{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20261028,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20261028,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.1028","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Fehlende gesetzliche Verankerung des Zutrittsrechts von F\u00fchr- und Assistenzhunden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Schweiz arbeiten sch\u00e4tzungsweise 450 anerkannte und teils von der IV finanzierte F\u00fchr- und Assistenzhunde. F\u00fcr Menschen mit Behinderungen sind diese Hunde eine unverzichtbare Unterst\u00fctzung. F\u00fchr- und Assistenzhunde f\u00f6rdern die Autonomie und erm\u00f6glichen ein selbstbestimmtes Leben. Menschen mit Behinderungen k\u00f6nnen dank ihren tierischen Assistenten mehr an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt teilhaben, ihre Gesundheit stabilisieren und sich sicher durch die immer komplexer werdende Welt bewegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Gegensatz zu verschiedenen europ\u00e4ischen Staaten, darunter Italien und Frankreich sowie der \u00fcberwiegenden Mehrheit der Staaten weltweit, die \u00fcber etablierte F\u00fchr- und Assistenzhundesysteme verf\u00fcgen, kennt die Schweiz kein gesetzlich verankertes sogenanntes Zutrittsrecht. Zutrittsrecht bedeutet, dass die F\u00fchr- und Assistenzhunde \u00fcberall dort Zutritt haben, wo sich Menschen aufhalten \u2013 auch dort wo gew\u00f6hnliche Hunde nicht gestattet sind. Also beispielsweise in Spit\u00e4lern, Hotels, Restaurants, an Kultur- und Bildungseinrichtungen und in Verkehrsmitteln (inkl. Taxis und Rideshares wie Uber).</p><p>Zwar lassen sich einzelne Aspekte eines solchen Zutrittsrechts aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ableiten, etwa aus dem Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung, dem Behindertengleichstellungsgesetz oder aus der Hygieneverordnung. Das Zutrittsrecht als solches ist jedoch nicht ausdr\u00fccklich geregelt.</p><p>Dies f\u00fchrt dazu, dass entsprechende Assistenzhundehaltende keine ausreichende Rechtssicherheit haben, ihre F\u00fchr- oder Assistenzhunde \u00fcberall dorthin mitzunehmen, wo sie Zugang haben sollten. Sie leben damit in st\u00e4ndiger Unsicherheit und k\u00f6nnen Ausgrenzung erfahren, was sie wiederum erheblich in ihrer Autonomie einschr\u00e4nkt.&nbsp;Dies zeigt auch eine internationale Studie&nbsp;<a href=\"https://www.igdf.org.uk/wp-content/uploads/2025/05/Paws-for-Access-Report.pdf\">\"Paws-for-Access-Report\"</a> aus dem Jahr 2025, welche belegt, dass 43% aller Befragten in den letzten 12 Monaten das Zutrittsrecht verweigert wurde. Viele der Betroffenen gaben an, sich belastet, frustriert und \u00e4ngstlich zu f\u00fchlen. Infolgedessen erwogen 40% der Befragten, \u00f6ffentliche Orte ganz zu meiden.</p><p>In der Schweiz kommt es aufgrund der fehlenden gesetzlichen Verankerung des Zutrittsrechts regelm\u00e4ssig zu Benachteiligungen von Menschen mit F\u00fchr- und Assistenzhunden. Die Betroffenen sehen sich unter anderem mit der Verweigerung von Dienstleistungen, dem Ausschluss von \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Orten, Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche oder Einschr\u00e4nkungen bei Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten konfrontiert. So werden F\u00fchr- und Assistenzhunde teilweise wie gew\u00f6hnliche Haustiere behandelt, obwohl sie f\u00fcr ihre Halterinnen und Halter eine notwendige behinderungsbedingte Unterst\u00fctzung darstellen. Dies kann dazu f\u00fchren, dass der Zutritt zu Hotels, Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen oder Bildungsangeboten verweigert oder mit Mehrkosten belegt wird. Auch bei der Nutzung von Transportdienstleistungen, etwa von Taxis und Reisecars, kommt es zu Benachteiligungen. Solche Situationen f\u00fchren zu konkreten Nachteilen im Alltag und k\u00f6nnen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen, beruflichen und politischen Leben erheblich beeintr\u00e4chtigen.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><ol><li>Hat der Bundesrat Kenntnis davon, dass Menschen mit anerkannten F\u00fchr- und Assistenzhunden in der Schweiz regelm\u00e4ssig mit Zutrittsverweigerungen oder anderen Zugangshindernissen konfrontiert werden?