{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20260425,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20260425,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.425","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Verfassungsanpassung betreffend die Bilateralen III","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates vom 30.06.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Die Staatspolitische Kommission des St\u00e4nderates (SPK-S) hat eine Vorlage f\u00fcr eine Verfassungs\u00e4nderung ausgearbeitet, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, die Abkommen \u00fcber die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu ratifizieren. Somit findet eine Abstimmung von Volk und St\u00e4nden statt und es wird Klarheit geschaffen bez\u00fcglich der Verfassungsm\u00e4ssigkeit der \u00c4nderungen des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA).</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat die Vorlage, welche sie in Umsetzung ihrer parlamentarischen Initiative 26.425 (Verfassungsanpassung betreffend die Bilateralen III) ausgearbeitet hat, in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 6 Stimmen angenommen. Mit einer \u00dcbergangsbestimmung in der Bundesverfassung (BV) soll eine Verfassungsgrundlage f\u00fcr die Abkommen \u00fcber die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU geschaffen werden. Dadurch k\u00f6nnen Zweifel der Kommission bez\u00fcglich der Verfassungsm\u00e4ssigkeit des FZA beseitigt werden. Indem die Genehmigung der Vertr\u00e4ge in der Verfassung vorgesehen wird, wird klargestellt, dass Artikel 121a Absatz 4 BV in Bezug auf die \u00c4nderung des FZA nicht zur Anwendung kommt. Auch entf\u00e4llt mit dieser neuen Verfassungsbestimmung die Diskussion \u00fcber die umstrittene Anwendung eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums sui generis. F\u00fcr den Fall, dass der St\u00e4nderat die Verfassungs\u00e4nderung ablehnt, zieht die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ein obligatorisches Referendum sui generis dem fakultativen Referendum vor. Sie hat einen entsprechenden Eventualantrag gestellt.</p><p class=\"Standard_d\">Mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die Kommission zudem beschlossen, in der Verfassungsbestimmung festzuhalten, dass die Umsetzungsgesetzgebung nicht dem Referendum untersteht. Damit soll sichergestellt werden, dass die Abkommen zusammen mit der Umsetzungsgesetzgebung ein Paket bilden und die vorgesehenen Begleitmassnahmen nicht in einer sp\u00e4teren Volksabstimmung zu Fall gebracht werden k\u00f6nnen.</p><p class=\"Standard_d\">Erst mit einer sp\u00e4teren zweiten Vorlage zur Umsetzung ihrer parlamentarischen Initiative will die Kommission die sogenannte \u00abSchubert-Praxis\u00bb, wonach neue Bundesgesetze v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen vorgehen, hinsichtlich der Stabilisierungsabkommen in der Verfassung verankern. Somit kann zu dieser Frage ein Vernehmlassungsverfahren durchgef\u00fchrt werden. Die Kommission gab diesem Vorgehen gegen\u00fcber einem Antrag f\u00fcr die gesetzliche Verankerung der \u00abSchubert-Praxis\u00bb im Rahmen des EU-Pakets mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Vorrang.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.08.