{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260308,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20260308,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.308","BusinessType":3,"BusinessTypeName":"Standesinitiative","BusinessTypeAbbreviation":"Kt. Iv.","Title":"Zul\u00e4ssigkeit von R\u00fcckstellungen f\u00fcr Ferienguthaben. Vereinheitlichung der Buchf\u00fchrungs- und der Steuerpraxis","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel&nbsp;160&nbsp;Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18.&nbsp;April&nbsp;1999,&nbsp;</p><p>Artikel&nbsp;115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 \u00fcber die Bundesversammlung&nbsp;</p><p>und Artikel&nbsp;156 des Gesch\u00e4ftsreglementes des Grossen Rates des Kantons Genf vom 13.&nbsp;September&nbsp;1985 (Loi portant r\u00e8glement du Grand Conseil de la R\u00e9publique et canton de Gen\u00e8ve)&nbsp;</p><p>sowie in Erw\u00e4gung, dass</p><p>- gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) die Gewinnsteuer auf dem Reingewinn erhoben wird;</p><p>- der steuerbare Reingewinn dem um gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig nicht begr\u00fcndete Aufwendungen korrigierten Saldo der Erfolgsrechnung entspricht;</p><p>- gem\u00e4ss st\u00e4ndiger Rechtsprechung das Steuerrecht f\u00fcr die Ermittlung des steuerbaren Reingewinns auf das Rechnungslegungsrecht (Massgeblichkeitsprinzip) verweist;</p><p>- Finanzabschl\u00fcsse, die nach den Regeln des Rechnungslegungsrechts erstellt wurden, f\u00fcr die Steuerbeh\u00f6rden massgeblich sind, es sei denn, zwingende handelsrechtliche Vorschriften wurden verletzt oder steuerliche Korrekturen sind zul\u00e4ssig;</p><p>- gem\u00e4ss dem Schweizer Handbuch der Wirtschaftspr\u00fcfung (HWP) nicht beanspruchte Ferienguthaben von Mitarbeitenden in den Finanzabschl\u00fcssen entweder als R\u00fcckstellung oder als passive Rechnungsabgrenzung (Schuld gegen\u00fcber den Mitarbeitenden) auszuweisen sind;</p><p>- das Bundesgericht der Auffassung ist, dass eine R\u00fcckstellung f\u00fcr Ferienguthaben nicht als R\u00fcckstellung f\u00fcr Verpflichtungen von noch unbestimmter H\u00f6he oder R\u00fcckstellung f\u00fcr unmittelbar drohende Verluste aus laufenden Gesch\u00e4ften qualifiziert werden darf;</p><p>- eine solche R\u00fcckstellung f\u00fcr das Bundesgericht eine k\u00fcnftige Aufwendung darstellt, bei der das Verlustrisiko nicht erwiesen ist;</p><p>- nicht begr\u00fcndete R\u00fcckstellungen ohnehin zum steuerbaren Gewinn hinzugerechnet werden;</p><p>- die Steuerpraxis nicht mehr der Buchf\u00fchrungspraxis entspricht;</p><p>- in der j\u00fcngsten Fassung (17.12.2024) der FAQ von EXPERTsuisse zum Rechnungslegungsrecht darauf hingewiesen wird, dass nach Artikel&nbsp;959 Absatz&nbsp;5 OR Verbindlichkeiten als Fremdkapital bilanziert werden m\u00fcssen, wenn sie durch vergangene Ereignisse bewirkt wurden, ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und ihre H\u00f6he verl\u00e4sslich gesch\u00e4tzt werden kann;</p><p>- in diesen FAQ geschlussfolgert wird, dass bei der Abgrenzung von Ferien und \u00dcberstunden diese Voraussetzungen erf\u00fcllt sind \u2013 der Anspruch auf Ferien oder den Ausgleich von \u00dcberstunden zum Zeitpunkt der Entstehung dieser Verpflichtung stellt das vergangene Ereignis dar, der Mittelabfluss (entgangene Arbeitsleistung oder Geld) ist wahrscheinlich und die H\u00f6he der Verbindlichkeit kann verl\u00e4sslich gesch\u00e4tzt werden (Multiplikation [je Mitarbeitende / Mitarbeitenden] des Ferien- und \u00dcberstundenguthabens in Stunden mit dem Stundenansatz f\u00fcr Lohnkosten, Sozialleistungen usw.);</p><p>- R\u00fcckstellungen f\u00fcr Ferienguthaben trotz des Bundesgerichtsentscheids 9C_192/2024 in den Kantonen weiterhin zugelassen werden;</p><p>fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,</p><p>das Bundessteuerrecht dahingehend zu \u00e4ndern, dass f\u00fcr juristische Personen R\u00fcckstellungen f\u00fcr Ferienguthaben steuerlich abzugsf\u00e4hig sind und die Steuerpraxis somit an die Buchf\u00fchrungspraxis angeglichen wird.