{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263103,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263103,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3103","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Erweiterung der Leistungen in der spezialisierten Palliative Care ausserhalb des \u00fcblichen parlamentarischen Prozesses?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Leistungen in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sollen im Bereich der spezialisierten Palliative Care ausgebaut werden, basierend auf dem Bericht des Bundesrates in Erf\u00fcllung der Motion 20.4264 vom 25. Juni 2025. Diese Massnahme ist eine Erg\u00e4nzung zur empfohlenen Anpassung der Restfinanzierung durch die Kantone, die ihren rechtlichen Verpflichtungen entspricht und den Zugang ihrer Bev\u00f6lkerung zur Gesundheitsversorgung gew\u00e4hrleistet. Die Anpassung der KLV geht im Entwurf offenbar \u00fcber eine reine Erh\u00f6hung des OKP-Beitrages nach Artikel 7a KLV hinaus. Diese Anpassungen sowie die finanziellen Effekte der Erh\u00f6hung der der Beitragss\u00e4tze bei spezialisierten ambulanten Leistungserbringern (Erh\u00f6hung um 112.90 resp. 99 CHF pro Stunde) und Pflegeheimen (Erh\u00f6hung um 37 CHF pro Tag) haben eine grosse&nbsp;politische, finanzielle und wirtschaftliche Tragweite und betreffen die Kantone. Die in Art. 3a Abs. 1 des Vernehmlassungsgesetzes (VIG) abschliessend genannten Gr\u00fcnde f\u00fcr einen Verzicht sind nicht gegeben. Die Dringlichkeit der \u00c4nderungen ist nicht ersichtlich. Die \u00d6ffentlichkeit hat das Recht, sich zu dieser Verschiebung von Kosten aus der Restfinanzierung bei den Kantonen und Gemeinden zu Lasten der Pr\u00e4mienzahlerinnen und Pr\u00e4mienzahler zu \u00e4ussern. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Reicht eine politische Absichtserkl\u00e4rung in einem Bericht f\u00fcr eine Erh\u00f6hung der OKP-Beitr\u00e4ge, zumal die Datengrundlage unzureichend ist?</li><li>Was ist die sachliche Begr\u00fcndung nach Art. 3a Abs 2 des Vernehmlassungsgesetzes f\u00fcr den Verzicht auf eine ordentliche/\u00f6ffentliche Vernehmlassung?</li><li>Welche Auswirkung hat die Vorlage f\u00fcr die Menschen der Schweiz in ihrer Rolle als Patientin oder Patient, als Steuerzahlerin oder Steuerzahler und als Pr\u00e4mienzahlerin oder Pr\u00e4mienzahler?</li><li>Was sind die weiteren Themen, die im Rahmen dieser Anpassung adressiert werden sollen?</li><li>Wie kann sichergestellt werden, dass es sich bei dieser \u00c4nderung eben nicht um ein reine Verschiebung von Kosten in die OKP handelt?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1. Das Parlament hat den Bundesrat mit der Motion 20.4264 der SGK-S \u00abF\u00fcr eine angemessene Finanzierung der Palliative Care\u00bb beauftragt, die Grundlagen f\u00fcr eine bedarfsgerechte Versorgung mit Palliative Care zu schaffen. Der Bundesrat hat am 25.&nbsp;Juni 2025 seinen Bericht \u00abFinanzierung der Palliative Care\u00bb in Erf\u00fcllung der Motion verabschiedet (abrufbar unter: www.parlament.ch &gt; 20.4264 &gt; Bericht in Erf\u00fcllung des parlamentarischen Vorstosses). Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das Angebot an Palliative Care mitunter auch aus finanziellen Gr\u00fcnden insgesamt nicht bedarfsdeckend ist. Die vorhandenen Informationen weisen darauf hin, dass die Leistungen der Palliative Care nicht immer sachgerecht verg\u00fctet werden. Der Bundesrat hat deshalb die Tarifpartner aufgefordert, eine sachgerechte Tarifierung der Leistungen sicherzustellen. Bei den Pflegeleistungen sind die Tarifpartner erst im Rahmen der einheitlichen Finanzierung ab 2032 f\u00fcr die Tarifierung verantwortlich, bis dahin gelten die Regeln der Pflegefinanzierung. Als \u00dcbergangsmassnahme hat der Bundesrat deshalb das Eidg. Departement des Innern (EDI) beauftragt, den Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) f\u00fcr Pflegeleistungen der spezialisierten Palliative Care zu erh\u00f6hen. Das EDI plant eine entsprechende \u00c4nderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR&nbsp;<em>832.112.31</em>).