{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263086,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263086,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3086","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zeitliche Steuerungsf\u00e4higkeit demokratischer Entscheide im Kontext der \"Bilateralen III\"","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 2.3.26 wurde das Paket \u00abStabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz EU\u00bb in Br\u00fcssel unterzeichnet. Am 28.2.26 haben namhafte fr\u00fchere Parlamentarier und Regierungsr\u00e4te darunter die ehemaligen St\u00e4nderatspr\u00e4sidenten Inderkum und Kuprecht dem Bundesrat eine verfassungsrechtliche Eingabe \u00fcbermittelt. Diese wirft eine zentrale Frage auf: Nicht ob, sondern wann demokratische Entscheidungen im Verh\u00e4ltnis zur tats\u00e4chlichen Rechts und Wirkungsentwicklung greifen.</p><p>Der Bundesrat st\u00fctzt sich dabei auf das Gutachten Hahn vom 29.8. 25. Dieses best\u00e4tigt zutreffend die formale Entscheidungshoheit, blendet jedoch die zeitliche Dimension der politischen Steuerungsf\u00e4higkeit aus und erkl\u00e4rt, dass sie ausserhalb seines Pr\u00fcfgegenstands liegend. Deshalb stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p>","ReasonText":"<ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass demokratische Entscheide von Parlament, Volk und St\u00e4nden zeitlich vor dem Eintritt massgeblicher faktischer Bindungen erfolgen und noch \u00fcber reale materielle Steuerungs- und Korrekturm\u00f6glichkeiten verf\u00fcgen, insbesondere angesichts der 95 EU Rechtsakte, deren Vorwirkung gem\u00e4ss Art. 18 VCLT seit der Unterzeichnung am 2. M\u00e4rz 2026 eintritt?</li><li>Welche konkreten Mechanismen verhindern, dass administrative Vollzugsvorbereitungen oder marktgetriebene Anpassungen insbesondere in den drei Beihilfensektoren Luftverkehr, Landverkehr und Strom den demokratischen Entscheid faktisch pr\u00e4judizieren?</li><li>Wie gew\u00e4hrleistet der Bundesrat, dass die f\u00f6derale Mitwirkung der Kantone insbesondere \u00fcber das St\u00e4ndemehr auch bei schrittweiser und hochfrequenter externer Rechtsentwicklung durch delegierte und durchf\u00fchrende Rechtsakte gem\u00e4ss Art. 290 und 291 AEUV zeitlich wirksam bleibt?</li><li>Ab welchen qualitativen oder quantitativen Schwellen erachtet der Bundesrat eine erneute verfassungsrechtliche Gesamtpr\u00fcfung als notwendig, insbesondere im Zusammenspiel von Vorwirkungen, dynamischer Rechts\u00fcbernahme, EuGH Vorlagepflicht, Beihilfenaufsicht sowie der richterlichen Bindung gem\u00e4ss Art. 190 BV?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bereits antizipierte oder umgesetzte Anpassungen politisch und rechtlich reversibel bleiben, sodass demokratische Entscheide nicht faktisch auf eine nachtr\u00e4gliche Best\u00e4tigung bereits vorstrukturierter Fakten reduziert werden und die Abstimmungsfreiheit gem\u00e4ss Art. 34 Abs. 2 BV auch unter dem strukturellen Druck der Guillotine Klausel gewahrt bleibt?</li></ol>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1./2. Das Paket Schweiz\u2013EU wurde, wie bei v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen mit einer Genehmigung durch das Parlament und gegebenenfalls das Volk \u00fcblich, nach Verhandlungsabschluss paraphiert und unterzeichnet. Durch die Unterzeichnung des Pakets wird die Schweiz rechtlich noch nicht gebunden; die Vertragsrechtskonvention (SR 0.111) verpflichtet die Parteien lediglich, sich aller Handlungen zu enthalten, die Ziel und Zweck des Vertrags vereiteln w\u00fcrden. Dies beeintr\u00e4chtigt