{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263039,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263039,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3039","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Gift bleibt Gift. Staatsrechtlich fragw\u00fcrdiges Vorgehen des Umweltministers bei der Nichtfestlegung von Grenzwerten f\u00fcr hochgiftige Insektizide","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Wyna bei Berom\u00fcnster im Kanton Luzern, wurde das hochgiftige Insektizid Deltamethrin mit einer Konzentration gemessen, welche den \u00f6kotoxikologischen Schwellenwert um das 4200fache \u00fcberschritten hatte. Bei dieser Konzentration ist mit einer Vergiftung des Gew\u00e4ssers zu rechnen, mit potenziell letaler Wirkung auf Gew\u00e4sserorganismen u.a. Insekten, Flusskrebse und Fische. Die Luzerner Beh\u00f6rden sind hoch besorgt, doch k\u00f6nnen sie keine weitergehenden Massnahmen zum Schutz der betroffenen Gew\u00e4sser anordnen oder die Anwendung von Deltamethrin verbieten. Dies, da der selbsternannte Pestizidminister Albert R\u00f6sti es unterl\u00e4sst, f\u00fcr Deltamethrin und weitere hochtoxische Pestizide Grenzwerte festzulegen, obschon dies Verfassung und Gesetze so verlangen. Bundesrat R\u00f6sti wurde daf\u00fcr vom Bundesamt f\u00fcr Justiz ger\u00fcgt, aufgefordert Grenzwerte zu erlassen und Gesetze einzuhalten. Es stellen sich uns folgende Fragen:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Liegt es in der abschliessenden Kompetenz des Vorstehers des UVEKs den Zeitpunkt der Festlegung eines Grenzwertes aufzuschieben, auch wenn mit einem hohen Schaden in Gew\u00e4ssern zu rechnen ist und gleichzeitig f\u00fcr andere giftige Stoffe Grenzwerte festgelegt wurden? Wie m\u00fcssen Ergebnisse der \u00c4mterkonsultation mitber\u00fccksichtigt werden? Weshalb wurden rechtliche Einw\u00e4nde des BJ \u00fcbergangen?</li><li>Wie steht der Bundesrat zum Sachverhalt, dass bei hochgiftigen Stoffen wie Deltamethrin aufgrund des Fehlens/Abwarten eines Grenzwertes weitere Schutzmassnahmen durch die Kantone quasi blockiert sind? Wird er dies korrigieren?</li><li>Es gibt weniger toxische Pestizide, f\u00fcr welche h\u00f6here Auflagen ausgesprochen werden k\u00f6nnen, weil es eben Grenzwerte gibt. Weshalb werden f\u00fcr Deltamethrin und weitere Stoffe diese Massnahmen nicht ausgesch\u00f6pft? Wird der Bundesrat dies anpassen?</li><li>Gem\u00e4ss Art. 9 Abs. 6 GschG liegt die Kompetenz f\u00fcr die Sicherstellung der Inlandversorgung, womit die Nichtfestlegung des Grenzwertes begr\u00fcndet wird, in der Kompetenz des Gesamtbundesrates. Weshalb \u00fcberschreitet der Vorsteher des UVEKs im konkreten Fall seine Kompetenzen und widersetzt sich den gesetzlichen Bestimmungen?</li><li>Entspricht es der g\u00e4ngigen Rechts- und Vernehmlassungspraxis, dass Verordnungsanpassungen, hier die Festlegung von Grenzwerten f\u00fcr hochtoxische Stoffe, nach pers\u00f6nlichen Treffen mit dem Bauernverband vollzogen werden? M\u00fcssten nicht alle betroffenen Kreise in diesen Prozess einbezogen werden?&nbsp;</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1 und 4) Gem\u00e4ss Artikel 45 Absatz 5 der Gew\u00e4sserschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) liegt es in der Kompetenz des UVEK, Grenzwerte f\u00fcr Pestizide und andere Stoffe in Anhang 2 GSchV festzulegen. Eine solche \u00c4nderung der GSchV zur Festlegung neuer \u00f6kotoxikologisch begr\u00fcndeter Grenzwerte befand sich bis am 12. M\u00e4rz 2026 in der Vernehmlassung. Diese Vorlage ist nicht nur von grosser Bedeutung f\u00fcr den Schutz der Gew\u00e4sser, sondern sie hat auch relevante Auswirkungen auf Politikbereiche ausserhalb des UVEK. Deshalb hat das UVEK die Vorlage zur Er\u00f6ffnung der Vernehmlassung dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hat in Kenntnis der Differenzen entschieden, f\u00fcr sieben Pestizidwirkstoffe Grenzwerte festzulegen. F\u00fcr drei weitere solcher Wirkstoffe beabsichtigt der Bundesrat, vorerst auf neue Grenzwerte zu verzichten, da f\u00fcr diese Wirkstoffe zurzeit keine Alternativen bestehen und sie deshalb f\u00fcr die Landwirtschaft unverzichtbar sind. Damit verfolgt der Bundesrat das Ziel, einerseits den Schutz der Gew\u00e4sser zu st\u00e4rken und andererseits die inl\u00e4ndische Nahrungsmittelproduktion nicht zu schw\u00e4chen. Die drei Wirkstoffe, f\u00fcr welche der Bundesrat keine \u00f6kotoxikologisch basierten Grenzwerte vorschl\u00e4gt, sind f\u00fcr die Landwirtschaft zurzeit unverzichtbar. Ohne diese Wirkstoffe k\u00f6nnen wichtige Kulturen wie Gem\u00fcse, Raps und Zuckerr\u00fcben nicht ausreichend gesch\u00fctzt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>2-3) Sobald Alternativen zu den drei Wirkstoffen verf\u00fcgbar sind, wird das UVEK die Festlegung \u00f6kotoxikologischer Grenzwerte f\u00fcr diese Wirkstoffe nochmals pr\u00fcfen. Auch wenn die Kantone f\u00fcr diese drei Wirkstoffe derzeit keine Massnahmen nach Artikel 47 GSchV verf\u00fcgen k\u00f6nnen, gelten die allgemeinen Verpflichtungen zur Vermeidung nachteiliger Einwirkungen auf die Gew\u00e4sser (Gew\u00e4sserschutzgesetz, GSchG, SR 814.20: Art. 3 [Sorgfaltspflicht] und Art. 6 [Verbot des mittelbaren oder unmittelbaren Einbringens gew\u00e4ssergef\u00e4hrdender Stoffe]). Die Kantone k\u00f6nnen zudem beispielsweise durch Beratungsmassnahmen einen Beitrag zur Reduktion der Gew\u00e4sserbelastung leisten. Weitere Massnahmen zur Risikoreduktion durch Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln mit hohen Risiken f\u00fcr Gew\u00e4sserorganismen werden gegenw\u00e4rtig durch das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) vorbereitet. </p><p>&nbsp;</p><p>5) Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Flach 25.3176 \u00abIst das Rechtsgleichheitsgebot in Vernehmlassungsverfahren zu beachten?\u00bb festgehalten hat, ist bei anspruchsvollen Vorlagen ein mehrstufiges Verfahren \u00fcblich. </p><p>Zudem wurde zur Vorlage eine \u00f6ffentliche Vernehmlassung durchgef\u00fchrt. Der Bundesrat wird eine Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen vornehmen und voraussichtlich bis Ende 2026 definitiv \u00fcber die Verordnungs\u00e4nderung entscheiden.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1773360000000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1773651143000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1776173743463)\/","SubmissionDate":"\/Date(1772582400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}