{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254900,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254900,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4900","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Effizientere Spitalplanung und bessere Qualit\u00e4t. Mindestfallzahlen unbedingt ber\u00fccksichtigen ","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Anforderungen zu pr\u00e4zisieren, damit wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Mindestfallzahlen in der Spitalplanung systematisch ber\u00fccksichtigt werden.</p>","ReasonText":"<p>Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass das Risiko f\u00fcr schwere Komplikationen bei komplexen chirurgischen Eingriffen steigt, wenn die Operateurin oder der Operateur \u00fcber wenig praktische Expertise verf\u00fcgt. Derzeit ist die Ber\u00fccksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Mindestfallzahlen in den bundesrechtlichen Vorgaben nicht ausreichend geregelt. Erhebungen best\u00e4tigen, dass die Kantone wissenschaftliche Erkenntnisse unzureichend ber\u00fccksichtigen und weit von den empfohlenen Standards abweichen. Die Bev\u00f6lkerung hat jedoch Anrecht auf ein leistungsf\u00e4higes und m\u00f6glichst effizientes Gesundheitssystem, zumal sie daf\u00fcr hohe Pr\u00e4mien und Steuern bezahlt. Es ist daher unerl\u00e4sslich, die kantonale und interkantonale Spitalplanung besser zu koordinieren und die Schwellenwerte f\u00fcr komplexe Eingriffe anzuheben.</p><p>In seiner Antwort auf die Motion 25.4333 \u00abMindestfallzahlen st\u00e4rker ber\u00fccksichtigen\u00bb betont der Bundesrat, dass es die Mindestfallzahlen zu ber\u00fccksichtigen gilt. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Regelung auf Verordnungsstufe zu wenig verbindlich ist. Die Aussage des Bundesrates, eine Verpflichtung zur Ber\u00fccksichtigung von Mindestfallzahlen k\u00f6nne die bedarfsgerechte Spitalplanung beeintr\u00e4chtigen, ist befremdlich. Muss eine \u00abbedarfsgerechte Spitalplanung\u00bb nicht per Definition daf\u00fcr sorgen, dass auf unn\u00f6tige Behandlungen verzichtet wird und die Eingriffe qualitativ hochwertig sowie wissenschaftlich fundiert sind?</p><p>Wenn zu viele Kantone die erforderlichen Mindestfallzahlen weiterhin ignorieren, werden teure Strukturen ohne Qualit\u00e4tsgarantie aufrechterhalten \u2013 zulasten von Patientinnen und Patienten, Pr\u00e4mien- und Steuerzahlenden. Die Nichtber\u00fccksichtigung der Mindestfallzahlen bei der Spitalplanung sollte zudem \u00f6ffentlich gemacht werden. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Der Bundesrat ist einverstanden mit der Feststellung der Motion, dass die Mindestfallzahlen ein Instrument zur St\u00e4rkung der Qualit\u00e4t und Konzentration der Leistungen sein k\u00f6nnen. Er hat daher mit der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen \u00c4nderung vom 23. Juni 2021 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) die Kantone angehalten, bei der Beurteilung der Spit\u00e4ler insbesondere auf die Mindestfallzahlen zu achten (Art. 58<em>d</em> Abs. 4 KVV). Das Nicht-Erreichen einer definierten Mindestfallzahl kann im Rahmen der Spitalplanung grunds\u00e4tzlich dazu f\u00fchren, dass einem Spital ein Leistungsauftrag nicht erteilt wird. Auch ist es den Kantonen m\u00f6glich bei der Vergabe von Leistungsauftr\u00e4gen an die Leistungserbringer namentlich Mindestfallzahlen als Auflagen vorzusehen (Art. 58<em>f</em> Abs. 4 Bst. f KVV). Falls diese Auflagen nicht eingehalten werden, haben die Kantone die M\u00f6glichkeit den entsprechenden Leistungsauftrag zu entziehen. Die Anwendung der Mindestfallzahlen im Rahmen