{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263042,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263042,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3042","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Hat der mangelnde Gew\u00e4sserschutz in der Schweiz System?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aus toxikologischer Sicht w\u00e4ren Grenzwerte f\u00fcr Oberfl\u00e4chengew\u00e4sser f\u00fcr drei besonders problematische Pestizidwirkstoffe seit Langem angezeigt. Dennoch verzichtet Bundesrat R\u00f6sti auf deren Einf\u00fchrung. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) qualifizierte dieses Vorgehen als rechtswidrig.</p><p>&nbsp;</p><p>Dabei f\u00fchrt die Festlegung von Grenzwerten nicht automatisch zu einem Verbot. Gem\u00e4ss Art. 9 GSchG erfolgt bei wiederholter und verbreiteter \u00dcberschreitung zun\u00e4chst eine \u00dcberpr\u00fcfung der Zulassung. Ein Verbot kommt erst in Betracht, wenn Grenzwerte auch mit zus\u00e4tzlichen Massnahmen nicht eingehalten werden k\u00f6nnen. Ohne einen verbindlichen Grenzwert fehlen den kantonalen Beh\u00f6rden aber die n\u00f6tigen Instrumente, um den Gew\u00e4sserschutz wirksam umzusetzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Parallel zeigt der Umgang mit PFAS eine strukturell \u00e4hnliche Problematik: Seit Herbst d\u00fcrfen Egli und Hecht aus dem Zugersee aufgrund \u00fcberh\u00f6hter PFAS-Belastung nicht mehr verkauft und auf Jahre hinaus nicht mehr konsumiert werden. Fische in weiteren Seen k\u00f6nnten betroffen sein, in mehreren Kantonen laufen Abkl\u00e4rungen. Werden H\u00f6chstwerte \u00fcberschritten, sind die Kantone f\u00fcr entsprechende Massnahmen verantwortlich. Doch auf kantonaler Ebene wartet man auf Antworten zu H\u00f6chstwerten bzw. zur Reduktion von Eintr\u00e4gen, Entsch\u00e4digungen usw. auf Bundesebene.</p><p>&nbsp;</p><p>Es entsteht der Eindruck, dass die Kantone bei der Umsetzung von Gew\u00e4sserschutz- und Lebensmittelrecht allein gelassen werden, w\u00e4hrend auf Bundesebene nur z\u00f6gerlich, wenn \u00fcberhaupt, reguliert wird. Unterschiedliche kantonale Regelungen, Unsicherheiten f\u00fcr Produzenten und Konsumentinnen sowie Vertrauensverlust sind die Folge.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Auf welcher Methodik beruhte die Abw\u00e4gung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen im Zusammenhang mit den Pestizid-Grenzwerten?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Aus welchen (rechtlichen) Gr\u00fcnden weicht die Einsch\u00e4tzung des Bundesrates von jener des BJ ab?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Weshalb reicht der bestehende Mechanismus nach Art. 9 GSchG nicht aus, um die landwirtschaftlichen Interessen zu sch\u00fctzen?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie konnte es so weit kommen, dass f\u00fcr ein Naturprodukt wie Schweizer Fische der Konsum mit derartiger Unsicherheit verbunden oder gar nicht mehr m\u00f6glich ist?</p><p>&nbsp;</p><p>5. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf auf Bundesebene, um den systematischen Vollzugs- und Schutzdefiziten im Gew\u00e4sserschutz entgegenzuwirken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1)&nbsp;Landwirtschaftsexperten des Schweizerischen Bauernverbands (SBV) sowie der kantonalen Pflanzenschutzdienste (KPSD) pr\u00fcften, ob Alternativen f\u00fcr jene Pestizidwirkstoffe, f\u00fcr die neue \u00f6kotoxikologisch basierte Grenzwerte in Anhang 2 der Gew\u00e4sserschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) erforderlich w\u00e4ren, zur Verf\u00fcgung stehen. Zudem beurteilten sie, bei welchen Wirkstoffen k\u00fcnftig mit verbreiteten und wiederholten \u00dcberschreitungen der neuen Grenzwerte zu rechnen w\u00e4re. Dabei ber\u00fccksichtigten sie auch, ob sich die Anzahl solcher \u00dcberschreitungen durch zus\u00e4tzliche Anwendungsvorschriften reduzieren liesse. Gest\u00fctzt auf diese Beurteilung entschied der Bundesrat, f\u00fcr drei Wirkstoffe keine neuen Grenzwerte in der GSchV vorzuschlagen. Sobald Alternativen zu den drei Wirkstoffen verf\u00fcgbar sind, wird das UVEK die Festlegung von Grenzwerten nochmals pr\u00fcfen. Der Bundesrat verfolgt mit diesem Vorgehen das Ziel, einerseits den Schutz der Gew\u00e4sser zu st\u00e4rken und andererseits die inl\u00e4ndische Nahrungsmittelproduktion nicht zu schw\u00e4chen. Die drei Wirkstoffe, f\u00fcr welche der Bundesrat keine \u00f6kotoxikologisch basierten Grenzwerte vorschl\u00e4gt, sind f\u00fcr die Landwirtschaft zurzeit unverzichtbar. Ohne diese Wirkstoffe k\u00f6nnen wichtige Kulturen wie Gem\u00fcse, Raps und Zuckerr\u00fcben nicht ausreichend gesch\u00fctzt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>2) Weder das Gew\u00e4sserschutzgesetz (GSchG; SR 814.20) noch die GSchV schreiben vor, zu welchem Zeitpunkt neue \u00f6kotoxikologisch basierte Grenzwerte f\u00fcr Pestizide festzulegen sind.</p><p>&nbsp;</p><p>3) Das Vorgehen gem\u00e4ss Artikel 9 Abs\u00e4tze 3\u20136 GSchG ber\u00fccksichtigt grunds\u00e4tzlich die landwirtschaftlichen Interessen: \u00dcberschreiten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe wiederholt und verbreitet \u00f6kotoxikologisch begr\u00fcndete Grenzwerte, pr\u00fcft die Zulassungsstelle des Bundesamtes f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) Anpassungen der Zulassung. Reichen Anwendungsauflagen nicht aus, muss den Pflanzenschutzmitteln die Zulassung entzogen werden. W\u00fcrde ein solches Anwendungsverbot aber die Inlandversorgung durch wichtige Kulturen stark beeintr\u00e4chtigen, kann der Bundesrat eine befristete Ausnahme gew\u00e4hren und somit den Schutz landwirtschaftlicher Kulturen st\u00e4rker gewichten als den Gew\u00e4sserschutz.</p><p>Der Bundesrat will mit dem vorl\u00e4ufigen Verzicht auf neue Grenzwerte f\u00fcr drei Pestizidwirkstoffe die landwirtschaftliche Produktion vorsorglich sch\u00fctzen, Planungssicherheit schaffen und Anwendungseinschr\u00e4nkungen vermeiden, die zu einem R\u00fcckgang des Anbaus einzelner Kulturen f\u00fchren k\u00f6nnten.</p><p>&nbsp;</p><p>4) Im Jahr 2020 stellte die Europ\u00e4ische Beh\u00f6rde f\u00fcr Lebensmittelsicherheit (EFSA) fest, dass bereits die Aufnahme sehr geringer Mengen von vier bestimmten PFAS (PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS) gesundheitlich bedenklich ist. Aufgrund dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnis \u00e4nderte sich die Beurteilung der PFAS-R\u00fcckst\u00e4nde in Fischen.</p><p>&nbsp;</p><p>5) Der Bundesrat sieht keine systematischen Vollzugs- und Schutzdefizite beim Gew\u00e4sserschutz. Er m\u00f6chte aber die Kantone verpflichten, die Zustr\u00f6mbereiche von Grundwasserfassungen bis 2050 zu bezeichnen, so dass die Kantone und Wasserversorger dort Massnahmen zum Schutz des Trinkwassers ergreifen k\u00f6nnen. Weiter m\u00f6chte der Bundesrat die Leistung der Abwasserreinigungsanlagen steigern. Damit will der Bundesrat den Gew\u00e4sserschutz weiter st\u00e4rken. Eine entsprechende \u00c4nderung des GSchG war bis am 12. M\u00e4rz 2026 in der Vernehmlassung. Weitere Massnahmen zur Risikoreduktion durch Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln mit hohen Risiken f\u00fcr Gew\u00e4sserorganismen werden gegenw\u00e4rtig durch das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) vorbereitet.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1773360000000)\/","SubmittedBy":"Jost Marc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1773651684000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1776174067170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1772582400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}