{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263049,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263049,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3049","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kontaminierte S\u00e4uglingsmilch. Wie weiter?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Skandal um kontaminierte S\u00e4uglingsmilch rief uns in den letzten Wochen schmerzlich in Erinnerung, dass die Selbstkontrolle im Bereich der Lebensmittelsicherheit ihre Grenzen hat. Nicht alle Hersteller legten in Sachen Tests und transparente Kommunikation gegen\u00fcber den Konsumentinnen und Konsumenten die gleiche Sorgfalt an den Tag. So sind in der Schweiz zwischen den ersten Warnmeldungen und dem R\u00fcckruf der betroffenen Produkte mehrere Wochen verstrichen. Noch besorgniserregender ist die Tatsache, dass die zur\u00fcckgerufenen Produkte monatelang im Verkauf waren, bevor der Giftstoff Ende&nbsp;2025 entdeckt wurde. Selbst bei Babynahrung wird das Risikomanagement also g\u00e4nzlich den Herstellern \u00fcberlassen. </p><p>&nbsp;</p><p>Die Gesundheitsbeh\u00f6rden scheinen machtlos und r\u00e4umen selbst ein, dass sie das ganze Ausmass der Krise noch nicht erfassen. Das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen hat keinen vollst\u00e4ndigen \u00dcberblick \u00fcber die von den Herstellern angewandten Grenzwerte und weiss weder ob noch wann die Produkte getestet werden. Die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker verf\u00fcgen ihrerseits nicht immer \u00fcber ausreichende M\u00f6glichkeiten, um das betreffende Toxin nachzuweisen. Man kann sich zu Recht fragen, ob der derzeitige Skandal lediglich die Spitze des Eisbergs ist. </p><p>&nbsp;</p><p>Gravierender noch ist das Problem bei Nahrungsmitteln und Gebrauchsgegenst\u00e4nden (Spielzeug, Kleidern, Nahrungserg\u00e4nzungsmitteln), die direkt \u00fcber kaum regulierte, oftmals ausl\u00e4ndische Onlineplattformen gekauft werden. Hier besteht gar keine Sicherheitsgarantie. </p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: </p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Haben die Hersteller von S\u00e4uglingsmilch ihre Pflichten gem\u00e4ss dem Lebensmittelgesetz verletzt (Selbstkontrolle, Sicherstellung des Gesundheitsschutzes, Unterst\u00fctzungs- und Auskunftspflicht gegen\u00fcber den Gesundheitsbeh\u00f6rden)? </li><li>Wo k\u00f6nnen angesichts der bestehenden Zust\u00e4ndigkeiten Hebel angesetzt werden, um die Verantwortlichen zu sanktionieren? Werden die im Lebensmittelgesetz vorgesehenen Bussen als ausreichend erachtet? </li><li>Hat der Bundesrat vor, unerw\u00fcnschte Stoffe in Nahrungsmitteln und Gebrauchsgegenst\u00e4nden f\u00fcr S\u00e4uglinge besser zu regulieren, einschliesslich im Onlinehandel? </li><li>Mit welchen Mitteln k\u00f6nnten das Risikomanagement entlang der gesamten Kette verbessert und die heutigen M\u00e4ngel behoben werden (z.&nbsp;B. Ressourcenumverteilung, Investitionen)? </li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden und das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) haben seit Beginn des Ereignisses von den betroffenen Betrieben die \u00dcbermittlung aller relevanten Unterlagen verlangt. Dies, um die Situation zu beurteilen, die notwendigen Massnahmen zur Gew\u00e4hrleistung des Gesundheitsschutzes zu treffen und zu pr\u00fcfen, wie die Betriebe ihre gesetzlichen Verpflichtungen umgesetzt haben, insbesondere in Bezug auf die Selbstkontrolle (Art.&nbsp;26 des Lebensmittelgesetzes [LMG; SR&nbsp;817.0]), die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes (Art.&nbsp;27 Abs.&nbsp;1 LMG) und die Informationspflicht (Art.