{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263166,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263166,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3166","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vertrauliche Preismodelle zum Nachteil der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><p>1. Ist es den Pharmaunternehmen erlaubt, den USA die vertraulichen Preise von Arzneimitteln in der Schweiz mitzuteilen, sodass diese Preise von den US-Beh\u00f6rden beim neuen Preisvergleich ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Unabh\u00e4ngig von der Antwort auf Frage 1: Wie ist es m\u00f6glich, dass die USA diese Preise offenbar kennen, wo doch die Aufnahme der Regelung zu den Preismodellen im Rahmen der Vorlage \u00abMassnahmen zur Kostend\u00e4mpfung Paket 2\u00bb genau damit begr\u00fcndet wurde, dass die Pharmaunternehmen die vertraulichen Preise anderer L\u00e4nder der Schweiz nicht mitteilen d\u00fcrfen?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Falls die vertraulichen Preise der Schweiz in den USA verbreitet wurden: Sind die Pharmaunternehmen bereit, der Schweiz im Gegenzug auch die vertraulichen Preise mitzuteilen, so wie sie dies gegen\u00fcber den USA ja offenbar zu tun gedenken? Hat der Bundesrat oder das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit dies von ihnen verlangt?</p>","ReasonText":"<p>Im Rahmen der Vorlage \u00abMassnahmen zur Kostend\u00e4mpfung Paket 2\u00bb wurden im KVG rechtliche Grundlagen f\u00fcr vertrauliche Preismodelle aufgenommen. Hintergrund daf\u00fcr war die Tatsache, dass Arzneimittel nur in die Spezialit\u00e4tenliste aufgenommen werden, wenn ihr Publikumspreis ver\u00f6ffentlicht wird. Es wurde auch angef\u00fchrt, dass sich das System der vertraulichen Preismodelle in zahlreichen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern durchgesetzt habe.</p><p>&nbsp;</p><p>Die USA m\u00f6chten nun einen neuen Vergleich mit den Preisen in anderen L\u00e4ndern durchf\u00fchren. Die Schweiz geh\u00f6rt zum \u00abL\u00e4nderkorb\u00bb, der f\u00fcr den Vergleich beigezogen wird. Nach unseren Informationen soll f\u00fcr den Vergleich mit der Schweiz wie auch mit den anderen L\u00e4ndern nicht der publizierte Preis, sondern der vertrauliche Nettopreis ber\u00fccksichtigt werden. Da fragt man sich, wie das m\u00f6glich sein soll, da ja die Pharmaunternehmen selbst darauf hingewiesen haben, dass sie der Schweiz die vertraulichen Preise anderer L\u00e4nder nicht mitteilen d\u00fcrfen, und da die Schweiz aus Gr\u00fcnden der Gleichbehandlung verlangt hat, dass ihr vertraulicher Preis auch nicht weitergegeben wird.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Wir m\u00fcssen uns also entscheiden: Entweder gibt es eine internationale Praxis der Preisvertraulichkeit (was wir nicht begr\u00fcssen) und die Pharmaunternehmen d\u00fcrfen daher die vertraulichen Preise der Schweiz nicht offenlegen oder aber die Pharmaunternehmen haben diese vertraulichen Preise \u2013 mit oder ohne Zustimmung der Schweiz \u2013 offengelegt und dann haben wir unsererseits das Recht, die Preise zu erfahren, die diese Unternehmen in anderen L\u00e4ndern anwenden. Es kann nicht sein, dass die Vertraulichkeit nur f\u00fcr eine Seite gilt.