{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263048,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263048,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3048","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sicherstellung der Verteidigungs- und Durchhaltef\u00e4higkeit der Schweiz bei einer m\u00f6glichen Eskalation in Europa (Zeithorizont 2026\u20132028)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die sicherheitspolitische Lage in Europa ist volatil. Mehrere Staaten r\u00fcsten auf, Konflikte dauern an, hybride Operationen nehmen zu. Eine weitere milit\u00e4rische Eskalation innerhalb der n\u00e4chsten zwei bis drei Jahre kann nicht ausgeschlossen werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Kurzfristige Einsatzbereitschaft</p><p>1.1. Welche milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten stehen der Schweiz&nbsp;innerhalb von 30 Tagen&nbsp;real verf\u00fcgbar zur Verf\u00fcgung?</p><p>1.2. Welche Verb\u00e4nde sind voll ausger\u00fcstet und innert welcher Frist mobilisierbar?</p><p>1.3. Wo bestehen akute materielle oder personelle Engp\u00e4sse?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Durchhaltef\u00e4higkeit im Eskalationsfall</p><p>2.1. \u00dcber welche gesicherten Munitions-, Ersatzteil- und Treibstoffreserven verf\u00fcgt die Armee aktuell?</p><p>2.2. Wie lange k\u00f6nnte die Schweiz bei erh\u00f6htem Bereitschaftsgrad oder partieller Mobilisierung durchhalten?</p><p>2.3. Welche Sofortmassnahmen sind vorgesehen, um bestehende L\u00fccken innert 24 Monaten substanziell zu reduzieren?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Schutz kritischer Infrastruktur und Resilienz</p><p>3.1. Wie ist der Schutz von Energieversorgung, Verkehrsknoten, Kommunikationsnetzen und F\u00fchrungsinfrastruktur milit\u00e4risch und zivil koordiniert?</p><p>3.2. Welche Szenarien hybrider Angriffe wurden konkret durchgespielt?</p><p>3.3. Wo bestehen erkannte Verwundbarkeiten?</p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>4. Finanzielle und beschaffungsrechtliche Beschleunigung</p><p>4.1. Wie begr\u00fcndet sich die Diskrepanz zwischen der Schweiz (BIP 0,7%) und der Mehrzahl der relevanten europ\u00e4ischen Staaten (BIP Ziel 3,5 bis 5%) \u2013 wird die Bedrohung unterschiedlich beurteilt?</p><p>4.2. Welche Investitionen w\u00e4ren notwendig, um die Einsatz- und Durchhaltef\u00e4higkeit bis 2028 signifikant zu erh\u00f6hen?</p><p>4.2. Sind beschleunigte Beschaffungsverfahren vorgesehen?</p><p>4.3. Wird die Einrichtung eines befristeten sicherheitspolitischen Sonderkredits gepr\u00fcft?</p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>5. Internationale Einbettung und Neutralit\u00e4t im Krisenfall</p><p>5.1. Welche vorbereitenden Absprachen bestehen mit europ\u00e4ischen Partnerstaaten hinsichtlich Luftraumsicherung, Logistik, Cyberabwehr und Lageaustausch?</p><p>5.2. Wie wird bewaffnete Neutralit\u00e4t konkret gew\u00e4hrleistet, falls die Schweiz indirekt vom Konflikt betroffen ist?</p><p>5.3. Welche rechtlichen oder organisatorischen Anpassungen w\u00e4ren kurzfristig erforderlich?</p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Eine m\u00f6gliche Eskalation innerhalb der n\u00e4chsten zwei bis drei Jahre erfordert eine realistische Beurteilung der kurzfristigen Einsatzbereitschaft und Durchhaltef\u00e4higkeit.</p><p>Langfristige Reformprogramme gen\u00fcgen nicht, wenn kritische F\u00e4higkeiten im unmittelbaren Zeithorizont fehlen. Das Parlament ben\u00f6tigt Transparenz \u00fcber reale F\u00e4higkeiten, bestehende L\u00fccken und verbindliche Massnahmen mit klarer Zeitachse.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Einleitend wird festgehalten, dass detailliertere Informationen zur kurzfristigen Einsatzbereitschaft (Frage 1) und zur Durchhaltef\u00e4higkeit im Eskalationsfalls (Frage 2) klassifiziert sind. Die Publikation w\u00fcrde den Interessen des Bundes, der Armee und der Sicherheit der Bev\u00f6lkerung schaden.