</p>","ReasonText":"<p>In seinem Entscheid vom 3.&nbsp;Juli&nbsp;2024 (9C_192/2024) befand das Bundesgericht \u00fcber die Abzugsf\u00e4higkeit einer R\u00fcckstellung f\u00fcr Ferienguthaben, welche eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Kanton Genf zulasten der Erfolgsrechnung gebildet hatte.</p><p>Die Genfer Steuerverwaltung hatte diese R\u00fcckstellung steuerlich aufgerechnet, da diese aus ihrer Sicht keine gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndete Aufwendung darstellte und mit ihr der steuerbare Gewinn des Unternehmens k\u00fcnstlich gesenkt werden sollte.</p><p>F\u00fcr das Bundesgericht sind R\u00fcckstellungen zulasten der Erfolgsrechnung nur f\u00fcr im Gesch\u00e4ftsjahr bestehende Verpflichtungen, deren H\u00f6he noch unbestimmt ist, oder f\u00fcr im Gesch\u00e4ftsjahr unmittelbar drohende Verlustrisiken zul\u00e4ssig (Art.&nbsp;63 Abs.&nbsp;1 DBG). In den Augen des Bundesgerichts kann eine R\u00fcckstellung f\u00fcr Ferienguthaben weder als R\u00fcckstellung f\u00fcr Verpflichtungen, deren H\u00f6he noch unbestimmt ist, noch als R\u00fcckstellung f\u00fcr unmittelbar drohende Verluste aus laufenden Gesch\u00e4ften (siehe Art.&nbsp;63 Absatz&nbsp;1 Bst.&nbsp;a DBG) noch als R\u00fcckstellung f\u00fcr ein Verlustrisiko, das noch nicht auf tats\u00e4chlichen Verpflichtungen beruht und nicht das Umlaufverm\u00f6gen betrifft (Art.&nbsp;63 Abs.&nbsp;1 Bst.&nbsp;c DBG) qualifiziert werden. Nach Auffassung des Bundesgerichts handelt es sich bei R\u00fcckstellungen f\u00fcr Ferienguthaben um steuerlich nicht abzugsf\u00e4hige Reserven f\u00fcr k\u00fcnftige Verpflichtungen. R\u00fcckstellungen f\u00fcr k\u00fcnftige Ausgaben wie solche f\u00fcr Aufwendungen, die dem Unternehmen sp\u00e4ter entstehen, seien als Reserven zu qualifizieren.</p><p>Gem\u00e4ss dem steuerrechtlichen Periodizit\u00e4tsprinzip seien Reserven Teil des steuerbaren Einkommens und d\u00fcrften sie von diesem erst dann abgezogen werden, wenn die Aufwendung dem Unternehmen tats\u00e4chlich entstehe. Im \u00dcbrigen sei die Bildung stiller Reserven durch R\u00fcckstellungen steuerrechtlich verboten, auch wenn dies nach dem Obligationenrecht und nach kaufm\u00e4nnischen Usanzen zul\u00e4ssig sei. Laut Bundesgericht sind R\u00fcckstellungen f\u00fcr Ferienguthaben nur dann zul\u00e4ssig, wenn sie klar abgegrenzt sind und sich auf das laufende Gesch\u00e4ftsjahr beziehen.&nbsp;</p><p>Dieser Bundesgerichtsentscheid k\u00f6nnte sich darauf auswirken, wie die kantonalen Steuerverwaltungen die Abzugsf\u00e4higkeit von R\u00fcckstellungen f\u00fcr nicht bezogene Ferien bewerten. Einige Steuerverwaltungen k\u00f6nnten nun restriktiver werden und den Abzug dieser R\u00fcckstellungen k\u00fcnftig nicht mehr erlauben. Andere wiederum haben bereits angek\u00fcndigt, trotz des Bundesgerichtsentscheids ihre Praxis nicht versch\u00e4rfen zu wollen.</p><p>Gem\u00e4ss dem HWP sind Ferien- und \u00dcberstundenguthaben des Personals als R\u00fcckstellung oder als passive Rechnungsabgrenzung auszuweisen. Dies ist eine Vorschrift und die Wirtschaftspr\u00fcfer kontrollieren, ob diese eingehalten wird.</p><p>Diese Standesinitiative verlangt, das DBG und das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) dahingehend zu \u00e4ndern, dass die Steuer- und die Buchf\u00fchrungspraxis vereinheitlicht werden. Zu guter Letzt sei darauf hingewiesen, dass die Praxis der Genfer Steuerverwaltung keinen Franken mehr einbringt, da eine R\u00fcckstellung, die erst zum Zeitpunkt ihrer Aufl\u00f6sung besteuert wird, durch eine steuerwirksame stille Reserve kompensiert wird. Allerdings verursacht sie sowohl f\u00fcr die Steuerverwaltung als auch f\u00fcr die Unternehmen administrativen Aufwand.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Genf","BusinessStatus":204,"BusinessStatusText":"Zugewiesen an die behandelnde Kommission","BusinessStatusDate":"\/Date(1782377522257)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1782377531787)\/","SubmissionDate":"\/Date(1780963200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}