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Parlamentarische Initiative \u00abVerfassungsanpassung betreffend die Bilateralen III\u00bb: Bundesrat bekr\u00e4ftigt seine Position</strong><br>An seiner Sitzung vom 12. August 2026 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative \u00abVerfassungsanpassung betreffend die Bilateralen III\u00bb der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates (SPK-S) verabschiedet. Die Vorlage schl\u00e4gt eine \u00dcbergangsbestimmung in der Bundesverfassung (BV) vor, welche die Ratifizierung der Genehmigung der Abkommen \u00fcber die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU durch den Bundesrat vorsieht. Damit w\u00fcrden diese Abkommen dem obligatorischen Referendum unterstehen. Der Bundesrat hat sich am 30. April 2025 f\u00fcr ein fakultatives Staatsvertragsreferendum ausgesprochen und diesen Beschluss bei der Verabschiedung der Botschaft am 13. M\u00e4rz 2026 best\u00e4tigt. Er hat heute seinen Standpunkt bekr\u00e4ftigt und beantragt dem St\u00e4nderat, nicht auf die parlamentarische Initiative der SPK-S einzutreten.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Die parlamentarische Initiative 26.425 (\u00abVerfassungsanpassung betreffend die Bilateralen III\u00bb) der SPK-S hat zum Ziel, mittels einer \u00dcbergangsbestimmung in der Bundesverfassung eine Verfassungsgrundlage f\u00fcr die Abkommen \u00fcber die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu schaffen. Mit diesem Vorgehen w\u00fcrden die Abkommen des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz\u2013EU dem obligatorischen Referendum unterstehen.</p><p class=\"Standard_d\">Die Kommission begr\u00fcndet das Vorgehen damit, dass dadurch die Zweifel an der Verfassungsm\u00e4ssigkeit der \u00c4nderung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) ausger\u00e4umt werden k\u00f6nnten, indem klargestellt werde, dass Artikel 121a Absatz 4 in Bezug auf die \u00c4nderung des FZA nicht zur Anwendung komme. Zudem entfalle mit der neuen Verfassungsbestimmung die Diskussion \u00fcber die umstrittene Anwendung eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums sui generis.</p><p class=\"Standard_d\">Die SPK-S beschloss zudem, das Referendum f\u00fcr die inl\u00e4ndische Umsetzung auszuschliessen. F\u00fcr den Fall, dass der St\u00e4nderat die parlamentarische Initiative ablehnt, sieht die Kommission einen Eventualantrag f\u00fcr ein obligatorisches Referendum sui generis vor.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Fakultatives Referendum als korrekte L\u00f6sung &nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Am 13. M\u00e4rz 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zum Paket Schweiz\u2013EU zuhanden des Parlaments verabschiedet. Bei dieser Gelegenheit hat er die Struktur der Genehmigungsvorlage dargelegt und begr\u00fcndet. Die Abkommen zur Stabilisierung des bilateralen Wegs sowie die entsprechenden inl\u00e4ndischen Umsetzungs- und Begleitmassnahmen wurden in einem Bundesbeschluss eingefasst. Die drei neuen Abkommen zur Weiterentwicklung des bilateralen Wegs in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit sind Gegenstand separater Bundesbeschl\u00fcsse. Gest\u00fctzt auf seinen Beschluss vom 30. April 2025 hat der Bundesrat f\u00fcr alle Abkommen des Pakets Schweiz\u2013EU ein fakultatives Staatsvertragsreferendum vorgeschlagen.</p><p class=\"Standard_d\">In seiner heutigen Stellungnahme hat der Bundesrat die Argumentation, die er am 30. April 2025 und am 13. M\u00e4rz 2026 vorgebracht hatte, bekr\u00e4ftigt:</p><p class=\"Standard_d\">Die geltende Bundesverfassung sieht f\u00fcr die Abkommen des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz\u2013EU ein fakultatives Referendum vor.<br>Die Abkommen erf\u00fcllen die Voraussetzungen f\u00fcr ein sogenanntes obligatorisches Referendum sui generis nicht.<br>Das fakultative Referendum entspricht der bisherigen Praxis bei den Bilateralen I und II, wobei beim Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen im Fall der Nicht\u00fcbernahme eines relevanten EU-Rechtsaktes bei der dynamischen Rechts\u00fcbernahme sogar die Assoziierung der Schweiz nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch beendet wird.