</p><p>1.1 Das aktuelle F\u00e4higkeitsprofil ist in der Armeebotschaft 2024 (<a href=\"https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2024/563/de\"><u>BBl 2024 563</u></a>)<strong> </strong>ausgef\u00fchrt. </p><p>1.2 Die Mittel der ersten Stunde (Berufsformationen, Durchdiener und spezialisierte Einheiten) k\u00f6nnen innert Stunden, die Milizformationen mit hoher Bereitschaft (MmhB) mittels Mobilmachung innert 24 bis 96 Stunden eingesetzt werden. Die restlichen Milizformationen werden erg\u00e4nzend und nach Bedarf aufgeboten. Aufgrund der Einsparungen der vergangenen Jahrzehnte und der fortschreitenden Alterung der Systeme verf\u00fcgt die Armee jedoch nicht mehr \u00fcber gen\u00fcgend Material, um alle Formationen gleichzeitig auszur\u00fcsten. Deshalb ist eine Materialpriorisierung zugunsten eingesetzter Formationen notwendig.</p><p>1.3 Die Armee verf\u00fcgt aktuell \u00fcber ausreichend Armeeangeh\u00f6rige, um im Einsatzfall den vorgesehenen Sollbestand zu erreichen. Die Herausforderung liegt prim\u00e4r in der langfristigen Sicherung dieser personellen Basis. Im materiellen Bereich bestehen hingegen bereits jetzt akute Engp\u00e4sse. Diese betreffen insbesondere Systeme und Mittel, die f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der wahrscheinlichsten Bedrohungen \u2013 namentlich Angriffe aus der Distanz sowie hybride Bedrohungen \u2013 erforderlich sind.</p><p>2.1 Die Angaben zu Munitions-, Ersatzteil- und Treibstoffreserven sind klassifiziert. </p><p>2.2 Die Durchhaltef\u00e4higkeit ist jeweils vom konkret eingetroffenen Ereignis abh\u00e4ngig.</p><p>2.3 / 4.1 / 4.2 Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 seine Beurteilung der Bedrohung dargelegt und aufgezeigt, dass er deshalb die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz mit einer Priorisierung der R\u00fcstungsbeschaffungen, zus\u00e4tzlichen finanziellen Mitteln (befristete und zweckgebundene Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer) und einem verschuldungsf\u00e4higen R\u00fcstungsfonds f\u00fcr flexiblere (An-)Zahlungen st\u00e4rken will (<a href=\"https://www.admin.ch/de/newnsb/trNRdCnVTfI32dBYGgJPI\"><em><u>Verschlechterte Bedrohungslage: Befristete Mehrwertsteuer-Erh\u00f6hung zur St\u00e4rkung der Sicherheit</u></em></a>). Dies deckt sich mit L\u00e4ndern im europ\u00e4ischen Umfeld, die ihre Verteidigungsf\u00e4higkeiten ebenfalls rasch st\u00e4rken wollen und erg\u00e4nzt den vom Parlament beabsichtigten Anstieg der Armeeausgaben auf 1 % BIP bis 2032. Die Beschaffungen umfassen neben R\u00fcstungsg\u00fcter auch eine umfangreichere Bevorratung von Munition, Betriebsstoffen und Ersatzteilen<em>.</em> Je fr\u00fcher zus\u00e4tzliche finanzielle Mittel zur Verf\u00fcgung stehen, desto rascher kann die Einsatz- und Durchhaltef\u00e4higkeit der Armee erh\u00f6ht werden. </p><p>3.1 Betreiber kritischer Infrastrukturen sind verantwortlich, die Resilienz ihrer Anlagen, Systeme und Prozesse sicherzustellen. Im Rahmen der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen wird \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung des Gef\u00e4hrdungskataloges des BABS \u2013 periodisch gepr\u00fcft, ob zus\u00e4tzliche Massnahmen notwendig sind. </p><p>F\u00fcr die Unterst\u00fctzung der Betreiber im Ereignisfall sind die zivilen Einsatzorganisationen im jeweiligen Standortkanton zust\u00e4ndig. Reichen die zivilen Mittel des Kantons nicht aus, k\u00f6nnen andere Kantone unterst\u00fctzen. Sind die zivilen Mittel schweizweit ausgesch\u00f6pft, kann beim Bund eine subsidi\u00e4re Unterst\u00fctzung der Armee beantragt werden. </p><p>3.2 / 3.3 F\u00fcr die wichtigsten kritischen Objekte erstellen die kantonalen und milit\u00e4rischen Partner sogenannte Objektdossiers, in denen sie den Objektschutz definieren. Die Leistungen sind auch auf hybride und bewaffnete Konflikte ausgerichtet. Im Rahmen des Projekts Bev\u00f6lkerungsschutz im bewaffneten Konflikt werden die Prozesse \u2013 z.