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat den rechtlichen Schutz von Menschen, die auf einen F\u00fchr- oder Assistenzhund angewiesen sind, hinsichtlich des Zugangs zu \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Orten, Dienstleistungen aller Art, Wohnraum sowie Bildungs- und Freizeitangeboten?</li><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen ausreichend sind, damit anerkannte F\u00fchr- und Assistenzhunde ihre Funktion uneingeschr\u00e4nkt erf\u00fcllen k\u00f6nnen? Falls ja, weshalb?</li><li>Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, um die Rechtslage f\u00fcr Menschen mit anerkannten F\u00fchr- und Assistenzhunden zu kl\u00e4ren und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu st\u00e4rken?</li><li>Ist der Bundesrat bereit zu pr\u00fcfen, ob ein ausdr\u00fcckliches gesetzliches Zutrittsrecht f\u00fcr anerkannte F\u00fchr- und Assistenzhunde geschaffen werden soll, wie dies in den meisten L\u00e4ndern weltweit bereits vorgesehen ist?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Dem Bundesrat sind F\u00e4lle von Zugangsschwierigkeiten bekannt. Es liegen jedoch keine systematischen und belastbaren Daten zu H\u00e4ufigkeit und Ausmass solcher Vorf\u00e4lle vor. Der Bundesrat erwartet, dass die betroffenen Akteure ihre gesetzlichen Verpflichtungen wahrnehmen und Hand zu pragmatischen L\u00f6sungen bieten.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Der Schutz vor Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden, Dienstleistungen sowie Aus- und Weiterbildungen ergibt sich einerseits aus dem verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot (<a href=\"https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de\"><u>BV, SR 101</u></a>), an das staatliche Akteure gebunden sind. Andererseits wird der Schutz vor Benachteiligungen im Bundesgesetz \u00fcber die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (<a href=\"https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/667/de\"><u>BehiG, SR 151.3</u></a>) f\u00fcr spezifische Bereiche konkretisiert. \u00d6ffentlich zug\u00e4ngliche Geb\u00e4ude, Dienstleistungen sowie Aus- und Weiterbildungen m\u00fcssen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen unter gewissen Voraussetzungen im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit zug\u00e4nglich sein. </p><p>&nbsp;</p><p>Um den Zugang zu Dienstleistungen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen zu verbessern, sieht der Entwurf zur Teilrevision des BehiG (<a href=\"https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/300/de\"><u>BBl 2025 300</u></a>) vor, dass k\u00fcnftig auch private Dienstleistungserbringer angemessene Vorkehrungen treffen m\u00fcssen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Dazu z\u00e4hlen auch Massnahmen im Zusammenhang mit F\u00fchr- und Assistenzhunden, namentlich die Gew\u00e4hrung des Zutritts f\u00fcr F\u00fchr- und Assistenzhunde oder die Sensibilisierung des Personals. Solche Anpassungsmassnahmen d\u00fcrften in vielen F\u00e4llen keine unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Belastung f\u00fcr Dienstleistungserbringende darstellen. </p><p>&nbsp;</p><p>Das Schweizer Mietrecht enth\u00e4lt keine spezifischen Bestimmungen zur Haltung von Tieren. Grunds\u00e4tzlich gilt diesbez\u00fcglich Vertragsfreiheit. Die Parteien k\u00f6nnen diese Frage im Mietvertrag regeln.</p><p>&nbsp;</p><p>3. \u2013 5. Der Bundesrat wurde vom Parlament mit der Umsetzung der <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254057\"><u>Motion Broulis 25.4057</u></a> \u00abAssistenzhunde. Rechtsrahmen zur Sicherstellung ihrer Aufgabe\u00bb sowie der Erarbeitung eines Berichtes in Erf\u00fcllung des <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243123\"><u>Postulats H\u00e4berli-Koller 24.3123</u></a> \u00abAnforderungen, Eignung, Ausbildung und Pr\u00fcfung von Assistenzhunden\u00bb beauftragt. Eine m\u00f6gliche gesetzliche Regelung eines ausdr\u00fccklichen gesetzlichen Zutrittsrechts f\u00fcr F\u00fchr- und Assistenzhunde ist Gegenstand der Umsetzungsarbeiten der beiden Vorst\u00f6sse.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1786492800000)\/","SubmittedBy":"Roth Franziska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1786530413000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1786616826283)\/","SubmissionDate":"\/Date(1781568000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5214,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}