{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254868,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254868,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4868","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wahrung der politischen Rechte durch eine verh\u00e4ltnism\u00e4ssige Bescheinigungspraxis f\u00fcr Initiativen und Referenden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen um sicherzustellen, dass die Bescheinigungspraxis von Unterschriften die Garantie der politischen Rechte gem\u00e4ss Art. 34 BV und das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip nach Art. 5 Abs. 2 BV und den Schutz vor Willk\u00fcr sowie die Wahrung von Treu und Glauben nach Art. 9 BV wahrt. Gemeinden und Bundeskanzlei sollen formale Anforderungen so auslegen, dass die tats\u00e4chliche Willens\u00e4usserung der Stimmberechtigten Vorrang erh\u00e4lt.&nbsp;</p><p>Unterschriften aus einem Haushalt oder einer Familie, bei denen die Namen und Adressen von gleicher Hand geschrieben sind, aber jede Person mit eigenh\u00e4ndiger Signatur eine g\u00fcltige individuelle Willens\u00e4usserung abgegeben hat, d\u00fcrfen nur bei begr\u00fcndetem Verdacht auf Unregelm\u00e4ssigkeiten oder Manipulationen f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden.</p>","ReasonText":"<p>Seit dem 1. November 2025 wird in den Gemeinden und durch die Bundeskanzlei eine neue, deutlich strengere Auslegung der Richtlinie zur Stimmrechtsbescheinigung angewendet. Werden Name und Vorname auf einer Unterschriftenliste \u00abvon gleicher Hand\u00bb eingetragen, gelten grunds\u00e4tzlich alle betroffenen Unterschriften als ung\u00fcltig \u2013 selbst dann, wenn die betreffenden Personen eigenh\u00e4ndig unterschrieben haben und kein Hinweis auf Manipulation oder F\u00e4lschung besteht. Allenfalls wird h\u00f6chstens eine einzige Unterschrift von mehreren f\u00fcr g\u00fcltig erkl\u00e4rt.&nbsp;<br>&nbsp;</p><p>Auswertungen von Komitees laufender Sammlungen zeigen, dass dadurch rund f\u00fcnf bis f\u00fcnfzehn Prozent der gesammelten Unterschriften ung\u00fcltig w\u00fcrden. In der Mehrheit der F\u00e4lle betrifft dies Haushalte mit zwei oder drei Personen: Ehepaare, Familien sowie Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Dabei geht es tats\u00e4chlich nicht um Missbrauch oder Betrug. Alle Personen unterschreiben selbst \u2013 in der Annahme, alles korrekt zu machen.</p><p><br>Der Bundesrat soll sicherstellen, dass tats\u00e4chlicher Missbrauch konsequent bek\u00e4mpft wird. Gleichzeitig muss er aber auch sicherstellen, dass die Gemeinden und die Bundeskanzlei die tats\u00e4chliche Willens\u00e4usserung der Stimmberechtigten mit Vorrang behandeln. Damit wird die Integrit\u00e4t des Verfahrens gest\u00e4rkt und der niederschwellige Zugang zu den Volksrechten bleibt gewahrt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Das Stimmrecht ist ein h\u00f6chstpers\u00f6nliches Recht. Initiativ- und Referendumsbegehren sind daher seit jeher eigenh\u00e4ndig zu unterzeichnen. Die Unterschrift neben Name und Vornamen ist erst seit 1997 erforderlich. Seit 2015 h\u00e4lt Artikel 61 Absatz 1 des Bundesgesetzes \u00fcber die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) ausdr\u00fccklich fest, dass neben dem Namen auch die Vornamen eigenh\u00e4ndig in die Unterschriftenlisten eingetragen werden. Diese formellen Anforderungen dienen auch der Missbrauchsbek\u00e4mpfung: Stammen mit Ausnahme der eigentlichen Unterschrift s\u00e4mtliche Angaben der unterzeichnenden Person von fremder Hand, ist es einfacher, Unterst\u00fctzungsbekundungen zu f\u00e4lschen; gleichzeitig ist es schwieriger, mutmasslich gef\u00e4lschte Unterschriften zu erkennen. Seit 2015 wird in den von der Bundeskanzlei (BK) allen Referendums- und Initiativkomitees zur Verf\u00fcgung gestellten Leitf\u00e4den sowie auf jeder Unterschriftenliste auf das Erfordernis der Eigenh\u00e4ndigkeit hingewiesen. Diese Bestimmung wird zudem in den Weisungen der BK und der Kantone an die Gemeinden erl\u00e4utert (vgl. bk.admin.ch/volksinitiativen &gt; Weiterf\u00fchrende Informationen &gt; Verfahren zur Stimmrechtsbescheinigung &gt; Brosch\u00fcre Stimmrechtsbescheinigung 2025).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die BK hat festgestellt, dass die Regelung nach Artikel 61 Absatz 1 BPR in der Vergangenheit nicht von allen Gemeinden gleich konsequent angewandt wurde. Einige Gemeinden haben Unterschriften bescheinigt, auch wenn der oder die Unterzeichnende Namen und Vornamen offensichtlich nicht eigenh\u00e4ndig eingetragen hat, andere Gemeinden hingegen haben diese Unterst\u00fctzungsbekundungen nicht bescheinigt, sondern gesamthaft f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt. Um einen einheitlichen gesetzeskonformen Vollzug zu gew\u00e4hrleisten und die Missbrauchsbek\u00e4mpfung zu st\u00e4rken, hat die BK ihre Weisungen deshalb pr\u00e4zisiert. Demnach sind Eintr\u00e4ge (Namen, Vornamen, Unterschrift), die offensichtlich von gleicher Hand stammen, gem\u00e4ss Artikel 61 Absatz 1 BPR wie bis anhin grunds\u00e4tzlich f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren. Wenn aber die Gemeinde davon ausgeht, dass zumindest ein Eintrag tats\u00e4chlich eigenh\u00e4ndig ist (z. B. wenn eine Person die Unterschriftenliste f\u00fcr sich selbst sowie f\u00fcr ihre Familienmitglieder ausgef\u00fcllt hat), kann sie eine Unterschrift f\u00fcr g\u00fcltig erkl\u00e4ren. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Seit die pr\u00e4zisierten Weisungen gelten, wurden eine eidgen\u00f6ssische Volksinitiative sowie ein Referendum eingereicht und fertig ausgez\u00e4hlt. Im Rahmen der Kontrollen der BK musste diese 745 bzw. 263 Unterschriften aufgrund nicht eigenh\u00e4ndig eingetragener Namen und Vornamen f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4ren. Das entspricht 0.7 % bzw. 0.5 % der eingereichten Unterschriften. </span></p><p><span>Die BK hat f\u00fcr die beiden Volksbegehren ausnahmsweise auch die Unterschriften gez\u00e4hlt, die von den Gemeinden aus dem genannten Grund bereits f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt worden waren: bei der Volksinitiative betraf dies 133, beim Referendum 118 Unterschriften.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach Auffassung des Bundesrates erlauben die pr\u00e4zisierten Weisungen, das Initiativ- und Referendumsrecht der Stimmberechtigten zu sch\u00fctzen und gleichzeitig Missbr\u00e4uche zu bek\u00e4mpfen und den niederschwelligen Zugang zu den Volksrechten zu wahren. Deshalb besteht f\u00fcr den Bundesrat kein Handlungsbedarf. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1770768000000)\/","SubmittedBy":"Gl\u00e4ttli Balthasar","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1770824271290)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1778147257790)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766102400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}