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F\u00fcr den Bund f\u00fchrt dies zu einmaligen Mehreinnahmen von insgesamt rund 600-800 Millionen Franken (Quelle: https://www.news.admin.ch/de/newnsb/Y973XYMqlzrucihcHqlyi)</p><p>Der Kanton Genf hat f\u00fcr die Jahre 2019 bis 2024 in einem gr\u00f6sseren Umfang als angenommen keine provisorischen Steuerrechnungen ausgestellt. Dies widerspricht dem Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer, wonach mindestens eine provisorische Steuerrechnung ausgestellt werden muss. Das Fehlen von provisorischen Steuerrechnungen hat wom\u00f6glich auch Einfluss auf die Berechnung des Ressourcenpotenzials im Ressourcenausgleich zwischen Bund und Kantonen, da bei fehlenden definitiven Veranlagungen die in Rechnung gestellten Steuerfaktoren ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Welche Auswirkungen haben diese nicht erfassten provisorischen Steuerrechnungen im Kanton Genf auf das Ressourcenpotenzial und die damit berechneten Ausgleichszahlungen?</li><li>Sind die Steuerbemessungsgrundlagen, welche die hohen Nachzahlungen bei der Bundessteuer bewirkt haben, in die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage f\u00fcr die Ermittlung des Ressourcenpotenzials und des Ressourcenindexes mit eingeflossen oder werden sie noch einfliessen?</li><li>Falls das nicht der Fall ist - kann das fehlende Ressourcenpotenzial dem Kanton Genf nachgetragen werden, so dass es in den Folgeperioden noch f\u00fcr die Berechnung der Ausgleichszahlungen mitber\u00fccksichtigt wird?</li><li>Welches sind die gesetzlichen Grundlagen und Weisungen f\u00fcr die Erfassung der Steuerbemessungsgrundlagen f\u00fcr den Ressourcenausgleich sowie f\u00fcr die Handhabung von fehlerhaften Datenlieferungen und nachtr\u00e4glichen Korrekturen?</li><li>Wer pr\u00fcft die Einhaltung der Regeln f\u00fcr die korrekte Erfassung der Bemessungsgrundlagen des Ressourcenpotenzials durch die Kantone?&nbsp;</li><li>Haben die Kantone einen Spielraum, mit verz\u00f6gerter Rechnungsstellung oder anderen Aktivit\u00e4ten das Ressourcenpotenzial zu ihren Gunsten zu optimieren?</li><li>Gibt es aus anderen Kantonen Hinweise , \u00fcber Optimierungsm\u00f6glichkeiten bei der Bemessung des Ressourcenpotenzials? Wenn ja, welche Optimierungen werden get\u00e4tigt?</li><li>Welche Sanktionsm\u00f6glichkeiten hat der Bund gegen\u00fcber Kantonen, die sich bei der Datenlieferung f\u00fcr die Berechnung des Ressourcenpotenzials nicht regelkonform verhalten?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>F\u00fcr die Berechnung des Ressourcenpotenzials werden keine Steuereinnahmen, sondern die steuerbaren Gewinne verwendet, die im Rahmen eines aufgrund von Weisungen klar definierten Datenextraktionsprozesses j\u00e4hrlich von den Kantonen an den Bund geliefert werden. Der Prozess f\u00fcr den Ressourcenausgleich verl\u00e4uft unabh\u00e4ngig vom Prozess der Rechnungsstellung. Aus diesem Grund ist der Ressourcenausgleich von den Problemen bei der Rechnungsstellung im Kanton Genf nicht betroffen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu den Fragen 1, 2 und 3: Die nicht ausgestellten provisorischen Steuerrechnungen im Kanton Genf haben keine Auswirkungen auf das Ressourcenpotenzial des Kantons Genf. Eine \u00dcberpr\u00fcfung der EFV hat ergeben, dass diese hohen Gewinne ins Ressourcenpotenzial des Kantons Genf eingeflossen sind. So haben die vom Kanton Genf f\u00fcr die Berechnung des Ressourcenpotenzials im Februar 2025 gemeldeten steuerbaren Gewinne f\u00fcr das Jahr 2022 gegen\u00fcber dem Vorjahr um gut 65% zugenommen. Dies hat sich in einer Zunahme des Ressourcenindex um 11,4&nbsp;Punkten niedergeschlagen und dadurch auch in deutlich h\u00f6heren Einzahlungen in den Finanzausgleich f\u00fcr das Jahr 2026. Die starke Zunahme der Gewinne 2022 wird sich aufgrund der Verwendung eines Dreijahresdurchschnitts auch in den Jahren 2027 und 2028 im Ressourcenausgleich niederschlagen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zur Frage 4: Die Datenlieferung der Kantone ist in den Weisungen des EFD \u00fcber die durch die ESTV, das BFS und die EFV vorzunehmende Verarbeitung der Daten zur j\u00e4hrlichen Berechnung der Ressourcen- und Lastenausgleichsindizes sowie der daraus resultierenden Ein- und Auszahlungen geregelt. Das Vorgehen bei einer nachtr\u00e4glichen Korrektur von fehlerhaften Auszahlungen ist in Artikel&nbsp;9a des Bundesgesetzes \u00fcber den Finanz- und Lastenausgleich (SR 613.2) festgelegt. So kann der Bundesrat fehlerhafte Auszahlungen nachtr\u00e4glich berichtigen, wenn der Fehler auf einer unrichtigen Erfassung, \u00dcbermittlung oder Verarbeitung der Daten beruht und f\u00fcr mindestens einen der Kantone mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden ist. Im Fall der nicht erfassten provisorischen Steuerrechnungen im Kanton Genf wurden die f\u00fcr den Ressourcenausgleich relevanten Daten korrekt geliefert.</p><p>&nbsp;</p><p>Zur Frage 5: F\u00fcr die Qualit\u00e4tspr\u00fcfung im j\u00e4hrlichen Berechnungsprozess der Finanzausgleichszahlungen ist die Fachgruppe \u00abQualit\u00e4tssicherung\u00bb zust\u00e4ndig, die dabei durch die Eidg. Finanzkontrolle unterst\u00fctzt wird. Die Fachgruppe setzt sich aus Experten aus der Bundesverwaltung und den kantonalen Verwaltungen zusammen. Die berechneten Zahlen und die Datengrundlagen werden zudem im Rahmen einer Anh\u00f6rung von den Kantonen gepr\u00fcft.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu den Fragen 6 und 7: Die Kantone haben keinen Spielraum, um das Ressourcenpotenzial zu ihren Gunsten zu optimieren. </p><p>&nbsp;</p><p>Zur Frage 8: Liefert ein Kanton fehlerhafte, fehlende oder nicht weiter verwertbare Daten zum Ressourcenpotenzial, so k\u00f6nnen gem\u00e4ss Artikel&nbsp;42 der Verordnung \u00fcber den Finanz- und Lastenausgleich (SR 613.21) die ESTV und die EFV Daten korrigieren bzw. Sch\u00e4tzungen vornehmen. Die Sch\u00e4tzmethoden sind so ausgestaltet, dass der Kanton ein Interesse daran hat, die Daten korrekt zu melden.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Bertschy Kathrin","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771434973817)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1774961062943)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766102400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Steuer"}}