{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254792,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254792,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4792","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Energiesuffizienz hat Potenzial. Warum tut sich der Bund so schwer mit dem Energiesparen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In einem Beitrag von SRF vom 15.12.2025 \u00e4ussert sich das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) folgendermassen zur Energiesuffizienz: \u00abSuffizienz ist eine pers\u00f6nliche Entscheidung f\u00fcr einen entsprechenden Lebensstil und mit Verzicht verbunden. Das BFE sieht seine Aufgabe nicht darin, Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz vorzuschreiben, was und wie viel sie konsumieren d\u00fcrfen.\u00bb Und weiter: \u00abWir sind \u00fcberzeugt, dass die Thematisierung von Suffizienz durch den Bund eher zu Widerstand statt zum entsprechenden Verhalten f\u00fchrt und das Potenzial entsprechend klein ist.\u00bb</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Art. 89 BV fordert eine auf \u00absparsamen und rationellen Verbrauch\u00bb ausgerichtete Energiepolitik. Inwieweit ber\u00fccksichtigt die Energiepolitik des Bundes beides: sparsamen und rationellen Verbrauch?</li><li>Art. 89 BV verlangt auch eine \u00abausreichende\u00bb Energieversorgung. Laut der Botschaft des Bundesrats zum Energiegesetz (BBl 1996 IV 1005) bedeutet dies nicht die Deckung aller Bed\u00fcrfnisse, sondern nur jene, die nach wirksamen Sparmassnahmen \u00fcbrig bleiben. Das impliziert eine Priorit\u00e4t des Energiesparens gegen\u00fcber dem Ausbau des Angebots. Bekennt sich der BR nach wie vor zu diesem Verst\u00e4ndnis?</li><li>Auf welchen fachlichen oder wissenschaftlichen Grundlagen st\u00fctzt das BFE die Aussage, dass das Potenzial von Suffizienz gering sei und eine Thematisierung durch den Bund Widerstand ausl\u00f6se?</li><li>Wie erkl\u00e4rt der Bundesrat die Diskrepanz zwischen dieser Einsch\u00e4tzung und wissenschaftlichen Berichten, die Potenziale von Suffizienzmassnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs aufzeigen?</li><li>Welche Rolle sieht der Bundesrat f\u00fcr den Staat bei der Schaffung suffizienzf\u00f6rdernder Rahmenbedingungen (im Sinne der IPCC-Definition), wenn Suffizienz prim\u00e4r als individuelle Lebensstilentscheidung verstanden wird?</li><li>Inwiefern ber\u00fccksichtigt der Bundesrat Suffizienz systematisch in der Energie- und Klimapolitik, insbesondere im Vergleich zu Effizienz- und Konsistenzstrategien? Welche bestehenden Instrumente oder Massnahmen lassen sich explizit der Energiesuffizienz zuordnen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, das Potenzial von Energiesuffizienz vertieft zu analysieren und darzulegen, wie Suffizienz als Erg\u00e4nzung zu Effizienz und erneuerbaren Energien zur Erreichung der Energie- und Klimaziele beitragen kann?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Unter Energieeffizienz wird das Verh\u00e4ltnis zwischen einem Nutzen und Energieverbrauch verstanden. Die Energieeffizienz ist umso gr\u00f6sser, je weniger Energie f\u00fcr die Bereitstellung eines gewissen Nutzens verwendet wird. Energiesuffizienz hingegen meint, dass auf einen bestimmten Nutzen verzichtet wird, mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren. Unter Suffizienz wird ein bewusster, Entscheid f\u00fcr eine Reduktion des Energieverbrauchs verstanden, mit dem gleichzeitig auf den Konsum von G\u00fctern ganz oder teilweise verzichtet wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. Der Bund ber\u00fccksichtigt bei der Ausrichtung der Energiepolitik den sparsamen und rationellen Energieverbrauch im Rahmen seiner Zust\u00e4ndigkeiten. Gem\u00e4ss Artikel 89 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV; SR 101) kann der Bund Grunds\u00e4tze dazu festlegen, gem\u00e4ss Artikel 89 Absatz 3 Vorschriften \u00fcber den Energieverbrauch von Anlagen, Ger\u00e4ten und Fahrzeugen erlassen sowie Energietechniken f\u00fcr das Energiesparen f\u00f6rdern. F\u00fcr Massnahmen im Geb\u00e4udebereich sind die Kantone zust\u00e4ndig (Art. 89 Abs. 4 BV). </span><span>In der Praxis fokussiert der Bund auf die Energieeffizienz, wobei dies auch bewusste Entscheide f\u00fcr eine freiwillige Reduktion des Energieverbrauchs mit einer Fokussierung auf die Deckung relevanter Bed\u00fcrfnisse umfassen kann. Der Energieartikel der Bundesverfassung (Art. 89 BV) liefert keine Grundlage, dass der Bund definieren k\u00f6nnte, welche Bed\u00fcrfnisse generell relevant sind oder nicht.