{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254748,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254748,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4748","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die Stempelabgaben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die Stempelabgaben vorzulegen, welches eine l\u00fcckenlose Besteuerung des Handels mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten (Futures, Optionen, Forwards, Swaps u.a.) &nbsp;mittels einer Umsatzsteuer vorsieht.</p><p>Ebenso ist f\u00fcr den Handel mit Kryptow\u00e4hrungen eine Umsatzsteuer vorzusehen.&nbsp;</p><p>Bei den Steuers\u00e4tzen hat sich der Bundesrat an den Abgabes\u00e4tzen der Umsatzsteuer f\u00fcr Aktien und Obligationen zu orientieren.</p><p>&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Stempelabgaben ist betreffend die Besteuerung von derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten l\u00fcckenhaft. Verwiesen wird auf den Bericht des eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes vom 29.04.2025 sowie den Zusatzbericht vom 09.10.2024 betreffend Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer in Erf\u00fcllung des Postulates 21.3440 Rieder vom 19. M\u00e4rz 2021. Futures, Optionen, Forwards oder Swaps werden beispielsweise nicht besteuert, bzw. unterliegen nicht einer Umsatzabgabe.</p><p>Gem\u00e4ss der Zusammenfassung des Berichtes vom 29.04.2025 S.3 ff ist der gr\u00f6sste Teil der Ums\u00e4tze mit derivativen Finanzprodukten und strukturierten Produkten steuerbefreit. Plausible Gr\u00fcnde f\u00fcr diese Steuerbefreiung sind nicht vorhanden bzw. nicht nachvollziehbar.</p><p>Fakt ist, dass der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten sehr grosse Volumen aufweist und dem Fiskus hier (im Gegensatz zum Handel mit Aktien und Obligationen) bedeutende Einnahmen entgehen, welche einen signifikanten Beitrag zur Stabilisierung des Bundeshaushaltes leisten k\u00f6nnten. Dabei haben die derivativen Finanzinstrumente schon seit l\u00e4ngerer Zeit viel h\u00f6here Umsatzvolumen als die ihr zugrundeliegenden Basiswerte.</p><p>Abgesehen davon, dass derivative Finanzinstrumente und strukturierte Produkte zu grossen, nicht kalkulierbaren Risiken an den Finanzm\u00e4rkten f\u00fchren, welche dann mit staatlichen Eingriffen und staatlichen Mitteln gest\u00fctzt werden m\u00fcssen, ist die unterschiedliche Behandlung zu den im Stempelgesetz mit einer Umsatzabgabe besteuerten Finanzprodukten wie Aktien und Obligationen nicht nachvollziehbar. &nbsp;</p><p>Der Handel mit Kryptow\u00e4hrungen l\u00e4uft ebenso weitgehend steuerfrei und ohne jegliche Umsatzsteuerbelastung in der Schweiz ab.</p><p>Das Argument, dass bei einer Besteuerung dieser Produkte, dieser Markt mit den Produkten sich auf andere Finanzzentren verschieben w\u00fcrde ist einzig f\u00fcr die Bereiche des Hochfrequenzhandels und des Devisenmarktes zutreffend. Der Hochfrequenzhandel und der Devisenhandel ist daher aus diesen Gr\u00fcnden von der Steuer auszunehmen.</p><p>Alle \u00fcbrigen Bereiche sind mit einer Umsatzsteuer zu belegen, welche sich bei den Steuers\u00e4tzen an den bisherigen Werten gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die Stempelabgaben orientiert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bericht des Bundesrates vom 9. Oktober 2024 zur \u00abFinanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer\u00bb in Erf\u00fcllung des Postulats 21.3440 Rieder vom 19. M\u00e4rz 2021 (<a href=\"https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2021/20213440/Bericht%20BR%20D.pdf\"><u>https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2021/20213440/Bericht%20BR%20D.pdf</u></a>) befasst sich in den Ziffern 3 und 4 eingehend mit der Frage, ob sich eine Finanztransaktionssteuer auf dem Handel mit Finanzinstrumenten unter dem Fiskalzweck oder unter einem Lenkungszweck rechtfertigen liesse. Die Schweiz erhebt im Rahmen des Bundesgesetzes \u00fcber die Stempelabgaben (SR 641.10) mit der Emissionsabgabe auf Prim\u00e4rmarkttransaktionen und der Umsatzabgabe auf Sekund\u00e4rmarkttransaktionen zwei solche Finanztransaktionssteuern.