{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263132,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263132,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3132","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Automatisches Upgrade des Schutzstatus S nach f\u00fcnf Jahren verhindern. Keine Aufenthaltsbewilligungen und keine Gleichstellung bei der Sozialhilfe mit der Schweizer Bev\u00f6lkerung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen, um die automatische Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen (B) f\u00fcr Personen mit Schutzstatus S nach 5 Jahren und von Niederlassungsbewilligungen nach 10 Jahren zu verhindern.</p>","ReasonText":"<p>Wie der Bundesrat mehrfach betont hat, ist der Schutzstatus S r\u00fcckkehrorientiert und tempor\u00e4r. Die automatische und voraussetzungslose Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen nach 5 Jahren (Art. 74 Abs. 2 AsylG) steht dem diametral gegen\u00fcber. Sie erschwert und verhindert es auch, dass Personen mit Status S in die Ukraine zur\u00fcckkehren, obwohl sie dort zum Wiederaufbau des Landes dringend gebraucht werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei Art. 74 Abs. 2 AsylG handelt es sich um eine undurchdachte Fehlkonstruktion. Sie schafft auch eine (weitere) Ungleichbehandlung mit Personen im Asylverfahren und vorl\u00e4ufig Aufgenommene. Denn diese m\u00fcssen ein Gesuch stellen und erfolgreich integriert sein, bevor sie eine Aufenthaltsbewilligung (H\u00e4rtefallbewilligung) beantragen k\u00f6nnen. Die Systemwidrigkeit wird zudem den Familiennachzug forcieren, was nicht im Interesse der Schweiz ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Besonders stossend ist, dass Personen mit Status S mit der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung dieselben Sozialleistungen wie Schweizer (und Ausl\u00e4nder mit Arbeitsbewilligung) erhalten. Davon w\u00fcrden sehr viele profitieren: Per Ende September 2025 lebten insgesamt 70'530 Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz. Die Erwerbsquote der Personen im erwerbsf\u00e4higen Alter lag bei 35,5%, wobei viele davon nur Teilzeitpensen aus\u00fcben. Die automatische Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen w\u00fcrde unseren Sozialstaat noch mehr in Bedr\u00e4ngnis bringen.</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts der rasanten Bev\u00f6lkerungszunahme ist es auch nicht angezeigt, unsere Infrastruktur, die Schulen, die Strassen, den \u00f6ffentlichen Verkehr, den Wohnraum, die Kitas, die Beratungsstellen mit noch mehr Ausl\u00e4ndern mit Aufenthaltsbewilligungen zu belasten und den sozialen Druck weiter zu erh\u00f6hen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die automatische Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen f\u00fcr Personen mit Status S ist daher zu unterbinden. Alternativ k\u00f6nnte die Frist auf 10 Jahre verl\u00e4ngert werden f\u00fcr den Fall, dass der Schutzstatus S dann noch bestehen sollte.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Gem\u00e4ss geltendem Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) erhalten Schutzbed\u00fcrftige nach f\u00fcnf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung, sofern der Bundesrat den vor\u00fcbergehenden Schutz noch nicht aufgehoben hat. Die Aufenthaltsbewilligung ist bis zur Aufhebung des vor\u00fcbergehenden Schutzes befristet (Art. 74 Abs. 2 AsylG). Sie erlischt in dem Zeitpunkt, den der Bundesrat f\u00fcr die Aufhebung des vor\u00fcbergehenden Schutzes festlegt (Art. 46 Abs. 2 Asylverordnung 1; AsylV1, SR 142.311). Die Aufenthaltsbewilligung hat keinen Einfluss auf den Verbleib der Schutzbed\u00fcrftigen in der Schweiz. Bei der Aufhebung des vor\u00fcbergehenden Schutzes werden Schutzbed\u00fcrftige mit Aufenthaltsbewilligung gleich behandelt wie Schutzbed\u00fcrftige ohne Aufenthaltsbewilligung. Sie werden die Schweiz verlassen m\u00fcssen, sofern im Einzelfall keine Vollzugshindernisse oder eine individuelle Verfolgung vorliegen (Art. 76 AsylG).</p><p>&nbsp;</p><p>Die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung an Schutzbed\u00fcrftige f\u00fchrt zu keiner zus\u00e4tzlichen Belastung f\u00fcr die Infrastruktur. Der Bestand der Schutzbed\u00fcrftigen bleibt unver\u00e4ndert, denn die betroffenen Personen leben bereits seit f\u00fcnf Jahren in der Schweiz. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen getroffen, um die Integration \u2013 insbesondere in den Arbeitsmarkt \u2013 zu st\u00e4rken. Damit wird auch die Sozialhilfequote der Schutzbed\u00fcrftigen gesenkt. Bei den Schutzbed\u00fcrftigen, die sich bereits seit 2022 in der Schweiz aufhalten, ist die Erwerbst\u00e4tigenquote h\u00f6her als in der Gesamtpopulation der Schutzbed\u00fcrftigen und ihre Erwerbst\u00e4tigenquote steigt kontinuierlich an. Sie betr\u00e4gt aktuell \u00fcber 46\u00b0%. Der Besch\u00e4ftigungsgrad aller erwerbst\u00e4tigen Schutzbed\u00fcrftigen betr\u00e4gt im Durchschnitt rund 67\u00b0%. Dabei verdienen 48\u00b0% der Erwerbst\u00e4tigen mehr als 3'000 CHF im Monat. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat sich seit der erstmaligen Aktivierung des Schutzstatus S am 11. M\u00e4rz 2022 mehrfach mit den unterschiedlichen Regelungen beim Schutzstatus S und bei der vorl\u00e4ufigen Aufnahme auseinandergesetzt. Am 28. Mai 2025 beschloss der Bundesrat auf eine Gesetzesrevision zur Angleichung des Schutzstatus S und der vorl\u00e4ufigen Aufnahme zu verzichten. Nach Abschluss des Schutzstatus S f\u00fcr Ukrainerinnen und Ukrainer wird er pr\u00fcfen, welche Anpassungen es beim Schutzstatus S braucht. Erst dann liegen umfassende Erfahrungen \u2013 von der Aktivierung bis zur Aufhebung \u2013 vor. Im Rahmen der Asylstrategie 2027 haben Bund, Kantone, St\u00e4dte und Gemeinden zudem den Auftrag erhalten, ein Konzept zur k\u00fcnftigen Einbettung des Schutzstatus S in das Asyl- und Integrationssystem zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten lehnt der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt grundlegende Anpassungen am Schutzstatus S ab.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu den Kosten h\u00e4lt der Bundesrat Folgendes fest: Tritt das Entlastungspaket 2027 am 1. Januar 2027 gem\u00e4ss Beschluss des Parlaments in Kraft, f\u00e4llt die Bundessubventionierung der kantonalen Sozialhilfekosten f\u00fcr Schutzbed\u00fcrftige mit Aufenthaltsbewilligung weg. Vor diesem Hintergrund pr\u00fcfen Bund und Kantone im Rahmen der Asylstrategie 2027 eine Anpassung der Asylverordnung 2, mit welcher die Festlegung des Unterst\u00fctzungsstandards folglich in die Kompetenz der Kantone fallen soll. </p><p>&nbsp;</p><p>Abschliessend h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass kein Rechtsanspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung an Schutzbed\u00fcrftige besteht. Will eine Person die Niederlassungsbewilligung beantragen, dann gelten die generellen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungsbewilligung nach Artikel 34 des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20).</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1779235200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1779274946000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1779361877903)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773619200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration|Sozialer Schutz"}}