{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20254907,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20254907,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.4907","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Widerrechtliche und anlasslose Massen\u00fcberwachung. Wie werden rasch die Grundrechte gew\u00e4hrleistet und journalistischer Quellenschutz und das Anwaltsgeheimnis gesch\u00fctzt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat <a href=\"https://www.bvger.ch/de/newsroom/medienmitteilungen/massenueberwachung-der-grenzueberschreitenden-kommunikation-ist-nicht-grundrechtskonform-2655\">mit dem Urteil A-6444/2020</a> vom 19. November 2025 festgestellt, dass die Kabelaufkl\u00e4rung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) sowie des Dienstes f\u00fcr Cyber- und elektromagnetische Aktionen (CEA) eine anlasslose Massen\u00fcberwachung ist, welche nicht mit der Bundesverfassung und der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention vereinbar und damit widerrechtlich ist. Das Gericht bem\u00e4ngelt u.a, dass nicht gew\u00e4hrleistet ist, dass der NDB nur erhebliche und richtige Daten bearbeitet, und dass der journalistische Quellenschutz und das Anwaltsgeheimnis nicht gesch\u00fctzt sind. Obwohl die \u00dcberwachung die Grundrechte verletzt, wird die Kabelaufkl\u00e4rung nicht per sofort eingestellt. Das Gericht fordert den Gesetzgeber auf, die bestehenden M\u00e4ngel im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision zu beheben, mit einer Frist von 5 Jahren. Allerdings ist festzuhalten, dass die Pflicht der Beh\u00f6rden, die Grundrechte zu wahren, ausnahmslos gilt, und dass die Beh\u00f6rden von sich aus die Gew\u00e4hrleistung der Grundrechte sicherstellen m\u00fcssen.</p><p>Uns stellen sich folgende Fragen:</p><ul style=\"list-style-type:disc;\"><li>Was passiert mit den Daten, die CEA und NDB derzeit im Rahmen der Kabelaufkl\u00e4rung noch erheben, aber auf nicht grundrechtskonforme Weise?</li><li>Ist der NDB bereit, ab sofort auf die Nutzung von Daten zu verzichten, die er nicht verfassungskonform erhoben hat?</li><li>Nehmen CEA und NDB per sofort Einschr\u00e4nkungen in ihrer Datenerhebung vor, um die Grund- und Menschenrechte zu wahren? Wenn ja: welche?</li><li>Was unternehmen CEA und NDB insbesondere, um sicherzustellen, dass nur erhebliche und richtige Daten bearbeitet werden und dass der journalistische Quellenschutz und das Anwaltsgeheimnis gewahrt sind?&nbsp;</li><li>Mit welcher Vorgehensweise plant der Bundesrat, der Aufforderung des Gerichts nachzukommen und \"die M\u00e4ngel im Rahmen der <i>laufenden </i>Gesetzesrevision zu beheben\"?&nbsp;</li><li>Wie ist der Zeitplan der Revision in Abstimmung mit den beiden weiteren angek\u00fcndigten Nachrichtendienstgesetz-Revisionen?</li></ul>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Der Bundesrat nimmt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 2025 sehr ernst. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat nach sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung und Absprache mit dem Departementsvorsteher des VBS entschieden, dieses nicht weiterzuziehen. </p><p>&nbsp;</p><p>Der NDB beschafft mit der Funk- und Kabelaufkl\u00e4rung Informationen \u00fcber sicherheitspolitisch bedeutsame Vorg\u00e4nge im Ausland. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen in bestimmten Bereichen nicht grundrechtskonform sind. Das Gericht anerkennt dabei die Bedeutung der Funk- und Kabelaufkl\u00e4rung f\u00fcr die Sicherheit der Schweiz.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Nachrichtendienstgesetz (NDG; SR 121) trat am 1. September 2017 in Kraft. Es entsprach damals der internationalen Recht\u00adsprechung zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung. Seither hat sich diese erheblich weiterentwickelt. Das Bundesverwaltungsgericht st\u00fctzt sich in seinem Urteil auf die Leiturteile des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) \u00abBig Brother Watch gegen Vereinigtes K\u00f6nigreich\u00bb (Nr.&nbsp;58170/13) und \u00abCentrum f\u00f6r R\u00e4ttvisa gegen Schweden\u00bb (Nr.