{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261007,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20261007,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.1007","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Abschaffung administrativer Schwellen f\u00fcr Sozialabgaben bei Kleinstunternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Kleinstunternehmen und Einpersonenbetriebe tragen wesentlich zur wirtschaftlichen Dynamik in der Schweiz bei. Gleichzeitig verf\u00fcgen sie meist \u00fcber keine eigenen Administrations- oder Personalabteilungen. Administrative Anforderungen wirken sich deshalb bei ihnen besonders stark aus.</p><p>&nbsp;</p><p>In der Praxis berichten viele Kleinstunternehmen, dass bestimmte administrative Schwellen im Bereich der Sozialversicherungen \u2013 etwa bei Melde-, Abrechnungs- oder Registrierungspflichten \u2013 bereits bei kleinen Ver\u00e4nderungen im Betrieb zu zus\u00e4tzlichem b\u00fcrokratischem Aufwand f\u00fchren k\u00f6nnen. Dies betrifft beispielsweise Situationen, in denen erstmals Mitarbeitende angestellt werden oder bestimmte Lohnsummen erreicht werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Der sozialversicherungsrechtliche Schutz der Arbeitnehmenden ist selbstverst\u00e4ndlich zentral. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob einzelne administrative Schwellen oder Verfahren so ausgestaltet sind, dass sie f\u00fcr Kleinstunternehmen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Aufwand verursachen.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Welche administrativen Schwellen im Bereich der Sozialversicherungen (insbesondere AHV, BVG und Unfallversicherung) l\u00f6sen heute f\u00fcr Kleinstunternehmen zus\u00e4tzliche Melde- oder Abrechnungspflichten aus?</li><li>Wurden diese Schwellen in den letzten Jahren hinsichtlich ihrer administrativen Auswirkungen auf Kleinstunternehmen \u00fcberpr\u00fcft?</li><li>Sieht der Bundesrat M\u00f6glichkeiten, administrative Schwellen oder Verfahren so anzupassen oder zu vereinfachen, dass der b\u00fcrokratische Aufwand f\u00fcr Kleinstunternehmen reduziert wird, ohne den Sozialversicherungsschutz der Arbeitnehmenden zu beeintr\u00e4chtigen?</li><li>Welche Rolle k\u00f6nnten dabei digitale L\u00f6sungen oder koordinierte Verfahren zwischen Sozialversicherungen spielen?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1. Die Besch\u00e4ftigung von Arbeitnehmenden hat verschiedene Arbeitgeberpflichten zur Folge. F\u00fcr Kleinstunternehmen sind insbesondere jene Schwellen relevant, bei deren \u00dcberschreiten sich Umfang oder Frequenz dieser Pflichten \u00e4ndern.</p><p>Im Bereich der Alters- und Hinterlassenenversicherung \u00e4ndert sich je nach H\u00f6he der j\u00e4hrlichen Lohnsumme des Unternehmens die Zahlungsperiode f\u00fcr die regelm\u00e4ssigen Akontobeitr\u00e4ge, die das Unternehmen der Ausgleichskasse schuldet: ab einer Lohnsumme von 200 000 Franken m\u00fcssen diese monatlich bezahlt werden, w\u00e4hrend sie f\u00fcr tiefere Lohnsummen nur viertelj\u00e4hrlich f\u00e4llig werden. Arbeitgeber mit einer Lohnsumme bis 60 480 Franken k\u00f6nnen das vereinfachte Abrechnungsverfahren nach Artikel 2 des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41) nutzen, welches eine j\u00e4hrliche Abrechnung und Zahlung erm\u00f6glicht (Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung [AHVV; SR 831.101]). Auch die H\u00f6he der L\u00f6hne der einzelnen Arbeitnehmenden kann Auswirkungen auf die Pflichten des Arbeitgebers haben. So sind AHV-Beitr\u00e4ge grunds\u00e4tzlich erst ab einem j\u00e4hrlichen Lohn von 2500 Franken geschuldet, bei Personen nach Erreichen des Referenzalters ab 16 800 Franken. Die Versicherungspflicht in der beruflichen Vorsorge besteht ab einem Lohn von derzeit 22 680 Franken. </p><p>Im Bereich der Unfallversicherung (UVG) entsteht die Versicherungspflicht grunds\u00e4tzlich bereits mit der ersten Anstellung. Arbeitgeber m\u00fcssen ihre Mitarbeitenden obligatorisch gegen Berufs- und, je nach Besch\u00e4ftigungsgrad, auch gegen Nichtberufsunf\u00e4lle versichern sowie die entsprechenden Pr\u00e4mien abrechnen.