{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263041,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263041,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3041","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Gew\u00e4sserschutz unter Druck. Setzt sich der Bundesrat \u00fcber geltendes Recht hinweg?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der laufenden Revision zur Gew\u00e4sserschutzverordnung wurden zun\u00e4chst Grenzwerte f\u00fcr 11 problematische Stoffe festgelegt. Nach der Konsultation von Landwirtschaftsexperten hat der Bundesrat f\u00fcr 4 bzw. 3 Wirkstoffe auf eine Festlegung von Grenzwerten verzichtet. &nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Das Bundesamt f\u00fcr Justiz h\u00e4lt in den Dokumenten aus der \u00c4mterkonsultation in aller Klarheit fest, dass es gesetzeswidrig ist, aus agrarpolitischen Gr\u00fcnden f\u00fcr problematische Stoffe keine Grenzwerte festzulegen. Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass er sich \u00fcber \u00fcbergeordnetes Recht hinwegsetzt?&nbsp;</li><li>Das Gew\u00e4sserschutzgesetz verankert einen unbedingten Schutzauftrag, sobald Gefahr wissenschaftlich erwiesen ist. Kann der Bundesrat best\u00e4tigen, dass es sich bei den Pestiziden, f\u00fcr die keine Grenzwerte festgelegt wurden, wissenschaftlich erwiesen ist, dass sie f\u00fcr Wasserorganismen in extrem niedrigen Dosen gef\u00e4hrlich sind? &nbsp;</li><li>Falls ja zu 2., wie rechtfertigt der Bundesrat, dass er diesen Schutzauftrag selektiv wahrnimmt? Falls es, wie Bundesrat R\u00f6sti in der Rundschau erw\u00e4hnt, nur um eine zeitliche Frage geht: Bis wann werden die Grenzwerte f\u00fcr die verbleibenden drei Stoffe festlegen?&nbsp;&nbsp;</li><li>Falls nein zu 2., Wie begr\u00fcndet er seine Sicht, die von jener der EU abweicht?&nbsp;</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat seinen gesetzlichen Auftrag zum Schutz der Gew\u00e4sser und der Gesundheit wahrnehmen bis dann wahrzunehmen? Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollen die Kantone bis dann Massnahmen ergreifen?&nbsp;</li><li>\u00dcber die Nichtfestlegung der Grenzwerte entschied ein Gespr\u00e4ch zwischen Bundesrat R\u00f6sti und dem Bauernverband im Herbst 2023. Von diesem Austausch gibt es kein Protokoll. Ist es \u00fcblich, dass bei derart weitreichenden Absprachen mit Interessenvertretern auf jegliche schriftliche Notiz verzichtet wird? Was rechtfertigt die exklusive, privilegierte Ber\u00fccksichtigung der Agrarinteressen? Weshalb wurden die Schutzinteressen bzw. gesundheitlichen Interessen nicht gleich in die Erw\u00e4gungen mit einbezogen?&nbsp;</li><li>Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat in den n\u00e4chsten Monaten den Gew\u00e4sserschutz st\u00e4rken bzw. die Versprechen des indirekten Gegenvorschlags zu den Pestizidinitiativen einhalten?&nbsp;</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1 und 3) Der Bundesrat schl\u00e4gt in der Vorlage zu einer \u00c4nderung der Gew\u00e4sserschutzverordnung (GSchV; SR 814.201), die bis am 12. M\u00e4rz 2026 in Vernehmlassung war, die Festlegung neuer \u00f6kotoxikologisch begr\u00fcndeter Grenzwerte vor. F\u00fcr drei Wirkstoffe, f\u00fcr welche es aktuell keine Alternativen zum Schutz wichtiger landwirtschaftlicher Kulturen gibt, soll zum jetzigen Zeitpunkt auf die Festlegung \u00f6kotoxikologisch basierter Grenzwerte in Anhang 2 der GSchV verzichtet werden. Sobald Alternativen zu den drei Wirkstoffen verf\u00fcgbar sind, wird das UVEK die Festlegung von Grenzwerten nochmals pr\u00fcfen. Der