{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261001,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20261001,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.1001","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Sicherheit und Ausbildung in den Bundesasylzentren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ist es gerechtfertigt, dass der Bund die Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit in seinen Asylzentren an private Firmen delegiert, ohne ein bestimmtes Ausbildungsniveau des Sicherheitspersonals zu verlangen?</p><p>&nbsp;</p><p>Vom Bund beauftragte private Sicherheitsfirmen sollen die Sicherheit in den Bundesasylzentren gew\u00e4hrleisten. F\u00fcr die \u00dcberwachung dieser Einrichtungen, in denen es oft Sicherheitsvorf\u00e4lle gibt, werden allerdings junge Menschen ohne Ausbildung eingesetzt.</p><ul><li>Wie \u00fcberpr\u00fcft der Bundesrat bei seinen Beauftragten das Ausbildungsniveau des eingesetzten Sicherheitspersonals?</li><li>H\u00e4lt er es f\u00fcr angemessen, dass Studenten nur wegen ihrer K\u00f6rpergr\u00f6sse eingestellt werden und die Sicherheit in den Bundesasylzentren gew\u00e4hrleisten sollen?</li><li>Welche Strategie verfolgt der Bundesrat zur Verbesserung der Sicherheit in und um die Bundesasylzentren?</li></ul><p>&nbsp;</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1) Am 21. M\u00e4rz 2025 hat das Parlament eine \u00c4nderung des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) im Bereich Sicherheit und Betrieb der Zentren des Bundes verabschiedet (BBl 2025 1094). Die \u00c4nderung tritt per 1. Juni 2026 in Kraft. Die \u00dcbertragung von Aufgaben an Dritte durch das Staatssekretariat f\u00fcr Migration SEM wird im neuen Artikel 25<em>c</em> AsylG detailliert geregelt. Auch die Verordnung \u00fcber den Einsatz privater Sicherheitsfirmen durch den Bund (VES; SR 124) legt Mindestvoraussetzungen f\u00fcr den Einsatz solcher Firmen fest. Das SEM vergewissert sich vor Einsetzung eines Unternehmens unter anderem, dass jenes die notwendigen Garantien hinsichtlich Rekrutierung, Ausbildung und Kontrolle seines Personals bietet und \u00fcber ein angemessenes internes Kontrollsystem verf\u00fcgt, welches sicherstellt, dass sein Personal die Verhaltensstandards einh\u00e4lt und dass bei einem Fehlverhalten Disziplinarmassnahmen ergriffen werden. Die Ausbildung umschliesst insbesondere Aspekte wie Grundrechte, Pers\u00f6nlichkeitsschutz, den Einsatz von k\u00f6rperlichem Zwang f\u00fcr das Handeln in Notwehr oder in Notstandssituationen sowie Erste Hilfe (Art. 5 VES).</p><p>&nbsp;</p><p>2) Das SEM hat mit den mandatierten Sicherheitsunternehmen gem\u00e4ss dem \u00f6ffentlichen Beschaffungsrecht Rahmenvereinbarungen betreffend Sicherheitsdienstleistungen in den Geb\u00e4uden und auf den Arealen des SEM abgeschlossen, welche unter anderem Vorgaben bez\u00fcglich der Aus- und Weiterbildung des eingesetzten Sicherheitspersonals gem\u00e4ss VES enthalten. Die beauftragten Sicherheitsunternehmen verpflichten sich, nur fachlich geeignete, unbescholtene Mitarbeitende zur Leistungserbringung einzusetzen. Neu rekrutiertem Personal werden im Rahmen einer Erstausbildung die grundlegenden Kenntnisse des Asylwesens vermittelt, um sie angemessen auf die Aufgabe vorzubereiten. Des Weiteren hat ein beauftragtes Sicherheitsunternehmen mit ad\u00e4quaten Massnahmen laufend f\u00fcr die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des f\u00fcr die Sicherheit relevanten fachlichen Wissens und der F\u00e4higkeiten seines Personals zu sorgen, dies insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der VES. S\u00e4mtliche Mitarbeitenden werden vor ihrer Anstellung durch die mandatierten Sicherheitsunternehmen \u00fcberpr\u00fcft und vom SEM akkreditiert. Zudem pr\u00fcft das SEM mittels Controllings die getroffenen Aus- und Weiterbildungsmassnahmen der Sicherheitsunternehmen und die Einhaltung der Qualit\u00e4tsstandards.</p><p>&nbsp;</p><p>3) Seit 1. Januar 2024 sind die Verantwortlichen f\u00fcr Gewaltpr\u00e4vention und Personensicherheit der Asylregion f\u00fcr die Verbesserung der Ausbildung des Sicherheitspersonals zust\u00e4ndig. Diese Verantwortlichen sind Angestellte des SEM und haben als ehemalige Polizeikader Erfahrung in der Personensicherheit und Erwachsenenbildung. Sie bilden das mandatierte Sicherheitspersonal zus\u00e4tzlich \u00abon the job\u00bb aus. Damit wird das Fachwissen des SEM in den Regionen gest\u00e4rkt und die Qualit\u00e4t der Sicherheitsdienste verbessert. Das SEM f\u00fchrt zudem seit 2025 erg\u00e4nzende Aus- und Weiterbildungsmodule f\u00fcr die Kadermitarbeitenden der Sicherheit in den Bereichen Gewaltpr\u00e4vention, Deeskalation, Sicherheit und Einsatztaktik, rechtliche Grundlagen und Notfallorganisation durch. Diese Massnahmen kommen direkt der Sicherheit in den BAZ und deren Umgebung zugute. Die sicherheitsrelevanten Vorf\u00e4lle in den BAZ sind im Verh\u00e4ltnis zu den \u00dcbernachtungszahlen seit 2022 kontinuierlich zur\u00fcckgegangen. 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