{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263159,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263159,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3159","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Nicht mehr ben\u00f6tigte Bundesliegenschaften f\u00fcr den gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbau nutzen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Immer mehr Regionen der Schweiz sind von Wohnungsmangel betroffen. Neben den St\u00e4dten trifft dies besonders auch Tourismusregionen. F\u00fcr einheimische Familien wird es zunehmend schwieriger, eine geeignete und bezahlbare Wohnung zu finden. Der Bund verf\u00fcgt in verschiedenen Regionen \u00fcber eigene Liegenschaften, darunter ehemalige Dienstwohnungen (z. B. des Grenzwachtkorps oder anderer Bundesstellen), die heute nicht mehr ben\u00f6tigt werden.</p><p>Fragen:</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Wie gross ist das Portfolio an Bundesliegenschaften, die nicht mehr dem urspr\u00fcnglichen Zweck dienen und potenziell f\u00fcr eine andere Nutzung zur Verf\u00fcgung stehen?</li><li>Wie geht der Bund derzeit mit solchen Liegenschaften um? Werden sie verkauft, und falls ja, zu welchen Bedingungen?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bund, um sicherzustellen, dass diese Liegenschaften dem Erstwohnungsmarkt erhalten bleiben?</li><li>Ist es denkbar, dass der Bund solche Liegenschaften zu vorteilhaften Bedingungen an gemeinn\u00fctzige Wohnbautr\u00e4ger abgibt, um preisg\u00fcnstigen Wohnraum f\u00fcr die einheimische Bev\u00f6lkerung zu schaffen?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1. Die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes f\u00fchren ihre Portfolios kontinuierlich entlang des effektiven Bedarfs der nutzenden Organisationseinheiten. Liegenschaften, die ihren urspr\u00fcnglichen Zweck nicht mehr erf\u00fcllen, werden systematisch identifiziert und einer erneuten Beurteilung unterzogen (Art. 62 Abs. 2 FHG). Der gr\u00f6sste Teil der Immobilien, die der Bund nicht mehr ben\u00f6tigt, liegt ausserhalb der Bauzone oder in Zonen f\u00fcr \u00f6ffentliche Nutzungen. Dies trifft insbesondere auf das VBS-Immobilienportfolio zu. Deshalb erfolgt bereits vor einem allf\u00e4lligen Verkauf eine Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden, um die Nutzungs- und Entwicklungsm\u00f6glichkeiten zu definieren und vor einem Verkauf die n\u00f6tigen planungsrechtlichen Verfahren durchzuf\u00fchren. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit bieten die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes Hand, wenn eine Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr den gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbau schaffen will.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Nicht mehr betriebsnotwendige Liegenschaften werden nach einer gesamthaften Interessenabw\u00e4gung entweder einer neuen Nutzung innerhalb des Bundes zugef\u00fchrt oder aus dem Portfolio abgegeben. Eine Ver\u00e4usserung erfolgt in der Regel marktorientiert und unter Einhaltung der haushalts- und finanzrechtlichen Vorgaben des Bundes. Dabei wird sichergestellt, dass die Verm\u00f6gensinteressen des Bundes gewahrt bleiben. Das Ver\u00e4usserungsverfahren respektiert die Grunds\u00e4tze der Gleichbehandlung, des Wettbewerbs und der Transparenz. Artikel 13 der Verordnung \u00fcber das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB, SR 172.010.21) regelt den Verkauf von Liegenschaften und gew\u00e4hrt den Gemeinden und Kantonen ein einseitiges Vorkaufsrecht.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Der Bund ist im Rahmen seines Immobilienmanagements prim\u00e4r an die eigenen Aufgabenerfordernisse sowie an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Steuernde Eingriffe in die Nutzung nach einer Ver\u00e4usserung sind nur im Rahmen der begrenzten rechtlichen M\u00f6glichkeiten und unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit vorgesehen (siehe beispielsweise Antwort auf die Interpellation Candinas 19.4563). Instrumente zur Sicherstellung von Erstwohnnutzungen liegen grunds\u00e4tzlich in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone und Gemeinden (z. B. raumplanerische Festlegungen oder Nutzungsauflagen). Der Bund ber\u00fccksichtigt entsprechende lokale Rahmenbedingungen bei Transaktionen, nimmt jedoch keine eigenst\u00e4ndige wohnungspolitische Steuerungsrolle \u00fcber sein Immobilienportfolio wahr.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die Abgabe von Grundst\u00fccken oder Liegenschaften erfolgt gem\u00e4ss Art. 13 Ziff. 3 VILB zum Marktwert. Grunds\u00e4tzlich gilt, dass Verm\u00f6genswerte wirtschaftlich zu bewirtschaften und zu ver\u00e4ussern sind. Innerhalb dieses Rahmens k\u00f6nnen jedoch L\u00f6sungen gepr\u00fcft werden, die eine langfristig tragf\u00e4hige Nutzung erm\u00f6glichen, beispielsweise durch Baurechtsmodelle oder projektbezogene Vergabeverfahren, bei denen qualitative Kriterien ber\u00fccksichtigt werden. Eine gezielte Beg\u00fcnstigung einzelner Akteure setzt jedoch entsprechende gesetzliche Grundlagen voraus und ist nicht Gegenstand der ordentlichen Immobilienbewirtschaftung durch die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1778630400000)\/","SubmittedBy":"Candinas Martin","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1778686397613)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1778686405853)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773792000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Raumplanung und Wohnungswesen"}}