{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254808,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254808,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4808","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Nichtanwendung von Artikel 112 ZPO vor den kantonalen und eidgen\u00f6ssischen Gerichten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Auf der Grundlage der untenstehenden Ausf\u00fchrungen bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Was ist der Grund daf\u00fcr, dass es keine Entscheide \u00fcber den Erlass von Gerichtsgeb\u00fchren gibt?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat, das geltende Recht den B\u00fcrgern zug\u00e4nglich zu machen?</p><p>3. Kann der Bundesrat Urteile nennen, die einen Erlass von Gerichtsgeb\u00fchren gew\u00e4hrt haben?</p><p>4. H\u00e4lt der Bundesrat Artikel 112 StPO f\u00fcr sinnvoll? Wenn ja, in welchen F\u00e4llen?</p>","ReasonText":"<p>Im Jahr 2011 ist die Einheitliche Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft getreten. 2018 wurde eine Vernehmlassung bei den Kantonen, Parteien und Organisationen lanciert, um eine erste Bilanz der Anwendung der ZPO zu ziehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Hauptziel der Konsultation war es, Meinungen einzuholen, um eine bessere Wirksamkeit der Umsetzung der ZPO zu erreichen und den Zugang zur Justiz, insbesondere f\u00fcr weniger wohlhabende B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, zu angemessenen Kosten zu erleichtern. Im Februar 2020 verabschiedete der Bundesrat dann die Botschaft 20.026.</p><p>&nbsp;</p><p>Unter den verschiedenen Themen, die einer Revision unterzogen werden, wird besonders auf die Kosten der Justiz in den Artikeln 98 und 111 \u00fcber den Kostenvorschuss bzw. die Endabrechnung hingewiesen.</p><p>&nbsp;</p><p>Es zeigt sich, dass die punktuellen Revisionen einiger Artikel nicht in Betracht gezogen wurden. Artikel 112 sieht vor:</p><p>&nbsp;</p><p>Stundung, Erlass, Verj\u00e4hrung und Verzinsung von Gerichtskosten&nbsp;</p><p>1 F\u00fcr die Zahlung der Gerichtskosten kann das Gericht Stundung oder, bei dauernder&nbsp;</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bed\u00fcrftigkeit, Erlass gew\u00e4hren.&nbsp;</p><p>2 Der Anspruch auf Gerichtskosten verj\u00e4hrt in zehn Jahren nach Abschluss des Verfahrens.&nbsp;</p><p>3 Der Verzugszins betr\u00e4gt f\u00fcnf vom Hundert.</p><p>&nbsp;</p><p>Es wird davon ausgegangen, dass der vorgenannte Artikel anwendbar ist und dass die B\u00fcrger ihn in Anspruch nehmen k\u00f6nnen.</p><p>&nbsp;</p><p>Seit der Einf\u00fchrung der ZPO im Jahr 2011 gab es unerkl\u00e4rlicherweise keine Entscheidungen auf kantonaler oder eidgen\u00f6ssischer Ebene, die einen Erlass der Gerichtsgeb\u00fchren gew\u00e4hrt h\u00e4tten. Und dies, obwohl der Gesuchsteller seine prek\u00e4re und langfristige wirtschaftliche Lage nachgewiesen hat. Es darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass ein Teil der Bev\u00f6lkerung<sup>1</sup> in Armut lebt und dass die M\u00f6glichkeit einer R\u00fcckkehr zu einem guten wirtschaftlichen Status nicht sicher ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Artikel 9 und 29 der Verfassung garantieren benachteiligten B\u00fcrgern den Zugang zur Justiz und ein faires Gerichtsverfahren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Zu Frage 1 und 3: <br>Gem\u00e4ss Artikel 112 Zivilprozessordnung (ZPO, SR&nbsp;272) k\u00f6nnen Gerichtskosten gestundet oder bei dauernder Mittellosigkeit erlassen werden. Ob Stundung oder Erlass gew\u00e4hrt wird, liegt im Ermessen der zust\u00e4ndigen kantonalen Entscheidbeh\u00f6rde. Welche Beh\u00f6rde \u00fcber entsprechende Gesuche entscheidet, regelt das kantonale Recht. So sind beispielsweise im Kanton Z\u00fcrich f\u00fcr Gesuche nach Verfahrensabschluss die Verwaltungskommission des Obergerichts und im Kanton Aargau die Justizleitung zust\u00e4ndig; in anderen Kantonen (z.B. in Bern, Basel-Stadt, Solothurn und Wallis) liegt die Zust\u00e4ndigkeit bei demjenigen Gericht, das auch \u00fcber die Sache und die entsprechenden Verfahrenskosten entscheidet bzw. entschieden hat. Ein gesetzlicher Anspruch auf Stundung oder Erlass der Gerichtskosten gew\u00e4hrt Artikel 112 ZPO aber nicht. </p><p>&nbsp;</p><p>Sowohl auf Bundesebene (vgl. z.B. Urteil BGer 5D_222/2023 vom 12. Dezember 2023) als auch auf kantonaler Ebene finden sich durchaus entsprechende Gerichtsentscheide. Auf kantonaler Ebene finden sich auch Entscheide, in denen ein Erlass der Gerichtskosten gew\u00e4hrt wurde (vgl. z.B. Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt VD.2022.58 vom 26.&nbsp;April 2023). Soweit erstinstanzliche Gerichte und Beh\u00f6rden \u00fcber Stundungs- und Erlassgesuche entscheiden, sind die Urteile grunds\u00e4tzlich nicht ver\u00f6ffentlicht. Entscheide oberer kantonaler Gerichte sind nur in gewissen Kantonen und auch dort nur zum Teil publiziert. Dem Bundesrat liegen demnach keine aussagekr\u00e4ftigen Daten vor. Im Rahmen der Umsetzung des neuen Artikels 401<em>a</em> ZPO, wonach Bund und Kantone gemeinsam mit den Gerichten daf\u00fcr sorgen, dass gen\u00fcgend statistische Grundlagen und Gesch\u00e4ftszahlen zu Zivilverfahren vorliegen, werden m\u00f6glicherweise weitergehende Informationen verf\u00fcgbar sein. </p><p>&nbsp;</p><p>Zu Frage 2: <br>Mit der unentgeltlichen Rechtspflege nach Artikel 117 ff. ZPO besteht ein bew\u00e4hrtes Instrument, um bed\u00fcrftige Personen von der Bezahlung der Gerichtsgeb\u00fchren (inkl. Vorsch\u00fcssen) zu befreien, wenn der Prozess nicht aussichtslos erscheint. Sind die Voraussetzungen daf\u00fcr erf\u00fcllt, muss die Person keinen Kostenvorschuss leisten, und sie wird vorl\u00e4ufig von der Bezahlung der Gerichtsgeb\u00fchren befreit. Artikel 112 ZPO gew\u00e4hrt zudem die M\u00f6glichkeit, auch nach Verfahrensabschluss die Stundung oder bei dauerhafter Mittellosigkeit den Erlass der Gerichtskosten zu beantragen, soweit dadurch nicht die strengeren Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege umgangen werden (vgl. Urteil BGer 5D_222/2023 vom 12. Dezember 2023, E. 4 mit Hinweisen). Zudem hat das Parlament anl\u00e4sslich der Revision der ZPO (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200026\"><u>20.026</u></a>) auf Vorschlag des Bundesrates hin beschlossen, den Kostenvorschuss grunds\u00e4tzlich auf die H\u00e4lfte der mutmasslichen Gerichtskosten zu reduzieren und das Inkassorisiko anstelle der klagenden Partei dem Staat zu \u00fcberbinden (vgl. Art. 98 Abs. 1 und Art.&nbsp;111 Abs. 1 ZPO). Damit sollte insbesondere f\u00fcr diejenigen Personen der Zugang zum Recht erleichtert werden, die weder besonders beg\u00fctert sind noch in den Genuss der unentgeltlichen Rechtspflege kommen (vgl. dazu Botschaft des Bundesrates zur \u00c4nderung der ZPO vom 26.&nbsp;Februar 2020, BBl 2020 2697 [Botschaft ZPO-Revision], S. 2712). Demgegen\u00fcber wurde bewusst auf weitergehende Anpassungen, namentlich in Bezug auf die H\u00f6he der Gerichts- und Parteikosten verzichtet, wof\u00fcr weiterhin die Kantone zust\u00e4ndig sind (vgl. Art. 96 Abs. 1 ZPO).</p><p>&nbsp;</p><p>Zu Frage 4: <br>Artikel 112 ZPO gilt seit dem Inkrafttreten der ZPO am 1. Januar 2011 unver\u00e4ndert und scheint sich nach Ansicht des Bundesrates in der Praxis bew\u00e4hrt zu haben. Im Rahmen der erw\u00e4hnten ZPO-Revision sahen entsprechend weder der Bundesrat noch das Parlament Anlass zur Anpassung, obschon die Kostenfrage einer der zentralen Punkte der ZPO-Revisionsvorlage war (vgl. Botschaft ZPO-Revision, S. 2712 ff.). Auch wurde im Rahmen der Vernehmlassung kein \u00c4nderungsbedarf geltend gemacht (vgl.&nbsp;Bericht \u00fcber das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Revision der ZPO vom 29. Januar 2020). Dem Bundesrat sind auch keine Schwierigkeiten in der Praxis bekannt. </p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771977600000)\/","SubmittedBy":"Schneider Meret","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1772033561503)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1772033570863)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766102400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht|Gerichtswesen"}}