{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263054,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263054,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3054","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Open Source/Open Data bei Projekten mit Bundesf\u00f6rderung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bei Software- und Datenprojekten, die mit F\u00f6rdermitteln des Bundes ganz oder teilweise mitfinanziert werden, soll gepr\u00fcft werden, ob die Grunds\u00e4tze von Open Source bzw. Open Data grunds\u00e4tzlich zur Anwendung kommen k\u00f6nnen \u2013 so offen wie m\u00f6glich, so geschlossen wie n\u00f6tig \u2013 in Anlehnung an Art. 9 (Open Source) und Art. 10 (Open Data) EMBAG.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Welche rechtlichen, organisatorischen und vertraglichen Voraussetzungen w\u00e4ren n\u00f6tig, um diesen Grundsatz in F\u00f6rderprogrammen umzusetzen? W\u00fcrde der Bundesrat dies prim\u00e4r \u00fcber F\u00f6rderbedingungen/Standardklauseln (F\u00f6rdervertr\u00e4ge, Richtlinien) angehen, oder erachtet er Gesetzesanpassungen (z.B. EMBAG oder andere Erlasse) als erforderlich bzw. zweckm\u00e4ssig?</li><li>F\u00fcr welche Arten von Projektergebnissen (Code, Daten, Dokumentation/Metadaten) w\u00e4re eine Offenlegung aus Sicht des Bundesrates grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich und sinnvoll, und wo sieht er klare Grenzen?</li><li>Nach welchen Kriterien w\u00e4re eine begr\u00fcndete Ausnahme angezeigt (Datenschutz, Sicherheit, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse, Geistiges Eigentum, Drittinteressen bei Konsortien/Co-Finanzierung)? Wie w\u00fcrde der Bundesrat sicherstellen, dass Ausnahmen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig, begr\u00fcndet und nachvollziehbar angewendet werden?</li><li>Welche Modelle w\u00e4ren denkbar, um die Anwendung an Beitragsh\u00f6he und/oder Bundesanteil zu kn\u00fcpfen (insbesondere bei Mischfinanzierungen)? W\u00e4re der Bundesrat bereit, entsprechende Schwellenwerte vorzusehen?</li><li>Welche Mindeststandards zu Lizenzen, Quellcode, Dokumentation und ggf. Datenaufbereitung w\u00e4ren n\u00f6tig, damit Wiederverwendung tats\u00e4chlich m\u00f6glich wird, und wie w\u00fcrde der Bundesrat den zus\u00e4tzlichen Aufwand begrenzen?</li></ol>","ReasonText":"<p>Mit Bundesmitteln mitfinanzierte Projektresultate sollten \u2013 soweit rechtlich und sachlich m\u00f6glich \u2013 der Allgemeinheit und der Wirtschaft zur Wiederverwendung offenstehen. Das kann Transparenz erh\u00f6hen, Doppelspurigkeiten reduzieren, Herstellerunabh\u00e4ngigkeit f\u00f6rdern und Innovation st\u00e4rken. Gleichzeitig sind Datenschutz, Sicherheitsinteressen sowie legitime Drittinteressen und Geistiges Eigentum zu sch\u00fctzen. Eine pragmatische Kl\u00e4rung der Voraussetzungen, Ausnahmen, Schwellenwerte und Standards schafft Verl\u00e4sslichkeit f\u00fcr F\u00f6rdernehmende und Verwaltung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Zu 1: Auflagen und Bedingungen f\u00fcr Finanzhilfen m\u00fcssen eine gesetzliche Grundlage haben, eng mit dem F\u00f6rderzweck verkn\u00fcpft und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein. Um die Grunds\u00e4tze von Open Source bzw. Open Data in F\u00f6rderprogrammen umzusetzen, m\u00fcssten diese in den jeweiligen Rechtsgrundlagen der F\u00f6rderinstrumente verankert werden. Zus\u00e4tzlich w\u00e4ren sie in den entsprechenden F\u00f6rderbedingungen, Vertr\u00e4gen und Richtlinien abzubilden.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Anpassung des Bundesgesetzes \u00fcber den Einsatz elektronischer Mittel zur Erf\u00fcllung von Beh\u00f6rdenaufgaben (EMBAG; SR 172.019) w\u00fcrde lediglich F\u00f6rderprogramme betreffen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz elektronischer Mittel zur Erf\u00fcllung von Beh\u00f6rdenaufgaben stehen.<br><br><br>Zu 2: Die genannten Arten von Projektergebnissen k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich offengelegt werden. F\u00fcr Software, die der Bund zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben selbst entwickelt oder entwickeln l\u00e4sst, besteht gem\u00e4ss Artikel 9 EMBAG eine Ver\u00f6ffentlichungspflicht nach dem Grundsatz \u00abPublic Money, Public Code\u00bb. Die Ver\u00f6ffentlichungen werden im Open-Source-Katalog des Bundes (opensource.admin.ch) aufgef\u00fchrt. Daten stellt die Bundesverwaltung gem\u00e4ss Artikel 10 EMBAG nach dem Grundsatz \u00abopen by default\u00bb zur freien Weiterverwendung zur Verf\u00fcgung. Gem\u00e4ss Artikel 14 EMBAG m\u00fcssen auch Metadaten zu strukturierten elektronischen Datenbest\u00e4nden der Bundesverwaltung zug\u00e4nglich gemacht werden. Zu diesem Zweck betreibt das Bundesamt f\u00fcr Statistik eine Interoperabilit\u00e4tsplattform und Metadatenbank (i14y.admin.ch), die auch von den anderen f\u00f6deralen Staatsebenen genutzt werden kann. Die erg\u00e4nzende Ver\u00f6ffentlichung von Dokumentation und Metadaten von Software wird empfohlen, da sie die Auffindbarkeit und Wiederverwendung erleichtert.