{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20263179,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20263179,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"26.3179","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ersatz der veralteten kostendeckenden Einspeiseverg\u00fctung durch die moderne gleitende Marktpr\u00e4mie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kostendeckende Einspeiseverg\u00fctung f\u00fcr alle am 31.08.2026 noch nicht realisierten&nbsp;Windkraftanlagen abzuschaffen und durch die gleitende Marktpr\u00e4mie zu ersetzen.&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Die Kostendeckende Einspeiseverg\u00fctung KEV wurde vor 18 Jahren (2008) eingef\u00fchrt. Derzeit haben noch rund 450 Windkraftanlagen einen positiven Vor-Entscheid: Bei ihrer Realisierung w\u00fcrden sie KEV ausbezahlt erhalten (ca. 1 Million pro Jahr w\u00e4hrend 15 bis 20 Jahren). Das entspricht einer Summe von rund 7-9 Milliarden Franken an KEV, welche der Stomkonsument berappen m\u00fcsste; Geld, das f\u00fcr andere Projekte der Energiewende fehlt. Von den 450-KEV-Zusagen sind bereits \u00fcber 400 fragw\u00fcrdig, weil die Windkraftanlagen entweder sicher nicht realisiert werden (z. B. Windpark Grenchen: 4 Turbinen bewilligt, aber 11 haben eine KEV-Zusage) oder weil deren positiver Vor-Entscheid vor \u00fcber 12 Jahren erteilt und trotz abgelaufener Fristen von der Pronovo AG noch nicht annulliert worden ist. Begr\u00fcndung: Fragw\u00fcrdige und intransparente Fristverl\u00e4ngerungen der Pronovo AG. Dazu kommt, dass die KEV tats\u00e4chlich nicht nur kostendeckend ist, sondern bei den Betreibern von Windkraftanlagen zu hohen Gewinnen f\u00fchrt. Zwischen 2011 und 2024 betrug der Netto-Verlust der grossen Schweizer Windparks zusammengerechnet rund -57 Mio. CHF (ohne Subventionen). Dank der KEV betrug der Netto-Erl\u00f6s f\u00fcr die Betreiber aber rund 78 Mio. CHF (Gewinn). Die Subvention KEV ist also viel zu hoch, die Betreiber decken nicht nur ihre Kosten, sondern machen hohe Gewinne auf dem Buckel der Stromkonsumenten. Die Ans\u00e4tze wurden seit 2008 nur marginal ver\u00e4ndert und betragen immer noch bis zu einer Million Franken pro Tubrine und Jahr. Moderne Windkraftanlagen sind jedoch in den letzten 18 Jahren g\u00fcnstiger geworden und m\u00fcssen nicht so hoch subventioniert werden. Als praktisch gleich funktionierendes Alternativmodell gibt es unterdessen die gleitende Marktpr\u00e4mie, welche vom Parlament eingef\u00fchrt wurde. Nur damit w\u00e4ren die ausbezahlten Subventionen angemessen und tats\u00e4chlich kostendeckend. Damit machen die Stromkonzerne keine \u00fcberm\u00e4ssigen Gewinne mehr auf Kosten des Stromkonsumenten. Um damit die gesamte Bev\u00f6lkerung und die Wirtschaft zu entlasten, soll die veraltete KEV f\u00fcr alle noch nicht realisierten Windkraftanlagen durch die moderne, g\u00fcnstigere gleitende Marktpr\u00e4mie ersetzt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Die kostendeckende Einspeiseverg\u00fctung (KEV) wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) per 1. Januar 2018 in das Einspeiseverg\u00fctungssystem (EVS) \u00fcberf\u00fchrt und damit abgel\u00f6st. Die Vollzugsstelle Pronovo AG ist f\u00fcr den Vollzug der Einspeiseverg\u00fctung nach Artikel 63 Abs. 1 Bst. b und c EnG zust\u00e4ndig. Sie trifft die erforderlichen Massnahmen und Verf\u00fcgungen selbst\u00e4ndig und bezieht das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) als Aufsichtsbeh\u00f6rde nur bei Gesch\u00e4ften von grosser Tragweite ein. Per Ende 2025 verf\u00fcgten 392 Windkraftanlagen \u00fcber einen positiven EVS-Bescheid. Pronovo \u00fcberpr\u00fcft die G\u00fcltigkeit der Bescheide quartalsweise und widerruft sie, wenn Fristen tats\u00e4chlich abgelaufen sind. Dies ist in den letzten Jahren mehrfach vorgekommen.