&nbsp;35252/08), beide vom 25. Mai 2021. Diese Urteile wurden vier Jahre nach Inkrafttreten des NDG gef\u00e4llt und formulierten erstmals detaillierte Anforderungen an den Schutz vor Missbrauch bei der grenz\u00fcberschreitenden Kommunikations\u00fcberwachung. </p><p>&nbsp;</p><p>Der NDB und der Dienst f\u00fcr Cyber- und elektromagnetische Aktionen (CEA) messen schon heute bei der Informationsbeschaffung \u00fcber die Funk- und Kabelaufkl\u00e4rung dem Grundrechtsschutz grosse Bedeutung zu und wenden in der Praxis mehrere der vom Gericht formulierten Anforderungen an, auch wenn diese nicht konkret im heutigen Gesetz vorgeschrieben sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Das entbindet nicht davon, das NDG und das Milit\u00e4rgesetz (MG; SR 510.10) innert der vom Bundesverwaltungsgericht gesetzten Frist anzupassen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die gestellten Fragen beantwortet der Bundesrat im Einzelnen wie folgt:</p><p>&nbsp;</p><p>1-3: Das Gericht kommt in seinem Urteil nicht zum Schluss, dass tats\u00e4chlich einzelne Daten nicht verfassungskonform erhoben wurden. Vielmehr m\u00fcssen nach der Rechtsprechung des EGMR f\u00fcr die Rechtfertigung eines Regimes zur Funk- und Kabelaufkl\u00e4rung insgesamt ausreichende Garantien zum Schutz vor Missbrauch dieses Regimes bestehen. Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seiner Gesamtbeurteilung zum Schluss, dass die tats\u00e4chliche Funktionsweise der Funk- und Kabelaufkl\u00e4rung keine hinreichenden Garantien vor Missbrauch bieten w\u00fcrde. So fehle es unter anderem an einer durchgehenden Beaufsichtigung durch eine unabh\u00e4ngige Beh\u00f6rde. Das Urteil r\u00e4umt dem Gesetzgeber eine Frist von f\u00fcnf Jahren ein, um ausreichende Garantien zum Schutz vor Missbrauch einzuf\u00fchren. Die laufende Revision des NDG bietet den Rahmen f\u00fcr die n\u00f6tigen Anpassungen. Die Funk- und die Kabelaufkl\u00e4rung werden bis zur Umsetzung dieser Gesetzesrevision dem Urteil entsprechend gem\u00e4ss den aktuellen Rechtsgrundlagen fortgef\u00fchrt. Der NDB und das CEA pr\u00fcfen zurzeit trotzdem, wie der Schutz der Grundrechte bereits vor der Revision des NDG verst\u00e4rkt werden kann, zum Beispiel durch eine vorg\u00e4ngige Genehmigung gewisser Suchbegriffe durch eine interne Stelle. Die erhobenen Daten unterstehen zudem weiterhin der Pr\u00fcfung durch die Unabh\u00e4ngige Kontrollinstanz f\u00fcr die Funk- und Kabelaufkl\u00e4rung (UKI). Diese pr\u00fcft die durch die Funk- und Kabelaufkl\u00e4rung erhobenen Daten auf ihre Rechtm\u00e4ssigkeit gem\u00e4ss den aktuell geltenden Rechtsgrundlagen. Die UKI wird die Auswirkungen des Urteils beurteilen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen an ihrer Pr\u00fcfpraxis vornehmen.</p><p>&nbsp;</p><p>4: Dieser Schutz kann erreicht werden \u00fcber Einschr\u00e4nkungen bei den Suchbegriffen und \u00fcber die Triage von Daten, die aufgrund zul\u00e4ssiger Suchbegriffe erfasst wurden. NDB und CEA praktizieren das schon heute. Die Genehmigungs- und Aufsichtsinstanzen sind in der Lage, den Vollzug diesbez\u00fcglich zu steuern und zu \u00fcberwachen. Das Erfordernis der Erheblichkeit der Daten f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung des NDB ist bereits heute in Artikel 45 NDG festgelegt.</p><p>&nbsp;</p><p>5-6: Die vom Gericht formulierten Anforderungen werden voraussichtlich in einem eigenen Revisionspaket aufgenommen. Dies, um eine sorgf\u00e4ltige Integration dieser Anforderungen ins Gesetz zu erm\u00f6glichen und die beiden laufenden Revisionspakete nicht zu verz\u00f6gern. Die im Grund- und Zusatzpaket vorgesehenen Massnahmen der NDG-Revision sind aufgrund der aktuell stark versch\u00e4rften Bedrohungslage dringend. Falls sich im Laufe des Revisionsprozesses M\u00f6glichkeiten einer beschleunigten Umsetzung ergeben, wird das VBS diese entsprechend nutzen.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Gl\u00e4ttli Balthasar","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1771427370857)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|12|34|1221|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1778147341490)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766102400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Recht Allgemein|Medien und Kommunikation|Gerichtswesen|Menschenrechte"}}