{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254852,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254852,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4852","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"IV wirksam entlasten, ohne die Schraube bei den weichen Ermessensfaktoren immer weiter anzuziehen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Bestimmungen so anzupassen, dass die Mindestbeitragszeit f\u00fcr eine ordentliche Invalidenrente nach IVG f\u00fcr ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige von 3 auf 10 Jahre erh\u00f6ht wird.</p>","ReasonText":"<p>Damit der Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung entsteht, m\u00fcssen mindestens drei volle Beitragsjahre bestehen. Ein Beitragsjahr wird angerechnet, wenn Beitr\u00e4ge geleistet werden, der erwerbst\u00e4tige Ehegatte mindestens w\u00e4hrend eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat oder Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden. Damit wird ersichtlich, dass selbst mit dieser sehr kurzen Beitragszeit nicht zwingend eine Erwerbst\u00e4tigkeit einhergeht. Das zeigt sich am besten am Beispiel von Asylbewerbern. F\u00fcr diese wird w\u00e4hrend der gesamten Dauer der Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit der Mindestbeitrag durch die \u00f6ffentliche Hand bezahlt. Es kommt hinzu, dass insbesondere Zugewanderte nur eine kleine IV-Rente erhalten und folglich akzessorisch auf erhebliche Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) angewiesen sind, ohne zuvor namhafte Beitr\u00e4ge resp. Steuern bezahlt zu haben. Das widerspricht der Leistungsgerechtigkeit und birgt Fehlanreize. Die steuerfinanzierten EL weisen einen doppelt so hohen Grundbedarf wie die Sozialhilfe auf. F\u00fcr solche Konstellationen ist unser Sozialversicherungssystem jedoch nicht ausgerichtet, zumal es bereits in erheblicher Schieflage ist und die IV rund 10 Mia. CHF Schulden bei der AHV aufweist. Es ist deshalb sachgerecht und angemessen, wenn ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige zuerst einmal ins System einbezahlen, bevor sie fremdfinanzierte Leistungen beziehen und gar Hinterlassenenrenten an Verwandte ableiten k\u00f6nnen. Eine 10-j\u00e4hrige Versicherungszeit ist zudem kongruent mit der Karenzfrist f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige bei den EL. Dadurch w\u00fcrden beide zusammenh\u00e4ngende Sozialversicherungsleistungen in dieser Konstellation kongruent ausbezahlt. Arbeitsmigranten k\u00f6nnen sich \u00fcber ihren Arbeitgeber nach VVG versichern lassen und junge Personen k\u00f6nnen sich bis 30 Jahre i.d.R. noch ohne Gesundheitsvorbehalt nach VVG selbst\u00e4ndig versichern. Die IV-Rentner werden immer j\u00fcnger und psychische Beschwerden nehmen zu. Die Neurentenquote nimmt seit 2016 wieder zu und liegt bei rund 3,7\u2030, weshalb es neue, glasklare L\u00f6sungsans\u00e4tze ohne Anfechtungspotential braucht, damit das System nicht kollabiert, ohne gleichzeitig die B\u00fcrokratie zu befeuern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Das Anliegen der Motion steht im Widerspruch mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Einerseits ist es unvereinbar mit dem \u00dcbereinkommen Nr. 128 \u00fcber Leistungen bei Invalidit\u00e4t und Alter und an Hinterbliebene (SR <em>0.831.105</em>) sowie mit der Europ\u00e4ischen Ordnung der Sozialen Sicherheit (SR <em>0.831.104</em>). Gem\u00e4ss diesen Rechtsinstrumenten d\u00fcrfen Mindestversicherungszeiten den Leistungszugang von Versicherten, unabh\u00e4ngig von deren Staatsangeh\u00f6rigkeit, nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig erschweren. Sie erlauben es Staaten wie der Schweiz, deren Mindestversicherungsdauer drei Jahre nicht \u00fcberschreitet, die verlangte Ersatzquote bei Invalidenrenten von 50% des ehemaligen Referenzlohns erst nach einer vollst\u00e4ndigen Erwerbslaufbahn zu erreichen. Bei einer Mindestbeitragsdauer von \u00fcber drei Jahren m\u00fcsste diese Ersatzquote bereits nach 15 Jahren erreicht werden. Die schweizerische Invalidenversicherung w\u00fcrde bei einer 10-j\u00e4hrigen Mindestversicherungsdauer diese Forderung mit der vom \u00dcbereinkommen vorgegebenen Rentenberechnungsmethode nicht mehr erf\u00fcllen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im \u00dcbrigen sehen sowohl das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen mit der EU (SR 0.142.112.681) und das EFTA-\u00dcbereinkommen (SR 0.632.31) als auch die bilateralen Sozialversicherungsabkommen die Anrechnung von ausl\u00e4ndischen Versicherungszeiten f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Mindestbeitragsdauer f\u00fcr Rentenanspr\u00fcche vor. Etwas mehr als 80 Prozent der ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen in der Schweiz werden von einem Sozialversicherungsabkommen erfasst. Ausl\u00e4ndische Versicherungszeiten werden f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Mindestbeitragsdauer angerechnet, wobei mindestens ein Beitragsjahr in der schweizerischen AHV/IV geleistet worden sein muss. Die Renten hingegen werden pro rata basierend auf den schweizerischen Beitragsjahren berechnet. Ein Jahr Beitragszeit ergibt beispielsweise eine monatliche Rente von mindestens 29 und h\u00f6chstens 57 Franken.</p><p>&nbsp;</p><p>Angeh\u00f6rige aus Vertragsstaaten h\u00e4tten deshalb in den meisten F\u00e4llen trotz Erh\u00f6hung der Mindestbeitragsdauer weiterhin nach einem Beitragsjahr Anspruch auf eine kleine IV-Rente. Die Umsetzung der Motion h\u00e4tte folglich in erster Linie Auswirkungen auf Nichtvertragsstaatsangeh\u00f6rige, die lediglich 1&nbsp;% vom Gesamtvolumen der IV-Renten ausmachen (78&nbsp;% Schweizer, 15&nbsp;% EU/EFTA, 6&nbsp;% Vertragsstaatsangeh\u00f6rige).</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat ist sich der finanziellen Situation der im Fokus der Motion stehenden Sozialwerke bewusst. Er ist indessen der Meinung, dass mit der verlangten Erh\u00f6hung der Beitragszeit die erhoffte finanzielle Entlastung der IV nicht erreicht werden kann. Dar\u00fcber hinaus w\u00e4re diese Erh\u00f6hung der Beitragszeit nicht vereinbar mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ist schliesslich auch fraglich, ob die von der Motion verlangten unterschiedlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Versicherungsleistungen im Inland allein aufgrund der Staatsangeh\u00f6rigkeit trotz gleicher Beitragspflicht dem Rechtsgleichheitsgebot nach Artikel 8 Absatz 1 der Bundesverfassung standhalten w\u00fcrde. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Wyssmann R\u00e9my","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771433159450)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1771433170720)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766102400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer|Migration|Sozialer Schutz"}}