{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260027,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20260027,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.027","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bankengesetz (Eigenmittelunterlegung ausl\u00e4ndischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken). \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 22. April 2026 zur \u00c4nderung des Bankengesetzes (Eigenmittelunterlegung ausl\u00e4ndischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken)","InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.04.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat verabschiedet Botschaft und Eigenmittelverordnung</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2026 die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes verabschiedet. Systemrelevante Banken in der Schweiz sollen ihre Beteiligungen an ausl\u00e4ndischen Tochtergesellschaften k\u00fcnftig vollst\u00e4ndig mit hartem Eigenkapital unterlegen m\u00fcssen. Diese zielgerichtete Massnahme ist zentral zur St\u00e4rkung der Finanzstabilit\u00e4t. Das Parlament kann ab Sommer 2026 \u00fcber die Gesetzesvorlage beraten. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eigenmittelverordnung angepasst. Die Anpassungen betreffen die Eigenmittelunterlegung gewisser Bilanzpositionen wie Software und treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Hier geht der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse weniger weit als vorgesehen. Damit ergibt sich bei den Eigenmittelanforderungen ein ausgewogenes Gesamtpaket, das den Stellungnahmen Rechnung tr\u00e4gt.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Heute sind die ausl\u00e4ndischen Beteiligungen von systemrelevanten Banken ungen\u00fcgend mit hartem Eigenkapital abgesichert. Das hat sich 2023 im Fall der Credit Suisse gezeigt und trug wesentlich dazu bei, dass sich die Bank nicht aus eigener Kraft stabilisieren konnte. Letztlich brauchte es nebst der \u00dcbernahme durch die UBS eine staatliche Intervention, um eine Finanzkrise abzuwenden. Diese L\u00fccke im Too-big-to-fail-Dispositiv soll nun mit einer vollst\u00e4ndigen Unterlegung der ausl\u00e4ndischen Beteiligungen mit hartem Eigenkapital behoben werden.</p><p class=\"Standard_d\">Systemrelevante Banken sollen in der Stabilisierungsphase einer Krise, in der sie noch eigenverantwortlich handeln k\u00f6nnen, ausl\u00e4ndische Tochtergesellschaften ohne negative Folgen f\u00fcr die Kapitalquoten des Stammhauses ganz oder teilweise ver\u00e4ussern k\u00f6nnen. Dadurch soll die Wahrscheinlichkeit reduziert werden, dass sie abgewickelt werden m\u00fcssen. Damit wird die Stabilit\u00e4t global t\u00e4tiger systemrelevanter Banken und folglich auch des Schweizer Finanzplatzes gest\u00e4rkt. Ebenfalls wird m\u00f6glicher Schaden f\u00fcr die Steuerzahlenden vermindert.</p><p class=\"Standard_d\">Die entsprechende Vorlage zur \u00c4nderung des Bankengesetzes tr\u00e4gt den Empfehlungen der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) Rechnung.</p><p class=\"Standard_d\">In der Vernehmlassung wurde die Zielsetzung der Vorlage, die Finanzstabilit\u00e4t weiter zu st\u00e4rken, grunds\u00e4tzlich begr\u00fcsst. Rund ein Drittel der Teilnehmenden unterst\u00fctzte den Vorschlag des Bundesrates. Andere \u00e4usserten sich im Grundsatz zustimmend, verlangten aber Anpassungen. In diese beiden Kategorien f\u00e4llt insbesondere die Mehrheit der Parteien. Die \u00fcbrigen Vernehmlassungsteilnehmenden, darunter verschiedene Banken- und Wirtschaftsverb\u00e4nde, einige Kantone sowie die beiden Parteien SVP und GLP, lehnten den Entwurf ab.</p><p class=\"Standard_d\">Der nun den Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten unterbreitete Vorschlag sieht vor, dass systemrelevante Banken den Buchwert ihrer Beteiligungen an ausl\u00e4ndischen Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus k\u00fcnftig vollst\u00e4ndig mit hartem Kernkapital unterlegen m\u00fcssen. Heute kann hingegen rund die H\u00e4lfte durch Fremdkapital finanziert werden. Jeder Wertverlust ausl\u00e4ndischer Tochtergesellschaften reduziert heute bereits ab dem ersten Franken die Kapitalquoten des Schweizer Stammhauses. Mit der neuen L\u00f6sung wird dies verhindert. Damit wird die Wahrscheinlichkeit einer Abwicklung oder die Notwendigkeit einer Staatsintervention reduziert und das Risiko wird von den Aktion\u00e4ren und nicht von den Steuerzahlenden getragen. Bei einer verz\u00f6gerungsfreien parlamentarischen Beratung beabsichtigt der Bundesrat eine Einf\u00fchrung \u00fcber sieben Jahre. Die L\u00f6sung wird auch von der Schweizerischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht FINMA unterst\u00fctzt.