{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263068,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263068,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3068","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der Finma-Abgaben. Explodierende Aufsichtskosten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Kontext der aktuellen Praxis der FINMA, nicht direkt zuordenbare Aufsichtskosten im unabh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensverwalter (UVV)-Segment pauschal und ohne Ber\u00fccksichtigung des Leistungsf\u00e4higkeitsprinzips zu erheben, stellen sich folgende Fragen:</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass UVV volle Transparenz \u00fcber Entstehung und H\u00f6he dieser Kosten erhalten, und welche Einsichtsmechanismen stehen ihnen konkret zur Verf\u00fcgung?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einsch\u00e4tzung, dass die betroffenen Institute keinen Einfluss auf die Kostenstruktur haben, und falls nein, durch welchen Mechanismus k\u00f6nnen sie Einfluss nehmen?</li><li>Wie hoch ist der absolute und prozentuale Anteil dieser Systemkosten am Aufsichtsbudget der letzten drei Jahre?</li><li>Wie w\u00fcrde sich die Kostenbelastung zwischen Kleinstbetrieben (1-3 Mitarbeitende) und Grossverwaltern ver\u00e4ndern, wenn die Abgaben nach dem Leistungsf\u00e4higkeitsprinzip gestaffelt w\u00fcrden?</li><li>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass UVV keinen Rechtsweg gegen FINMA-Abgaben haben, der Art. 29a BV gen\u00fcgt, und wie beurteilt er dies rechtsstaatlich?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, Art. 31b FINMA-Geb\u00fchrenverordnung anzupassen, um eine direkte, leistungsf\u00e4higkeitsbasierte Kostenerhebung zu erm\u00f6glichen?&nbsp;Falls nein, welche Hindernisse stehen entgegen?</li><li>Wie begr\u00fcndet der Bundesrat die pauschale Kopfverteilung angesichts seiner Aussage, dass FINMA-Abgaben grunds\u00e4tzlich nach wirtschaftlichen Kriterien erhoben werden?</li></ol>","ReasonText":"<p>Die zweistufige Aufsichtsstruktur: Aufsichtsorganisationen und FINMA hat zu ineffizienter Kostenweitergabe und explodierenden Aufsichtskosten gef\u00fchrt. Diese zweistufige Aufsichtsstruktur hat zu einer ineffizienten Kostenweitergabe gef\u00fchrt, da sowohl die AO als auch die FINMA Geb\u00fchren erheben, ohne dass eine klare wirtschaftliche Staffelung oder Transparenz besteht. Die pauschale Geb\u00fchrenerhebung ohne wirtschaftliche Staffelung belastet besonders kleine UVV unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und widerspricht dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip. Eine Reform ist notwendig, um Transparenz, Effizienz und Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Finanzplatzes Schweiz zu gew\u00e4hrleisten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1. Die laufende Aufsicht \u00fcber Verm\u00f6gensverwalter und Trustees (nachfolgend \u00abVuT\u00bb) wird von Aufsichtsorganisationen (nachfolgend \u00abAO\u00bb) ausge\u00fcbt (Art. 43<em>a</em> Abs. 1 Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG; SR 956.1). Die AO sind von der FINMA bewilligt und beaufsichtigt. Somit sind die AO Rechnungsadressaten der Aufsichtsabgabe der FINMA, die als Kausalabgabe ausgestaltet ist (Art. 15 Abs. 2 Bst. e FINMAG). Die FINMA-Geb\u00fchren- und Abgabenverordnung (FINMA-GebV; SR 956.122) regelt Umfang und Bemessungsgrundlage der erhobenen Aufsichtsabgaben. Die den AO insgesamt belastete Aufsichtsabgabe ist jeweils in der Jahresrechnung der FINMA ausgewiesen. Nach welchem Verteilschl\u00fcssel eine AO ihre Aufsichtsabgabe den