<br>Das vom Bundesrat vorgeschlagene fakultative Referendum erm\u00f6glicht die formelle Verkn\u00fcpfung der betroffenen Abkommen mit deren innerstaatlicher Umsetzung ohne Ausschluss des Referendums f\u00fcr die inl\u00e4ndische Umsetzung, was aus demokratiepolitischer Sicht die saubererste L\u00f6sung darstellt.<br>Das fakultative Referendum sichert den gr\u00f6sstm\u00f6glichen Handlungsspielraum f\u00fcr das Parlament und die Kantone.<br>Im Rahmen der Vernehmlassung zum Paket Schweiz\u2013EU (Juni bis Oktober 2025) sprachen sich 15 der 26 Kantone sowie 5 der 7 politischen Parteien, die im Parlament vertreten sind, f\u00fcr das fakultative Referendum aus.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Staatspolitische Risiken</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat hat das von der SPK-S vorgeschlagene Vorgehen schon in der Botschaft (Ziff. 4.2.2.1.5) eingehend gepr\u00fcft. Er ist dabei zum Ergebnis gekommen, dass das Vorgehen staatspolitische Risiken mit sich bringt:</p><p class=\"Standard_d\">Es w\u00fcrde vom verfassungsm\u00e4ssigen Verfahren abgewichen.<br>Es gibt f\u00fcr dieses Vorgehen keinen vergleichbaren Pr\u00e4zedenzfall.<br>Es besteht das Risiko, dass ein Pr\u00e4zedenzfall f\u00fcr zuk\u00fcnftige v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge entst\u00fcnde.</p><p class=\"Standard_d\"><br>Stabilisierungsabkommen sind verfassungskonform</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat hat zudem in der Botschaft (Ziff. 2.3.10.1.3) ausf\u00fchrlich dargelegt, dass aus seiner Sicht die Abkommen des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz\u2013EU, konkret die Anpassungen am FZA, verfassungskonform sind:</p><p class=\"Standard_d\">Artikel 121a BV \u00fcber die Steuerung der Zuwanderung bezieht sich nur auf Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die neu zuwandern. Das \u00c4nderungsprotokoll zum FZA ist mit Art. 121a BV vereinbar, da lediglich eine geringe Anzahl zus\u00e4tzlicher Personen infolge der Anpassungen am FZA neu in die Schweiz zuwandern k\u00f6nnte.<br>Der Familiennachzug wird nur leicht erweitert. Das widerspricht dem Steuerungsziel von Artikel 121a BV nicht. Neue Anspr\u00fcche gibt es einzig beim Recht auf Familiennachzug von Familienangeh\u00f6rigen von eingetragenen Partnerinnen und Partnern. Zwischen 2012 und 2021 wurden j\u00e4hrlich zwischen 100 und 160 Aufenthaltsbewilligungen an nachgezogene Personen in eingetragener Partnerschaft erteilt. Gem\u00e4ss Sch\u00e4tzungen k\u00f6nnten solche eingetragenen Paare j\u00e4hrlich ca. 7 bis 12 Kinder nachziehen.<br>Die Verpflichtung zur dynamischen Rechts\u00fcbernahme f\u00fchrt nicht zur Preisgabe der eigenst\u00e4ndigen Steuerung der Zuwanderung gem\u00e4ss Artikel 121a BV und damit verbunden zu einem Verlust oder einer \u00dcbertragung der Kontrolle \u00fcber die Zuwanderung. Die Schweiz muss auch in Zukunft der \u00dcbernahme von neuen EU-Rechtsakten ins FZA jeweils explizit zustimmen.<br>Aus Sicht des Bundesrats behalten die oben genannten \u00dcberlegungen weiterhin ihre G\u00fcltigkeit. Der Bundesrat beantragt dem St\u00e4nderat deshalb, nicht auf die parlamentarische Initiative der SPK-S einzutreten.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Stabilit\u00e4t der Beziehungen zur EU</p><p class=\"Standard_d\">Mit dem Paket Schweiz\u2013EU (Bilaterale III) will der Bundesrat die Kontinuit\u00e4t der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen zur EU, der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz, gew\u00e4hrleisten. Angesichts der internationalen Lage sind stabile und verl\u00e4ssliche Beziehungen zu den europ\u00e4ischen Nachbarstaaten von strategischer Bedeutung.