{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254723,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254723,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4723","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wenn der T\u00e4ter von Rupperswil keine lebensl\u00e4ngliche Verwahrung bekommt, wer dann?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Vierfachmord von Rupperswil &nbsp;ist eines der grausamsten Verbrechen der Schweizer Kriminalgeschichte. Wir sehen heute den Versuch des M\u00f6rders seine Aussichten auf ein Leben in Freiheit zu verbessern. Der T\u00e4ter k\u00f6nnte also bereits im Jahr 2031 freikommen. Es ist auch bekannt, dass Risikobeurteilungen insbesondere bei schweren Delikten anspruchsvoll sind und unterschiedliche fachliche Einsch\u00e4tzungen m\u00f6glich bleiben.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:<br>- Wieso wurde im Fall Rupperswil keine lebenslange Verwahrung ausgesprochen?&nbsp;<br>- Wie oft wurde in der Schweiz bereits eine lebenslange Verwahrung rechtskr\u00e4ftig ausgesprochen und vollzogen?<br>- Was f\u00fcr Verbrechen m\u00fcssen geschehen, damit eine lebenslange Verwahrung rechtskr\u00e4ftig ausgesprochen und vollzogen wird?<br>- Was m\u00fcsste man rechtlich \u00e4ndern, damit extrem gef\u00e4hrliche und brutale Straft\u00e4ter, wie der T\u00e4ter von Rupperswil, lebenslang verwahrt werden?<br>- Wie wird in solchen F\u00e4llen das legitime Bed\u00fcrfnis der Gesellschaft nach Sicherheit gewertet?<br>- Wie wird in solchen F\u00e4llen das grosse, lebenslange Leid von m\u00f6glichen \u00fcberlebenden Opfern und Angeh\u00f6rigen gewertet?<br>- Der Wille des Verfassungsgebers war es, den Schutz der Bev\u00f6lkerung vor gef\u00e4hrlichen Straft\u00e4tern zu verbessern (vgl. Verwahrungsinitiative). Strenge juristische Auslegungen und Formalismen verhindern heute jedoch die Anwendung der Verfassungsnorm. Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat, um der Verfassung in diesem Bereich mehr Geltung zu verschaffe<br>- Aktuelle F\u00e4lle in ZH, BE, SO und BS zeigen wie gravierend das R\u00fcckfallrisiko bei extrem gewaltt\u00e4tigen T\u00e4tern sein kann und wie das System \u00fcberlistet, Psychiater und Gutachter get\u00e4uscht werden k\u00f6nnen. Man schaue nur die statistischen R\u00fcckfallquoten bei Gewaltdelikten an. 2019 waren es knapp 40% Wieder-Verurteilungen nach Entlassung. Spricht das nicht daf\u00fcr, dass Entlassungen zu fr\u00fch passieren oder eben in gewissen F\u00e4llen gar nicht m\u00f6glich sein sollten?<br>- Das Deutsche Modell, wonach Gerichte bei besonders schweren Taten festlegen k\u00f6nnen, dass eine Entlassung nicht schon nach 15 Jahren gepr\u00fcft wird, zeigt, dass rechtsstaatlich und aus menschenrechtlicher Sicht eine Versch\u00e4rfung durchaus m\u00f6glich ist. Bei besonders gr\u00e4sslichen Taten ist ein Schuldausgleich nach 15-17 Jahren nicht gegeben sowie die Sicherheit der Gesellschaft potenziell gef\u00e4hrdet. W\u00e4re eine Frist von 30 Jahren denkbar?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1. Aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung kommentiert der Bundesrat Gerichtsurteile nicht.</p><p>&nbsp;</p><p>2. In der Schweiz ist eine Person lebensl\u00e4nglich verwahrt.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Nach Artikel&nbsp;64 Absatz&nbsp;1<sup>bis</sup> des Strafgesetzbuches (StGB; SR&nbsp;<em>311.0</em>) ordnet das Gericht die lebensl\u00e4ngliche Verwahrung an, wenn der T\u00e4ter einen Mord, eine vors\u00e4tzliche T\u00f6tung, eine schwere K\u00f6rperverletzung, einen Raub, eine Vergewaltigung, eine sexuelle N\u00f6tigung, eine Freiheitsberaubung oder Entf\u00fchrung, eine Geiselnahme, ein Verschwindenlassen, Menschenhandel, V\u00f6lkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen (Zw\u00f6lfter Titel<sup>ter</sup> StGB: Art.&nbsp;264<em>b</em><em>&nbsp;</em>ff. StGB) begangen hat und wenn die folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sind: Der T\u00e4ter hat mit dem Verbrechen die physische, psychische oder sexuelle Integrit\u00e4t einer anderen Person besonders schwer beeintr\u00e4chtigt oder beeintr\u00e4chtigen wollen; beim T\u00e4ter besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass er r\u00fcckf\u00e4llig wird und erneut eines dieser Verbrechen begeht; der T\u00e4ter wird als dauerhaft nicht therapierbar eingestuft, weil die Behandlung langfristig keinen Erfolg verspricht. Zudem muss sich das Gericht auf die Gutachten von mindestens zwei erfahrenen und voneinander unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen st\u00fctzen, die den T\u00e4ter weder behandelt noch in anderer Weise betreut haben (Art.&nbsp;56 Abs.&nbsp;4<sup>bis</sup> StGB).