind neu erstellte oder erneuerte \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Bauten und Anlagen, Wohngeb\u00e4ude mit mehr als acht Wohneinheiten und Geb\u00e4ude mit mehr als 50 Arbeitspl\u00e4tze hindernisfrei zu gestalten (Art. 3 Bst. a, c und d BehiG). Die Kantone haben die M\u00f6glichkeit, die Norm SIA 500 im Rahmen ihrer Baugesetzgebung auch f\u00fcr private Bauherren f\u00fcr verbindlich zu erkl\u00e4ren. Im Vorwort der Norm SIA 500 wird festgehalten, dass die Norm SIA 500 weder Regeln zur Bestimmung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit noch zur G\u00fcterabw\u00e4gung zwischen miteinander konkurrenzierenden Anforderungen festlegt. Artikel 8 Absatz 1 der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV, SR&nbsp;151.31) erkl\u00e4rt die Norm SIA 500 f\u00fcr Bauten des Bundes f\u00fcr massgeblich. Massgebend f\u00fcr die Beurteilung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit von Anpassungen durch die zust\u00e4ndigen Verwaltungsbeh\u00f6rden und Gerichte sind Artikel 11 und 12 BehiG.</p><p>Die Teilrevision des BehiG befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Der Entwurf des Bundesrats sieht vor, den minimalen Anwendungsbereich des Bundesrechts auf die in den Kantonen geltenden Werte anzuheben (Art. 3 Bst. c und d E-BehiG) und die Anwendungsschwelle auf Geb\u00e4ude mit mehr als sechs Wohnungen bzw. mehr als 25 Arbeitspl\u00e4tzen zu senken.</p><p>&nbsp;</p><p>8: Der europ\u00e4ische Standard SN EN 17210 \u00abBarrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung \u2013 Funktionale Anforderungen\u00bb (Accessibility and usability of the built environment - Functional requirements, 2021) f\u00fchrt die funktionalen Anforderungen f\u00fcr den Zugang zu Geb\u00e4uden und f\u00fcr die Evakuation von Menschen mit Behinderungen auf. Der Standard wird aktuell harmonisiert und mit messbaren Anforderungen erg\u00e4nzt. Bauwerksbezogene Standards wie diese europ\u00e4ische Norm werden in der Schweiz durch die Schweizer Normenorganisationen ins nationale Normenwerk \u00fcbernommen. Diese Normen sind dann verbindlich anzuwenden, wenn auf sie in Erlassen auf Bundesebene oder in kantonalen oder kommunalen Erlassen verwiesen wird und dort ihre Anwendung verpflichtend vorgeschrieben wird.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Stark Jakob","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1773935620000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|52|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1774976589177)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766016000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Umwelt|Raumplanung und Wohnungswesen"}}