</p><p>&nbsp;</p><p>Grenzen ergeben sich insbesondere dort, wo rechtliche Vorgaben einer Ver\u00f6ffentlichung entgegenstehen. Bei Software betrifft dies insbesondere Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gr\u00fcnde. Bei Daten k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich Datenschutzbestimmungen sowie gesetzliche Geheimhaltungspflichten einer Ver\u00f6ffentlichung entgegenstehen. In solchen F\u00e4llen ist zu pr\u00fcfen, ob Daten beispielsweise durch Anonymisierung oder geeignete Transformationsverfahren (z. B. Aggregation) so aufbereitet werden k\u00f6nnen, dass keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf schutzw\u00fcrdige Einzelinformationen mehr m\u00f6glich sind. Bei Software kann gepr\u00fcft werden, ob zumindest die nicht sicherheitsrelevanten Teile ver\u00f6ffentlicht werden k\u00f6nnen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 3: Die Anwendung von Ausnahmen richtet sich nach den jeweiligen rechtlichen Grundlagen. Bei Daten wird die Umsetzung von Open Government Data gem\u00e4ss Masterplan Open Government Data (OGD) 2024\u20132027 durch die beim Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) angesiedelte Gesch\u00e4ftsstelle OGD koordiniert. Im Bereich Open Source hingegen sind die einzelnen Bundesbeh\u00f6rden f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung von Quellcode und allf\u00e4llige Ausnahmen direkt verantwortlich. Den gesetzlichen Rahmen bilden insbesondere das EMBAG mit den in Artikeln 9 und 10 vorgesehenen Ausnahmen sowie das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip.<strong> </strong>Bei F\u00f6rderprogrammen richtet sich die Ver\u00f6ffentlichungspflicht sowie die Anwendung von Ausnahmen nach den jeweiligen rechtlichen Grundlagen der F\u00f6rderinstrumente. Ausnahmen sind im Einzelfall zu begr\u00fcnden und zu dokumentieren. Die zust\u00e4ndigen Stellen stellen sicher, dass die Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Einschr\u00e4nkung der Ver\u00f6ffentlichung nachvollziehbar festgehalten werden und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in geeigneter Form transparent gemacht werden. Dabei ist insbesondere zu gew\u00e4hrleisten, dass Ausnahmen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig angewendet und regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 4: Das Subventionsgesetz (SuG; SR 616.1) ist ein Querschnittsgesetz, welches Grunds\u00e4tze und allgemeine Verfahrensregeln festh\u00e4lt. Es gilt f\u00fcr jegliche Subventionen, die der Bund entrichtet, also auch f\u00fcr solche ausserhalb des IT-Bereichs. Bei Finanzhilfen ist ausserdem zu ber\u00fccksichtigen, dass diese gem\u00e4ss SuG die Erf\u00fcllung einer vom Empf\u00e4nger selbst gew\u00e4hlten Aufgabe f\u00f6rdern. Eine generelle Ausrichtung von Finanzhilfen im IT-Bereich an Open-Source- oder Open-Data-Vorgaben sowie an damit verbundenen Schwellenwerte nach Betragsh\u00f6he oder Bundesanteil im SuG k\u00f6nnte folglich zu wenig spezifiziert werden und w\u00fcrde in der Umsetzung neue Herausforderungen schaffen. Dies gilt namentlich in F\u00e4llen mit geringem Bundesanteil sowie bei Subventionen, die nur in begrenztem Umfang als Software- oder Datenprojekte zu qualifizieren sind. Sachgerechter erscheint es, allf\u00e4llige Auflagen in den einschl\u00e4gigen spezialgesetzlichen Grundlagen zu verankern und sie im Einzelfall unter Ber\u00fccksichtigung des F\u00f6rderzwecks sowie des Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzips auszugestalten.<br><br>Zu 5: Damit eine Wiederverwendung m\u00f6glich und praktikabel wird, m\u00fcssen gewisse Mindestanforderungen bez\u00fcglich Lizenzen, der Ver\u00f6ffentlichung von Quellcode und Daten sowie der Dokumentation eingehalten werden. Bei Daten kann je nach Kontext auch eine entsprechende Aufbereitung erforderlich sein. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, sich dabei an etablierten offenen Lizenzen sowie anerkannten internationalen Open-Source- und Open-Data-Standards (insbesondere hinsichtlich Lizenzierung, Metadaten und Interoperabilit\u00e4t) zu orientieren. Um den Aufwand zu begrenzen und eine einheitliche Handhabung zu unterst\u00fctzen, stellt die Bundeskanzlei den Departementen und \u00c4mtern bereits heute Hilfsmittel f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung von Quellcode zur Verf\u00fcgung. Die Umsetzung von Artikel 9 EMBAG erfolgt derzeit weitgehend dezentral bei den einzelnen Bundeseinheiten, da keine zentrale Open-Source-Fachstelle besteht. Im Rahmen der verst\u00e4rkten Zusammenarbeit in der digitalen Transformation ist die Schaffung einer solchen Fachstelle vorgesehen, um den Aufwand zu b\u00fcndeln und insgesamt zu reduzieren. Die Finanzierung ist derzeit noch nicht gesichert. </p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1779235200000)\/","SubmittedBy":"Blunschy Dominik","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1781864253000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|34|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1781864266060)\/","SubmissionDate":"\/Date(1772582400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Medien und Kommunikation|Menschenrechte"}}