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat hat aufgrund von Eingaben der SP und der SVP in der Vernehmlassung auch weitere Optionen gepr\u00fcft. Er beurteilt jedoch alternative Massnahmen wie eine allgemeine Erh\u00f6hung der Eigenmittelanforderungen (beispielsweise durch eine <i>Leverage Ratio</i> von 15 Prozent), oder strukturelle Anpassungen wie beispielsweise die Abspaltung des US-Gesch\u00e4fts als nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und eine nur teilweise Eigenmittelunterlegung mit hartem Kernkapital zugleich als nicht zielf\u00fchrend. Aus Sicht des Bundesrates ist der unterbreitete Vorschlag daher ein ausgewogener Kompromiss.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Anpassungen bei der Eigenmittelverordnung</p><p class=\"Standard_d\">Bei der Eigenmittelverordnung (ERV) lehnte in der Vernehmlassung eine Mehrheit der Teilnehmenden die Vorschl\u00e4ge des Bundesrates bez\u00fcglich latenter Steueranspr\u00fcche und Software ab. Auch die Parlamentskommissionen f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben haben dem Bundesrat empfohlen, diese Massnahmen st\u00e4rker an internationalen Standards auszurichten. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, f\u00fcr latente Steueranspr\u00fcche und Software eine vollst\u00e4ndige Unterlegung mit hartem Kernkapital zu verlangen. Stattdessen wird analog zur Regelung in der EU eine maximal dreij\u00e4hrige Abschreibungsdauer f\u00fcr Software festgelegt. Die neue Regelung ist zudem auf systemrelevante Banken beschr\u00e4nkt. Auf die vorgeschlagene \u00c4nderung im Bereich der latenten Steueranspr\u00fcche wird vorerst verzichtet. Sie w\u00fcrde zwar ebenfalls die Finanzstabilit\u00e4t st\u00e4rken, w\u00e4re aber international eine Ausnahme. Zudem wird die mit der Massnahme angestrebte Risikominderung gr\u00f6sstenteils auch mit der im Bankengesetz vorgeschlagenen Eigenmittelunterlegung f\u00fcr ausl\u00e4ndische Beteiligungen erreicht. Sollte letztere nicht hinreichend umgesetzt werden, beh\u00e4lt sich der Bundesrat vor, die Eigenmittelunterlegung latenter Steueranspr\u00fcche neu zu beurteilen.</p><p class=\"Standard_d\">Schliesslich verfolgt der Bundesrat auch die vorgeschlagenen Anpassungen bei den AT1-Kapitalinstrumenten vorerst nicht weiter. Zuerst sollen die internationalen Entwicklungen, die in diesem Bereich im Gange sind, abgewartet werden. Bei der Liquidit\u00e4tsverordnung schr\u00e4nkt der Bundesrat die neuen Anforderungen an die Informationsbereitstellung bei Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen auf systemrelevante Banken ein. Die Verordnungen werden am 1. Januar 2027 in Kraft treten, f\u00fcr die regulatorische Behandlung von Software gilt eine zweij\u00e4hrige \u00dcbergangsfrist. Ein Beschluss des Parlaments ist hierzu nicht notwendig.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Auswirkungen</p><p class=\"Standard_d\">Die Neuregelungen in Gesetz und Verordnung wirken sich mit einer Ausnahme nur auf systemrelevante Banken aus. Nur in Bezug auf schwer zu bewertende Bilanzpositionen m\u00fcssen auch ein paar wenige gr\u00f6ssere, nicht systemrelevante Banken strengere Vorgaben erf\u00fcllen.