{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263002,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263002,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3002","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Massnahmen gegen Gef\u00e4lligkeits\u2011 und mangelhafte Arztzeugnisse zulasten von Arbeitgebern und Sozialversicherungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um die mit \u00e4rztlichen Gef\u00e4lligkeitszeugnissen verbundene Betrugspraxis, aber auch fahrl\u00e4ssig erstellte, unrichtige, mangelhafte Arztzeugnisse wirksam zu bek\u00e4mpfen, mit dem Ziel,&nbsp;ungerechtfertigte Belastungen f\u00fcr Arbeitgeber und Sozialversicherungen zu reduzieren sowie eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess voranzutreiben. Er unterbreitet dazu bei Bedarf dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Anpassungen.</p><p>Der Bundesrat wird ebenso beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die \u00e4rztliche Schweigepflicht gegen\u00fcber Arbeitgebern und Sozialhilfebeh\u00f6rden in begrenztem Umfang gelockert wird (arbeitsplatzbezogene Aufhebung der Schweigepflicht). Behandelnde \u00c4rztinnen und \u00c4rzte sollen von Anfang an verpflichtet werden, auf Anfrage Angaben zu den konkreten gesundheitlichen Einschr\u00e4nkungen zu machen, soweit dies f\u00fcr Arbeitsplatzanpassungen oder die berufliche Wiedereingliederung erforderlich ist. Diagnosen und Krankengeschichten bleiben ausgeschlossen; auskunftspflichtig sind jedoch Fragen zur F\u00e4higkeit, konkrete T\u00e4tigkeiten auszu\u00fcben.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit (Porchet, Crottaz, Funiciello, Gaillard Beno\u00eet, Gysi Barbara, Marti Samira, Piller Carrard, Weichelt) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>","ReasonText":"<p>Das Postulat&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223196\">22.3196</a> beauftragte den Bundesrat, Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Gef\u00e4lligkeits\u2011 und gef\u00e4lschten Arztzeugnissen zu analysieren, einschliesslich einer statistischen Erhebung bei den Arbeitgebern. Statt der vorgesehenen Analysen beschr\u00e4nkte sich der Bundesrat auf zwei Rundtischgespr\u00e4che, deren Ergebnisse von den Arbeitgeberkreisen stark infrage gestellt werden. Die daraus resultierenden Missbr\u00e4uche verursachen erhebliche Kosten und untergraben das Vertrauen von Arbeitgebern und Sozialversicherungen; mehrere Nachbarl\u00e4nder haben deshalb bereits wirksame Gegenmassnahmen ergriffen. Die vorliegende Motion erneuert und pr\u00e4zisiert den parlamentarischen Auftrag mit einem klaren Handlungsmandat, einschliesslich m\u00f6glicher gesetzlicher Anpassungen.</p><p>&nbsp;</p><p>In der Praxis f\u00fchrt die strikte \u00e4rztliche Schweigepflicht dazu, dass konkrete arbeitsrelevante Einschr\u00e4nkungen weder Arbeitgebern noch Sozialhilfebeh\u00f6rden bekannt sind. Dadurch werden sinnvolle Arbeitsplatzanpassungen, eine raschere Wiedereingliederung sowie eine sachgerechte Beurteilung der Leistungsf\u00e4higkeit verunm\u00f6glicht, was sowohl die betroffenen Personen als auch die Sozialwerke belastet. Eine gezielte und verh\u00e4ltnism\u00e4ssige Lockerung der Schweigepflicht \u2013 unter ausdr\u00fccklichem Ausschluss von Diagnosen und Krankengeschichten \u2013 dient daher der Sicherheit am Arbeitsplatz, der beruflichen Wiedereingliederung und der Entlastung der Sozialversicherungen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Im Bericht des Bundesrates von Oktober 2025 in Erf\u00fcllung des Postulates 22.3196 Nantermod \u00abWelche Massnahmen gegen Gef\u00e4lligkeitszeugnisse von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten?\u00bb hat der Bundesrat dargelegt, dass Arztzeugnisse in Bezug auf eine gesundheitsbedingte Arbeitsunf\u00e4higkeit keinen absoluten Charakter haben. Arbeitgebende k\u00f6nnen im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen bereits heute Massnahmen ergreifen, um wirksam gegen falsche Arztzeugnisse vorzugehen. Dies unabh\u00e4ngig davon, ob ein solches Arztzeugnis aus Vorsatz (Gef\u00e4lligkeitszeugnis) oder durch Fahrl\u00e4ssigkeit entstanden ist. Zudem k\u00f6nnen Arbeitgebende einfordern, dass Arbeitnehmende bereits ab dem ersten Tag der Abwesenheit ein \u00e4rztliches Zeugnis einzureichen haben. Der Mehrwert ist im Einzelfall gegen den dadurch verursachten administrativen Aufwand aufzuwiegen. Dem Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen, den