&nbsp;B. die Priorisierung der zu sch\u00fctzenden Objekte \u2013 \u00fcberpr\u00fcft. Auch die Armee hat Planungen zum Schutz kritischer Infrastruktur erstellt. Die Publikation von Verwundbarkeiten und konkreten Szenarien bzw. Planungen w\u00fcrde der Sicherheit der kritischen Infrastrukturen und damit der Sicherheit der Bev\u00f6lkerung schaden.</p><p>4.3 Mit der R\u00fcstungspolitischen Strategie (<a href=\"https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/2151/de\"><u>BBl 2025 2151</u></a>) ist vorgesehen, R\u00fcstungsg\u00fcter schneller, flexibler, kosteneffizienter und st\u00e4rker entlang der Technologiezyklen zu beschaffen. Das Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B; SR 172.056.1) r\u00e4umt den daf\u00fcr notwendigen Handlungsspielraum ein (u.a. Art. 20 Abs. 3) und sieht Ausnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz der inneren oder \u00e4usseren Sicherheit oder der \u00f6ffentlichen Ordnung vor (Art. 10). Die aktuelle Herausforderung liegt jedoch weniger in den Verfahren als vielmehr in den langen Lieferzeiten und den heute markt\u00fcblichen Anzahlungen von rund einem Drittel, die im zurzeit \u00fcberhitzen R\u00fcstungsmarkt notwendig sind.&nbsp; </p><p>4.4 Der Bundesrat schl\u00e4gt mit seiner Vorlage zur St\u00e4rkung der Sicherheit und Verteidigung die Schaffung eines tempor\u00e4ren, verschuldungsf\u00e4higen R\u00fcstungsfonds vor, um Zahlungsspitzen aufzufangen (Vernehmlassung:<em> </em><a href=\"https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/23/cons_1\"><em><u>Bundesbeschluss \u00fcber die Finanzierung der R\u00fcstungsausgaben der Armee durch Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer</u></em></a>). Durch die Zweckbindung der Mehrwertsteuer sowie die Befristung und Begrenzung der Verschuldungsm\u00f6glichkeit ist sichergestellt, dass mittelfristig keine zus\u00e4tzliche Verschuldung resultiert.</p><p>5.1 Die Vorbereitung einer Verteidigung in Kooperation geh\u00f6rt zu den Zielen der Sicherheitspolitischen Strategie. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass keine Verpflichtungen oder Abh\u00e4ngigkeiten eingegangen werden, und die Partner zu Vorbereitungen bereit sind. Im Bereich der Luftraumsicherung bestehen bereits heute Abkommen mit allen Nachbarl\u00e4ndern; jedoch regeln diese haupts\u00e4chlich den Luftpolizeidienst. Ein Austausch milit\u00e4rischer Luftlagedaten mit den wichtigsten Partnern wird derzeit vorbereitet. </p><p>5.2 / 5.3 Bei Kooperationsvereinbarungen mit Partnern ist eine Suspendierungsklausel enthalten, die es der Schweiz erm\u00f6glicht, sich aus der Kooperation zur\u00fcckzuziehen, wenn sie daf\u00fcrh\u00e4lt, dass die Kooperation mit ihren neutralit\u00e4tsrechtlichen Verpflichtungen nicht mehr vereinbar ist. Das k\u00f6nnte der Fall sein, wenn ein Partner in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Sollte die Schweiz selbst angegriffen werden, k\u00e4me die Neutralit\u00e4t nicht zur Anwendung. In solchen F\u00e4llen hat die Schweiz keine neutralit\u00e4tsrechtlichen Pflichten. Es steht ihr frei, die Kooperation aufrechtzuerhalten und auf die gemeinsame Verteidigung auszuweiten. Ob ein bewaffneter Angriff gegen die Schweiz vorliegt und welche Massnahmen oder Anpassungen demzufolge ergriffen werden, sind letztendlich politische Entscheide, die sich auf v\u00f6lkerrechtliche Einsch\u00e4tzungen st\u00fctzen und die im Einzelfall beurteilt werden m\u00fcssen.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1778630400000)\/","SubmittedBy":"Binder-Keller Marianne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1781619301000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1781619316120)\/","SubmissionDate":"\/Date(1772582400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Finanzwesen"}}