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bericht legt dar, dass solche Steuern unter dem Fiskalzweck schlechter abschneiden als andere Steuern, die das Verm\u00f6genseinkommen oder den Verm\u00f6gensbesitz direkt belasten. Dies gilt namentlich unter dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungs-f\u00e4higkeit (Art. 127 Abs. 2 BV), da eine Finanztransaktion lediglich eine Verm\u00f6gensumschich-tung darstellt, f\u00fcr sich jedoch kein Einkommen schafft und damit \u2013 im Unterschied zu einem Kapitalertrag oder einem Kapitalgewinn \u2013 auch keine wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit erzeugt. Da Finanzm\u00e4rkte zum Teil geographisch flexibel sind, kann eine solche Steuer \u00fcberdies negative Standortwirkungen erzeugen, wenn sie dazu f\u00fchrt, dass Finanzdienstleistungen statt aus dem Schweizer Finanzplatz heraus vermehrt aus dem Ausland erbracht werden (Ausweichreaktionen). Unter dem Lenkungszweck erweist es sich als theoretisch offen, ob eine Finanztransaktionssteuer auf Sekund\u00e4rmarkttransaktionen das Lenkungsziel, die Volatilit\u00e4t der Finanzm\u00e4rkte zu senken, erreichen kann oder nicht. Typischerweise zeigen die empirischen Untersuchungen, dass die Steuer entweder keinen signifikanten Einfluss auf die Volatilit\u00e4t aus\u00fcbt oder dass diese sogar steigt. Dementsprechend kann eine solche Steuer auch unter dem Lenkungszweck nicht gerechtfertigt werden. Dies w\u00fcrde an sich f\u00fcr eine Abschaffung der Emissions- und der Umsatzabgabe sprechen. Die vom Bundesrat und Parlament beantragte Abschaffung der Emissionsabgabe ist aber in der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 gescheitert.</p><p>&nbsp;</p><p>Die vom Motion\u00e4r geforderte Unterstellung derivativer Finanzinstrumente unter die Umsatzabgabe w\u00fcrde das Erbringen von Finanzdienstleistungen sowie die Absicherung von Marktrisiken verteuern. Da solche Instrumente vor allem von professionellen Marktteilnehmern genutzt werden, fallen \u00fcberdies die Ausweichreaktionen, mit denen die Steuer unter Nutzung ausl\u00e4ndischer Finanzintermedi\u00e4re vermieden w\u00fcrde, st\u00e4rker aus. Dies w\u00fcrde dem Schweizer Finanzplatz schaden. Strukturierte Produkte werden heute in wirtschaftlicher Betrachtung konsequent nach Massgabe der Komponenten, aus denen sie konstruiert sind (typischerweise eine Kombination einer steuerbaren \u00fcberj\u00e4hrigen Obligation oder eines steuerfreien unterj\u00e4hrigen Geldmarktpapiers mit einer oder mehreren Optionen), der Umsatzabgabe unterstellt oder von ihr befreit. Transaktionen mit Kryptow\u00e4hrungen werden heute steuerlich gleichbehandelt wie Transaktionen mit anderen W\u00e4hrungen, die nicht zuletzt aufgrund der erwarteten Ausweichreaktionen nicht der Umsatzabgabe unterstellt sind. F\u00fcr die Besteuerung von Kryptow\u00e4hrungen d\u00fcrfte es zudem ein Hindernis darstellen, dass deren Handel bereits heute nicht prim\u00e4r \u00fcber Schweizer Effektenh\u00e4ndler l\u00e4uft.</p><p>&nbsp;</p><p>Aufgrund der steuerpolitischen Erkenntnisse (vgl. Ziff. 3 und 4 des Berichts) und des ung\u00fcnstigen Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnisses m\u00f6glicher evaluierter Ausbauschritte (vgl. Ziff. 6 bis 9 des Berichts) empfahl der Bundesrat, f\u00fcr die Finanzierung der AHV weder die bereits bestehenden Emissions- und Umsatzabgaben heranzuziehen noch zus\u00e4tzliche neue Finanztransaktionssteuern f\u00fcr die Finanzierung der AHV oder des allgemeinen Bundeshaushaltes einzuf\u00fchren (Ziff. 13 des Berichts).</p><p>&nbsp;</p><p>Die im erw\u00e4hnten Bericht enthaltenen Aussagen haben f\u00fcr den Bundesrat weiterhin G\u00fcltigkeit.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Rieder Beat","BusinessStatus":204,"BusinessStatusText":"Zugewiesen an die behandelnde Kommission","BusinessStatusDate":"\/Date(1773083276000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1777967526790)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766102400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Steuer"}}