</p><p class=\"Standard_d\">Aktuell ist nur die UBS in nennenswertem Umfang betroffen. Der Eigenmittelaufbau durch die Verordnung deckt dabei bereits einen Teil der gesetzlichen Eigenmittelanforderungen f\u00fcr die ausl\u00e4ndischen Beteiligungen ab. Sowohl die zus\u00e4tzlichen Eigenmittelanforderungen als auch der zus\u00e4tzliche Eigenmittelbedarf h\u00e4ngen von k\u00fcnftigen Entwicklungen und strategischen Entscheidungen der Bank ab, wie etwa von verschiedenen vom Management festgelegten Puffern und Limiten, von der Gr\u00f6sse und Struktur der UBS, vom Gesch\u00e4ftsmodell, vom k\u00fcnftigen Umfang des Auslandgesch\u00e4fts, von der Bewertung der Beteiligungen an ausl\u00e4ndischen Tochtergesellschaften oder von deren Kapitalbedarf. Bei der UBS w\u00fcrden die Neuregelungen gem\u00e4ss Sch\u00e4tzungen der Beh\u00f6rden und ausgehend vom Status quo insgesamt zu einer gezielten, substanziellen St\u00e4rkung der harten Eigenmittel (CET1) im Stammhaus um rund 20 Milliarden US-Dollar f\u00fchren. W\u00e4re die Regelung per 1. Januar 2026 eingef\u00fchrt worden, h\u00e4tte die effektive CET1-Kapitall\u00fccke noch rund 9 Milliarden US-Dollar betragen.</p><p class=\"Standard_d\">Bei einer verursachergerechten \u00dcberw\u00e4lzung der Finanzierungskosten sollten diese nicht durch die Kundinnen und Kunden in der Schweiz getragen werden. Eine Quersubventionierung des Gesch\u00e4fts ausl\u00e4ndischer Tochtergesellschaften durch Einnahmen aus dem inl\u00e4ndischen Kreditgesch\u00e4ft widerspr\u00e4che der Annahme eines effizienten, kompetitiven Schweizer Kreditmarkts.</p><p class=\"Standard_d\">Die basierend auf der Pro-forma-Rechnung m\u00f6gliche k\u00fcnftige harte Kernkapitalquote der UBS-Gruppe nach Umsetzung aller Massnahmen liegt mit 15,5 Prozent im Bereich der heutigen Kapitalquoten der internationalen Peers. Dies entspricht auf Gruppenstufe einer Erh\u00f6hung der harten Kernkapitalquote gegen\u00fcber dem 4. Quartal 2025 um rund 1,1 Prozentpunkte.</p><p class=\"Standard_d\">Bundesrat, SNB und FINMA sind sich einig, dass das vorgeschlagene Massnahmenpaket sinnvoll, notwendig, zielgerichtet und f\u00fcr die UBS tragbar ist.</p>","Proceedings":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates vom 04.05.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderats (WAK-S) hat nach einer breit angelegten Anh\u00f6rung entschieden, Varianten und Alternativen zum Entwurf des Bundesrats betreffend die Eigenkapitalunterlegung ausl\u00e4ndischer Beteiligungen systemrelevanter Banken, namentlich der UBS, zu pr\u00fcfen. Sie wird die Diskussion im August 2026 fortsetzten.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die vom Bundesrat am 22. April 2026 verabschiedete Botschaft <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20260027\">26.027</a> sieht vor, dass systemrelevante Banken den Buchwert ihrer Beteiligungen an ausl\u00e4ndischen Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus k\u00fcnftig vollst\u00e4ndig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen m\u00fcssen. Die WAK-S f\u00fchrte an ihrer Sitzung in Anwesenheit von Bundesr\u00e4tin Karin Keller-Sutter eine Anh\u00f6rung durch mit Vertretungen der Kantone (FDK und VDK), der Schweizerischen Nationalbank, der FINMA, der UBS, der Schweizerischen Bankiervereinigung sowie von Economiesuisse und Swissmem. Erg\u00e4nzt wurden deren Stellungnahmen durch die Experteneinsch\u00e4tzungen von Prof. Corinne Zellweger-Gutknecht und Prof. Yvan Lengwiler.</p><p class=\"Standard_d\">Die Anh\u00f6rung hat ergeben, dass ein starker, stabiler und gleichzeitig wettbewerbsf\u00e4higer Schweizer Finanzplatz unbestritten im gemeinsamen Interesse aller ist. Die Einsch\u00e4tzungen, wie die Eigenmittelanforderungen konkret ausgestaltet und welche weiteren Instrumente angepasst werden sollen, um dieses Ziel zu erreichen und auch zu halten, gehen jedoch auseinander.</p><p class=\"Standard_d\">Angesichts der Tragweite des anstehenden Entscheids will die Kommission verschiedene Varianten und Alternativen zum Vorschlag des Bundesrats, die teilweise auch bereits in der \u00d6ffentlichkeit eingebracht wurden, vertieft und mit gen\u00fcgend Zeit diskutieren. Sie wird die Beratung der Botschaft deshalb an ihrer Sitzung vom 10./11. August 2026 fortsetzen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:wak.cer@parl.admin.ch\">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak\">Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":206,"BusinessStatusText":"In Kommission des St\u00e4nderats","BusinessStatusDate":"\/Date(1776936561000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1782744545520)\/","SubmissionDate":"\/Date(1776816000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5213,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}