Bundesrat verfolgt das Ziel, einerseits den Schutz der Gew\u00e4sser zu st\u00e4rken und andererseits die inl\u00e4ndische Nahrungsmittelproduktion nicht zu schw\u00e4chen. Die drei Wirkstoffe, f\u00fcr welche der Bundesrat keine \u00f6kotoxikologisch basierten Grenzwerte vorschl\u00e4gt, sind f\u00fcr die Landwirtschaft zurzeit unverzichtbar. Ohne diese Wirkstoffe k\u00f6nnen wichtige Kulturen wie Gem\u00fcse, Raps und Zuckerr\u00fcben nicht ausreichend gesch\u00fctzt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>2 und 4) Die drei Wirkstoffe Deltamethrin, Foramsulfuron und Lambda-Cyhalothrin beeintr\u00e4chtigen Pflanzen und Tiere in und am Gew\u00e4sser bereits in tiefen Konzentrationen, nicht jedoch Menschen.</p><p>&nbsp;</p><p>5) Die Belastung der Gew\u00e4sser mit chemischen Stoffen und die Kenntnisse \u00fcber diese Belastungen ver\u00e4ndern sich laufend. Deshalb m\u00fcssen auch die Grenzwerte in der GSchV laufend \u00fcberpr\u00fcft und angepasst werden. Ohne \u00f6kotoxikologisch basierte Grenzwerte f\u00fcr Deltamethrin, Foramsulfuron und Lambda-Cyhalothrin fehlt den Kantonen die rechtliche Grundlage, um gem\u00e4ss Artikel 47 GSchV Massnahmen zur Reduktion der Gew\u00e4sserbelastung zu verf\u00fcgen. Die allgemeinen Verpflichtungen zur Vermeidung nachteiliger Einwirkungen auf die Gew\u00e4sser nach Gew\u00e4sserschutzgesetz (GSchG; SR 814.20) gelten jedoch trotzdem. Die Kantone k\u00f6nnen zudem beispielsweise durch Beratungsmassnahmen einen Beitrag zur Reduktion der Gew\u00e4sserbelastung leisten.</p><p>&nbsp;</p><p>6) Beim Treffen zwischen Bundesrat R\u00f6sti mit dem Schweizer Bauernverband (SBV) wurden keine Beschl\u00fcsse getroffen, sondern ein fachlicher Austausch zwischen dem Bundesamt f\u00fcr Umwelt und dem SBV vereinbart. Dabei sollte gekl\u00e4rt werden, ob f\u00fcr die elf Pestizidwirkstoffe Alternativen zum Schutz landwirtschaftlicher Kulturen vorhanden sind. </p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Flach 25.3176 \u00abIst das Rechtsgleichheitsgebot in Vernehmlassungsverfahren zu beachten?\u00bb festgehalten hat, ist bei anspruchsvollen Vorlagen ein mehrstufiges Verfahren \u00fcblich.</p><p>Zudem wurde zur Vorlage eine \u00f6ffentliche Vernehmlassung durchgef\u00fchrt. Die Vorlage wird nun im Lichte der eingegangenen Stellungnahmen \u00fcberarbeitet. Der Bundesrat wird eine Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen vornehmen und voraussichtlich bis Ende 2026 definitiv \u00fcber die Verordnungs\u00e4nderung entscheiden.</p><p>&nbsp;</p><p>7) Der Bundesrat wird wie erw\u00e4hnt voraussichtlich bis Ende Jahr die neuen Grenzwerte f\u00fcr ausgew\u00e4hlte Pestizidwirkstoffe in Anhang 2 der GSchV festlegen. </p><p>Parallel dazu hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zu einer \u00c4nderung des GSchG durchgef\u00fchrt. Damit will er u.a. die Motion 20.3625 Zanetti \u00abWirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zustr\u00f6mbereiche\u00bb umsetzen und auch so den Gew\u00e4sserschutz weiter st\u00e4rken. Weitere Massnahmen zur Risikoreduktion durch Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln mit hohen Risiken f\u00fcr Gew\u00e4sserorganismen werden gegenw\u00e4rtig durch das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) vorbereitet.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1773360000000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1773651171000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1776174002813)\/","SubmissionDate":"\/Date(1772582400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}