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>1. Vertrauliche Preismodelle werden vom Bundesamt von Gesundheit (BAG) so festgelegt, dass die effektiv verg\u00fcteten Preise vom Pharmaunternehmen Dritten, welche die Informationen ben\u00f6tigen, bekannt gegeben werden m\u00fcssen. Bei Bedarf kann auch das BAG diesen interessierten Dritten den vertraulichen Preis bekannt geben. Informiert werden die Krankenversicherer oder die Invalidenversicherung, damit R\u00fcckerstattungen eingefordert werden k\u00f6nnen, und bei Bedarf auch andere Pharmaunternehmen f\u00fcr die Preisfestsetzung von Konkurrenzpr\u00e4paraten. In der Praxis unterschreiben Krankenversicherer und Unternehmen, welche die administrative Abwicklung von Preismodellen unterst\u00fctzen, eine Vertraulichkeitserkl\u00e4rung des Pharmaunternehmens und erhalten so Zugang zu den Informationen. Das BAG verf\u00fcgt bis heute keine Auflagen, wonach das Pharmaunternehmen die Information zum effektiv verg\u00fcteten Preis nicht an andere L\u00e4nder weitergeben darf. Aufgrund entsprechender Aussagen der Pharmafirmen ist das BAG bisher davon ausgegangen, dass die Weitergabe entsprechender Informationen nicht im Interesse der Pharmaunternehmen ist.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Der Bundesrat hat keine Informationen dazu, ob Pharmaunternehmen die Nettopreise in der Schweiz den USA oder anderen L\u00e4ndern bekannt gaben, respektive geben werden. Er ist jedoch davon ausgegangen, dass sich die Pharmafirmen gegen\u00fcber anderen L\u00e4ndern genauso auf die vertraulichen Preismodelle sowie die Gesch\u00e4ftsgeheimnisse st\u00fctzen werden wie sie dies auch gegen\u00fcber den Schweizer Beh\u00f6rden in den Verfahren zur Aufnahme ihrer Arzneimittel in die Spezialit\u00e4tenliste tun. </p><p>Im Rahmen des Kostend\u00e4mpfungspakets 2 hat das Parlament im Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verankert, dass Informationen zu vertraulichen Preismodellen bei Gesuchen gem\u00e4ss dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6; SR 152.3) nicht offengelegt werden d\u00fcrfen. Es handelt sich dabei um eine <em>generelle</em> Ausnahme vom Anwendungsbereich des BG\u00d6. Die Verankerung von vertraulichen Preismodelle im KVG ist eine Massnahme, um raschen, wirtschaftlichen Zugang zu Medikamenten zu gew\u00e4hren. </p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Pharmaunternehmen geben dem BAG die effektiv verg\u00fcteten Preisen im Ausland - trotz expliziter Nachfrage - nicht bekannt und berufen sich auf die Vertraulichkeit von Preismodellen in anderen L\u00e4ndern respektive auf Gesch\u00e4ftsgeheimnisse. </p><p>Im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zu den Verordnungsbestimmungen basierend auf dem Kostend\u00e4mpfungspaket 2 schl\u00e4gt der Bundesrat vor, dass in spezifischen F\u00e4llen, bei denen der Preis in der Schweiz nur aufgrund publizierter, aber nicht verg\u00fcteter Preise im Ausland festgelegt werden m\u00fcsste, die effektiv verg\u00fcteten Preise entweder auf Basis der Angaben zu den effektiv verg\u00fcteten Preisen im Ausland oder auf Basis eines pr\u00e4valenzbasierten Drittkriteriums im Vergleich zu den Preisen anderer gleich h\u00e4ufig eingesetzer patentgesch\u00fctzter Medikamente in der Schweiz festgelegt wird. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe vertraulicher Preise der Referenzl\u00e4nder ist jedoch nicht vorgesehen, weil das BAG stets davon ausgegangen ist, dass diese Preisbekanntgabe gar nicht m\u00f6glich ist. Ein Ausschluss entsprechender Preise im Auslandpreisvergleich soll jedoch bei fehlender Mitwirkung neu m\u00f6glich sein.</p><p>&nbsp;</p><p>Sollte sich zeigen, dass die Zulassungsinhaberinnen den USA die vertraulichen Preise in der Schweiz tats\u00e4chlich offenlegen, wird der Bundesrat die Situation neu zu bewerten haben und pr\u00fcfen, wie er im Interesse der Schweiz die vertraulichen Preismodelle sch\u00fctzen kann, damit der wirtschaftliche Zugang zu neuen Arzneimitteln gew\u00e4hrleistet bleibt.</p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1778025600000)\/","SubmittedBy":"Hurni Baptiste","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1780305938000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1780407254523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773792000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}