den Entscheid des Parlaments und gegebenenfalls des Volkes nicht. Das Paket und somit auch die darin \u00fcbernommenen EU-Rechtsakte treten erst nach der Ratifizierung durch beide Vertragsparteien in Kraft. </p><p>&nbsp;</p><p>Wie \u00fcblich, bedarf es auch beim Paket bereits vor Inkrafttreten gewisser Vorarbeiten. Zum Beispiel m\u00fcssen die Abl\u00e4ufe f\u00fcr die Mitwirkung der \u00d6ffentlichkeit, des Parlaments und der Kantone bei den institutionellen Elementen bereits vorg\u00e4ngig ausgearbeitet werden, damit diese sofort per Inkrafttreten erfolgen kann. Dadurch wird der Entscheid des Parlaments und gegebenenfalls des Volks nicht pr\u00e4judiziert. Bei einer Ablehnung des Pakets werden auch die diesbez\u00fcglichen Vorarbeiten hinf\u00e4llig. </p><p>&nbsp;</p><p>3./4. F\u00fcr jede Rechts\u00fcbernahme im Rahmen des Pakets Schweiz\u2013EU ist die ausdr\u00fcckliche Zustimmung der Schweiz erforderlich; es gibt keine automatische Rechts\u00fcbernahme. Die Genehmigung der \u00dcbernahme jedes einzelnen EU-Rechtsakts durch die Schweiz erfolgt gem\u00e4ss den bestehenden verfassungsrechtlichen Verfahren f\u00fcr die Genehmigung von v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen. Diese Genehmigung obliegt grunds\u00e4tzlich dem Parlament und gegebenenfalls dem Volk. Ausgenommen sind F\u00e4lle, in denen das Parlament die Genehmigungskompetenz an den Bundesrat delegiert hat.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz erh\u00e4lt zudem das Recht, an der Ausarbeitung der f\u00fcr die Binnenmarktabkommen relevanten EU-Rechtsakte teilzunehmen und diese direkt mitzugestalten (sog. <em>Decision Shaping</em>). Um diesbez\u00fcglich Transparenz zu schaffen, plant der Bundesrat die Ver\u00f6ffentlichung aller f\u00fcr das <em>Decision Shaping </em>relevanten \u00f6ffentlichen Dokumente der EU an einem zentralen Ort. Er schl\u00e4gt \u00fcberdies spezifische Regeln f\u00fcr die Information und Konsultation des Parlaments vor. Die Mitwirkung der Kantone wird in einer Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen geregelt.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Die Abstimmungsfreiheit ist durch das Paket Schweiz\u2013EU nicht tangiert. Die Schweiz kann sich auch bei der dynamischen Rechts\u00fcbernahme gegen die \u00dcbernahme eines EU-Rechtsaktes entscheiden. Die EU k\u00f6nnte diesfalls ein Streitbeilegungsverfahren einleiten und gegebenenfalls verh\u00e4ltnism\u00e4ssige Ausgleichsmassnahmen im Rahmen des betroffenen Abkommens oder eines anderen Binnenmarktabkommens ergreifen. Die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit solcher Ausgleichsmassnahmen kann vom Schiedsgericht \u00fcberpr\u00fcft werden. Im Unterschied zu den Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen f\u00fchrt die Nicht-\u00dcbernahme eines EU-Rechtsaktes nicht zur Beendigung des betreffenden Abkommens. Im Paket ist zudem keine neue Guillotine-Klausel vorgesehen. Die seit 2002 geltende Guillotine-Klausel der Bilateralen I bleibt unver\u00e4ndert bestehen, das heisst bei der K\u00fcndigung eines dieser Abkommen w\u00fcrden auch die \u00fcbrigen Abkommen der Bilateralen I ausser Kraft gesetzt. </p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1779840000000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcter Franz","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1779869351000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|10","Category":null,"Modified":"\/Date(1780406066380)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773187200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Europapolitik"}}