{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263020,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263020,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3020","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Entwicklung des Wasserkraftpotenzials der Schweiz f\u00fcr den Zeitraum 2030\u20132080","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in welchem das Wasserkraftpotenzial der Schweiz f\u00fcr den Zeitraum 2030\u20132080 analysiert wird und die Auswirkungen der Klimaszenarien und die Berichte zu den Postulaten 21.3974 und 23.3006 ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bericht soll insbesondere Folgendes enthalten:</p><ol><li>Eine Konsolidierung der in diesen Berichten ausgemachten Potenziale, wobei zwischen technischem Potenzial, wirtschaftlich realisierbarem Potenzial und rechtlich im Rahmen der geltenden Vorschriften realisierbarem Potenzial zu unterscheiden ist.</li><li>Eine Beurteilung der Entwicklung des Wasserkraftpotenzials im Rahmen der Gletscherschmelze, in welcher die \u00dcbergangsphase der m\u00f6glichen Erh\u00f6hung, der Zeithorizont des Produktionspeaks und der m\u00f6gliche langfristige R\u00fcckgang pr\u00e4zisiert werden.</li><li>Eine Beurteilung der finanziellen und technischen Auswirkungen auf die Konzession\u00e4re und das Gemeinwesen (Anpassung der Infrastruktur, Umgang mit der Verlandung, Sicherheit der Anlagen).</li><li>Eine Beurteilung der Koh\u00e4renz zwischen \u00fcblicher Dauer der Wasserkraftkonzessionen (70\u201380&nbsp;Jahre), der klimatischen Entwicklungen und dem langfristigen Energiebedarf.</li><li>Eine Analyse der systemischen Risiken und Auswirkungen im Zusammenhang mit den k\u00fcnftigen Konzessionsheimf\u00e4llen, insbesondere der m\u00f6glichen Auswirkungen auf die Investitionsentscheide und Entscheide zur Modernisierung von Anlagen, der Risiken durch die Ungewissheiten bei den Restwertevereinbarungen, die m\u00f6glichen Folgen f\u00fcr die Stabilit\u00e4t der nationalen Wasserkraftproduktion sowie der Koordinationsm\u00f6glichkeiten zwischen Bund, Kantonen und konzedierenden Gemeinwesen, um eine Fragmentierung strategischer Entscheide zu vermeiden.</li></ol>","ReasonText":"<p>Die Wasserkraft ist seit jeher der Pfeiler der Schweizer Stromversorgung und die wichtigste steuerbare einheimische Energiequelle. Die Berichte zu den Postulaten 21.3974 (Gletscherschmelze) und 23.3006 (Erneuerungen und Erweiterungen) zeigten ein beachtliches technisches Potenzial auf, wobei jedoch der Anteil, der wirtschaftlich und rechtlich mobilisierbar ist, begrenzt ist und stark von den Umwelt- und Konzessionsbedingungen abh\u00e4ngt.</p><p>Die Gletscherschmelze k\u00f6nnte zu einer \u00dcbergangsphase mit einem h\u00f6heren Potenzial f\u00fchren, gefolgt von einem l\u00e4ngerfristigen R\u00fcckgang. Vor dem Hintergrund, dass Wasserkraftanlagen auf einen Zeithorizont von 70 bis 80 Jahre ausgerichtet sind, scheint eine vorausschauende Analyse \u00fcber das Jahr 2030 hinaus notwendig, um diese Entwicklungen zu antizipieren und die Koh\u00e4renz zwischen Klimapolitik, Energieplanung und Konzessionsrecht zu gew\u00e4hrleisten. Eine perspektivische Betrachtung tr\u00e4gt dazu bei, die Risiken besser zu antizipieren.&nbsp;</p><p>Das in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone oder Gemeinden liegende Konzessionswesen stellt einen strukturierenden Faktor dar. Die Heimfalltermine fallen in eine Zeit, in der umfangreiche Investitionen in die Modernisierung und in klimabedingte Anpassungen erforderlich sind. Die Ungewissheiten in Bezug auf den Restwert und die Erneuerungsmodalit\u00e4ten k\u00f6nnen Investitionen hemmen und zu einer Diskrepanz zwischen nationalen Energiezielen und lokalen Priorit\u00e4ten f\u00fchren.&nbsp;</p><p>Im Zeitraum 2030\u20132080 k\u00f6nnte eine Konzentration der Konzessionsheimf\u00e4lle dazu f\u00fchren, dass die Investitionsentwicklung beeintr\u00e4chtigt, die Planung fragmentiert und die Wasserkraftproduktion volatil wird. Daher ist es erforderlich, \u00fcber einen Terminplan, eine Analyse der Auswirkungen dieser Termine auf die Produktion und eine Beurteilung der institutionellen Koordinationsmechanismen zu verf\u00fcgen.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Das Bundesamt f\u00fcr Energie aktualisiert derzeit die Potenzialeinsch\u00e4tzungen f\u00fcr die Wasserkraft als Eingabeszenarien f\u00fcr die Energieperspektiven 2060. Dabei werden die Erkenntnisse aus den erw\u00e4hnten Postulaten der UREK-N 21.3974 \u00abAnalyse des Wasserkraftpotenzials der Gletscherschmelze\u00bb und 23.3006 \u00abPotenzial f\u00fcr Erneuerungen und Erweiterungen bei der Grosswasserkraft\u00bb sowie die Auswirkungen des Klimawandels ber\u00fccksichtigt. Die Eingaben werden im technischen Bericht zu den Energieperspektiven ausgewiesen. Eine sp\u00e4tere separate Einsch\u00e4tzung k\u00f6nnte infolge des Zeitplans der Energieperspektiven nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden. Die Beurteilung der finanziellen und technischen Auswirkungen und der Koh\u00e4renz \u00fcber die Konzessionsdauer sollte derweil f\u00fcr jedes Kraftwerk einzeln vorgenommen werden, dies idealerweise w\u00e4hrend der Vorbereitung der Konzessionserneuerung durch den zuk\u00fcnftigen Konzession\u00e4r und die Bewilligungsbeh\u00f6rden. Das Bundesrecht sieht eine maximale Konzessionsdauer von 80 Jahren vor, die Gemeinwesen und der Konzession\u00e4r sind jedoch frei, die Konzessionsdauer k\u00fcrzer auszugestalten, etwa wenn lediglich geringe Investitionen vorgesehen sind. </p><p>\u00dcber die Wasservorkommen verf\u00fcgen die Kantone (Art. 76 Abs. 4 BV), dem Bund kommt nur eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz beschr\u00e4nkt auf bestimmte Sachgebiete des Wasserrechts zu (Art.&nbsp;76&nbsp;Abs.&nbsp;2 BV). Der Bundesrat anerkennt die Komplexit\u00e4t der Verhandlungen im Rahmen der anstehenden Heimf\u00e4lle und hatte in diesem Zusammenhang beantragt, die Mo. 23.3021 der UREK-N \u00abErweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen bei Wasserkraftanlagen sicherstellen\u00bb anzunehmen. Der St\u00e4nderat lehnte den Vorstoss im Juni 2024 jedoch ab und damit hat das Parlament in dieser Frage bislang einen Handlungsbedarf verneint. Betreffend die Problematik der Restwertvereinbarungen haben auch die Kantone Bern, Graub\u00fcnden und Wallis, sowie die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) dem Bund versichert, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Der Bundesrat sieht aus diesen Gr\u00fcnden keinen massgeblichen Mehrwert im verlangten Postulatsbericht.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1776816000000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1781825227000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":"V","Modified":"\/Date(1781825243180)\/","SubmissionDate":"\/Date(1771804800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}