ihr angeschlossenen VuT weiterbelastet, bestimmt sie selbst in ihrem Reglement. </p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>2. Die H\u00f6he der Aufsichtsabgabe der FINMA im Aufsichtsbereich der AO h\u00e4ngt ab von den Kosten f\u00fcr die Beaufsichtigung der AO wie auch den Aufw\u00e4nden, die im Zusammenhang mit der Gesamtpopulation der AO-Angeschlossenen entstehen. Welche Aufw\u00e4nde der FINMA in die Aufsichtsabgabe der AO einfliessen, ist in der FINMA-GebV vorgegeben. Ein Institut kann Einfluss auf seine eigenen Aufsichtskosten durch die Wahl der AO nehmen, da sich die Verteilschl\u00fcssel der AO zur Weiterverrechnung der Aufsichtsabgabe unterscheiden. Zudem kann es seine Pr\u00fcfkosten durch die Ausgestaltung seines Gesch\u00e4ftsmodells (inh\u00e4rentes Risiko) sowie die Qualit\u00e4t seines Risikomanagements (Kontrollrisiko) beeinflussen, da sich diese Elemente auf den Pr\u00fcfzyklus und damit auf die entsprechenden Kosten auswirken.</p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>3. Die Frage nach der H\u00f6he der \"Systemkosten\", das heisst der Kosten, welche durch die im FINMAG vorgesehene Zweistufigkeit des Aufsichtsmodells bedingt sind, l\u00e4sst sich nicht abschliessend beantworten. Es liegen keine Erfahrungswerte bzw. Zahlen f\u00fcr den notwendigen Vergleich mit einer einstufigen Aufsicht direkt durch die FINMA vor. </p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>4. Das Leistungsf\u00e4higkeitsprinzip als Grundsatz gilt bei Steuern (Art. 127 Abs. 2 BV), nicht jedoch bei Kausalabgaben. Die FINMA darf bei der Berechnung der Aufsichtsabgabe nicht auf eine Art Leistungsf\u00e4higkeit der Institute abstellen (Art. 15 Abs. 2 Bst. e FINMAG; Art. 31<em>a</em> und 31<em>b</em> FINMA-GebV). F\u00fcr die AO bestehen keine vergleichbaren gesetzlichen Vorgaben. Die AO regeln den Verteilschl\u00fcssel nach eigenem Ermessen in ihren Reglementen. Ob bzw. wie sich die finanzielle Belastung der VuT bei einer Staffelung der Kosten nach einem Leistungsf\u00e4higkeitsprinzip \u00e4ndern w\u00fcrde, h\u00e4ngt von der Definition der Leistungsf\u00e4higkeit bzw. von der Gewichtung der leistungsindikativen Parameter ab. Das Reglement einer der vier bestehenden AO schreibt aktuell eine Verteilung im Verh\u00e4ltnis zu den <em>Assets under Management</em> vor. </p><p><strong>&nbsp;</strong></p><p>5. VuT zahlen Beitr\u00e4ge an die AO. Zu diesen Beitr\u00e4gen k\u00f6nnen sie an ein Zivilgericht gelangen. AO bezahlen ihrerseits Aufsichtsabgaben an die FINMA. Zu diesen Abgaben k\u00f6nnen sie an das Bundesverwaltungsgericht gelangen. Der Rechtsweg ist auf beiden Ebenen jederzeit gew\u00e4hrleistet.</p><p>&nbsp;</p><p>6. und 7. Bereits das Gesetz gibt vor, dass f\u00fcr die Berechnung der Abgabe der AO an die FINMA die Anzahl angeschlossener Beaufsichtigter massgebend ist (Art. 15 Abs. 2 Bst. e FINMAG). Die FINMA-GebV regelt sodann die Abgaben, welche die AO an die FINMA bezahlen und nicht die Beitr\u00e4ge der VuT an die AO. Die Einf\u00fchrung einer an der Leistungsf\u00e4higkeit ausgerichteten Aufsichtsabgabe der FINMA und/oder der Beitr\u00e4ge an die AO w\u00fcrde eine gesetzliche Grundlage voraussetzen. Eine solche Regelung w\u00fcrde in die Organisation der AO eingreifen. </p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1778630400000)\/","SubmittedBy":"Schneeberger Daniela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1781864291000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1781864305110)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773014400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Steuer"}}