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die BV und das Energiegesetz (EnG; SR 730.0) verfolgen mehrere Ziele. Diese betreffen etwa den Ausbau der erneuerbaren Energien und den sparsamen und effizienten Energieverbrauch. Es ist nicht festgelegt, welchen Zielen Priorit\u00e4t einger\u00e4umt wird. Die zitierte Botschaft zum EnG st\u00fctzt sich auf die Vorschl\u00e4ge der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr die Gesamtenergiekonzeption (GEK) von 1981 (BBl 1981 II 336), welche mehrere Ziele vorschlug, darunter als oberstes Ziel die Steigerung der Wohlfahrt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Im Rahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung trifft der Bund die bei einer schweren Mangellage notwendigen Massnahmen (Art. 102 Abs. 1 BV). Dazu z\u00e4hlen auch Vorschriften zur Suffizienz (z.B. die deutliche Reduktion der Innenraumtemperatur oder der Verzicht auf den Betrieb von Wintersport- oder Wellnessanlagen). Die Stellungnahmen in der Vernehmlassung zu den Bewirtschaftungsmassnahmen Strom (2022/78; BBl 2022 2868) haben breiten Widerstand gezeigt, dies obwohl die Massnahmen erst bei Eintritt einer Strommangellage eintr\u00e4ten und zudem zeitlich befristet w\u00e4ren. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass es grosse Widerst\u00e4nde ausl\u00f6sen w\u00fcrde, wenn der Bund den langfristigen Verzicht auf die Deckung von Bed\u00fcrfnissen vorschlagen w\u00fcrde, weshalb das Energiesparpotenzial als gering einzusch\u00e4tzen ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Suffizienzmassnahmen f\u00fchren per Definition zu einer Senkung des Energieverbrauchs. Diesbez\u00fcglich gibt es keine grunds\u00e4tzliche Diskrepanz zwischen den Einsch\u00e4tzungen der Wissenschaft und des Bundesrats. Wie in der Antwort auf Frage 3 pr\u00e4zisiert, weist die Thematisierung der Suffizienz durch den Bund ein geringes Einsparpotential aus.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Der Zwischenstaatliche Ausschuss f\u00fcr Klima\u00e4nderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) versteht unter Suffizienz politische Instrumente und Aktivit\u00e4ten, welche die Nachfrage nach Ressourcen vermeidet oder vermindert, um damit einen angemessenen Lebensstil innerhalb globaler Grenzen zu erm\u00f6glichen. Diese Diskussion f\u00fchren das Parlament und die Stimmberechtigten jeweils im Rahmen von Gesetzesrevisionen in der Klimapolitik. Die Bundesverfassung r\u00e4umt dem Bund M\u00f6glichkeiten ein, Massnahmen zu ergreifen, welche bestimmte Aktivit\u00e4ten einschr\u00e4nken (z.B. wurden autofreie Sonntage gest\u00fctzt auf den Artikel Strassenverkehr, Art. 82 BV eingef\u00fchrt). Mit dem Artikel f\u00fcr Umweltschutz (Art. 74 BV) k\u00f6nnen Emissionen reduziert und Ressourcen geschont werden. Daraus resultierende Massnahmen k\u00f6nnen dann Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben und w\u00e4ren somit aus Sicht der Energiepolitik als Suffizienzmassnahmen zu bezeichnen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. und 7. Es gibt klima- und energiepolitische Instrumente, welche sowohl bei Unternehmen als auch bei der Bev\u00f6lkerung wahlweise Massnahmen der Effizienz oder Suffizienz ausl\u00f6sen k\u00f6nnen, als Beispiel f\u00fcr Suffizienz auch einen Entscheid zur Reduktion eines bestimmten Nutzens (z.B. Senkung der Raumtemperatur). Dazu z\u00e4hlt etwa die Lenkungsabgabe auf CO</span><sub><span>2</span></sub><span>. Der Bundesrat h\u00e4lt es f\u00fcr zielf\u00fchrend, wenn diese Art von Instrumenten weiterhin konkret im Rahmen von Gesetzesrevisionen vertieft diskutiert wird. Eine systematische Ber\u00fccksichtigung oder eine umfassende Suffizienzstrategie sind nicht notwendig.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1770768000000)\/","SubmittedBy":"Schlatter Marionna","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1770824926330)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1770824933573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766102400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}