</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die lebensl\u00e4ngliche Verwahrung von sehr gef\u00e4hrlichen Straft\u00e4terinnen und Straft\u00e4tern ist bereits im Rahmen des geltenden Rechts m\u00f6glich, wenn die oben aufgef\u00fchrten Voraussetzungen gegeben sind. Es ist Aufgabe der Gerichte, dar\u00fcber zu entscheiden und die im konkreten Einzelfall angemessene strafrechtliche Sanktion zu verh\u00e4ngen. Im \u00dcbrigen kann der Bundesrat nicht in die Auslegung und Anwendung des Rechts durch die Gerichte eingreifen.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Neben der lebensl\u00e4nglichen Verwahrung erlauben es auch andere strafrechtliche Sanktionen, einer Person lebensl\u00e4nglich die Freiheit zu entziehen, wenn es ihre Gef\u00e4hrlichkeit und der Schutz der Allgemeinheit erfordern. So sind sowohl die lebensl\u00e4ngliche Freiheitsstrafe (Art.&nbsp;40 Abs.&nbsp;2 StGB) als auch die Verwahrung (Art.&nbsp;64 Abs.&nbsp;1 StGB) zeitlich nicht begrenzt und erlauben es, T\u00e4terinnen und T\u00e4ter, die ein hohes R\u00fcckfallrisiko aufweisen, so lange als n\u00f6tig in Haft zu halten. Ausserdem schliesst das Strafgesetzbuch die Kombination einer lebensl\u00e4nglichen Freiheitsstrafe und einer Verwahrung nicht aus, was insbesondere das Verfahren zur Pr\u00fcfung der bedingten Entlassung strenger gestaltet (Art.&nbsp;64 Abs.&nbsp;3 StGB). Der Schutz der Gesellschaft ist dadurch gew\u00e4hrleistet.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Es ist unbestritten, dass den Opfern und ihren Angeh\u00f6rigen durch Straftaten grosses Leid entsteht. Zu ihrer Unterst\u00fctzung kommen jedoch andere juristische Mechanismen zum Zug, wie das Zivilrecht oder die Opferhilfe. Es ist nicht Ziel des Strafrechts, das von Opfern und ihren Angeh\u00f6rigen erlittene Unrecht wiedergutzumachen oder auszugleichen. Seine Aufgabe ist es vielmehr, rechtswidrige Taten zu ahnden und die Schuldigen zu bestrafen.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Der Bundesrat hat bereits \u00e4hnliche Fragen beantwortet. Er verweist daher auf seine Stellungnahmen zur Interpellation Addor 18.3123 \u00abIst es nicht an der Zeit, die Initiative f\u00fcr die lebenslange Verwahrung gef\u00e4hrlicher Straft\u00e4ter tats\u00e4chlich umzusetzen?\u00bb sowie zu den Postulaten desselben Autors 18.3558 \u00abDie Initiative zur Verwahrung gef\u00e4hrlicher Straft\u00e4ter effektiv umsetzen\u00bb und 20.4224 mit gleichlautendem Titel.</p><p>&nbsp;</p><p>8. R\u00fcckfallquoten sind allgemein mit Vorsicht zu betrachten, da sie von diversen Kriterien abh\u00e4ngig sind (Definition des R\u00fcckfalls, Art des R\u00fcckfalls, Beobachtungszeitraum, usw.), die nicht immer deckungsgleich sind. Zudem geht aus der kriminologischen Fachliteratur hervor, dass die spezifischen R\u00fcckfallquoten bei Gewalt- und Sexualstraft\u00e4terinnen und \u2011straft\u00e4tern entgegen der landl\u00e4ufigen Meinung in der Regel relativ tief sind (unter anderem: Langan/Levin, Recidivism of Prisoners Released in 1994, 2002; Hanson/Bussi\u00e8re, Predicting relapse: a meta-analysis of sexual offender recidivism studies, 1998).</p><p>In der Schweiz hat das Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) f\u00fcr das Referenzjahr 2019 festgestellt, dass nach einem Gewaltdelikt 38,6&nbsp;Prozent der Entlassenen innerhalb von drei Jahren nach ihrer Entlassung ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben, das zu einer erneuten Verurteilung gef\u00fchrt hat, aber nur 14,7&nbsp;Prozent erneut in den Vollzug eingewiesen wurden (https://www.bfs.admin.ch &gt; Statistik &gt; Kriminalit\u00e4t und Strafrecht &gt; R\u00fcckfall). Unter Gewaltdelikte fallen bei dieser Analyse verschiedene Verhaltensweisen, darunter mehrere mittelschwere, f\u00fcr die keine Verwahrung und somit auch keine lebensl\u00e4ngliche Verwahrung ausgesprochen werden kann.</p><p>Bei gef\u00e4hrlichen Straft\u00e4terinnen und Straft\u00e4tern, namentlich bei Verwahrten, sind die Vorgaben f\u00fcr eine bedingte Entlassung \u00fcberdies sehr streng und lediglich bei einem sehr tiefen Prozentsatz erf\u00fcllt. Zwischen 2014 und 2024 wurden pro Jahr im Durchschnitt f\u00fcnf verwahrte Personen entlassen (BFS, Massnahmenvollzug: Entlassungen nach Art der Massnahme, Stand: 15.10.2025).</p><p>&nbsp;</p><p>9. Eine sp\u00e4tere bedingte Entlassung im Falle einer lebensl\u00e4nglichen Freiheitsstrafe steht derzeit im Rahmen von deren Reform zur Debatte. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, den Zeitpunkt der erstmaligen Pr\u00fcfung der bedingten Entlassung von 15 auf 17&nbsp;Jahre anzuheben (Botschaft vom 19.&nbsp;Februar 2025 zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuches [Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe], BBl&nbsp;<em>2025</em> 773, Ziff.&nbsp;4.1.1). Beide R\u00e4te sind dem Antrag gefolgt.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Burgherr Thomas","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771442887830)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1771442896257)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766016000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht"}}