{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263130,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263130,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3130","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Aufenthaltsbewilligungen f\u00fcr Kriminelle","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Vorbestrafte keine Aufenthaltsbewilligungen mehr erhalten und vor jeder Bewilligungserteilung Strafregisterausz\u00fcge aus dem Herkunfts- und Heimatstaat beigezogen werden.&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Nicht erst seit der Brandkatastrophe von Crans-Montana zeigt sich, dass kriminelle Ausl\u00e4nder wegen Unkenntnis \u00fcber Vorstrafen zu Aufenthaltsbewilligungen kommen. Obwohl Jaques Moretti in Frankreich zu einem Jahr Gef\u00e4ngnis wegen Anstiftung zu Prostitution verurteilt wurde, erhielt er in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung. Die Folge ungen\u00fcgender Abkl\u00e4rungen sind Straftaten, die sich vermeiden lassen w\u00fcrden.</p><p>Der Kanton Tessin macht es besser: Er verlangt seit \u00fcber 10 Jahren von allen Ausl\u00e4ndern systematisch Strafregisterausz\u00fcge, die eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, auch von EU/EFTA-B\u00fcrgern (Personenfreiz\u00fcgigkeit: Dieser Kanton stellt sich gegen Br\u00fcssel und Bern). Die Praxis wurde eingef\u00fchrt, nachdem es zu schweren Gewaltdelikten kam, ver\u00fcbt durch vorbestrafte Italiener. Der Fall des k\u00fcrzlich verhafteten vorbestraften Mafioso, der im Tessin keine Aufenthaltsbewilligung erhielt, darauf jedoch in Graub\u00fcnden (Misox) eine erlangte, belegt die Wirksamkeit der Tessiner Praxis (NZZ, 14.03.2026).</p><p>Die bew\u00e4hrte Tessiner Praxis soll deshalb schweizweit eingef\u00fchrt werden. Vorstrafen bilden einen zentralen Bestandteil des Risikoprofils. Es ist deshalb von gr\u00f6sster Wichtigkeit, dass die Schweizer Beh\u00f6rden \u00fcber Vorstrafen umfassend orientiert sind, bevor sie eine Bewilligung erteilen.&nbsp;</p><p>Bei EU-B\u00fcrgern ist stets eine aktuelle Gef\u00e4hrdung f\u00fcr wichtige Rechtsg\u00fcter von Amtes wegen nachzuweisen, um eine Bewilligung zu verweigern (Art. 5 Anh. 1 FZA). Ein Strafregisterauszug aus dem Herkunfts- und dem Heimatstaat ist unabdingbar, um eine Gef\u00e4hrdung zu erkennen, denn ohne ist es schlicht nicht m\u00f6glich, entsprechende Anhaltspunkte zu erlangen. Bei Drittstaaten ist das Einverlangen bereits m\u00f6glich (Art. 13 Abs. 2 AIG).&nbsp;</p><p>Die Kriminalit\u00e4t hat in der Schweiz in nur f\u00fcnf Jahren um 30% zugenommen. Es ist die oberste Aufgabe des Staates, die Bev\u00f6lkerung zu sch\u00fctzen. Es ist daher zentral, dass kriminelle Ausl\u00e4nder keine Aufenthaltsbewilligungen mehr erhalten, um R\u00fcckf\u00e4lle in der Schweiz zu vermeiden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Vorstrafen, welche den Beh\u00f6rden bekannt sind, werden bei der Pr\u00fcfung eines Aufenthaltsbewilligungsgesuchs vorrangig ber\u00fccksichtigt, auch wenn die entsprechenden Straftaten im Ausland begangen wurden. Dies gilt sowohl f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige als auch f\u00fcr EU- und EFTA-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger. So erhalten straff\u00e4llige Personen grunds\u00e4tzlich keine Aufenthaltsbewilligung, wenn eine Verweigerung nicht verfassungs- oder v\u00f6lkerrechtlichen Pflichten widersprechen w\u00fcrde.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Fall von Drittstaatsangeh\u00f6rigen sieht die geltende Regelung vor, dass die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde vor der Bewilligungserteilung einen Strafregisterauszug aus dem Herkunfts- oder Heimatstaat verlangen kann (Art. 13 Abs. 2 des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes; AIG, SR 142.20). Ein systematisches Einholen der ausl\u00e4ndischen Strafregisterausz\u00fcge vor jeder Bewilligungserteilung w\u00fcrde den Bearbeitungsaufwand ausdehnen, was sich negativ auf die Verfahrensdauer auswirken w\u00fcrde. Aus Sicht des Bundesrats ist es zielf\u00fchrender, wenn die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden in ihrem Ermessen entscheiden k\u00f6nnen, in welchen Konstellationen das Einholen eines Strafregisterauszugs aus dem Herkunftsland sinnvoll erscheint. Dies ist namentlich der Fall, wenn Hinweise auf strafrechtlich relevante Vorkommnisse vorliegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei Personen, die sich auf das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA, SR 0.142.112.681) oder das EFTA-\u00dcbereinkommen (SR 0.632.31) berufen k\u00f6nnen, stellt sich die Situation etwas anders dar. Die zust\u00e4ndigen Migrationsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen \u2013 wenn sie dies f\u00fcr unerl\u00e4sslich halten \u2013 den Herkunftsmitgliedstaat und andere Mitgliedstaaten um Ausk\u00fcnfte \u00fcber das Vorleben des Antragstellers bzw. der Antragstellerin in strafrechtlicher Hinsicht ersuchen (Art. 5 Anhang I FZA und Art. 5, Anlage 1, Anhang K EFTA-\u00dcbereinkommen, beide i.V.m. der Richtlinie 64/221/EWG). Die f\u00fcr den Vollzug des FZA zust\u00e4ndigen kantonalen Migrationsbeh\u00f6rden fordern bereits heute bei Verdachtsmomenten konsequent einen Strafregisterauszug ein. Dieses Vorgehen darf jedoch keinen systematischen Charakter haben; das w\u00fcrde das FZA verletzen. Eine Neuverhandlung des FZA in diesem Aspekt ist nicht realistisch.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit dem Ziel die Sicherheit zu st\u00e4rken und den Datenaustausch sowie die Interoperabilit\u00e4t der Systeme innerhalb der rechtlichen Grenzen zu gew\u00e4hrleisten, hat sich der Bundesrat jedoch f\u00fcr die Aufnahme von exploratorischen Gespr\u00e4chen mit der EU im Hinblick auf einen Beitritt der Schweiz zu ECRIS (European Criminal Records Information System) und ECRIS-TCN (Third Country Nationals and Stateless Persons) ausgesprochen. ECRIS w\u00fcrde den Schweizer Beh\u00f6rden ein wirksames und effizientes Instrument in Strafverfahren zur Verf\u00fcgung stellen. Auch im Migrationsbereich w\u00e4re es m\u00f6glich, einen Strafregisterauszug zu verlangen, jedoch nur bei besonderen Verdachtsmomenten. Parallel dazu wird auch gepr\u00fcft, ob der Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zum Austausch von Strafregisterdaten m\u00f6glich, zweckm\u00e4ssig sowie FZA-kompatibel w\u00e4re. Diese Pr\u00fcfung bleibt abzuwarten.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1779235200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":204,"BusinessStatusText":"Zugewiesen an die behandelnde Kommission","BusinessStatusDate":"\/Date(1782209211000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1782468424870)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773619200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht|Migration"}}