der Spitalplanung und deren Einhaltung nach Vergabe der Leistungsauftr\u00e4ge ist demnach im Bundesrecht bereits geregelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Gem\u00e4ss Informationen des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit verwendet auch eine grosse Mehrheit der Kantone Mindestfallzahlen in ihren Spitalplanungen. Auch in der gesamtschweizerischen Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) nach Artikel 39 Absatz 2<sup>bis</sup> des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ist die Verwendung von Mindestfallzahlen bereits etablierte Praxis. In der Planung der HSM ist es nicht selten, dass einem Leistungserbringer ausschliesslich aufgrund des Verfehlens der Mindestfallzahlen ein Leistungsauftrag verweigert wird. F\u00fcr den Bundesrat ist es daher nicht ersichtlich, dass zu viele Kantone die Mindestfallzahlen ignorieren w\u00fcrden.</p><p>&nbsp;</p><p>Wie in der Stellungnahme auf die Motion 25.4333 Ruch \u00abMindestfallzahlen st\u00e4rker ber\u00fccksichtigen\u00bb festgehalten, k\u00f6nnen im Bundesrecht verpflichtend geregelte Mindestfallzahlen die bedarfsgerechte Spitalplanung der Kantone beeintr\u00e4chtigen, da auch noch andere Kriterien beachtet werden m\u00fcssen. Insbesondere zu hohe Mindestfallzahlen, die beachtet werden m\u00fcssen, k\u00f6nnten \u2013 vor allem in peripheren Gebieten \u2013 den Zugang innert n\u00fctzlicher Frist erschweren oder gar zu einer Unterversorgung f\u00fchren. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung mehrmals in diese Richtung ge\u00e4ussert (vgl. Urteil C-1361/2019 vom 9. M\u00e4rz 2022 E. 8.1.5). Dies bedeutet jedoch nicht, wie einleitend festgehalten, dass die Mindestfallzahlen nicht zur St\u00e4rkung der Qualit\u00e4t und Konzentration der Leistungen beitragen k\u00f6nnen. Dies gilt im Speziellen f\u00fcr elektive und/oder nicht dringliche Leistungen wie sie typischerweise in der HSM und der Spezialversorgung vorkommen.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Sinne hat die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und \u2011direktoren (GDK) mit Medienmitteilung vom 1. Dezember 2025 informiert, dass sie an ihrer Plenarversammlung weitreichende Beschl\u00fcsse zur Spitalplanung gef\u00e4llt hat (www.gdk-cds.ch/de &gt; Medien &gt; Medienmitteilungen &gt; Spitalplanung: Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren beschliessen grundlegende Neuerungen f\u00fcr eine st\u00e4rkere Zusammenarbeit). Unter anderem wollen die Kantone neu gemeinsam festlegen, welche Behandlungen und Eingriffe im Spital zur Grundversorgung geh\u00f6ren und welche zur Spezialversorgung z\u00e4hlen. F\u00fcr die Behandlungen und Eingriffe, die der Spezialversorgung zugeordnet sind, sollen schweizweit einheitliche Kriterien \u2013 wie z. B. Fallzahlen \u2013 definiert werden. Dies mit dem Ziel, spezialisierte Spitalleistungen zu konzentrieren.</p><p>&nbsp;</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat am 28. Januar 2026 den Bericht \u00abInvestitionen der Schweizer Spit\u00e4ler und kantonale Spitalplanung\u00bb in Erf\u00fcllung diverser Postulate verabschiedet hat (www.bag.admin.ch/de &gt; Services &gt; Publikationen &gt; Bundesratsberichte). In diesem geht er ausf\u00fchrlich auf die Thematik der Spitalplanung \u2013 inklusive der Mindestfallzahlen \u2013 ein. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Buffat Micha\u00ebl","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771427630297)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1775039193010)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766102400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}