</p><p>&nbsp;</p><p>2. Das Parlament hat bereits vor Verabschiedung des erw\u00e4hnten Berichts der parlamentarischen Initiative 24.454 Jost \u00abPalliative Pflege. Finanzierung kl\u00e4ren\u00bb Folge gegeben und damit den aus seiner Sicht dringenden Handlungsbedarf unterstrichen. Der Auftrag des Bundesrates an das EDI ist deshalb auch als konkreter Beitrag zur Verbesserung der Situation zu verstehen. Eine Vernehmlassung h\u00e4tte ein rasches Inkrafttreten der \u00dcbergangsmassnahme verz\u00f6gert. Ausserdem ist es bei \u00c4nderungen der KLV generell nicht vorgesehen, eine Vernehmlassung durchzuf\u00fchren. Das EDI verabschiedet KLV-\u00c4nderungen nach vorheriger Konsultation der Eidg. Kommission f\u00fcr allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK). In dieser Kommission sind die relevanten Anspruchsgruppen vertreten und ersetzt damit eine Vernehmlassung. Die Akteure der Palliative Care (Leistungserbringer, Versicherer, Kantone) wurden zudem zur geplanten KLV-\u00c4nderung konsultiert.</p><p>&nbsp;</p><p>3. und 5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Erh\u00f6hung der OKP-Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Pr\u00e4mienzahlenden grunds\u00e4tzlich zu einer Mehrbelastung f\u00fchrt. Er hat das EDI deshalb bewusst beauftragt, die Erh\u00f6hung auf die spezialisierte Palliative Care zu beschr\u00e4nken. Das EDI wird zudem darauf achten, dass der OKP-Beitrag moderat erh\u00f6ht wird. Dies insbesondere auch, damit diejenigen Kantone, die bisher keine sachgerechte Verg\u00fctung der Pflegeleistungen im Rahmen der Restfinanzierung vorsehen, einen Anreiz haben, eine solche sicherzustellen. Ohne ausreichende Restfinanzierung durch die Kantone (und/oder ihre Gemeinden) d\u00fcrfte die OKP-Beitragserh\u00f6hung das bestehende Angebot ohnehin nicht wesentlich beeinflussen. Die Auswirkungen auf die Pr\u00e4mienzahlenden sind schwierig zu berechnen und werden deshalb aufgrund von Annahmen gesch\u00e4tzt. Basierend auf den verf\u00fcgbaren Studien d\u00fcrften Mehrkosten in tiefer zweistelliger Millionenh\u00f6he zu erwarten sein. Bei dieser Sch\u00e4tzung ist das Kostend\u00e4mpfungspotenzial einer bedarfsdeckenden Versorgung mit Palliative Care nicht ber\u00fccksichtigt, die insbesondere einen Teil der (in der Regel teureren) Hospitalisierungen verhindern d\u00fcrfte.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR&nbsp;<em>832.10</em>) orientiert sich die Beteiligung der Versicherten an den Pflegekosten am h\u00f6chsten OKP-Beitrag f\u00fcr Pflegeleistungen. Die geplante Beitragserh\u00f6hung f\u00fcr die spezialisierte Palliative Care soll aber nicht dazu f\u00fchren, dass sich die Beteiligung f\u00fcr alle Versicherten erh\u00f6ht. Die massgebenden H\u00f6chstbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Berechnung der maximalen Beteiligung der Versicherten an den Pflegekosten sollen deshalb neu in der KLV bezeichnet werden, was auch einer \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR&nbsp;<em>832.102</em>) bedarf.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1776816000000)\/","SubmittedBy":"Rechsteiner Thomas","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1776857733920)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1780406647653)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773273600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Gesundheit"}}