{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263128,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263128,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3128","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Streichung von Artikel 70 des Epidemiengesetzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen, der die Streichung von Art. 70 EpG vorsieht.&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Im Zuge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 2026 (A-488/2024; Erw. 8.9: Haftung und Schadloshaltung) wurde die in den Impfstoffbeschaffungsvertr\u00e4gen des Bundes mutmasslich enthaltene Haftungsfreizeichnungsklausel in der \u00d6ffentlichkeit intensiv diskutiert und stark kritisiert. Nach Art. 70 Abs. 1 EpG kann der Bund sich gegen\u00fcber der Herstellerin eines Heilmittels nach Artikel 44 verpflichten, den Schaden zu decken, f\u00fcr den sie als Folge einer vom Bund in einer besonderen oder ausserordentlichen Lage empfohlenen oder angeordneten Verwendung einstehen muss. Der Umfang und die Modalit\u00e4ten der Schadensdeckung werden in einer Vereinbarung zwischen dem Bund und der Herstellerin festgelegt (vgl. Art. 70 Abs. 2 EpG). Eine solche \u00dcbernahme der Hersteller- und Haftungsrisiken durch den Steuerzahler ist systemwidrig und die damit verbundene Aushebelung der Kaufm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung und der Produktehaftplicht wird von der Bev\u00f6lkerung entsprechend auch nicht verstanden. \u201eGewinne privatisieren, Sch\u00e4den sozialisieren\u201c beschreibt ein Ph\u00e4nomen, bei dem private Akteure (Unternehmen/Investoren) Profite behalten, w\u00e4hrend Risiken und Verluste der Allgemeinheit aufgeb\u00fcrdet werden. Dies geschieht oft durch Staatseingriffe bei Krisen systemrelevanter Firmen, was Anreize f\u00fcr riskantes Verhalten schafft und den fairen Wettbewerb verzerrt. Ein solches Gesch\u00e4ftsmodell (\"public pays, private profits\") verst\u00f6sst auch gegen das Verursacherprinzip. Es wird als ungerecht empfunden, da es den Grundsatz der Marktwirtschaft verletzt, dass Haftung und Risiko zusammengeh\u00f6ren. Es f\u00fchrt zu einer Schw\u00e4chung der Marktwirtschaft und zum Abbau des Konsumentenschutzes. Die Bestimmung von Art. 70 EpG ist zudem inkonsistent: Entweder erweist sich ein Heilmittel als sicher, dann braucht es auch keine Haftungs\u00fcbernahme durch den Bund. Oder ein Heilmittel erweist sich als unsicher, dann sollte es aber auch nicht in Verkehr gesetzt werden. Der Staat sollte sich nicht widerspr\u00fcchlich verhalten (vgl. Art. 5 Abs. 3 BV; venire contra factum proprium). Entsprechend ist diese widerspr\u00fcchliche Bestimmung zu streichen.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Mit der Beschaffung von Impfstoffen kommt der Bund seiner subsidi\u00e4ren Versorgungspflicht gem\u00e4ss Artikel 44 des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) nach. Artikel 70 EpG bildet die Grundlage, auf welcher der Bund mittels einer Vereinbarung die Schadensdeckung in ausserordentlichen Lagen ganz oder teilweise \u00fcbernehmen kann. Diese gesetzliche Regelung bezweckt, ein erh\u00f6htes Herstellerrisiko auszugleichen, welches mit einer beh\u00f6rdlich empfohlenen Anwendung eines Impfstoffs gegen einen neuen Erreger im Pandemiefall einhergehen kann (\u00abRisikoausgleich\u00bb). </p><p>&nbsp;</p><p>Es liegt im Interesse der \u00f6ffentlichen Gesundheit, einen Impfstoff oder ein anderes Arzneimittel im Pandemiefall baldm\u00f6glichst anwenden bzw. abgeben zu k\u00f6nnen, wodurch sich das Haftungsrisiko der Hersteller erh\u00f6hen kann. Dies insbesondere in zwei F\u00e4llen: (1) Es ist denkbar, dass zum Beispiel Langzeitdaten noch nicht zur Verf\u00fcgung stehen. Damit ist die befristete Zulassung eines solchen Arzneimittels nach Artikel 9<em>a</em> Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) angesprochen, die bei Krankheiten zum Einsatz kommt, die lebensbedrohend sind oder eine Invalidit\u00e4t zur Folge haben. Eine solche Situation lag auch bei Covid-19 vor. (2) Dar\u00fcber hinaus ist denkbar, dass der Bund unter dem Eindruck eines verheerenden Krankheitsausbruchs die Anwendung eines Impfstoffs auch f\u00fcr bestimmte Bev\u00f6lkerungsgruppen oder eine Indikation empfiehlt, ohne dass daf\u00fcr eine diesbez\u00fcgliche Zulassung vorliegt (sog. \u00aboff-label-use\u00bb).</p><p>&nbsp;</p><p>Eine solche vertragliche Schadloshaltung f\u00fcr Hersteller von Impfstoffen im Pandemiekontext ist international gebr\u00e4uchlich. Staaten \u00fcbernehmen demnach einen Teil der Haftung f\u00fcr m\u00f6gliche Impfsch\u00e4den oder halten die Hersteller schadlos, w\u00e4hrend im Gegenzug Hersteller sich verpflichten, so rasch als m\u00f6glich Impfstoff bereitzustellen. Diese Regelung erlaubt es, in Krisensituationen handlungsf\u00e4hig zu bleiben und die Bev\u00f6lkerung m\u00f6glichst rasch mit den notwendigen Impfstoffen zu versorgen. Gerade im Pandemiefall m\u00fcssen Impfstoffe sehr schnell entwickelt und produziert werden. Eine Streichung von Artikel 70 EpG w\u00fcrde in einer Mangellage dementsprechend auch den Versorgungsauftrag gef\u00e4hrden. Es besteht das Risiko, dass die Herstellerfirmen den Impfstoff ohne eine Schadloshaltung nicht an die Schweiz verkaufen w\u00fcrden.</p><p>&nbsp;</p><p>Alle Covid-19 Impfstoffe, die vom Bund zur Anwendung empfohlen wurden, verf\u00fcgten \u00fcber eine Zulassung von Swissmedic. Diese stellt hohe gesetzliche Anforderungen an Wirksamkeit und Sicherheit: Swissmedic l\u00e4sst nur Impfstoffe zu, die nachweislich sicher, wirksam und von hoher Qualit\u00e4t sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Die M\u00f6glichkeit der Schadensdeckung durch den Bund nach Artikel 70 EpG ver\u00e4ndert die bestehenden Haftungsgrundlagen nicht. Der Hersteller untersteht in jedem Fall weiterhin, neben der vertraglichen und ausservertraglichen Haftung, insbesondere dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG; SR 221.112.944). Die L\u00f6sung zur Schadensdeckung im geltenden Recht ist ein zweckm\u00e4ssiger Interessenausgleich zwischen Versorgungssicherheit und Haftungsanspr\u00fcchen und hat sich bew\u00e4hrt. Der Bundesrat hat deshalb im aktuell in der parlamentarischen Beratung stehenden Revisionsentwurf EpG auch keine \u00c4nderung dieser Bestimmung vorgeschlagen. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des EpG Vorschl\u00e4ge zur \u00c4nderung von Artikel 70 EpG eingebracht werden k\u00f6nnen. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1778025600000)\/","SubmittedBy":"Wyssmann R\u00e9my","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1778072223273)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1780395119683)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773619200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Finanzwesen"}}