{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263102,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263102,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3102","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verbot der Islamischen Revolutionsgarde","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) als terroristische Organisation verbietet. Das Gesetz soll sich am Verbot von \u00abAl-Qa\u00efda\u00bb, des \u00abIslamischen Staates\u00bb sowie am Vorgehen gegen die Hamas orientieren.</p>","ReasonText":"<p>Ein Verbot der IRGC ist v\u00f6lkerrechtlich zul\u00e4ssig und sicherheitspolitisch notwendig:</p><p>&nbsp;</p><p>a) Ein IRGC-Verbot st\u00e4rkt die Schweiz als verl\u00e4sslichen Partner in der internationalen Terrorismusbek\u00e4mpfung und beim Schutz der Menschenrechte. Es ist mit der Neutralit\u00e4t vereinbar, da Massnahmen gegen Terrorismus und V\u00f6lkerrechtsverbrechen polizeilicher Natur sind und nicht Teil eines zwischenstaatlichen Konflikts. Das Verbot erfolgt im Rahmen der schweizerischen Terrorismusbek\u00e4mpfung und betrifft ausschliesslich polizei- und strafrechtliche Massnahmen im Inland. Es begr\u00fcndet keine Beteiligung der Schweiz an einem zwischenstaatlichen Konflikt und ist daher mit der dauernden Neutralit\u00e4t vereinbar.</p><p>&nbsp;</p><p>b) Die UNO-Faktenfindungsmission (FFM) stellte 2024/2025 fest, dass die IRGC bei der Niederschlagung der \u00abFrau, Leben, Freiheit\u00bb-Proteste Verbrechen gegen die Menschlichkeit begingen: aussergerichtliche Hinrichtungen, willk\u00fcrliche Verhaftungen, Folter, Vergewaltigungen sowie die Verfolgung von Frauen und M\u00e4dchen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Niederschlagung der Proteste im Winter 2025/2026 erreichte beispiellose Brutalit\u00e4t: HRANA verifizierte mindestens 7'000 Tote namentlich; internationale Medien berichten von bis zu 36'500 Opfern allein im Jahr 2026.</p><p>&nbsp;</p><p>Zugleich betreibt die IRGC destabilisierende Auslandsoperationen: Unterst\u00fctzung bewaffneter Gruppen im Jemen, Operationen in Syrien sowie Drohnenlieferungen an Putin. Seit Februar 2026 greift sie arabische Staaten und deren zivile Infrastruktur an, wodurch auch Schweizer Staatsangeh\u00f6rige gef\u00e4hrdet werden.</p><p>&nbsp;</p><p>c) In der Schweiz lebt eine bedeutende exiliranische Gemeinschaft, darunter viele Schweizer B\u00fcrger. Die IRGC betreibt systematisch transnationale Repression: politische Morde, Entf\u00fchrungen und Einsch\u00fcchterungen im Ausland. Ein Verbot schafft die Rechtsgrundlage, um solche Aktivit\u00e4ten auf Schweizer Boden \u2013 Propaganda, \u00dcberwachung, Geldfl\u00fcsse \u2013 wirksam zu unterbinden und strafrechtlich zu verfolgen.</p><p>&nbsp;</p><p>d) Die USA, Kanada und Australien haben die IRGC bereits als Terrororganisation eingestuft; am 29. Januar 2026 folgte die EU einstimmig. Ein Verbot reiht die Schweiz in diese Praxis ein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Grunds\u00e4tzlich kommen f\u00fcr das Verbot von Organisationen zwei M\u00f6glichkeiten in Betracht: ein Organisationsverbot nach Art. 74 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR 121) \u2013 wie im Fall der \u00abAl-Qaida\u00bb und des \u00abIslamischen Staats\u00bb sowie verwandter Organisationen \u2013 oder ein Verbot gest\u00fctzt auf ein Spezialgesetz \u2013 wie im Fall der Hamas sowie verwandter Organisationen. </p><p>&nbsp;</p><p>Voraussetzung f\u00fcr ein Organisationsverbot nach Art. 74 NDG ist unter anderem das Vorliegen eines die Organisation betreffenden Verbots- oder Sanktionsbeschlusses der Vereinten Nationen (UNO). Da im Fall des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) kein solcher vorliegt, ist ein Organisationsverbot nach Art. 74 NDG nicht m\u00f6glich. Folglich bed\u00fcrfte es einer neuen Regelung auf Gesetzesstufe.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat orientiert sich in Bezug auf das Aussprechen von Organisationsverboten an die bisherigen politischen Leitlinien der Schweiz, wonach Organisationen nur fallweise bei Vorliegen von \u00e4usserst schwerwiegenden Gr\u00fcnden verboten werden. Dies sowohl unter Ber\u00fccksichtigung der sicherheitspolitischen als auch der aussenpolitischen Interessen der Schweiz. Mit Bezug zu letzteren kommt im Fall des IRGC hinzu, dass es sich um eine staatliche Beh\u00f6rde Irans handelt. Vor dem Hintergrund des Kriegs in Iran k\u00f6nnten sich Fragen bez\u00fcglich der Neutralit\u00e4tspolitik stellen. Es m\u00fcsste mit diplomatischen Reaktionen sowie Konsequenzen betreffend die Sicherheit der in Iran wohnhaften Schweizer Staatsangeh\u00f6rigen gerechnet werden. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat erachtet es derzeit nicht als angebracht, den IRGC zu verbieten. Der IRGC ist in der Schweiz im Rahmen der Verordnung \u00fcber Massnahmen gegen\u00fcber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6) sanktioniert. Dies bedeutet, dass der IRGC bereits heute der Verm\u00f6gensperre untersteht. Zudem d\u00fcrfen dem IRGC keine Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen bereitgestellt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor dem Hintergrund der Anfang 2026 erfolgten Aufnahme des IRGC auf die Terrorliste der Europ\u00e4ischen Union wird der Bundesrat im Rahmen der diesj\u00e4hrigen \u00dcberarbeitung der klassifizierten Beobachtungsliste nach Art. 72 NDG zudem die Aufnahme des IRGC auf ebendiese pr\u00fcfen. Darin werden Organisationen aufgef\u00fchrt, bei denen die begr\u00fcndete Annahme besteht, dass sie die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz bedrohen. Eine Auff\u00fchrung des IRGC auf der Beobachtungsliste w\u00fcrde es dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 8 NDG erm\u00f6glichen, \u00fcber den IRGC oder dessen Exponentinnen und Exponenten Informationen \u00fcber die politische Bet\u00e4tigung und \u00fcber die Aus\u00fcbung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in der Schweiz zu beschaffen und zu bearbeiten, wenn damit die Bedrohungen, die vom IRGC ausgehen, beurteilt werden k\u00f6nnen.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1779840000000)\/","SubmittedBy":"Vontobel Erich","BusinessStatus":204,"BusinessStatusText":"Zugewiesen an die behandelnde Kommission","BusinessStatusDate":"\/Date(1781099645000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1787754801347)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773273600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Recht Allgemein"}}