&nbsp;84 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenst\u00e4ndeverordnung [LGV; SR&nbsp;817.02]). Sobald s\u00e4mtliche Informationen vorliegen und ausgewertet sind, kann festgestellt werden, ob die Betriebe ihre gesetzlichen Verpflichtungen ordnungsgem\u00e4ss erf\u00fcllt haben. Entsprechende Untersuchungen sind derzeit im Gange.</p><p>2. Das Lebensmittelrecht sieht verschiedene Instrumente vor, mit denen die Beh\u00f6rden bei Verst\u00f6ssen gegen die gesetzlichen Bestimmungen einschreiten k\u00f6nnen. Die kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen insbesondere Verwaltungsmassnahmen wie den R\u00fcckruf oder die R\u00fccknahme von Produkten, Betriebsbeschr\u00e4nkungen oder die vor\u00fcbergehende Einstellung einer T\u00e4tigkeit anordnen (Art.&nbsp;34 bis 36 LMG). Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Verst\u00f6sse gegen die Bestimmungen des LMG je nach Schwere mit Freiheits- oder Geldstrafen bestraft werden (Art.&nbsp;63 und 64 LMG). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der geltende strafrechtliche Rahmen ausreichend ist. Die Beurteilung m\u00f6glicher Verst\u00f6sse sowie die Sanktionierung obliegt den zust\u00e4ndigen Vollzugsbeh\u00f6rden und h\u00e4ngt von deren Untersuchungsergebnissen ab. Ausserdem haben die betroffenen Betriebe alles Interesse daran, solche Probleme zu vermeiden, da sie gravierende Folgen f\u00fcr ihren Ruf haben.</p><p>3. Das schweizerische Lebensmittelrecht schreibt vor, dass nur sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden d\u00fcrfen. F\u00fcr unerw\u00fcnschte Stoffe, f\u00fcr die kein spezifischer H\u00f6chstwert festgelegt ist, was bei Cereulid der Fall ist, gilt der allgemeine Grundsatz des Gesundheitsschutzes: Lebensmittel d\u00fcrfen keine Gefahr f\u00fcr die Gesundheit darstellen. Dies gilt sowohl f\u00fcr Lebensmittel, die im Detailhandel gekauft werden, als auch f\u00fcr Produkte, die auf in der Schweiz ans\u00e4ssigen Online-Plattformen angeboten werden. Das Lebensmittelrecht gilt jedoch nicht f\u00fcr Lebensmittel und Gebrauchsgegenst\u00e4nde, die ausserhalb der Schweiz, z.&nbsp;B. auf ausl\u00e4ndischen Online-Plattformen, gekauft und anschliessend privat in die Schweiz eingef\u00fchrt werden.</p><p>4. Die Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr die Lebensmittelsicherheit in der Schweiz sind zwischen Betrieben, kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden und Bund klar geregelt. Lebensmittelunternehmer sind in erster Linie f\u00fcr die Sicherheit der Lebensmittel und Rohstoffe verantwortlich, die sie in Verkehr bringen. Die Beh\u00f6rden sorgen f\u00fcr die Aufsicht, die Koordination und die Durchf\u00fchrung des geltenden Rechts. Die Pflicht zur Selbstkontrolle der Betriebe gem\u00e4ss Artikel&nbsp;26 LMG spielt hierbei eine zentrale Rolle. Bei der Pr\u00fcfung des aktuellen Falls wird sich zeigen, ob Anpassungen des Rechts erforderlich sind, um die Qualit\u00e4t der Selbstkontrolle auf h\u00f6chstem Niveau zu halten.</p><p>Es muss jedoch festgehalten werden, dass neue, unbekannte Risiken wie jenes mit Cereulid immer wieder auftreten k\u00f6nnen, insbesondere angesichts des weltumspannenden Handels mit Lebensmitteln. Kein Kontrollsystem kann diese Risiken vollst\u00e4ndig ausschliessen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1778630400000)\/","SubmittedBy":"Michaud Gigon Sophie","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1778685045077)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1781865740320)\/","SubmissionDate":"\/Date(1772582400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Soziale Fragen|Gesundheit"}}