{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263033,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263033,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3033","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Faire Regeln f\u00fcr den aktiven Veredelungsverkehr mit Milchgrundstoffen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zollverordnung&nbsp;(ZV, SR&nbsp;631.01) so rasch wie m\u00f6glich dahingehend anzupassen, dass:&nbsp;</p><p>- Milchgrundstoffe vom Geltungsbereich von Artikel&nbsp;165a ausgenommen und alle Gesuche um eine Bewilligung f\u00fcr die Veredelung dieser Grundstoffe nach Artikel&nbsp;165 Absatz&nbsp;4 behandelt werden;</p><p>- bei Gleichwertigkeit des Preises, der Qualit\u00e4t und der verf\u00fcgbaren Menge im Sinne von Artikel&nbsp;12 Absatz&nbsp;3 des Zollgesetzes&nbsp;(ZG, SR&nbsp;631.0) bei der Beurteilung der Gesuche den inl\u00e4ndischen Milchgrundstoffen Vorrang einger\u00e4umt wird.</p>","ReasonText":"<p>Infolge der WTO-Verhandlungsrunde in Nairobi Ende&nbsp;2015 wurde die Ausrichtung von staatlichen Ausfuhrbeitr\u00e4gen f\u00fcr Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten auf Ende&nbsp;2018 endg\u00fcltig aufgehoben. Auf den 1.&nbsp;Januar&nbsp;2019 wurde Artikel&nbsp;165a in die ZV aufgenommen&nbsp;(AS&nbsp;2018&nbsp;3929) und anstelle des alten \u00abSchoggigesetzes\u00bb f\u00fchrte die Milchbranche ein privatrechtliches Beitragssystem mit einem Fonds f\u00fcr die Ausfuhr von milchhaltigen Erzeugnissen ein. Der \u00dcbergang zu diesem System war von Unsicherheit gepr\u00e4gt. Im Milchsektor werden j\u00e4hrlich mehrere Dutzend solcher Antr\u00e4ge gestellt. Die davon erfasste Milchmenge ist f\u00fcr den Schweizer Milchmarkt bedeutend (8\u201310&nbsp;%).</p><p>Die zentrale Bestimmung in Artikel&nbsp;165a ist Absatz&nbsp;2, wonach der Zoll \u00fcber das Gesuch entscheidet, wenn dieses nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Informierung der betroffenen Organisationen zur\u00fcckgezogen wird. Urspr\u00fcnglich sollte diese Bestimmung den Exporteurinnen und Exporteuren erm\u00f6glichen, sich jederzeit nach dem Grundsatz der \u00abChancengleichheit\u00bb mit ausl\u00e4ndischen Rohstoffen zu wettbewerbsf\u00e4higen Preisen zu versorgen. In den letzten sechs Jahren wurden die Gesuche von der Verwaltung jedoch immer bewilligt, es sei denn, die Gesuche wurden zur\u00fcckgezogen. Diese Praxis kommt somit einer automatischen Erteilung von Bewilligungen gleich. Die Gesuche werden auch dann bewilligt, wenn die Voraussetzungen nach Artikel&nbsp;12 Absatz&nbsp;3&nbsp;ZG nicht erf\u00fcllt sind, da die Bundesratsverordnung diese Bestimmung in Artikel&nbsp;165a ignoriert und niemand ausser der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller \u00fcber einen Rechtsweg verf\u00fcgt. Dar\u00fcber hinaus hat die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller keinerlei Grund oder Anreiz, das Gesuch zur\u00fcckzuziehen. Seit&nbsp;2019 wurde kein Gesuch nach Artikel&nbsp;165a von der Verwaltung inhaltlich gepr\u00fcft oder abgelehnt beziehungsweise wurde keiner Gesuchstellerin oder keinem Gesuchsteller die Bewilligung verweigert.&nbsp;</p><p>Da mittlerweile bekannt ist, dass die Bewilligungen automatisch erteilt werden, werden die Gesuche systematisch vor den Verhandlungen mit den Lieferantinnen und Lieferanten inl\u00e4ndischer Erzeugnisse eingereicht. Einige Unternehmen, insbesondere internationale Konzerne, reichen Gesuche ein und sind dabei an Angeboten von Schweizer Lieferantinnen und Lieferanten gar nicht interessiert. Das Instrument des aktiven Veredelungsverkehrs wird somit zweckentfremdet. Das Blatt hat sich komplett gewendet, zum Nachteil der Schweizer Milchproduktions- und Milchverarbeitungsbetriebe. Da Gesuche jederzeit, ohne Obergrenze und unabh\u00e4ngig vom tats\u00e4chlichen Bedarf gestellt werden k\u00f6nnen, ist diese Praxis f\u00fcr die Stabilit\u00e4t des Milchmarkts ein grosser Unsicherheitsfaktor.