</p><p>&nbsp;</p><p>2 und 3.<strong> </strong>Der Bundesrat ist bestrebt, die administrative Belastung f\u00fcr Unternehmen generell und insbesondere f\u00fcr kleine Unternehmen so gering wie m\u00f6glich zu halten.&nbsp; </p><p>&nbsp;</p><p>Die H\u00f6he der Lohnsumme, ab der Akontobeitr\u00e4ge monatlich bezahlt werden m\u00fcssen, ist seit \u00fcber 20 Jahren unver\u00e4ndert. Der Bundesrat erachtet diesbez\u00fcglich eine Anhebung nicht als opportun, weil eine Anhebung der Schwellenwerte der Akontobeitr\u00e4ge das Inkassorisiko f\u00fcr die AHV erh\u00f6hen w\u00fcrde. Dem Bundesrat wurden keine entsprechenden Beanstandungen zur Kenntnis gebracht. Dies d\u00fcrfte in erster Linie darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren sein, dass die Zahlungen heute in aller Regel auf digitalem Weg und automatisiert erfolgen. </p><p>Die Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge und die Grenzbetr\u00e4ge im vereinfachten Abrechnungsverfahren werden alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung (letztmals per 1. Januar 2025) angepasst. Auch die Schwelle, ab der L\u00f6hne der AHV-Beitragspflicht unterliegen (2500 Franken), hat der Bundesrat per Anfang 2025 angepasst. Die H\u00f6he des Freibetrags f\u00fcr Altersrentner wurde dagegen schon seit langer Zeit nicht mehr ge\u00e4ndert. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, diesen Betrag im Rahmen der n\u00e4chsten AHV-Reform (AHV 2030) auf 22 680 Franken zu erh\u00f6hen und k\u00fcnftig regelm\u00e4ssig an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen.</p><p>Das vereinfachten Abrechnungsverfahrens wurde bewusst auf geringf\u00fcgige oder kurzzeitige Arbeitst\u00e4tigkeiten, insbesondere in privaten Haushalten und Kleinstunternehmen, ausgerichtet und ist daher auf Arbeitgeber mit einer tiefen Lohnsumme beschr\u00e4nkt. Eine Anhebung der Schwelle von aktuell 60 480 Franken k\u00f6nnte jedoch den Zugang zum vereinfachten Abrechnungsverfahren f\u00fcr weitere Arbeitgebergruppen \u00f6ffnen und damit die Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit f\u00f6rdern. Dazu w\u00e4re eine Anpassung des BGSA erforderlich.</p><p>&nbsp;</p><p>4.<strong> </strong>Das oben erw\u00e4hnte vereinfachte Abrechnungsverfahren ist ein Beispiel eines koordinierten Verfahrens, insbesondere wenn im Rahmen des vereinfachten Abrechnungsverfahrens plus f\u00fcr Hausdienstarbeitnehmende auch die Unfallversicherung miteinbezogen wird.</p><p>Im Rahmen des ordentlichen Abrechnungsverfahrens stehen den Arbeitgebern heute verschiedene M\u00f6glichkeiten offen, die Lohndeklarationen digital zu erfassen und einzureichen, sei es im Rahmen des Einheitlichen Lohnmeldeverfahrens (ELM; vgl. Antwort auf die Anfrage Alijaj 26.1005) oder \u00fcber die digitalen Portale der Ausgleichskassen. Die Nutzung digitaler Tools f\u00fchrt zu einer administrativen Vereinfachung. Ein Grossteil der Arbeitgeber nutzt diese M\u00f6glichkeiten.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1778025600000)\/","SubmittedBy":"Alijaj Islam","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1778071995000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1778072008680)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773187200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}