administrativen Aufwand bei \u00c4rztinnen und \u00c4rzten im Kontext des Fachkr\u00e4ftemangels zu reduzieren. </p><p>&nbsp;</p><p>Bei Zweifeln an der Richtigkeit des Arztzeugnisses k\u00f6nnen Arbeitgebende die Ausstellung eines (zus\u00e4tzlichen) Zeugnisses durch eine Vertrauens\u00e4rztin bzw. einen Vertrauensarzt verlangen. Bei Verdacht auf <em>vors\u00e4tzliche</em> Ausstellung eines falschen \u00e4rztlichen Zeugnisses (Gef\u00e4lligkeitszeugnis) k\u00f6nnen Arbeitgebende weitergehende Schritte vornehmen. F\u00fcr vors\u00e4tzlich handelnde \u00c4rztinnen und \u00c4rzte k\u00f6nnen nebst standesrechtlichen Massnahmen auch strafrechtliche Konsequenzen und Disziplinarmassnahmen in Betracht gezogen werden. Standesrechtliche Massnahmen und Disziplinarmassnahmen k\u00f6nnten auch bei Fahrl\u00e4ssigkeit greifen, z.B. wenn die \u00e4rztliche Sorgfaltspflicht verletzt wurde. F\u00fcr Arbeitnehmende, welche vors\u00e4tzlich falsche Zeugnisse nutzen, k\u00f6nnen ebenfalls strafrechtliche Aspekte relevant werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Wiedereinf\u00fchrung der Fahrl\u00e4ssigkeitsstrafbarkeit von <em>fahrl\u00e4ssig</em> falsch ausgestellten Arztzeugnissen, wie sie die Motion fordert, w\u00fcrde gegen\u00fcber dem geltenden Recht kaum einen Mehrwert bringen. Die Fahrl\u00e4ssigkeitsstrafbarkeit wurde im Juli 2023 aus dem Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0) gestrichen, unter anderem wegen des Loyalit\u00e4tskonflikts, in dem sich \u00c4rztinnen und \u00c4rzte aufgrund ihrer speziellen Beziehung zu ihren Patientinnen und Patienten befinden. Die Streichung wurde auch damit begr\u00fcndet, dass es sich bei Artikel 318 StGB um einen privilegierten Tatbestand zur Urkundenf\u00e4lschung (Art. 251 StGB) handelt und es unstimmig erschien, beim privilegierten Tatbestand die fahrl\u00e4ssige Begehung unter Strafe zu stellen, w\u00e4hrend diese bei der Urkundenf\u00e4lschung nicht strafbar ist. Aus Sicht des Bundesrates erschiene es inkonsequent, diese Unstimmigkeit nun kurz nach deren Entfernung wieder ins StGB einzuf\u00fcgen. Gem\u00e4ss Strafurteilsstatistik (SUS) sind zwischen 1984 und 2024 lediglich 68 Verurteilungen gegen Erwachsene in Anwendung von Artikel 318 StGB ergangen, was im Durchschnitt 1.66 Verurteilungen pro Jahr ergibt. </p><p>&nbsp;</p><p>Auch eine Lockerung der Schweigepflicht ist aus Sicht des Bundesrats nicht angezeigt, da \u00c4rztinnen und \u00c4rzte bereits heute Angaben zur Leistungsf\u00e4higkeit der (teilweise) arbeitsunf\u00e4higen Person machen d\u00fcrfen, soweit dies zur Wiedereingliederung einer arbeitnehmenden Person in den Arbeitsprozess notwendig ist. So k\u00f6nnen Arbeitgebende mit dem Einverst\u00e4ndnis der Arbeitnehmenden detaillierte \u00e4rztliche Zeugnisse einholen, welche auf Basis einer Arbeitsplatzbeschreibung diejenigen T\u00e4tigkeiten darlegen, die von der betroffenen Person weiterhin erledigt werden k\u00f6nnen. In diesem Zusammenhang ist auf das reWork-Profil (https://rework.compasso.ch) zu verweisen, das der Arbeitgeberverband bzw. Compasso entwickelt hat. Sozialversicherungsrechtlich sind die Versicherten bereits heute verpflichtet, alle betroffenen Personen und Stellen, namentlich \u00c4rztinnen und \u00c4rzte zu erm\u00e4chtigen, die notwendigen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zu erteilen, die f\u00fcr die Abkl\u00e4rung des Leistungsanspruchs erforderlich sind (Art. 28 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts; SR 830.1 sowie Art. 6<em>a</em> des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung; SR 831.20). Die erm\u00e4chtigen \u00c4rztinnen und \u00c4rzte sind sodann gegen\u00fcber den Sozialversicherungen zur wahrheitsgetreuen Auskunft verpflichtet.</p><p>&nbsp;</p><p>Wie bereits im erw\u00e4hnten Bericht zur in Erf\u00fcllung des Postulats 22.3196 aufgezeigt, besteht aus Sicht des Bundesrates derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die Anliegen der Motion k\u00f6nnen im Rahmen des geltenden Rechts bereits umgesetzt werden.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":230,"BusinessStatusText":"Beratung in Kommission des St\u00e4nderates abgeschlossen","BusinessStatusDate":"\/Date(1782472073000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836|2841","Category":"IV","Modified":"\/Date(1783680950683)\/","SubmissionDate":"\/Date(1767916800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}