</p><p>Damit f\u00fcr die Schweizer Milchlieferantinnen und -lieferanten und Milchproduktionsbetriebe wieder gleich lange Spiesse gelten und die Marktinstabilit\u00e4t verringert wird, muss die automatische Erteilung von Bewilligungen f\u00fcr Milchgrundstoffe abgeschafft werden. Diese Art der Bewilligungserteilung hat keine Daseinsberechtigung, denn sie bewirkt das Gegenteil des erhofften Resultats. Das ZG enth\u00e4lt im \u00dcbrigen diesbez\u00fcglich keine Vorschriften. Das Problem liegt einzig und allein in der Bundesratsverordnung, die derzeit de facto eine Diskriminierung der Schweizer Milchgrundstoffe bis hin zur Milchproduktion herbeif\u00fchrt und Marktschwankungen sowie eine mangelnde Transparenz beg\u00fcnstigt. Es ist daher angebracht, die Verordnung anzupassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweiz hob per 1. Januar 2019 die Ausrichtung von Ausfuhrbeitr\u00e4gen f\u00fcr verarbeitete Landwirtschaftsprodukte nach der sogenannten \u00abSchoggigesetz\u00bb-Regelung auf. Zur Sicherung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der betroffenen Branchen f\u00fchrte der Bund zwei Begleitmassnahmen ein, die auf einem ausgewogenen Kompromiss zwischen den inl\u00e4ndischen Rohstoffproduzentinnen und -produzenten (Agrarsektor) und der Nahrungsmittelindustrie beruhen. Eine dieser Begleitmassnahmen beinhaltet die j\u00e4hrliche Ausrichtung produktgebundener Zulagen f\u00fcr die schweizerischen Milch- und Getreideproduzentinnen und -produzenten. Diese tragen zur Stabilisierung ihrer Einkommen bei und sollen \u00fcberm\u00e4ssigen Preisdruck verhindern. Die zweite Begleitmassnahme besteht aus einer Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens im aktiven Veredelungsverkehr (sog. Informationsverfahren). Das Informationsverfahren sichert der Schweizer Nahrungsmittelindustrie einen mengenm\u00e4ssig ausreichenden und planbaren Zugang zu wettbewerbsf\u00e4higen Rohstoffen. Der Rechtsanspruch der Nahrungsmittelindustrie auf diese Vereinfachung im aktiven Veredelungsverkehr war eine zentrale Voraussetzung f\u00fcr eine ausgewogene Nachfolgel\u00f6sung nach der Aufhebung der Ausfuhrbeitr\u00e4ge.</p><p>Die praktische Umsetzung des Informationsverfahrens entspricht sowohl dem gesetzlichen Rahmen als auch dem politisch gewollten Mechanismus. Das Informationsverfahren ist ein Ersatzinstrument f\u00fcr die aufgehobenen Exportsubventionen und erm\u00f6glicht den Rohstoffanbietenden, den Gesuchstellenden Offerten f\u00fcr inl\u00e4ndische Milchgrundstoffe zu unterbreiten. Damit erh\u00e4lt die verarbeitende Industrie einen schnellen Zugang zu wettbewerbsf\u00e4higen Rohstoffen und kann so zur St\u00e4rkung der Schweizer Wertsch\u00f6pfungsketten beitragen.</p><p>Restriktionen der heutigen Praxis waren auch Teil der parlamentarischen Debatte zum neuen BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG; BBl <i>2025</i> 2035). Die Mehrheit der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) forderte eine fl\u00e4chendeckende Konsultationspflicht (ordentliches Bewilligungsverfahren) f\u00fcr s\u00e4mtliche landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Grundstoffe. Der Nationalrat lehnte dies allerdings zugunsten des folgenden Kompromisses ab: Gesuche um Bewilligung f\u00fcr die aktive Veredelung von Milch, Magermilch und Weizen unterstehen mit Inkrafttreten des BAZG-VG ausnahmslos der Konsultationspflicht. Der St\u00e4nderat ist diesem Vorschlag gefolgt. Das Parlament wollte entsprechend ausdr\u00fccklich keine R\u00fcckkehr zum fr\u00fcheren, umfassenden Konsultationsverfahren.</p><p>Eine Versch\u00e4rfung der Bewilligungspraxis im aktiven Veredelungsverkehr l\u00f6st keines der von der Motion\u00e4rin angesprochenen Probleme, verursacht jedoch zus\u00e4tzlichen administrativen Aufwand, insbesondere f\u00fcr die Wirtschaft, und gef\u00e4hrdet die ausgewogene Balance, die f\u00fcr die Sicherung des Produktions- und Industriestandorts Schweiz entscheidend ist. Werden die Rahmenbedingungen der Nahrungsmittelindustrie verschlechtert, wirkt sich dies unweigerlich auf die vorgelagerten Stufen und somit auch auf die Milchproduzentinnen und -produzenten aus. Im schlimmsten Fall droht eine Auslagerung der Nahrungsmittelproduktion ins Ausland.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1776816000000)\/","SubmittedBy":"Chassot Isabelle","BusinessStatus":204,"BusinessStatusText":"Zugewiesen an die behandelnde Kommission","BusinessStatusDate":"\/Date(1780573298000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1782469432593)\/","SubmissionDate":"\/Date(1772409600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Landwirtschaft"}}