</p>","Proceedings":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:spk.cip@parl.admin.ch\">spk.cip@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk\">Staatspolitische Kommission (SPK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Bundesverfassung wird mit einer \u00dcbergangsbestimmung erg\u00e4nzt, welche folgende Punkte enth\u00e4lt:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Die Abkommen gem\u00e4ss Art. 1 Abs. 1 Bst. a-n des Bundesbeschlusses 1 der Vorlage 26.023 \u00fcber die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen \u00fcber die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III) werden genehmigt und der Bundesrat wird erm\u00e4chtigt, diese zu ratifizieren.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start=\"2\"><li><i>[Optional]</i>: Art. 121a Abs. 4 gilt nicht f\u00fcr die Abkommen gem\u00e4ss Ziff. 1.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start=\"3\"><li>Bei einem Widerspruch zwischen den Abkommen gem\u00e4ss Art. 1 Abs. 1 Bst. a-n des Bundesbeschlusses 1 bzw. den neuen Abkommen in den Bereichen Elektrizit\u00e4t, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit der Vorlage 26.023 \u00fcber die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen \u00fcber die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III) einerseits &nbsp;und der Bundesverfassung oder einem Bundesgesetz andererseits&nbsp;findet das innerstaatliche Recht Anwendung, wenn der Verfassungs- oder Gesetzgeber bewusst vom Abkommen abgewichen ist.</li></ol><p>&nbsp;</p><p>Es ist sodann sicherzustellen, dass die zur Umsetzung der Abkommen gem\u00e4ss Ziff. 1 notwendigen Erlasse bzw. \u00c4nderungen von Bundesgesetzen nur in Kraft treten, wenn die Verfassungs\u00e4nderung von Volk und St\u00e4nden angenommen worden ist.</p>","ReasonText":"<p>Ziff. 1-2: Mit einer \u00dcbergangsbestimmung in der Bundesverfassung soll eine Verfassungsgrundlage f\u00fcr die Abkommen \u00fcber die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU geschaffen werden. Dadurch k\u00f6nnen namentlich Unklarheiten bez\u00fcglich der Verfassungsm\u00e4ssigkeit der \u00c4nderung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens beseitigt werden. So wurde die Frage aufgeworfen, ob die neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Unionsb\u00fcrgerrichtlinie Art. 121a BV betreffend die Steuerung der Zuwanderung widersprechen. Aufgrund der neuen \u00dcbergangsbestimmung kommt Art. 121a Abs. 4, wonach keine v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4ge abgeschlossen werden d\u00fcrfen, die gegen Art. 121a BV verstossen, in jedem Falle nicht zur Anwendung \u2013 wahlweise bereits implizit via Ziff. 1 (sp\u00e4tere Verfassungsnorm) oder explizit via die optionale Ziff. 2. Auch entf\u00e4llt damit die Diskussion \u00fcber die umstrittene Anwendung eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums sui generis.</p><p>&nbsp;</p><p>Ziff. 3: Zudem sollen die Unsicherheiten bez\u00fcglich der Anwendbarkeit der Schubert-Praxis bei der Anwendung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens und weiterer Abkommen \u00fcber die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III) sowie der davon erfassten Erlasse der EU beseitigt werden. Der Verfassungs- und der Bundesgesetzgeber sollen innerstaatlich den n\u00f6tigen Spielraum haben, wenn n\u00f6tig von diesen Abkommen abzuweichen und die entsprechenden v\u00f6lkerrechtlichen Konsequenzen in Kauf zu nehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":230,"BusinessStatusText":"Beratung in Kommission des St\u00e4nderates abgeschlossen","BusinessStatusDate":"\/Date(1782924190000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1788336389820)\/","SubmissionDate":"\/Date(1777939200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Europapolitik|Migration"}}