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei Windenergieprojekten kommt es aufgrund von Rechtsmittelverfahren h\u00e4ufig zu Verz\u00f6gerungen. In diesen F\u00e4llen sieht das geltende Recht ausdr\u00fccklich einen Stillstand der Fristen und die M\u00f6glichkeit von Fristerstreckungen vor (Artikel 23 Absatz 3 EnFV). Damit wird gew\u00e4hrleistet, dass Projekttr\u00e4ger nicht f\u00fcr Verz\u00f6gerungen verantwortlich gemacht werden, die sie nicht beeinflussen k\u00f6nnen, und dass F\u00f6rderzusagen in solchen F\u00e4llen ihre G\u00fcltigkeit behalten. Zudem kann die Vollzugsstelle die Frist um maximal der Dauer der&nbsp;vorgesehenen Frist verl\u00e4ngern. </p><p>&nbsp;</p><p>Mehrere Windenergieanlagen mit einer F\u00f6rderzusage im Rahmen des EVS befinden sich in einem weit fortgeschrittenen Planungsstadium und stehen kurz vor der Realisierung. Eine r\u00fcckwirkende \u00c4nderung der F\u00f6rderbedingungen w\u00fcrde die Verl\u00e4sslichkeit der Rahmenbedingungen infrage stellen, die f\u00fcr langfristige Investitionen in die Energieinfrastruktur zentral sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Die in der Begr\u00fcndung der Motion angef\u00fchrten potenziellen Kosten beruhen weitgehend auf theoretischen Annahmen. Grunds\u00e4tzlich werden im EVS Verg\u00fctungen erst dann ausgerichtet, wenn eine Anlage effektiv gebaut und in Betrieb genommen worden ist. Planungsst\u00e4nde f\u00fchren nicht zu einer Blockierung finanzieller Mittel. Der Verg\u00fctungssatz f\u00fcr Windenergieanlagen liegt zwischen 16,3 und 23 Rappen pro Kilowattstunde und tr\u00e4gt den Gestehungskosten von Anlagen Rechnung, deren Planung vor rund 15 Jahren aufgenommen wurde. Insbesondere ist die typischerweise 15 bis 20 Jahre dauernde, aufw\u00e4ndige Planungsphase von Windenergieprojekten in den F\u00f6rderbeitr\u00e4gen zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>&nbsp;</p><p>Wird eine Einspeiseverg\u00fctung einmal ausgerichtet, entstehen nicht nur F\u00f6rderkosten: Steigen die Marktpreise \u00fcber den Verg\u00fctungssatz, leisten Betreiberinnen und Betreiber R\u00fcckzahlungen in den Netzzuschlagsfonds. Die F\u00f6rderung wirkt somit nicht einseitig zulasten der Stromkonsumentinnen und \u2011konsumenten, sondern je nach Zeitpunkt auch marktabh\u00e4ngig und kostend\u00e4mpfend.</p><p>&nbsp;</p><p>Die erfolgreiche Umsetzung der energiepolitischen Ziele setzt voraus, dass Investitionen in erneuerbare Energien unter stabilen und vorhersehbaren Bedingungen erfolgen. R\u00fcckwirkende \u00c4nderungen w\u00fcrden das Vertrauen in die Energiepolitik des Bundes schw\u00e4chen und k\u00fcnftige Investitionen in diesem Bereich nachhaltig beeintr\u00e4chtigen.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1778025600000)\/","SubmittedBy":"Wyssmann R\u00e9my","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1778077311157)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1779445227863)\/","SubmissionDate":"\/Date(1773792000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5212,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Energie"}}